Spacy Oktober 12, 2014 Hallo, ich habe seit Ende 2004 (01.02.2004) eine private Rentenversicherung mit 50€ Beitrag / Monat bei der SV. Dieser Beitrag steigt um 5% im Jahr (nennt man das Dynamik?!). Zusätzlich gibt es da noch irgendwelche Überschussanteile die variabel sind. Der Rückkaufswert wäre 4838,23€ b.z.w. 5028,24€ mit den Überschussanteilen zum 01.12.2013. Seit 2013 schaffe ich jetzt in einer Firma, welche ebenfalls eine Rentenvorsorge anbietet. Dort bekommt man noch 1/3 "on-top" von der Firma geschenkt, wenn man diese Rentenversicherung in Anspruch nimmt. Die Verzinsung von ~5% hört sich für mich auch nicht ganz falsch an. Man kann so einen "Rentenbaustein" mit seinem Urlaubs / Weihnachtsgeld erwerben. Man erhält da durch Einmalzahlungen wie gesagt Rentenbausteine mit einer garantieren monatlichen Rente, kriegt vom Betrieb noch Geld dazu geschenkt und hat noch eine relative gute Verzinsung. Da mir der SV-Vertrag solche Vorteile nicht bietet, würde ich gerne in Zukunft lieber in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen wie in den SV-Vertrag. Für mich stellt sich jetzt die Frage was hier am sinnvollsten wäre. Den SV-Vertrag kündigen? Das wäre ja vermtl. ein verlust Geschäft, 9 Jahre einzahlen mit 50€ start bei 5% dynamik = 6615€ Rückkaufwert aber nur 4838€ . Welche Folgen hat es, wenn ich den Vertrag jetzt einfach still lege? Kann man die Dynamik einzeln kündigen bei sowas? Der Vertrag wurde ja noch zu einer Zeit abgeschlossen, in der keine Steuern auf die spätere Auszahlung anfallen. Hat es negative Effekte auf die Steuern, wenn ich den Vertrag jetzt still lege? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 12, 2014 Dein alter Vertrag hat noch einen Rechnungszins von 2,75 % und er ist in der Auszahlungsphase voraussichtlich steuerfrei. Prüfen, ob auf jährliche Zahlweise umgestellt werden kann und ob das einen Bonus / Vorteil bringt. Den Vertrag würde ich behalten. --- Geschenkt gibt es bei bAV gar nichts. Die Einzahlungen werden zunächst steuerlich gefördert. Liegt man beim Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung und / oder der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, werden die Arbeitnehmerbeiträge zu diesen Sozialversicherungen zunächst auch eingespart. Im Gegenzug sind Leistungen aus einer bAV im Rentenbezug zu versteuern und insofern man gesetzliche krankenversichert ist, auch mit vollem Beitragssatz kranken- pflegeversicherungspflichtig. Ob das Konzept bAV im Rahmen eigener Entgeltumwandlung Sinn macht, ist daher in erster Linie eine Frage des Einkommens und des erwarteten Einkommens für die Zukunft. Ein Arbeitgeberzuschuss von 1/3tel ist schön, sagt aber nichts über das zu Grunde liegende Produkt und die generelle Fördersituation aus. Angaben dazu, sowie Angaben zum Alter usw. usf. fehlen im Post. Kein Produkt garantiert eine Verzinsung von 5 % und aktuell erwirtschaftet auch kein generell erhältliches bAV Produkt stabile 5 % Rendite. --- Dynamiken kann man widersprechen, beim 3. Mal erlöschen diese dann in der Regel, und man kann sie auch "rauskündigen". Eine Beitragsfreistellung ist keine steuerliche Novation. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Spacy Oktober 12, 2014 Dein alter Vertrag hat noch einen Rechnungszins von 2,75 % und er ist in der Auszahlungsphase voraussichtlich steuerfrei. Prüfen, ob auf jährliche Zahlweise umgestellt werden kann und ob das einen Bonus / Vorteil bringt. Den Vertrag würde ich behalten. Danke, werde ich mal checken. Evtl. auch dann Beitragsfrei stellen Geschenkt gibt es bei bAV gar nichts. Die Einzahlungen werden zunächst steuerlich gefördert. Liegt man beim Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung und / oder der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, werden die Arbeitnehmerbeiträge zu diesen Sozialversicherungen zunächst auch eingespart. Im Gegenzug sind Leistungen aus einer bAV im Rentenbezug zu versteuern und insofern man gesetzliche krankenversichert ist, auch mit vollem Beitragssatz kranken- pflegeversicherungspflichtig. Ob das Konzept bAV im Rahmen eigener Entgeltumwandlung Sinn macht, ist daher in erster Linie eine Frage des Einkommens und des erwarteten Einkommens für die Zukunft. Ein Arbeitgeberzuschuss von 1/3tel ist schön, sagt aber nichts über das zu Grunde liegende Produkt und die generelle Fördersituation aus. Angaben dazu, sowie Angaben zum Alter usw. usf. fehlen im Post. Kein Produkt garantiert eine Verzinsung von 5 % und aktuell erwirtschaftet auch kein generell erhältliches bAV Produkt stabile 5 % Rendite. Nein garantiert ist das natürlich nicht, aber über die letzten Jahre scheint diese Verzinsung so die Regel gewesen zu sein. Ich bin 28, die genauen Konditionen muss ich noch mal nachschauen. Ich werde sie einfach nochmal mit meinem aktuell bestehenden Vertrag gegenrechnen und dann in die bessere Alternative wählen. Wo lliegt der Unterschied zwischen bAV und einem Versorgungswerk? Es nennt sich meines wissens nämlich Versorgungswerk.. Oder besteht da kein Unterschied? Dynamiken kann man widersprechen, beim 3. Mal erlöschen diese dann in der Regel, und man kann sie auch "rauskündigen". Eine Beitragsfreistellung ist keine steuerliche Novation. Gute Info, dann werde ich einfach bei der nächsten Erhöhung widersprechen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Oktober 12, 2014 Kein Produkt garantiert eine Verzinsung von 5 % und aktuell erwirtschaftet auch kein generell erhältliches bAV Produkt stabile 5 % Rendite. Nein garantiert ist das natürlich nicht, aber über die letzten Jahre scheint diese Verzinsung so die Regel gewesen zu sein. Und wie haben diese Versorgungswerke das erreicht: Durch den Kauf 30-jähriger Bundesanleihen mit 1,8 % Rendite? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag