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Rohlöff

Ablauf einer Erbschaft - was passiert wie und wann

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Rohlöff

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zum Ablauf einer Erbschaft.

 

Konkreter Fall:

 

Tante ist verstorben. Ihre Eltern sind schon seit Jahren tot , Kinder gibt es keine.

Als Erben gibt es nur noch den Bruder der Tante und eine Nichte (Tochter der Schwester, die aber ebenfalls schon verstorben ist.

 

Nun teilen sich der Bruder und die Nichte das Erbe im Verhältnis 50:50

So sieht es auch der Gesetzgeber vor.

Der Bruder der verstorbenen Tante nimmt die Termine beim Amtsgericht etc. wahr und kümmert sich nun um den Ablauf.

Er wird den entsprechenden Erbschein vom Amtsgericht bekommen und entsprechende Versicherungen, Banken etc. anschreiben.

Wie läuft es nun konkret ab?

Wird die Nichte vom Amtsgericht eine Auflistung bekommen (Kontostände, Versicherungssummen etc.)?

Oder wird sie keine Schriftstücke zu Gesicht bekommen und muss sich darauf verlassen, dass ihr Onkel ihr die korrekte Summe zukommen lässt?

Danke für Eure Hilfe!

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli

Wie soll das Amtsgericht die korrekten Beträge bekommen? Aus meiner Erfahrung so:

Wenn es unmittelbar Erbberechtigte gibt, werden diese i.d.R. mit der Auflösung des Haushaltes betraut sein, bzw. betraut fühlen.

Demzufolge werden sie auch als erste die Vermögensgegenstände in die Hand bekommen. Die Auflistung der Vermögensgegenstände erfolgt dann auch - zumindest war es in dem von mir erfolgten Fall so - durch den, der den Haushalt auflöst. Von diesem wird man auf Nachfrage mehr oder minder freiwillig eine mehr oder minder detaillierte Auflistung bekommen.

Kontos oder Versicherungen zu manipulieren ist wohl eher schwierig. Schmuck, Bargeld, Schuldscheine die die eigene Erbsumme mindern würden verschwinden zu lassen, ist hingegen einfacher möglich und ist von anderen Miterben u.U. schwer bis gar nicht zu beweisen.

Aus eigener Erfahrung: Je mehr Zeit zwischen Haushaltsauflösung und offizieller Geltendmachung der Ansprüche liegt, desto schwieriger bzw. teurer wird es.

 

Tipp: Beweise und Zeugen sichern. Bilder mit der Tante die Schmuck trägt sichern, Zeugen die von Bargeld, Konten und Depots benennen.

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Ramstein

Was ist das für eine Einstellung der Nichte? Jemand anderes soll die Arbeit machen und ihr die Informationen geben. Warum redet sie nicht mit dem Miterben, vereinbart ein zeitnahes Treffen, am besten in der aufzulösenden Wohnung?

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Holgerli

Mag sein, dass in der Familie Ramstein sich alle Familienmitglieder bis hin zu Nichten und Neffen mögen und nie ein böses Wort gesprochen wird. Aus eigener Erfahrung: Es kann auch anders sein und man erfährt durch den Tod des Verwandten nur durch die Zeitung.

Deswegen wäre ich vorsichtig als Außenstehender aufgrund eine kurzen Posts im forum moralische Wertungen vorzunehmen.

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Ramstein

Gerade falls man sich nicht besonders mag, sollte man sich als gleichrangiger Erbe nicht in die zweite Reihe drängen lassen!

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Holgerli

Wie gesagt: Ggf. erfährt man halt vom Tod des Verwandten erst aus der Zeitung und dann ist der Haushalt i.d.R. schon ganz oder teilweise leergeräumt.

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Rohlöff

Da der Kontakt zur Tante nicht so groß war, will sich die Nichte nun nicht einmischen / in den Vordergrund schieben.

Da keine Erfahrung zum Ablauf einer Erbschaft vorliegt, bleiben relativ viele Fragen offen.

 

Sie ist jetzt ersteinmal davon ausgegangen, dass das Amtsgericht alles regelt und genaue Summen ermittelt.

Dieser Meinung war ich nicht, was sich durch weitere Recherche auch bestätigt hat.

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troi65

Sie ist jetzt ersteinmal davon ausgegangen, dass das Amtsgericht alles regelt und genaue Summen ermittelt.

 

Das nenn ich als Insider mal einen guten Witz.

Auf was manche kommen :o

Komplette Rundumversorgung gabs damals vielleicht in der DDR .

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Rohlöff

 

Das nenn ich als Insider mal einen guten Witz.

Auf was manche kommen :o

Komplette Rundumversorgung gabs damals vielleicht in der DDR .

 

Das ist halt das Problem, wenn man sich mit der Materie nicht auskennt.

Im Prinzip hängt nun also alles davon ab, dass die Person mit dem Erbschein auch alle Vermögensverhältnisse korrekt offenlegt und abwickelt.

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troi65

Das ist halt das Problem, wenn man sich mit der Materie nicht auskennt.

Im Prinzip hängt nun also alles davon ab, dass die Person mit dem Erbschein auch alle Vermögensverhältnisse korrekt offenlegt und abwickelt.

Richtig; nur so wird ein Schuh draus.

 

Wobei man der Fairness halber dazusagen muss, dass es schon ein Art Vermittlungsverfahren durch das Nachlassgericht geben kann in bestimmten Fällen vgl. §§ 363 ff. FamFG.

Nur muss halt der Nachlass zumindest vollständig bekannt sein.

Ist zugegeben in der Öffentlichkeit wenig bekannt als Verfahren.

Ist bei den Nachlassgerichten auch nicht besonders beliebt , da es in der Regel um hochstreitige Erbschaften geht.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Die Frage ist doch auch, was erreicht werden soll. Offenbar gibt es einen Kümmerer, der sich vermutlich auch schon länger gekümmert hat. Dann hat er sich nach meiner Auffassung (nicht nach dem Gesetz) auch einen gewissen Bonus "verdient". Wenn man etwas Konkretes aus dem Nachlass haben will, muss man bei der Wohnungsauflösung sein; was für den einen Sperrmüll ist, weiss der andere zu schätzen.

 

Wenn es nur darum geht, von einer entfernten, nicht besonders geschätzten Verwandten nach deren Tod ohne eigenes Engagement noch etwas Kohle abzugreifen, so trifft die deutsche Vollkaskomentalität auf die harten Fakten des Lebens.

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Sapine

Was spricht eigentlich dagegen, sich selbst einen Erbschein ausstellen zu lassen und bei den Banken nach den letzten Kontoauszügen zu fragen?

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Was spricht eigentlich dagegen, sich selbst einen Erbschein ausstellen zu lassen und bei den Banken nach den letzten Kontoauszügen zu fragen?

Man weiss nicht einmal, bei welchen Banken, weil man nicht in der Wohnung war und nach Kontoauszügen, Sparbüchern, etc. geschaut hat?

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Sapine

Nicht alle Anleger sind mit ihrem Geld derart mobil wie die Leser eines WPF. Eine Rückfrage bei den nächstgelegenen Bankniederlassungen inkl. Sparkasse und Volksbank dürfte in der Regel zu Treffern führen, außerdem kann man auch den Miterben durchaus mal vorsichtig fragen, wie weit er mit der Abwicklung ist und ob er Hilfe benötigt. Dabei kann man nicht nur die Arbeit des Kümmerers würdigen (Frage des Anstands) sondern unter anderem auch nach Geldinstitut und Versicherung fragen und was da konkret noch zu machen ist. Bisher scheint ja noch keine streitige Auseinandersetzung vorzuliegen, da schadet ein wenig Kommunikation doch nicht und man muss ja auch nicht gleich davon ausgehen, dass sich der andere unrechtmäßig bereichern will.

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troi65

Wenn es nur darum geht, von einer entfernten, nicht besonders geschätzten Verwandten nach deren Tod ohne eigenes Engagement noch etwas Kohle abzugreifen, so trifft die deutsche Vollkaskomentalität auf die harten Fakten des Lebens.

 

So sehe ich das auch , auch wenn man anstelle der harten Fakten des Lebens die harten Fakten des Rechts setzen könnte.

 

Das Erbscheinsverfahren ist nun mal gem. § 2353 BGB ein Antragsverfahren, bei dem der Antragsteller gewisse Mitwirkungspflichten hat § 27 FamFG.

Auf Unkenntnis kann man sich da - zumal in Zeiten von Gockel - kaum berufen.

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Rohlöff

In diesem Fall geht es nicht ums Geld abgreifen.

Es geht auch nicht um irgendwelche Streitereien.

Da der Kontakt in den letzten Jahren nicht so intensiv war, (dennoch vorhanden) ist es schon ok wenn der "Kümmerer" einen größeren Teil des Kuchens bekommt.

Aber es ging einzig und allein um die Frage, wie so eine Erbschaft nun abläuft.

Ein zusätzlicher Erbschein würde hier wohl nur ungewollten Streß heraufbeschwören.

So nach dem Motto "Du vertraust mir nicht" (Ob Vertrauen in der Sache angebracht ist oder nicht, sei mal dahingestelt)

Aber im schlechtesten Fall könnte es ja für die Miterbin auch von seiten des "Kümmerers" lauten "Geld für die Beerdigung war da - aber jetzt ist alles weg"

Ohne, dass die Miterbin auch nur einen Beweis für diese Aussage gesehen hätte.

Es besteht nun eine gewisse Scheu / Unsicherheit, wie man vorgehen soll.

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WOVA1

..

Da der Kontakt in den letzten Jahren nicht so intensiv war, (dennoch vorhanden) ist es schon ok wenn der "Kümmerer" einen größeren Teil des Kuchens bekommt.

Aber es ging einzig und allein um die Frage, wie so eine Erbschaft nun abläuft.

Ein zusätzlicher Erbschein würde hier wohl nur ungewollten Streß heraufbeschwören.

So nach dem Motto "Du vertraust mir nicht" (Ob Vertrauen in der Sache angebracht ist oder nicht, sei mal dahingestelt)

Aber im schlechtesten Fall könnte es ja für die Miterbin auch von seiten des "Kümmerers" lauten "Geld für die Beerdigung war da - aber jetzt ist alles weg"

Ohne, dass die Miterbin auch nur einen Beweis für diese Aussage gesehen hätte.

Es besteht nun eine gewisse Scheu / Unsicherheit, wie man vorgehen soll.

 

Es geht hier um eine Erbschaft,die sich ausschliesslich nach der gesetzlichen Erbfolge regelt - das heisst, ein Testament der Verstorbenen liegt nicht vor -

oder doch ?

 

Wenn ausschliesslich gesetzliche Erbfolge gilt, ist für das Nachlassgericht der Fall nach der Ermittlung der Erben und der Ausstellung des Erbscheins erledigt.

 

Allerdings: die beiden Erben bilden eine (manchmal ziemlich unfreiwillige )Gemeinschaft - jeder von beiden hat Anspruch auf 50% des Erbes. Aber nicht auf konkrete Wertgegenstände.

 

Und auch Auskunftsrechte, die man notfalls einklagen kann. Besser wäre es allerdings, erstmal ein vernünftiges Gespräch zu suchen.

 

Übrigens: die Rolle des 'Kümmerers' ist auch nicht so toll ( amtlich heisst dies 'Testamentsvollstrecker' ) - da kann man nur möglichst viel dokumentieren, um nachher keinen Ärger zu bekommen.

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Rohlöff

kein Testament

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Diogenes
· bearbeitet von Diogenes

Also, wenn zwei Personen Erben sind, wie in Deinem Fall erhalten beide Personen nur einen gemeinschaftlichen Erbschein, d. h. nur beide Personen gemeinsam können die Konten plündern und Immobilien versilbern etc. Da besteht zunächst keine große Gefahr. Diese liegt vielmehr in der Auflösung des Haushalts der Verblichenen. Für gewöhnlich geht man so vor, dass man sich in dem Haushalt trifft und dann gemeinsam entscheidet, wer welche Sachen bekommt (und ggf. eine Ausgleichszahlung vereinbart) und welche Sachen entsorgt werden sollen. Löst nur ein Miterbe den Haushalt auf, so gehört der Hausrat zum Nachlass und muss geteilt werden. Keiner hat das Recht sich einfach Sachen aus dem Nachlass zu nehmen. Bei einer unrechtmäßigen Veräußerung von Sachen durch nur einen Erben von mehreren Erben tritt an die Stelle der Sache das Surrogat (z. B. ein Kaufpreis). Bei einer Veräußerung unter Wert können darüber hinaus Schadensersatzansprüche entstehen. All dies setzt jedoch eine genaue Kenntnis vom Bestand des Nachlasses, insbesondere der beweglichen Sachen voraus. Der Bestand muss im Fall einer streitigen Auseinandersetzung auch bewiesen werden. Es soll daher schon vorkommen, dass derjenige Erbe, der den Haushalt des Verblichenen zuerst erreicht, Sachen verschwinden lässt, um die anderen Erben zu benachteiligen. Im Anschluss müssen die Parteien den Nachlass erfassen und an das FA melden, da das FA seinen Obulus verlangt (Freibeträge werden abgezogen). Es kommt daher auch schon vor, dass die Erben gefundene Gegenstände sogleich teilen und in der Liste des Nachlasses vergessen um so die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer zu verringern, aber das wäre dann Steuerhinterziehung. Vor diesem Hintergrund kann ich der Nichte nur empfehlen, sich um die Angelegenheit zu kümmern.

 

Grüße Patrick

 

 

PS: Banken, Versicherungen etc. müssen stets durch beide Miterben angeschrieben werden, da ein Erbe allein gar keine Verfügungsbefugnis hat. Sofern eine Immobilie zum Nachlass gehört, möchte ich empfehlen zeitnah einen Antrag auf Grundbuchberichtigung zu stellen, bei dem die erben als Eigentümer eingetragen werden. Eine zeitnahe Grundbuchberichtigung ist kostenlos, wohingegen nach Ablauf von 2 Jahren (glaube ich) Gebühren anfallen.

 

 

 

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