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lasse

Riesterbeitrag nachträglich?

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lasse

Hallo,

 

Hintergrundinfos:

Meine Frau hat einen Riestervertrag (Banksparvertrag). Hier zahlt Sie automatisch den Mindestbeitrag von 60€ jedes Jahr. Das kommt noch aus der Zeit des Mutterschutzes und Elternzeit.

Eigentlich zahlt sie dann jedes Jahr (meist im Dez.) den zusätzlichen Betrag um die volle Förderung für sich und die Kinder zu erhalten.

 

Nun ist es gekommen wie es kommen musste - vergangenes Jahr haben wie die Zahlung vergessen. Kann man da jetzt nachträglich noch etwas tun um auch für die 2013 die Förderung nachträglich zu erhalten? Ich meine in der Vergangenheit ging das nicht, aber das wäre mal geändert worden?

 

Vielen Dank für sachdienliche Hinweise...

 

Und, nur noch mal zum mitschreiben... Um die erforderliche "Zuzahlung" (zu den 60) zu ermitteln rechnet man so:

 

Vorjahresbrutto - davon 4% und dann die 60 € davon abziehen = mindestens zuzahlen um sich volle Förderung zu sichern.

 

Oder muss/kann auch noch die Zulage plus die Zulagen für die Kinder abgezogen werden?

 

Dann noch für Centfuchser...: macht es einen Unterschied, die Betrag monatlich zu überweisen (Zinsen fallen eher an...)? Sprich ich passe jedes Jahr so früh wie möglich (wenn die Lohnsteuerkarte zurückkommt) an.

 

DANKE

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Hallo,

 

Hintergrundinfos:

Meine Frau hat einen Riestervertrag (Banksparvertrag). Hier zahlt Sie automatisch den Mindestbeitrag von 60€ jedes Jahr. Das kommt noch aus der Zeit des Mutterschutzes und Elternzeit.

Eigentlich zahlt sie dann jedes Jahr (meist im Dez.) den zusätzlichen Betrag um die volle Förderung für sich und die Kinder zu erhalten.

 

Nun ist es gekommen wie es kommen musste - vergangenes Jahr haben wie die Zahlung vergessen. Kann man da jetzt nachträglich noch etwas tun um auch für die 2013 die Förderung nachträglich zu erhalten? Ich meine in der Vergangenheit ging das nicht, aber das wäre mal geändert worden?

 

Vielen Dank für sachdienliche Hinweise...

 

Und, nur noch mal zum mitschreiben... Um die erforderliche "Zuzahlung" (zu den 60) zu ermitteln rechnet man so:

 

Vorjahresbrutto - davon 4% und dann die 60 € davon abziehen = mindestens zuzahlen um sich volle Förderung zu sichern.

 

Oder muss/kann auch noch die Zulage plus die Zulagen für die Kinder abgezogen werden?

 

Dann noch für Centfuchser...: macht es einen Unterschied, die Betrag monatlich zu überweisen (Zinsen fallen eher an...)? Sprich ich passe jedes Jahr so früh wie möglich (wenn die Lohnsteuerkarte zurückkommt) an.

 

DANKE

 

Erstmal zur Rechnung. Wenn es nur um die Zulagen geht, dann bitte so:

 

Vorjahresbrutto / 100 * 4 - Zulagenanspruch = Mindesteigenbeitrag für den Zulagenanspruch

 

Falls es um die Riester Förderung geht, schau mal hier.

 

---

 

Jetzt zu der an und für sich spannenderen Frage. Ja, du hast durchaus richtig gehört, gelesen, aufgeschnappt. Es gab mal eine Sonderregelung. Vor wenigen Jahren forderte die ZFA (Zentrale Zulagenstelle) massenhaft Zulagen zurück. Das hat sie vorher schon gemacht, das macht sie auch heute noch und einer der häufigsten Gründe ist die falsche Anrechnung von Kindererziehungszeiten seitens der DRV.

 

Damals waren es aber so viele Rückförderungen, dass die ganze Geschichte durch die Medien ging. Und nichts machen die Medien lieber als auf Riester rumhacken, denn was man nicht versteht ist wahlweise blöde oder böse.

 

Damals verloren auch Mütter ihre Zulagen, weil ihnen niemand gesagt hat, dass sie in den ersten 3 Jahren unmittelbar förderberechtigt sind und somit mind. 60 Euro Eigenbeitrag leisten müssen. Das war natürlich völlig inakzeptabel. Also hat die umsichtige Politik in Form des Familien- und des Finanzministeriums eingewirkt und es wurde eine Sonderregelung zur Nachzahlung von Riester Beiträgen geschaffen. Zudem hat man den unmündigen Bürger für die Zukunft geschützt, indem einfach seit 2012 auch mittelbar Förderberechtigte 60 Euro mind. einzahlen müssen.

 

So konnten Mütter damals noch nachträglich Eigenbeiträge erbringen, um Zulagen zu retten. Das ist das, was du gehört oder gelesen hast.

 

Lange Rede, kurzer Sinn. Es konnten die nachzahlen, bei denen Zulagen zurückgefordert wurden.

 

Das zu Grunde liegende Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (wer sich den Scheiß ausdenkt, ich bin neidisch) bezieht sich aber nur auf Beitragsjahre bis 2011. Kommt also in deinem Fall nicht in Betracht.

 

Oder janz, janz kurz: NEE, du kannst nüscht mehr nachzahlen, sorry.

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lasse

Danke Dir für die schnelle Antwort! +1

 

Rechnung ist jetzt klar. In meinem Fall: 4% vom Vorjahresbrutto minus ( 154 (für Muttern) + 184 (Kind 1) + 300 (Kind 2) + 60 für den automatisch abgebuchten Mindestbeitrag ) = einzahlen . Ich will nix falsches sagen, aber das mit dem Abzug der Förderungen hatte uns unsere freundliche Sparkasse meine ich nicht "verraten"...

 

Super Link zum Übersichtsthread!

 

Zum nachträglich zahlen, das ist natürlich ärgerlich. Nur um sicher zu gehen: der von Dir beschriebene Fall ist aber bei uns nicht relevant, da meine Frau bereits wieder unmittelbar berechtigt ist. Die 60 € lassen wir seit Vertragsbeginn automatisch von der Bank bei der sie "riestert" abbuchen. Der Sockelbetrag für mittelbar Berechtigte ist also nicht das Problem. Sie hat die 60 gezahlt aber eben "nur" den Betrag vergessen, der für die max. Förderung nötig ist. Naja, okay, wenn es so ist, dann schnell abhaken...

 

Nun noch am Schluß zu der Sache wann es am besten ist einzuzahlen: Monatlich oder 1* im Jahr? Der Effekt ist sicher klein, aber bei monatlicher Zahlung enstehen auf dem Riesterkonto schon eher Zinsen, oder? Und wenn ich die Summe für die järhliche Zahlung auf dem Giro "sammle", dann zahlt man besser monatlich, oder nicht?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Hm, jetzt bin ich verwirrt, ich komm mit deiner Schreibweise nicht klar. :w00t:

 

Wenn die mutter unmittelbar förderberechtigt ist (eigenes RV pflichtiges Einkommen), dann eben:

 

Einkommen Mutter / 100 * 4 - Grundzulage Mutter - die der Mutter zugeordneten Zulagen = Eigenbeitrag x

 

x muss mind. 60 Euro p.a. sein

 

 

Nur wenn die Mutter selbst nicht und nur über den Mann förderberechtigt ist (mittelbar), werden automatisch alle Zulagen beim Mann runtergerechnet, unabhängig davon, wer die Zulagen zugeordnet bekommt.

 

Insofern um sicher zu gehen, müsstest du eure Situation mit Einkommen, Kindern, GJ der Kinder schon nennen. Sonst kann ich nur raten, was du gemeint haben könntest.

 

---

 

Das Betreibungsrichtlinien Umsetzungsgesetz (das Ding heißt wirklich so) betrifft nur Beitragsjahre vor 2012.

 

---

 

Was die Sparkasse nicht weiss, kann sie nicht verraten. Gibt sicher auch fähige Leute dort (Gerüchte hab ich da schon gehört), viele haben dir aber bestenfalls ein Tagesseminar in Sachen Riester voraus.

 

Mit genossenschaftlichen Banken hab ich da in Bezug auf Riester in den letzten 10 Jahren wesentlich bessere Erfahrungen gemacht.

 

---

 

Und was die Beitragszahlung angeht, bei Riester Banksparplan mMn egal. Wenn mans mal ganz extrem nimmt, kommt die Verzinsung mit den Zulagen im Zulagenfall. Sprich zahl ich zum letzten Zeitpunkt des Jahres ein, müsste ich über die gesamte Laufzeit einmalig ein Jahr besser sein.

 

Aber das ist eher eine Aufgabe für Vanity oder die DKB Sparplanoptimierer, aus meiner Sicht bleibt sich das völlig.

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lasse
· bearbeitet von lasse

sorry für die Verwirrung...

 

Ich denke, dass alles so richtig ist... Ich habe keinen Riester (und es würde wohl auch nicht gefördert bei mir; ich selber arbeite nicht in D). Meine Frau aber (Beamtin) - also ist Riester wohl so, als wäre sie ledig mit 2 Kindern.

 

Sie zahlt die 60 € jedes Jahr (Lastschrift meine ich). Aber um die volle Zulage vom Staat zu erhalten muss x ja eben größer sein; eben Vorjahresbrutto minus 154 und minus 184 (Kind 1) und minus 300 (Kind 2, in 2008 geboren). Dann noch minus 60, weil die zahlt sie ja schon automatisch. Die Sparkasse hat meine Frau in den letzten Jahren immer 4% vom Vorjahresbrutto minus einfach nur die 60 € nachzahlen lassen.

 

Also am Beispiel 25000 € brutto (das kann ich im Kopf ;-) ) dann sind 4% 1000 €. Dann minus (154+184+300) minus 60 = 302 zusätzlich einzahlen und die volle Förderung fliesst.

 

Ist das jetzt weniger verwirrend....? Danke nochmals

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

sorry für die Verwirrung...

 

Ich denke, dass alles so richtig ist... Ich habe keinen Riester (und es würde wohl auch nicht gefördert bei mir; ich selber arbeite nicht in D). Meine Frau aber (Beamtin) - also ist Riester wohl so, als wäre sie ledig mit 2 Kindern.

 

Sie zahlt die 60 € jedes Jahr (Lastschrift meine ich). Aber um die volle Zulage vom Staat zu erhalten muss x ja eben größer sein; eben Vorjahresbrutto minus 154 und minus 184 (Kind 1) und minus 300 (Kind 2, in 2008 geboren). Dann noch minus 60, weil die zahlt sie ja schon automatisch. Die Sparkasse hat meine Frau in den letzten Jahren immer 4% vom Vorjahresbrutto minus einfach nur die 60 € nachzahlen lassen.

 

Also am Beispiel 25000 € brutto (das kann ich im Kopf ;-) ) dann sind 4% 1000 €. Dann minus (154+184+300) minus 60 = 302 zusätzlich einzahlen und die volle Förderung fliesst.

 

Ist das jetzt weniger verwirrend....? Danke nochmals

 

Jetzt hab ich dich verstanden, die Schreibweise mit den - 60 verwirrte mich. Du meintest, wieviel nachzuzahlen ist und hast daher die -60 hinten dran gepackt.

 

Die 25k Rechnung ist korrekt, genau so funktioniert es. :thumbsup:

 

Bezüglich der Förderberechtigung für dich: Es gelten die Regelungen des § 79 EStG. Verlinkung fällt mir gerade schwer, da Ipad, sry.

 

Sinngemäß steht da drin, dass du mittelbar förderberechtigt über deine Frau bist, wenn du zumindest deinen Wohnsitz in einem EU Staat oder EWR Staat hast. Wenn das der Fall ist, wird es noch interessanter.

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