Muggi Oktober 10, 2014 Hallo. Meine Frau hat am 01.12.1996 eine Kapitalbildende Lebensversicherung mit dem Tarif L2/AF bei der Debeka abgeschlossen. Jetzt kommt ein Schreiben, dass der tarifliche Beitrag erhöht wird, wenn man nicht widerspricht. Versicherungsende ist der 01.12.2040 und das Kapital zu dem Zeitpunkt wird gute 100.000 Euro betragen. Das würde meiner Frau schon reichen, deswegen überlegt sie sich der Erhöhung zu widersprechen. Ist dies ratsam? Auch für die Zukunft? (denn bei mehrmaligen Widersprüchen hintereinander erlischt das Recht auf weitere Dynamisierungen) Danke schon mal und Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 10, 2014 · bearbeitet Oktober 10, 2014 von Matthew Pryor Das würde meiner Frau schon reichen, deswegen überlegt sie sich der Erhöhung zu widersprechen. Es geht wohl um die Senkung/Streichung einer als Beitragsrabatt getarnten Überschussbeteiligung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle Oktober 10, 2014 Versicherungsende ist der 01.12.2040 und das Kapital zu dem Zeitpunkt wird gute 100.000 Euro betragen. Das würde meiner Frau schon reichen, deswegen überlegt sie sich der Erhöhung zu widersprechen. Ist dies ratsam? Nein, ist nicht ratsam. Die Ablaufleistung verringert sich sonst. Sie zahlte schon bisher den höheren Beitrag, erhielt aber einen Rabatt der nun wegfällt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Oktober 10, 2014 · bearbeitet Oktober 10, 2014 von bondholder Versicherungsende ist der 01.12.2040 und das Kapital zu dem Zeitpunkt wird gute 100.000 Euro betragen. Das würde meiner Frau schon reichen, deswegen überlegt sie sich der Erhöhung zu widersprechen. Laßt euch von der Debeka ausrechnen, was für eine Auszahlungssumme im Jahr 2040 die Versicherung prognostiziert, wenn der Beitrag jetzt durch Widerspruch verändert wird. EDIT: wenn der Beitragsanpassung jetzt widersprochen wird. Wetten, dass da eine niedrigere Zahl herauskommt? Korrektur nach Hinweis von Matthew Pryor. Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 10, 2014 · bearbeitet Oktober 10, 2014 von Matthew Pryor Wetten, dass da eine niedrigere Zahl herauskommt? Wetten,dass nicht?Und wetten,dass der Beitrag nur verändert wird,wenn man NICHT widerspricht?Und sich ansonsten die Auszahlungssumme ändert?Weil das die Alternative ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Oktober 10, 2014 Wetten, dass da eine niedrigere Zahl herauskommt? Wetten,dass nicht?Und wetten,dass der Beitrag nur verändert wird,wenn man NICHT widerspricht?Und sich ansonsten die Auszahlungssumme ändert?Weil das die Alternative ist? Ich habe den dringenden Verdacht, dass wir beide im Endeffekt das gleiche meinen. Eventuell habe ich mich unklar ausgedrückt: Bei Widerspruch gegen die angekündigte Anpassung wird der Beitrag (vor Rabattierung!) verringert – der Rabatt durch Verrechnung mit dieser Vorab-Überschussbeteiligung entfällt, daher müsste nun eigentlich regulär mehr eingezahlt werden. In Folge dessen sinkt bei Widerspruch die Ablaufleistung. Wer nicht widerspricht, bezahlt nun (wegen des gestrichenen Rabatts) mehr als zuvor, kann sich dafür aber weiterhin Hoffnungen auf die im Vertrag angegebene Ablaufleistung machen. Oder habe ich die Sachlage völlig falsch verstanden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 10, 2014 Alles gut,ich habe Erbsen geschält.Durch den Widerspruch verändert sich ja nicht der Beitrag,sondern die Ablaufleistung,weil durch einen Widerspruch die Ablaufleistung geringer wird (durch die in Form der Rabattierung gestrichenen Überschüsse).Du hattest in deinem vorigen Post geschrieben,dass durch einen Widerspruch der Beitrag verändert wird.Dem ist ja nicht so,es sei denn,du meintest mit Beitrag Ablaufleistung.Und da ist mit mir der Erbsenschäler durchgebrannt ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli Oktober 10, 2014 · bearbeitet Oktober 10, 2014 von Holgerli Ich verlinke mal auf meinen Beitrag zum Thema: http://www.wertpapie...nsversicherung/ Ggf. gibt es ja noch einen weiteren Erkenntnisgewinn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Oktober 10, 2014 Ich verlinke mal auf meinen Beitrag zum Thema: http://www.wertpapie...nsversicherung/ Danke schön. Danach sieht es so aus, als hätte ich den falschen Begriff benutzt: Ich meinte mit 'Beitrag' den (höheren) Wert, der im Vertrag steht und bisher durch die Überschussverwendung verringert worden ist ("Bonussystem"). [Nennt sich das 'Tarifbeitrag'?] Die Debeka versteht unter Beitrag anscheinend das, was tatsächlich vom Girokonto abgebucht wird. Nach der Sichtweise erhöht sich der Beitrag in Zukunft, wenn der Bonus wegfällt. Alles gut,ich habe Erbsen geschält.Durch den Widerspruch verändert sich ja nicht der Beitrag,sondern die Ablaufleistung,weil durch einen Widerspruch die Ablaufleistung geringer wird (durch die in Form der Rabattierung gestrichenen Überschüsse).Du hattest in deinem vorigen Post geschrieben,dass durch einen Widerspruch der Beitrag verändert wird.Dem ist ja nicht so,es sei denn,du meintest mit Beitrag Ablaufleistung.Und da ist mit mir der Erbsenschäler durchgebrannt ... Wie auch immer: Muggis Überlegung, zu widersprechen und trotzdem 2040 die bisher angegebene Ablaufleistung zu erhalten, funktioniert so nicht. Und genau das würde ich mir von der Debeka vorrechnen lassen, in welchem Maße die Ablaufleistung sinkt, wenn man nun widerspricht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 10, 2014 Muggis Überlegung, zu widersprechen und trotzdem 2040 die bisher angegebene Ablaufleistung zu erhalten, funktioniert so nicht. So wird ein passender Schuh draus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag