fondsnoob Oktober 7, 2014 Hallo, ich habe einige (möglicherweise dumme) Fragen zu den KAE die am Ende der Steuerbescheinigung ausgewiesen werden. Soweit mir bekannt ist, werden diese von der Fondsgesellschaft errechnet. Kann ich mir das so vorstellen, dass für jedes der gehaltenen Stücke aufgrund des Anschaffungsdatums auch immer hinterlegt ist, welche thesaurierten Erträge heranzuziehen sind? Wäre es somit z.B. möglich, dass manche Anteile an einem Fonds KAE beinhalten und andere nicht, weil beispielsweise nicht in jedem Jahr eine Thesaurierung stattgefunden hat? Oder würde die Fondsgesellschaft sozusagen den persönlichen "Saldo" kennen bei einem Verkauf einfach die ausschüttungsgleichen Erträge anteilig ausweisen? Viele Grüße, - fondsnoob Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Oktober 8, 2014 · bearbeitet Oktober 8, 2014 von kleinerfisch Wofür steht "KAE"? (kleiner Tipp: im amtlichen Muster für die Jahres.-StBesch kommt diese Abkürzung nicht vor) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Oktober 8, 2014 = kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge Diese sind für alle Stücke einer Gattung im Depot identisch, da sie eben seit anno Tobak (Fondsauflage?) kumuliert sind. Interessant für die Abrechnung bei einem Verkauf ist die Differenz zwischen kaE zum Zeitpunkt des Verkaufs und kaE zum Zeitpunkt des Kaufs. Diese kennt die Depotbank, da sie die Anschaffungsdaten stückgenau führt, und zieht sie als Bemessungsgrundlage zur AgSt heran. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fondsnoob Oktober 9, 2014 O.K. Kann es sein, dass thesaurierungen die noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden beim Verkauf nicht berücksichtigt werden? Wenn also ein Fonds zum 31.12.2013 thesauriert und Anteile im Januar veräußert werden, die Fondsbank diese thesaurierten Erträge noch nicht berücksichtigt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Oktober 10, 2014 O.K. Kann es sein, dass thesaurierungen die noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden beim Verkauf nicht berücksichtigt werden? Wenn also ein Fonds zum 31.12.2013 thesauriert und Anteile im Januar veräußert werden, die Fondsbank diese thesaurierten Erträge noch nicht berücksichtigt? Eigentlich nein.. es gibt allerdings bei den meisten Fonds eine "Vorabmeldung", damit beim Verkauf im Januar kein pauschaler Abzug vorgenommen werden muss. Da einige Fonds über VV verfügen, kann es da natürlich auch zu Nullmeldungen kommen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag