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Haribo.

Gutverzinstes Sparkonto (Altvertrag) übernehmen

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Haribo.

Servus,

 

meine Mutter erbt ein aus heutiger Sicht gut verzinstes Banksparkonto 4,x % +Bonus bei der Postbank.

 

Auf dem Konto sind 90 k geparkt. Ein Drittel davon gehören ihr als Erbin, die anderen 60 k gehören zwei Miterben.

 

Sie muss also an die anderen 60k ausbezahlen, die sie woanders nicht herumliegen hat.

 

Meine Idee:

 

Ich würde gern die beiden Miterben Cash auszahlen (mit meinem derzeit zu 1,x % verzinsten Tagesgeld) und mit meiner Mutter eine Vereinbarung treffen, das 60k von ihrem geerbeten Banksparkonto ab dann meine sind.

 

Fragen:

 

1. Wie fixiert man so eine Vereinbarung?

 

2. Wie wasserdicht ist sowas, bzw. ist sowas rechtlich anfechtbar?

 

3. Gedanke:

 

Sie lässt mich als Mitverfüger/Bevollmächtigten bei der Bank eintragen, gibt mir Zugriff aufs Konto und in regelmäßigen Zeitabständen unterschreibt sie mir auf dem aktuellen Kontoauszug, das 2/3 davon meine sind.

 

4. Wie wird der Kapitalertragssteuerabzug geregelt?

 

5. Gibt es eine elegantere Lösung?

 

6. Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

 

Danke im Vorab!

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Ramstein

Diffizil. Offenbar brauchst du eine wasserdichte Vereinbarung, weil Probleme auftreten können. Bist du der Alleinerbe deiner Mutter? Könnte jemand Drittes (Sozialamt?) Anspruch auf das Vermögen erheben? Sind die Miterben einverstanden? Erlaubt die Bank die Weiterführung durch nur einen der Erben? Muss deine Mutter der Bank gegenüber versichern ( wg. Geldwäschegesetz), dass es ihr Geld und nicht das Geld eines Dritten ist? Wie lange soll das Geld da liegen bleiben? Lohnt sich die Einschaltung eines Steuerberaters und eines Notars?

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Haribo.
· bearbeitet von Haribo.

Diffizil. Offenbar brauchst du eine wasserdichte Vereinbarung, weil Probleme auftreten können. Bist du der Alleinerbe deiner Mutter? Könnte jemand Drittes (Sozialamt?) Anspruch auf das Vermögen erheben? Sind die Miterben einverstanden? Erlaubt die Bank die Weiterführung durch nur einen der Erben? Muss deine Mutter der Bank gegenüber versichern ( wg. Geldwäschegesetz), dass es ihr Geld und nicht das Geld eines Dritten ist? Wie lange soll das Geld da liegen bleiben? Lohnt sich die Einschaltung eines Steuerberaters und eines Notars?

 

Genau so ist es.

 

1. Nein. Bin nicht Alleinerbe habe noch ein Geschwisterteil.

 

2. Meine Mutter ist AN, verfügt über Immobilenbesitz. Es sieht im Moment nicht so aus, das sie mal Sozialleistungen beanspruchen müsste.

 

3. Den Fall hier erörtere ich vor dem Hintergrund, dass die Miterben einverstanden sind. Ja.

 

4. Ja, zähneknirschend. Die Verstorbene hatte einen Vertrag in den die Erben eintreten können. Wenn sie einen Kreditvertrag hätte, wären die Erben ja auch in der Pflicht.

 

5. Ob die Mutter das nochmals extra versichern muss weis ich nicht, aber die Verstorbene musste es damals mit Sicherheit bei Vertragsunterzeichnung, oder?

 

6. Geld soll solange für 4,x % geparkt werden, wie es mir unter Renditeaspekten sinnvoll erscheint.

 

7. Steuerberater, Notar? (Das letzte mal hat mich eine im Nachhinein nutzlose Auskunft beim Steuerberater 396,00 EUR gekostet. Die Notarin hat dieses Jahr schon über 2 k an meinem Immo-Kauf verdient, ich stehe dem Preis-Leistungs-Verhältnis dieser Berufsgruppen etwas skeptisch gegenüber. Sorry.)

Vorher schöpfe ich jedenfalls das volle Potenzial, d.h. die Erfahrungen, persönlichen Kommentare und wertvollen Beiträge aus unserem hervorragenden Forum aus!

 

Anderer Gedanke:

 

Meine Mutter macht das auf sich zu 100% und ich mache mit meiner Mutter einen Darlehnsvertrag 1:1 zu den Konditionen des Banksparkontos?

 


  •  
  • Was wären die Vorteile und Risiken beider Varianten?
  • Wie kann ich die Risiken minimieren?

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Ramstein

4. Ja, zähneknirschend. Die Verstorbene hatte einen Vertrag in den die Erben eintreten können. Wenn sie einen Kreditvertrag hätte, wären die Erben ja auch in der Pflicht.

Das ist klar. Ich meinte eher, ob die anderen Erben den gut verzinsten Sparvertrag deiner Mutter überlassen und mit der Auszahlung ihrer Anteile zufrieden sind. Denn man könnte den Vertrag (sofern kein Testament existiert) auch als ungeteilte Erbengemeinschaft fortführen und jeder hätte dann einen Anteil.

 

Meine Mutter macht das auf sich zu 100% und ich mache mit meiner Mutter einen Darlehnsvertrag 1:1 zu den Konditionen des Banksparkontos?

  • Was wären die Vorteile und Risiken beider Varianten?
  • Wie kann ich die Risiken minimieren?

Das wäre die optimal Lösung für den Fiskus, da dann zweimal Steuern anfallen.

 

Könnte deine Mutter dir den Vertrag schenken? Der Bank erzählt man was von vorweggenommener Erbschaft o.ä. und fragt, ob sie den Vertrag auch für dich zu den gleichen Konditionen fortführen. Du gibst der Mutter die Kohle vom anderen Konto zurück, damit sie die anderen Erben auszahlen kann, aber das muss man der Bank ja nicht sagen. In wie weit das auf Treu und Glauben (z.B. mit formloser schriftlicher Vereinbarung) ohne notariellen Vertrag ginge, hängt von den konkreten Beziehungsqualitäten ab.

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bond007

Hallo Haribo,

 

mit Deiner Idee gehst Du für +3% Rendite p.a. das Risiko ein 60k zu verlieren. Das würde ich nicht mal für 5k eingehen.

Was ist wenn Deine Mutter mit ihrem neuen Traummann oder durch einen Betrüger die 4% verzinsten 60k verjuxt, verspielt, verzockt?

An Deiner Stelle würde ich Sie beraten wenn sie es denn wünscht, mich aber nicht aktiv in den Erbschaftsfall einmischen.

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