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Cheftiga

BU: RV + Beitragsbefreiung u. Passivdynamik = BUZ?

Empfohlene Beiträge

Cheftiga

Hallo!

 

Ich bin neu hier, habe auch schon einiges über die BU gelesen und dankbar für all die Tips, die ich aus diesem Forum bisher entnehmen konnte!#

 

Dennoch ist mir eines noch nicht ganz klar:

 

Von den meisten wird ja empfohlen, eine SBU abzuschließen und dann (später, bin gerade noch Student) in der Altersversorung/Rentenversicherung darauf zu achten, dass diese die Möglichkeit zur Beitragsbefreiung bei BU und eine Passivdynamik (10%??) enthält.

 

Ist das dann nicht auch im Prinzip eine BUZ oder täusche ich mich da?

 

Und was lässt sich der Versicherer der AV diese zusätziche Risikoabsicherung dann eigentlich kosten? Wird das nicht unter Umständen dann auch teuer?

 

Und nicht zuletzt: Verlang der AV-Versicherer für diesen Zusatz dann erneut eine Gesundheitsprüfung? Dann hätte ich ja (zumindest teilweise) den Vorteil des frühen Abschlusses einer BUZ "verspielt"...

 

 

Vielen Dank für Eure Antworten!

Der Cheftiga.

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polydeikes

Von den meisten wird ja empfohlen, eine SBU abzuschließen und dann (später, bin gerade noch Student) in der Altersversorung/Rentenversicherung darauf zu achten, dass diese die Möglichkeit zur Beitragsbefreiung bei BU und eine Passivdynamik (10%??) enthält.

 

Na zumindest hier wird das nicht empfohlen.

 

Ist das dann nicht auch im Prinzip eine BUZ oder täusche ich mich da?

 

Ja, das ist eine BUZ, bzw. bei deiner Schilderung nur eine Beitragsbefreiung im BU Fall.

 

Und was lässt sich der Versicherer der AV diese zusätziche Risikoabsicherung dann eigentlich kosten?

 

Das hängt vom Eintrittsalter und den Bedingungen der BUZ ab. Je schlechter die Bedingungen und je jünger der Versicherungsnehmer, desto "billiger" wirds und um so weniger taugt es.

 

Wird das nicht unter Umständen dann auch teuer?

 

Ja, wird es. Ua. deswegen wirds gern vermittelt. Die Bewertungssumme steigt an und somit logischerweise der Erlös für den Vermittler.

 

Und nicht zuletzt: Verlang der AV-Versicherer für diesen Zusatz dann erneut eine Gesundheitsprüfung?

 

In der Regel ja, wobei reine Beitragsbefreiungen "weniger" Fragen sein können ggü. einer echten BU / BUZ.

 

Dann hätte ich ja (zumindest teilweise) den Vorteil des frühen Abschlusses einer BUZ "verspielt"...

 

Das hättest du.

 

---

 

Willkommen im Forum.

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Cheftiga

okay, danke schonmal!

 

Also, um das nochmal etwas zu konkretisieren und die Möglichkeiten durchzuspielen.

 

Vorab: Da ich Arzt werde, bekomme ich mit hoher Wahrscheinlichkeit über das Versorgungswerk später eine relativ gute Rente - vorausgesetzt, ich kann da über meine Berufszeit hinweg einzahlen, was ja bei einer Berufsunfähigkeit nicht mehr der Fall wäre.

 

Möglichkeit A:

 

Jetzt eine BUZ abschließen, um im Falle einer BU die Rente sicherzustellen. Tritt dann (früh) eine BU ein, kriege ich relativ viel raus (wegen Dynamik v. 10%), hab quasi "Glück im Unglück".

Da ich aber hoffe, nicht BU zu werden und die Rente aus der BUZ im Falle KEINER BU zu gering ist, müsste ich dann ggfs. zusätzlich zur BUZ noch eine weitere Altersvorsorgung beginnen, sobald ich Geld verdiene (wenn mir das Versorgungswerk nicht reicht und ich nicht gedenke, meine Altervorsorge anderweitig zu finanzieren, also Immobilien, Praxis usw..)

 

Möglichkeit B:

 

Jetzt eine SBU abschließen. Dann mit Berufsbeginn eine Altersvorsorge abschließen, bei der ich am Ende mehr rauskriege, als bei der BUZ, und diese AV dann eben wie oben gesagt im BU-Fall beitragsfrei stellen und eine 10%ige Dynamik einbauen. Nachteil wäre da eben nochmals eine Gesundheitsprüfung, zum Zeitpunkt des AV-Vertrages (vermutlich dann in 3 Jahren), da wäre ich dann 28.

 

 

Gedanken zu Möglichkeit A:

Klar, wenn der super-GAU eintritt und ich werde früh BU dann habe ich da einen gewissen Vorteil,. Wahrscheinlicher aber ist, dass ich vllt mit 50 oder 55 oder gar erst mit 60 BU werde - dann habe ich schon relativ viel ins Versorgungswerk eingezahlt, anderweitig Kapital und der Vorteile durch die Beitragsübernahme ist nicht mehr so krass..

Außérdem meine ich, irgendwo gelesen zu haben, dass die durchschnittliche BU-Zahlung im Fallder BU bei nur 6-8 Jahren liegt?? Was passiert denn dann mit den Beiträgen und Renten eigentlich? Und wenn dem so ist, kann ich dann überhaupt damit rechnen, dass ich, wenn ich früh BU werde, wirlich mein Leben lang Geld bekomme?

 

 

Sind meine Gedanken nachvollziehbar und soweit "richtig"?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Du vergisst einen wesentlichen Fakt. Das ist die Problematik der Anpassung der BU Leistungen an die Gehaltsentwicklungen. Bei einem Arzt kann sich das Einkommen stark steigern, insbesondere bei entsprechender Spezialisierung oder gar eigener, erfolgreicher Praxis.

 

Eine entsprechende BU Absicherung zu bekommen ist schwierig. Eine BU mit hinreichenden Anpassungsmöglichkeiten gibt es hingegen gar nicht.

 

Die hier häufiger empfohlene Variante BU + Minirente hat da einige Vorteile. Zum Einen kannst du als Student zunächst nur 1000-1500 Euro BU Rente versichern. 10 % Dynamik auf die BU Leistung ist dann schon mal viel wert. Zudem werden die Dynamiken nicht auf die Nachversicherungen angerechnet und die Nachversicherung kann als SBU auch ohne erneute Erhöhung des BUZ Bausteins abgesichert werden.

 

Somit ist das schon der Königsweg für junge Menschen.

 

---

 

Beitragsbefreiungen an große Rentenpolicen ist aus vielerlei Hinsicht nicht so empfehlenswert, wie es klingt. Nicht nur die Kosten spielen eine Rolle.

 

---

 

Was die 6-8 Jahre angeht, das hat viele Gründe. Ein Grund ist zunächst mal das Eintrittsalter. Je älter, desto höher die Wahrscheinlichkeit auf EU oder DU. Aber selbst 6-8 Jahre Lebensunterhalt finanziert man nicht so eben aus eigener Tasche. Und wenn doch, dann nur mit entsprechender Lücke hinsichtlich aufgebrauchter Reserven zum Rentenalter.

 

Ein zweiter Grund sind nicht zuletzt die Bedingungen. Je schlechter diese ausfallen, desto eher wird der Versicherer leistungsfrei.

 

6-8 Jahre durchschnittliche Rentenzahlung heißt nicht, dass nach 6-8 Jahren alles gut ist und wieder das alte Einkommen erzielt wird / werden kann ... :-

 

---

 

Ärzte stehen hinsichtlich der BU Wahl ohnehin vor einer nicht ganz einfachen Entscheidung. Nimmt man den Blankocheck mit Verzicht auf die konkrete Verweisung mit dafür insgesamt schlechteren Bedingungen oder nimmt man eine BU mit höherer Leistungswahrscheinlichkeit, sprich guten Bedingungen.

 

Diesen Blankocheck gibt es eben nur bei Ärzten ... :-

 

---

 

Insofern ja ... deine Gedanken sind nicht falsch, aber noch sehr ungeordnet.

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Cheftiga

Ich war heute nochmals bei einem anderen Berater (Honorarberater), der mir als einziger bisher erläutert hat, dass sich mein Gesundheitszustand nicht, wie so oft behauptet, für mein gesamtes Leben einfrieren lässt.

 

Heißt: Ich kann jetzt ein BU abschließen, zb über 1500 Euro, diese dann später aber - ohne Gesundheitsprüfung - nur auf 2000 Euro erhöhen. Wenn ich mich, sagen wir, mit Mitte/Ende 30 dann höher versichern will (>2000 Euro und das werde ich ziemlich sicher), muss ich mich wieder einer Gesundheitsprüfung unterziehen.

 

 

Jetzt stellt sich für mich die Frage, warum ich mich dann überhaupt jetzt schon versichern soll, denn:

 

Wenn ich mich jetzt versichere, zahle ich die kommenden 3 Jahre Beiträge (die mir jetzt mehr wehtun als später) und kann dann in 3 jahren mit Berufseinstieg auf 2000 Eur erhöhen (ohne Prüfung). Die nächste Erhöhung wird dann schätzungsweise 5-10 Jahre später fällig - aber eben MIT Gesundheitsprüfung.

Ich kann also sowieso davon ausgehen, dass ich spätestens in ca 8-13 Jahren nochmals eine Gesundheitsprüfung machen muss.

 

wenn ich jetzt noch 3 Jahre warte, gehe ich das Risiko ein, in diesen 3 jahren vielleicht chronisch krank zu werden, was 1. sehr unwahrscheinlich ist und 2., selbst wenn, dann muss ich eben in 3 jahren für die 2000 Euro (zum Berufseinstieg) mehr zahlen als, wenn ich jetzt (gesund) abschließe. Dann muss ich die 10 Jahre bis zur nächsten Erhöhung (bei der ich eh wieder geprüft werden würde) mehr zahlen, allerdings habe ich dann ja auch 3 jahre weniger vorher eingezahlt...

 

 

Soweit verständlich, was ich meine? Oder befindet sich da ein grober Denkfehler drin?

 

 

 

Danke!!

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Soweit verständlich, was ich meine?

Nein.

Oder befindet sich da ein grober Denkfehler drin?

Ja.

Wenn ich mich, sagen wir, mit Mitte/Ende 30 dann höher versichern will (>2000 Euro und das werde ich ziemlich sicher), muss ich mich wieder einer Gesundheitsprüfung unterziehen.

Warum sollte das zwingend eine Gesundheitsprüfung nach sich ziehen.Soll sich der "Honorarberater" bitte einmal mit den Richtlinien diverser Gesellschaften auseinandersetzen,bevor eine derart weltfremde Aussage getroffen wird.

Die nächste Erhöhung wird dann schätzungsweise 5-10 Jahre später fällig - aber eben MIT Gesundheitsprüfung.

Wenn dieses Kriterium wichtig sein sollte:Wähle eben eine Gesellschaft,bei der eine Erhöhung OHNE Prüfung möglich ist.

Ich kann also sowieso davon ausgehen, dass ich spätestens in ca 8-13 Jahren nochmals eine Gesundheitsprüfung machen muss.

Äh...nein.

wenn ich jetzt noch 3 Jahre warte, gehe ich das Risiko ein, in diesen 3 jahren vielleicht chronisch krank zu werden, was 1. sehr unwahrscheinlich ist und 2., selbst wenn, dann muss ich eben in 3 jahren für die 2000 Euro (zum Berufseinstieg) mehr zahlen als, wenn ich jetzt (gesund) abschließe. Dann muss ich die 10 Jahre bis zur nächsten Erhöhung (bei der ich eh wieder geprüft werden würde) mehr zahlen, allerdings habe ich dann ja auch 3 jahre weniger vorher eingezahlt...

3. bist du dann unter Umständen gar nicht mehr versicherbar und kannst dir diese für mein Empfinden etwas kruden Überlegungen schenken.Allerdings hättest du dann immerhin 3 Jahre lang Rücklagen aufgebaut,um davon leben zu können,statt dich vernünftig zu versichern,was den Hardcore-WPF´ler durchaus freuen und seine Zustimmung finden dürfte.

 

 

 

 

 

 

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Peter Wolnitza

Ich war heute nochmals bei einem anderen Berater (Honorarberater), der mir als einziger bisher erläutert hat, dass sich mein Gesundheitszustand nicht, wie so oft behauptet, für mein gesamtes Leben einfrieren lässt.

 

Heißt: Ich kann jetzt ein BU abschließen, zb über 1500 Euro, diese dann später aber - ohne Gesundheitsprüfung - nur auf 2000 Euro erhöhen. Wenn ich mich, sagen wir, mit Mitte/Ende 30 dann höher versichern will (>2000 Euro und das werde ich ziemlich sicher), muss ich mich wieder einer Gesundheitsprüfung unterziehen.

 

Moin,

 

bin ja jetzt fast mit dem Kopf auf die Tastatur geschlagen, wenn ich so einen Blödsinn lesen muss......tschuldigung crying.gif

 

Nur mal ein konkretes Gegenbeispiel:

Es gibt Versicherer, die bieten bis zur Höhe von insgesamt 10.000.- € monatlicher BU-Rente anlassbezogene Nachversicherungsoptionen OHNE erneute GP an- bis zum Alter von z.B. 50 Jahren

Mach dem Herrn das Angebot, er soll bei mir anrufen, ich erklär ihm, wo er da Unsinn verzapft hat - für den doppelten Stundensatz, den er Dir für so einen Quatsch in Rechnung gestellt hat.

 

Belegt aber wieder mal zwei Dinge:

 

- das Schema Provision= böse vs Honorar =gut greift leider nicht immer, die Qualifikation des Beraters/Vermittlers spielt wohl auch ein wenig eine Rolle

- wie durch unsinnige Aussagen falsche Gedankenprozesse in Gang gesetzt werden

 

Natürlich sind nicht bei allen Gesellschaften die Nachversicherungsoptionen gleich gut ausgestaltet

- wie hoch insgesamt?

- mit oder ohne Ereignis?

- Altersgrenzen?

- werden Dynamische Erhöhungen angerechent j/n?

...

um nur mal schnell einige Kriterien aufzuzählen - denke, da könnte man als Honorarberater (zu dem Titel gäbe es einiges zu sagen!) locker eine Stunde draus machen und die Kasse klingeln lassen...

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Cheftiga

Okay danke.

 

Oh mann, ich weiß langsam echt nicht mehr wem was zu glauben ist. Sowas Nerviges...

 

 

sein Argument, dass die Versicherer das nicht ohne Gesundheitsprüfung machen, war halt, dass sich dann ja jeder, der gerade krank wird bzw. die Diagnose bekommt, noch eben schnell höher versichern könnte. Das wäre für die Versicherung natürlich doof.

 

 

 

 

 

 

Soweit verständlich, was ich meine?

Nein.

Oder befindet sich da ein grober Denkfehler drin?

Ja.

Wenn ich mich, sagen wir, mit Mitte/Ende 30 dann höher versichern will (>2000 Euro und das werde ich ziemlich sicher), muss ich mich wieder einer Gesundheitsprüfung unterziehen.

Warum sollte das zwingend eine Gesundheitsprüfung nach sich ziehen.Soll sich der "Honorarberater" bitte einmal mit den Richtlinien diverser Gesellschaften auseinandersetzen,bevor eine derart weltfremde Aussage getroffen wird.

Die nächste Erhöhung wird dann schätzungsweise 5-10 Jahre später fällig - aber eben MIT Gesundheitsprüfung.

Wenn dieses Kriterium wichtig sein sollte:Wähle eben eine Gesellschaft,bei der eine Erhöhung OHNE Prüfung möglich ist.

Ich kann also sowieso davon ausgehen, dass ich spätestens in ca 8-13 Jahren nochmals eine Gesundheitsprüfung machen muss.

Äh...nein.

wenn ich jetzt noch 3 Jahre warte, gehe ich das Risiko ein, in diesen 3 jahren vielleicht chronisch krank zu werden, was 1. sehr unwahrscheinlich ist und 2., selbst wenn, dann muss ich eben in 3 jahren für die 2000 Euro (zum Berufseinstieg) mehr zahlen als, wenn ich jetzt (gesund) abschließe. Dann muss ich die 10 Jahre bis zur nächsten Erhöhung (bei der ich eh wieder geprüft werden würde) mehr zahlen, allerdings habe ich dann ja auch 3 jahre weniger vorher eingezahlt...

3. bist du dann unter Umständen gar nicht mehr versicherbar und kannst dir diese für mein Empfinden etwas kruden Überlegungen schenken.Allerdings hättest du dann immerhin 3 Jahre lang Rücklagen aufgebaut,um davon leben zu können,statt dich vernünftig zu versichern,was den Hardcore-WPF´ler durchaus freuen und seine Zustimmung finden dürfte.

 

 

 

 

 

 

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Peter Wolnitza

Okay danke.

 

Oh mann, ich weiß langsam echt nicht mehr wem was zu glauben ist. Sowas Nerviges..

 

sein Argument, dass die Versicherer das nicht ohne Gesundheitsprüfung machen, war halt, dass sich dann ja jeder, der gerade krank wird bzw. die Diagnose bekommt, noch eben schnell höher versichern könnte. Das wäre für die Versicherung natürlich doof.

 

 

Hallo, ich nochmal:

 

SEIN ARGUMENT interessiert in der grossen, weiten BU Welt niemanden! Das einzige, was zählt, sind im Ernstfall die Vertragsbedingungen, da steht alles geschrieben! Übrigens das Beste Argument gegen ahnungslose Druckluftverkäufer und - Berater:

 

Bitte zeigen Sie mir doch mal, wo das, was Sie da eben gesagt haben, in den Vertragsbedingungen steht

 

Macht riesigen Spass, versprochen! whistling.gif

 

provoziert in schöner Regelmässigkeit folgende Standardausreden (mit zunehmender Hilflosigkeit und Entrüstung)

- Nr. 1 : die hab ich jetzt gerade zufällig nicht dabei

- Nr. 2: finde ich gerade nicht, die sind ganz neu und irgendwie umgestellt worden

- Nr. 3: steht da nirgendwo, aber machen wir schon immer so

- Nr. 4: da muss ich mal in der Hauptverwaltung anrufen

- Nr. 5: find ich jetzt nicht auf die Schnelle, aber hat uns ja auch die Stiftung Warentest so bestätigt

- Nr. 6: ich hab grade meine Brille nicht bei, kann das Kleingedruckte nicht lesen

- Nr. 7: ....

 

Ok, ok, ich hör ja schon auf mit dem Quatsch. Im Ernst, sowas kann man alles nachlesen und es ärgert mich einfach immer, wenn mit fundiertem Halbwissen Blödsinn verzapft wird und Menschen, die eigentlich Rat und Unterstützung suchen,

dadurch auf falsche Gleise bugsiert werden.

 

Habe mal einen entsprechenden Auszug aus den AVB angehängt, nur die Gesellschaft gelöscht und ein paar Sätze auf die Schnelle markiert.

Nachversicherung_geschwärzt.pdf

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tyr

Bei einer erweiterten Nachversicherungsgarantie kann man noch unterscheiden, ob nur auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet wird oder ob zusätzlich noch auf eine neue Risikoprüfung verzichtet wird. Neue Risikoprüfung: ist ein neuer Job riskanter, hat sich das Risiko im Freizeitbereich durch z. B. neue riskante Hobbies verändert?

 

Hier mal ein Beispiel:

 

§ 1 Was versteht man unter Nachversicherungsgarantie für die Berufsunfähigkeitsversicherung und wann können Sie diese beantragen?

Sie haben das Recht, die bei Vertragsabschluss vereinbarte jährliche Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Diese zusätzliche Erhöhung bezeichnen wir als Nachversicherung.

[...]

§ 3 Wie wird die Nachversicherung abgeschlossen?

Die Nachversicherung wird im Rahmen Ihres bestehenden Vertrages für die ausstehende Versicherungs-, Leistungs- und Beitragszahlungsdauer abgeschlossen. Die Nachversicherung umfasst die gleiche Art der Versicherungsleistung wie der bestehende Versicherungsvertrag. Insbesondere gelten für die Nachversicherung die Rechnungsgrundlagen und Versicherungsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Soweit zusätzliche Vereinbarungen getroffen wurden, gelten diese auch für die Nachversicherung.

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polydeikes

Die Risikoprüfung bezieht sich auf die wirtschaftliche Angemessenheit, das hat nichts mit dem JOB zu tun. Du kannst bei keiner Gesellschaft dauerhaft mehr BU Rente versichern, als du real verdienst. Naja, zeitlich befristete Ausnahmen bestätigen die Regel innerhalb bestimmter Grenzen.

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Cheftiga

Ich danke euch vielmals!

 

Da ich jetzt maximal verunsichert und misstrauisch bin bleibt jetzt nur die Frage, zu was für einem Berater/Makler kann ich gehen, der genau das alles auch weiß und mir nicht irgendeinen Quatsch verzapft...

 

Gibt es ein Portal "unabhängiger" Versicherungsmakler?

 

Dafür vielleicht noch Tipps?

 

Tausend Dank!

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polydeikes

Von den 4 Leuten, die in diesem Thread geantwortet haben, sind 3 "unabhängige" Makler, davon 2 mit Spezialisierung auf BU. Portale für "unabhängige Versicherungsmakler" gibt es, hilft in Sachen Kompetenz aber kaum weiter. Hab das in einem anderen Thread mal scherzhaft erklärt. Man muss einfach mal die Bewertungen mancher dieser Portale lesen und auf das Wesentliche reduzieren. Womit man dann auf so wertvolle Praxishinweise wie ..."xyz hatte schöne Schuhe und immer fein gelächelt, Frau / Herrn xyz kann ich sehr empfehlen" ... reduzieren kann.

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Matthew Pryor
Die Risikoprüfung bezieht sich auf die wirtschaftliche Angemessenheit, das hat nichts mit dem JOB zu tun.

Frage zu fragen:Das kann doch auch anders aussehen?Der Volkswohlbund z.B. möchte auch eine Bestätigung,dass,ich zitiere,"die bei Antragstellung angegebene Tätigkeit weiterhin in gleicher Weise ausgeübt wird"?

Dort heißt es,dass auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet wird.Bedeutet das nicht im Umkehrschluss,dass eine Risikoprüfung stattfindet,die dann unter anderem,wie zitiert,auch auf einen eventuell neu ausgeübten Beruf bei der Beurteilung abgestellt wird?

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polydeikes

Möglich ist Vieles. Gegenfrage, auf welche Bedingungen beziehst du dich konkret? In den aktuellen Bedingungen zur Nachversicherung der VWB SBU findet sich ein solcher Passus nicht.

 

Nur:

 

(9) Für die Erhöhungen gelten die zum Nachversicherungszeitpunkt gültigen Tarife und Versicherungsbedingungen. Der Beitrag richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Tarif und der Risikoeinstufung (insbesondere Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse) des zuletzt abgeschlossenen Vertrags.

 

Nachweise bzgl. Einkommen natürlich auch ...

 

(8) Wir können für das Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen aus den Absätzen 2 und 3 sowie für die Einhaltung der Obergrenzen aus Absatz 4 geeignete Nachweise (insbesondere Einkommensnachweise) verlangen.

 

---

 

Es gibt natürlich Sonderfälle, hier mal das AL Beispiel:

 

"... ist eine erneute Risikoprüfung nur erforderlich, sofern der jährliche Hauptversicherungsbeitrag für die innerhalb der letzten fünf Jahre im Rahmen der Nachversicherungs und Ausbaugarantie abgeschlossenen Verträge die Summe von 12.000 EUR übersteigt. ..."

 

Sprich für die BUZ bei Beiträgen zur Hauptversicherung von über 1000 Euro mtl. findet eine neue Risikoprüfung statt. Heißt bei der AL aber auch nur, dass das Ding dem Rückversicherer vorgelegt wird (das kann dauern, hab grad die Problematik bei einem Kunden).

 

---

 

Allgemein gilt der Beruf bei heutigen Bedingungswerken in der Regel als eingefroren. Es gibt aber auch nur wenige Gesellschaften, die reibungslos besser stufen bei Bedarf. Eine AL bspw. kriegst du eigentlich nur von 1+ auf 1++ gestuft, ansonsten gibt es ein Standardschreiben "... Beiträge über gesamte Vertragslaufzeit kalkuliert ... bla bla bla ... kann nicht geändert werden ... bla bla bla ..."

 

Eine der Gesellschaften wo das aus meiner Erfahrung reibungslos für alle BG klappt, ist die Dialog.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Gegenfrage, auf welche Bedingungen beziehst du dich konkret? In den aktuellen Bedingungen zur Nachversicherung der VWB SBU findet sich ein solcher Passus nicht.

Zitat stammt aus dem Bedingungswerk vom Mai diesen Jahres.Die Formulierung findet sich in §19,Punkt1,zweiter Satz.In Verbindung mit dem von dir zitierten Passus,in dem ein eventuell neu ausgeübter bzw. anders gestalteter gleicher Beruf ja leider nicht explizit Erwähnung findet,eine spannende Frage...

 

Nachtrag:Swiss Life formuliert das ähnlich,

Die wirtschaftliche Risikoprüfung orientiert sich dabei an den zum Anpassungszeitpunkt geltenden Richtlinien und dem zum Zeitpunkt der Erhöhung ausgeübten Beruf.
stellt also auch auf den Beruf,der zum Zeitpunkt der Erhöhung ausgeübt wird,ab.

 

Da wäre eine Formulierung,wie sie die AL im Bedingungswerk stehen hat ("ohne erneute Risikoprüfung)",in der Tat vorteilhafter.

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polydeikes
Zitat stammt aus dem Bedingungswerk vom Mai diesen Jahres.Die Formulierung findet sich in §19,Punkt1,zweiter Satz.In Verbindung mit dem von dir zitierten Passus,in dem ein eventuell neu ausgeübter bzw. anders gestalteter gleicher Beruf ja leider nicht explizit Erwähnung findet,eine spannende Frage...

 

Ah, einfach gefunden das Missverständnis. Es geht um die individuelle Nachversicherungsgarantie. Regulär ist beim VWB ja bei 2k/2,5k BU Rente Schluss. Du kannst aber individuell mehr vereinbaren. Hatten wir vor ein paar Monaten den Fall im "Alternative" - Unterforum. Wo ich sagte: x ist Schluss, der TO aber meinte, beim ihm erst mit xyz ...

 

Kam dann erst nach mehreren Fragen raus, dass er eine individuell vereinbarte Nachversicherungsgarantie hatte, zusätzliche 1k Euro.

 

Nun bin ich mit der Praxis VWB nicht vertraut, die haben in den letzten 2 Jahren (aus mMn gutem Grund) kein Geschäft von mir gesehen. Ich geh aber mal davon aus, dass die individuelle Nachversicherung nur bis BG 2 oder so stattfinden kann. Bzw. in die Richtung wird es laufen ...

 

Hintegrund ist dann also: Du bekommst mehr als dem Durchschnitt zusteht, auf Basis der damaligen BG Einstufung. Deswegen funktioniert das Ding auch nur, wenn die BG Einstufung zum Zeitpunkt der Erhöhung noch existiert.

 

---

 

Swisslife. Tjo, was soll ich sagen. Die kriegen seit Anfang diesen Jahres kein Geschäft mehr von mir, nachdem sie mir bei einem völlig gesunden Kunden einen LA für den Rücken (sogar ohne Einschränkungen) produziert haben, inkl. HIS Eintrag.

 

Die SL hat da ebenfalls einen Sonderfall. Und zwar kannst du bei Vertragsbeginn 4k Nachversicherung (4k BU Rente pro Monat) vereinbaren. Diese 4k kannst du allerdings frühestens ab dem 6. Jahr zünden. Bei der 4k Nachversicherungsgarantie wird tatsächlich das gesamte Risiko geprüft (inkl. Beruf), macht auch Sinn für den Versicherer.

 

Bei der normalen bis 2,5k wird der Beruf nicht geprüft (Praxiserfahrung), du hast aber richtig erkannt: Schwarz auf Weiss steht das Gegenteil in den Bedingungen.

 

Deine Schlussfolgerung ist richtig: Lieber die bessere Formulierung einkaufen, denn Richtlinien / "das haben wir immer so oder so gemacht" können sich ändern, was bleibt sind die Bedingungen.

 

---

 

Um es nochmal klar zu stellen, wo das Missverständnis herrührt: Die Nachversicherung zündelt, wenn sie zündelt, zu den "Konditionen" im Sinne des Altvertrags (iS der Berufsgruppe), neu (schlechtere BG) wird da nicht gestuft.

 

ABER

 

Der größere Fallstrick bei diesen Formulierungen ist die Versicherungsdauer. Wenn der ehemalige Schreibtischtäter plötzlich Dachdecker wird, kann er ggf. nur noch bis 52 den technisch eigenständigen Vertrag abschließen. Schon von daher sollten solche Formulierungen in den Bedingungen eher gemieden werden.

 

Und eben individuelle Teile (die 4k bei der SL, die individuell höhere Absicherung beim VWB) zünden nur, wenn das Risiko gleich bleibt.

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