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Matthias4

Zuteilung BSV annehmen, oder ruhen lassen

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Matthias4

Hallo Experten,

 

ich bin hier neu im Forum und habe einige Fragen zu meinem Bausparvertrag -> LBS Vario 3 2005.

Die Suchfunktion hat mir nicht so richtig weitergeholfen.

 

1. Zuteilungstermin 31.10.14 abgeschlossen im März 2008. gehe ich richtig in der Annahme, dass ich den Bonus nur bekomme, wenn der BSV 7 Jahre läuft?

2. Bis wann muss ich spätestens die Zuteilung annehmen? Ich würde ja bei den Zinsen das Geld noch eine Weile dort liegen lassen.

3. Kann ich den noch weiter besparen (VWL und eigene Einzahlungen), oder können sie das verweigern.

 

Die Sparkasse will schnell einen Termin mit mir machen, da möchte ich möglichst etwas schlauer sein als jetzt :rolleyes:

 

Ich hoffe auf zufriedenstellende Antworten von Euch.

Vielen Dank im Voraus

 

Matthias

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ZfT
· bearbeitet von ZfT

zu 1. Das sollte im "Kleingedruckten" stehen

 

zu 2. Du "musst" die Zuteilung nicht annehmen, Du kannst den Vertrag auch weiter besparen, bis maximal zur vereinbarten Bausparsumme. Der Anspruch auf das Bauspardarlehen veringert sich dann natürlich entsprechend. Aber vermutlich, da der Vertrag von 2008 ist, sind die Konditionen des möglichen Bauspardarlehens im derzeitigen Zins-Umfeld ehh nicht soo spannend...

 

zu 3. Die Bausparkasse hat das vermutlich nicht gerne, ab Du kannst das natürlich machen.

 

zu Termin: Meine Bausparkasse ruft auch ständig an und will mich "beraten", offensichtlich weil die meinen guten alten, mit 3,5% verzinsten Bausparvertrag "optimieren" möchten. Das muß ich leider immer dankend ablehnen ;) Inzwischen steht das Ding "leider" schon kurz vor der Bausparsumme, ich habe daher die Einzahlungen eingestellt und auch den Freitstellungsauftrag entzigen, um noch möglichst lange was davon zu haben.

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen

Alle Fragen sollte das Kleingedruckte beantworten können, ohne die Bausparbedingungen können wir alle hier nur Allgemeinplätzchen backen ;)

 

Im Normalfall ignoriert man Beratungswünsche der Bausparkasse bei gut verzinsten Bausparverträgen und heftet das Annahmeschreiben zum späteren Gebrauch gut auffindbar ab!

 

Eine Kündigungsmöglichkeit seitens der BSK besteht i.d.R. erst nach Erreichen der Bausparsumme durch Einzahlungen und Zinsen.

Seltene Ausnahmen von dieser Regel sind offensichtlich möglich.

Vertraglich vereinbarte Einzahlungen (Regelsparleistung + VWL) sollten weiterhin uneingeschränkt möglich sein

 

Bonuszinsen bei Nichtinanspruchnahme des Darlehens können ab dem Zuteilungstermin wegfallen, nur für x Jahre gelten oder bis zum Ende des Vertrags gelten.

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