CHX September 30, 2014 Hallo, ist es möglich, einen Verlustverrechnungstopf auch nach einer Depotauflösung noch auf eine andere Bank zu übertragen? Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 30, 2014 Hallo, ich meine nein. Soweit ich mich erinnere ist es sogar bei leeren Depots unmöglich, bei aufgelösten dann erst recht. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 September 30, 2014 Am 30.9.2014 um 11:03 von Licuala: Hallo, ist es möglich, einen Verlustverrechnungstopf auch nach einer Depotauflösung noch auf eine andere Bank zu übertragen? Gruß Quelle BMF (Schreiben ist allerdings von 2009, keine Ahnung ob das noch gilt) Überträgt der Steuerpflichtige sein Depot vollständig auf ein anderes Institut, werden die Verluste nur auf Antrag übertragen. Voraussetzung ist, dass sämtliche von der auszahlenden Stelle verwahrten Wertpapiere übertragen werden. Auch eine getrennte Übertragung der Verluste aus Aktienveräußerungen sowie der Verluste aus anderen Veräußerungsgeschäften ist möglich. Ein Verlustübertrag ohne einen Übertrag von Wirtschaftsgütern ist nicht möglich Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux September 30, 2014 Ohne es jetzt genau durchdacht zu haben: Ich gehe mal davon aus, dass das indirekt mit einer Aktienanleihe und dem Stückzinstrick auch jetzt noch funktioniert. Broker A: gekündigt. Verluste werden bescheinigt Broker B: Kauf Aktienanleihe --> Übertrag zu Broker C. Verluste aus gezahlten Stückzinsen bleiben im Verlusttopf stehen Broker C: Aktienanleihe auslaufen lassen --> Gewinne fallen an FA: Verrechnung der bescheinigten Verluste von Broker A mit den Gewinnen von Broker C Et voilà der Verlusttopf wurde vom gekündigten Broker A zum Broker B transferiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein September 30, 2014 Falls der Übertrag nicht klappt hilft die Anlage KAP in der Steuererklärung. Etwas lästiger und zeitverzögert aber immerhin geht einem nichts verloren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX September 30, 2014 Am 30.9.2014 um 11:15 von otto03: Ein Verlustübertrag ohne einen Übertrag von Wirtschaftsgütern ist nicht möglich. Ich gehe mal davon aus, dass dies der entscheidende Satz sein dürfte? D.h., dass ein Verrechnungstopf (auf Antrag) nur übertragen werden kann, wenn auch Wertpapiere übertragen werden/wurden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 September 30, 2014 Am 30.9.2014 um 17:34 von Licuala: Am 30.9.2014 um 11:15 von otto03: Ein Verlustübertrag ohne einen Übertrag von Wirtschaftsgütern ist nicht möglich. Ich gehe mal davon aus, dass dies der entscheidende Satz sein dürfte? D.h., dass ein Verrechnungstopf (auf Antrag) nur übertragen werden kann, wenn auch Wertpapiere übertragen werden/wurden? 1 Anteil Fonds/ETF oder was auch immer kaufen, Depot wiederbeleben und schon kann man übertragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 30, 2014 · bearbeitet September 30, 2014 von reckoner Hallo, Zitat 1 Anteil Fonds/ETF oder was auch immer kaufen, Depot wiederbeleben und schon kann man übertragen.Aber ob das möglich ist möchte ich doch bezweifeln.Unter Umständen ist sogar schon eine Verlustbescheinigung erstellt, die dürfte dann gar nicht zurückgenommen werden. Der Stückzinstrick (siehe Beitrag von sparfux) funktioniert aber. Toll, mal wieder eine Anwendung für eines unserer Lieblingsthemen gefunden. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux September 30, 2014 Am 30.9.2014 um 17:45 von reckoner: Der Stückzinstrick (siehe Beitrag von sparfux) funktioniert aber. Toll, mal wieder einer Anwendung für eines unserer Lieblingsthemen gefunden. Ja, das dachte ich auch, als ich das geschrieben hatte - die Wunderwaffe Stückzinstrick. Ob man bei Wiedereröffnung eines neuen Depots beim alten Broker wieder an seinen alten Verlustverrechnungstopf ran kommt? Keine Ahnung, möglich. Sicher wäre ich mir da aber auch auf keinen Fall. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 September 30, 2014 Wenn es eine Verlustbescheingung gäbe wäre der Verlustverrechnungstopf leer und auch nicht wiederzubeleben. Ich ging davon aus: Depot existiert noch ist aber ohne Bestand und es existiert ein noch nicht bescheinigter Verlusttopf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux September 30, 2014 Wenn das Depot einfach leer ist, ist es banal. Einen Geldmarktfondsanteil bei der KAG kaufen und dann inkl. Topf übertragen. Wenn das Depot gelöscht ist... keine Ahnung. Kann sein, dass man wieder an den Topf ran kommt kann nicht sein. Wenn man sich arg beeilt, kann man das noch probieren und dann immernoch den Stückzinstrick machen. Das muss dann aber sehr schnell los gehen. Das Jahr neigt sich ja mit riesen Schritten dem Ende entgegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Oktober 19, 2014 Wann bekommt man eigentlich die Verlustbescheinigung von einer Bank zugestellt? Vermutlich erst zum Beginn des neuen nachfolgenden Jahres? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Oktober 19, 2014 Hallo, Zitat Wann bekommt man eigentlich die Verlustbescheinigung von einer Bank zugestellt?Vorschriften gibt es dafür imho nicht, es reicht die Frist für die normale Steuerbescheinigung. Meiner Erfahrung nach geht das aber recht schnell, von flatex bekam ich mal eine gleich zu Jahresbeginn. Im laufenden Jahr geht aber nicht, denn es könnte sich ja noch etwas ändern (etwa mit einem neuen Konto). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
koageld-koaspass 24. August Hallo, ich kapere diesen alten thread weil thematisch am naheliegendsten. Die Stimme eines unbekannten Foristen bleibt mir mehr wert als chatGPT Es geht um eine Depotauflösung bei einer Vermögens“beratung“. Zwei Fonds sind nach Verschmelzungen verblieben, beide nicht handelbar bei anderen Instituten. Einer OK-ish im Plus der andere satt im Minus. Rückgabe sollte ohne Aufpreis möglich sein. Der Weg wäre, Verkauf der Positionen, dann Verlustbescheinigung beantragen und sobald die vorliegt, das Geld wegtransferieren und Depot schließen!? Gäbe es irgendeine Option den Verlustverrechnungstopf (da wurde nie etwas „einsehbar“ bescheinigt! Keine Einzelabrechnungen, nur Quartalsreporte) direkt in ein neues Depot zu übertragen oder bleibt nur der längere Weg übers FA? Wie gesagt die Produkte, die dort angeboten werden sind "Eigenmarke" Danke und schönen Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 24. August Das klingt alles etwas mühsam. Der beste Weg ist natürlich die Verlusttöpfe zu einer richtigen Bank zu übertragen und nicht ein Jahr auf das FA zu warten. Dazu muss mindestens ein Wertpapier übertragen werden und das Depot dann leer sein. Ein Übertrag dieser nicht handelbaren Fonds macht natürlich keinen Sinn. Also dort dieses ganze seltsame Zeug verkaufen. Dann in das leere Depot eine handelbare Aktie kaufen. Diese dann per Depotübertrag an ein neues Depot übertragen, mit Übertrag der Verlusttöpfe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 24. August Das klingt ziemlich raffiniert! Hoffen wir, dass das Depot bei der Vermögens“beratung“ ein "richtiges" Depot ist - und nicht irgendetwas anderes... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 24. August Am 24.8.2025 um 22:59 von stagflation: Hoffen wir, dass das Depot bei der Vermögens“beratung“ ein "richtiges" Depot ist - und nicht irgendetwas anderes... Ein Scam-Depot wo nichts wirklich existiert? LOL Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
koageld-koaspass 24. August @"fast"hand7 danke für die schnelle Antwort und den Tipp! Mit Fondsanteilen könnte das funktionieren, muss ich aber leider mit dem Berater von Angesicht zu Angesicht klären @stagflation bin nicht sicher worauf Du hinaus willst!? Ist ne regionale Spaßkasse und da wurde jetzt so zusammengeschmolzen, dass ich nicht untätig bleiben kann/darf! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 24. August Wenn es eine Sparkasse ist, sollte alles in Ordnung sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 24. August Am 24.8.2025 um 23:43 von koageld-koaspass: @"fast"hand7 danke für die schnelle Antwort und den Tipp! Mit Fondsanteilen könnte das funktionieren, muss ich aber leider mit dem Berater von Angesicht zu Angesicht klären Fast Hand wäre eher Ritchie. Der hat sich 1972 in Japan die linke Hand blutig gespielt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 24. August Am 24.8.2025 um 23:43 von koageld-koaspass: @"fast"hand7 danke für die schnelle Antwort und den Tipp! Aber Vorsicht – oft sind seine Antworten einfach falsch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 25. August Am 24.8.2025 um 23:59 von chirlu: Aber Vorsicht – oft sind seine Antworten einfach falsch. Ach ja? Dafür hast du sicher doch einige Beispiele? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag