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Verlustverrechnungstopf nach Depotauflösung übertragen?

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Hallo,

 

ist es möglich, einen Verlustverrechnungstopf auch nach einer Depotauflösung noch auf eine andere Bank zu übertragen?

 

Gruß

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reckoner

Hallo,

 

ich meine nein.

Soweit ich mich erinnere ist es sogar bei leeren Depots unmöglich, bei aufgelösten dann erst recht.

 

Stefan

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otto03

Hallo,

 

ist es möglich, einen Verlustverrechnungstopf auch nach einer Depotauflösung noch auf eine andere Bank zu übertragen?

 

Gruß

 

 

Quelle BMF (Schreiben ist allerdings von 2009, keine Ahnung ob das noch gilt)

 

Überträgt der Steuerpflichtige sein Depot vollständig auf ein anderes Institut, werden die Verluste nur auf Antrag übertragen. Voraussetzung ist, dass sämtliche von der auszahlenden Stelle verwahrten Wertpapiere übertragen werden. Auch eine getrennte Übertragung der Verluste aus Aktienveräußerungen sowie der Verluste aus anderen Veräußerungsgeschäften ist möglich. Ein Verlustübertrag ohne einen Übertrag von Wirtschaftsgütern ist nicht möglich

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sparfux

Ohne es jetzt genau durchdacht zu haben: Ich gehe mal davon aus, dass das indirekt mit einer Aktienanleihe und dem Stückzinstrick auch jetzt noch funktioniert.

 

Broker A: gekündigt. Verluste werden bescheinigt

Broker B: Kauf Aktienanleihe --> Übertrag zu Broker C. Verluste aus gezahlten Stückzinsen bleiben im Verlusttopf stehen

Broker C: Aktienanleihe auslaufen lassen --> Gewinne fallen an

FA: Verrechnung der bescheinigten Verluste von Broker A mit den Gewinnen von Broker C

 

Et voilà der Verlusttopf wurde vom gekündigten Broker A zum Broker B transferiert. :P

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Anleger Klein

Falls der Übertrag nicht klappt hilft die Anlage KAP in der Steuererklärung. Etwas lästiger und zeitverzögert aber immerhin geht einem nichts verloren.

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CHX
Ein Verlustübertrag ohne einen Übertrag von Wirtschaftsgütern ist nicht möglich.

 

Ich gehe mal davon aus, dass dies der entscheidende Satz sein dürfte? D.h., dass ein Verrechnungstopf (auf Antrag) nur übertragen werden kann, wenn auch Wertpapiere übertragen werden/wurden?

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otto03
Ein Verlustübertrag ohne einen Übertrag von Wirtschaftsgütern ist nicht möglich.

 

Ich gehe mal davon aus, dass dies der entscheidende Satz sein dürfte? D.h., dass ein Verrechnungstopf (auf Antrag) nur übertragen werden kann, wenn auch Wertpapiere übertragen werden/wurden?

 

1 Anteil Fonds/ETF oder was auch immer kaufen, Depot wiederbeleben und schon kann man übertragen.

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CHX

Ja, so müsste es gehen.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

1 Anteil Fonds/ETF oder was auch immer kaufen, Depot wiederbeleben und schon kann man übertragen.
Aber ob das möglich ist möchte ich doch bezweifeln.

Unter Umständen ist sogar schon eine Verlustbescheinigung erstellt, die dürfte dann gar nicht zurückgenommen werden.

 

Der Stückzinstrick (siehe Beitrag von sparfux) funktioniert aber. Toll, mal wieder eine Anwendung für eines unserer Lieblingsthemen gefunden. :yahoo:

 

Stefan

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sparfux

Der Stückzinstrick (siehe Beitrag von sparfux) funktioniert aber. Toll, mal wieder einer Anwendung für eines unserer Lieblingsthemen gefunden. :yahoo:

Ja, das dachte ich auch, als ich das geschrieben hatte - die Wunderwaffe Stückzinstrick. :lol:

 

Ob man bei Wiedereröffnung eines neuen Depots beim alten Broker wieder an seinen alten Verlustverrechnungstopf ran kommt? Keine Ahnung, möglich. Sicher wäre ich mir da aber auch auf keinen Fall.

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otto03

Wenn es eine Verlustbescheingung gäbe wäre der Verlustverrechnungstopf leer und auch nicht wiederzubeleben.

 

Ich ging davon aus: Depot existiert noch ist aber ohne Bestand und es existiert ein noch nicht bescheinigter Verlusttopf.

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sparfux

Wenn das Depot einfach leer ist, ist es banal. Einen Geldmarktfondsanteil bei der KAG kaufen und dann inkl. Topf übertragen.

 

Wenn das Depot gelöscht ist... keine Ahnung. Kann sein, dass man wieder an den Topf ran kommt kann nicht sein. Wenn man sich arg beeilt, kann man das noch probieren und dann immernoch den Stückzinstrick machen. Das muss dann aber sehr schnell los gehen. Das Jahr neigt sich ja mit riesen Schritten dem Ende entgegen.

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Wann bekommt man eigentlich die Verlustbescheinigung von einer Bank zugestellt? Vermutlich erst zum Beginn des neuen nachfolgenden Jahres?

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reckoner

Hallo,

 

Wann bekommt man eigentlich die Verlustbescheinigung von einer Bank zugestellt?
Vorschriften gibt es dafür imho nicht, es reicht die Frist für die normale Steuerbescheinigung.

 

Meiner Erfahrung nach geht das aber recht schnell, von flatex bekam ich mal eine gleich zu Jahresbeginn.

Im laufenden Jahr geht aber nicht, denn es könnte sich ja noch etwas ändern (etwa mit einem neuen Konto).

 

Stefan

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CHX

Danke für die Info.

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