Holgerli September 27, 2014 Wertes Forum, heute kam Post von der Debeka: Zur Ausgangssituation: Es läuft ein Lebensversicherungs-Vertrag (Tarif LG5) bei der Debeka-Versicherung seit Ende 1991 mit einem Garantiezins von 3,5%. Die Überschussverwendung wird mit "Bonussystem" beschrieben. Was die Verwendung des Überschussverwendung im "Bonussystem" bedeutet, durfte ich dann heute erfahren: Grundüberschussanteile werden mit den zu zahlenden Beträgen des Versicherungsvertrages verrechnet. In meinem Fall führte das dazu, dass ich anstatt knapp über 30 Euro nur etwas knapp unter 23 Euro monatlich zahlen musste. Mit Wirkung zum 1. Dezember fällt bei mir nun die Verrechnung der Grundüberschussanteile ersatzlos und komplett weg, sodass die vollen 30 Euro zu zahlen sind. Zur Anmerkung: Der Vertrag wurde seinerzeit von meinen Eltern für mich angeschlossen. Im Internet findet man zahlreiche Beiträge, dass die Debeka dies seit Anfang des Jahres macht und lt. Debeka auch nur Verträge mit Garantiverzinsung von 4,0% betroffen seien. Dies hat sich somit in den letzten Monaten wohl geändert, da mein Vertrag (wie weiter oben geschrieben) "nur" mit 3,5% verzinst wird. Die Debeka bietet mir nun folgendes Vorgehen an: a. Ich tue nichts, am Vertrag ändert sich nichts aber ab dem 1. Dezember werden monatlich 30 statt 23 Euro abgebucht. b. Zitat: "Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren bisher gezahlten Betrag weiter zu entrichten. Dies führt dann zu einer reduzierten Versicherungsleistung". Hierzu wäre eine kurze schriftl. Mitteilung nötig. Es findet sich im Internet auch ein Angebot der "ETL-Rechtsanwälte" die pauschal für knapp 90 Euro die Rechtsgrundlage der Debeka prüfen wollen: http://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/debeka-erhoeht-praemien-bei-lebensversicherungen Liest man dies hier, kommen zumindest Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Rechtsanwälte auf: http://www.procontra-online.de/artikel/date/2014/07/debeka-lebensversicherung-klarheit-fuer-8925-euro/ Fragen ans Forum: 1. Wie sind die Forums-Meinungen zum Angebot der ETL-Rechtsanwälte? 2. Wie ist die Forums-Meinung zum Vorgehen der Debeka? 3. Was ist besser: Höheren Beitrag bei gleicher Versicherungssumme zahlen oder niedrigeren Beitrag bei niedrigerer Versicherungssumme zahlen (wobei sich die Debeka über die Höhe der Verringerung im Schreiben ausschweigt) Persönlich tendiere ich zu: Angebot der Anwälte nicht annehmen. Zur Kenntnis nehmen, dass (ehemalige) Möchtegern-Primus Debeka auch nur mit Wasser kocht und ab Dezember 30 Euro abdrücken. Ich wäre dankbar für Rückmeldungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 27, 2014 1) Inhaltlich Unsinn, es steht in den Bedingungen alles hinreichend drin. Wer entsprechend anpassbare Bedingungen einkauft, muss mit dem leben können, was er sich einkauft. (bewusst oder unbewusst) Formal kann das anders aussehen, formal könnten ggf. Fehler gemacht worden sein. Diese Prüfung des konkreten Einzelfalls ist dem Juristen vorbehalten. Was es bringen soll bleibt allerdings fraglich. 2) Das Problem an der Geschichte ist, dass hier schnell mal eine steuerliche Novation entstehen könnte, wird vom Versicherungsnehmer falsch gehandelt. Bei 30 Euro monatlich ist das kein wirkliches Risiko. Bei höheren Altverträgen ist es aber nicht zu unterschätzen. So lange aber der Tarifbeitrag gleich bleibt (oder nicht erhöht wird), bestehen gute Chancen, dass es keine Novation ist. Will ich mir solche Überlegungen ersparen, sollte ich klare Bedingungen einkaufen. Den konkreten Debeka Einzelfall: Alles legitim, alles vorhersehbar. 3) Mischung aus 2, ggf. weiterer Anpassbarkeit durch Neuberechnung usw. usf ... zu kompliziert für eine Pauschalaussage ... :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli September 27, 2014 Danke für die Ausführungen. zu 1.): Sehe ich genauso und wurde auch gerade von meinem Vater, der den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, so (mit etwas Zähneknischen) zur Kenntnis genommen. zu 2.): Sehe ich genauso und werde aufgrund des geringen Betrages von 30 Euro bzw. einer Steigerung von 7 Euro auch nichts machen. zu 3.) Aufgrund des geringen Versicherungsbetrages von 20.500 Euro werde ich hier keine weitere Zeit rein investieren. Nachmal Danke für Deine Kurzeinschätzung, die mich in meiner ersten Einschätzung bestärkt hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 27, 2014 Kurz,knapp und flapsig:Die Debeka kürzt nicht garantierte Überschüsse.Das ist keine große Überraschung,kein alleiniges Problem der Debeka und auch rechtlich nicht zu beanstanden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 27, 2014 Mhm. Würde mal straff behaupten, dass die Mehrheit aller Mitteilungen / Bescheide etc. hinsichtlich irgendwelcher Formerfordernisse rechtlich beanstandet werden kann. Das ist in der Regel die Masche, die solchen Angeboten zu Grunde liegt - und das ist leider auch nicht zu beanstanden. Die Frage ist, was bringt das, wenn es inhaltlich korrekt ist. Und die Frage hat der TO für sich bereits aus meiner Sicht beantwortet. Damit ist auch alles zum Thema Chancen / Nutzen gesagt ... Es bedarf abgesehen davon auch nicht immer gleich eines Juristen um Probleme mit einer Versicherung zu klären. Um mal einen Berliner Kollegen zu zitieren: Versicher: "Für was halten Sie sich eigentlich, für einen Makler oder für einen Rechtsanwalt?" Kollege: "Vor was habt ihr denn mehr Angst?" --- An der Stelle aber auch der Hinweis auf die Risikoseite der Geschichte. Wenn man ein wenig sucht, stößt man auf zahlreiche kostenlose "unverbindliche" Angebote von "Kanzleien" hinsichtlich Beratungen, gerade bei Kapitallebensversicherungen. Schnell ein Formular ausfüllen, mit ein paar persönlichen Daten anreichern und los gehts ... Das diese Kunden auf Suche nach "rechtlichem Beistand" hinsichtlich ihres Produkts frustriert und somit leicht empfänglich für allerlei Nonsens sind, dürfte klar sein. Wo die Daten dann landen werden, dürfte auch klar sein. Hier mal ein Beispiel aus einem anderen Forum grob sinnverwandt zum Thema ... http://www.finanz-forum.de/bewertungsreserven_gekuerzt_ab_2015_verlieren_t13836.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Monot September 28, 2014 · bearbeitet September 28, 2014 von Monot zu 3) Bei mir lag derselbe Brief im Postkasten. Ich nehme mal an, dass deine KLV auch vor 2005 abgeschlossen wurde? In dem Fall solltest du schon um den Steuervorteil auszunutzen weiter voll zahlen. So werde ich es jedenfalls machen. Vgl. Kapitallebensversicherung versteuern Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli September 28, 2014 Ja, das kommt auch noch hinzu, weil wie weiter oben schon geschrieben ist der Vertrag von Ende 1991. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dayripper September 29, 2014 Hallo Holgerli, ich hab die Nachricht schon letztes Jahr bekommen, da mein Vertrag von 1999 noch einen Garantiezins von 4,00% hat. Ich hab mich dafür entschieden voll weiterzuzahlen, da es auch nur eine kleine Summe von ~22€ p.m. handelt. Ich würde an deiner Stelle drüber nachdenken, ob du nicht auf jährliche Zahlweise umstellen willst. Das spart 5% Ratenzuschlag (soweit ich mich erinnern kann). Gruß Philipp Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli September 30, 2014 Danke für den Tipp. Das werde ich auf jeden Fall prüfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag