Xeronas September 26, 2014 · bearbeitet September 26, 2014 von Xeronas Hallo, da am 30.09.2014 meine alte Wohngebäudeversicherung der Versicherungskammer Bayern - Tarif VGB 2008 Optimal - abläuft, habe Ich mich bereits vor einigen Monaten für einen neuen Anbieter entschieden. Leider Gottes wusste Ich zu dieser Zeit noch nicht soviel über die DVAG wie heute (Lektüre im WP.-Forum sei Dank), deswegen handelt es sich um einen Vertrag der AMV. Der neue Vertrag soll ab 01.10.14 gelten und umfasst folgende Daten: Baujahr des Hauses: 1960 Bauart: Massive Außenwände (Mauerwerk, Beton o.ä.) Wohnfläche: 140 qm: Dachung: Ziegel Carport: ja, 1 Stellplatz Neuwertfaktor: 16,6 Versicherungsschutz für: Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung. Leitungswasser: Leitungswasser, Rohrbruch & Frost Sturm: Sturm & Hagel Jahresbeitrag: 306,36€ Tarif: VGB 2008 Optimal der AMV Da mir in diesem Bereich jegliche Kenntnis fehlt: Ist der neue Vertrag Preis/Leistungstechnisch einigermaßen i. O. oder sollte Ich lieber noch bis zum 01.10.2014 einen anderen Anbieter suchen? Die Police zur Vertragsumstellung habe Ich am 19.09.2014 erhalten, so dass ein Widerruf noch möglich sein sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 26, 2014 · bearbeitet September 26, 2014 von Matthew Pryor Zum Preis lässt sich erst einmal wenig sagen,da die Versicherer nach PLZ einstufen.Die ist leider nicht bekannt.Sollte der Preis ein Entscheidungskriterium sein (wovon ich ausgehe),wäre es unerlässlich,wenn du diese Information noch nachlieferst.Mögliche Sanierungsmaßnahmen können sich ebenso auf den Tarifbeitrag auswirken,ebenso wie eine Unterkellerung des Gebäudes.je nach Versicherer. Ist der Beitrag nach Wohnfläche oder 1914er-Wert berechnet worden? Das Bedingungswerk der AM kann dann im Nachgang noch besprochen werden. Die Police zur Vertragsumstellung habe Ich am 19.09.2014 erhalten, so dass ein Widerruf noch möglich sein sollte. Ist möglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Xeronas September 26, 2014 · bearbeitet September 26, 2014 von Xeronas Die PLZ lautet 95355. Das Gebäude ist zudem unterkellert. Nach welcher Methode der Beitrag berechnet wurde kann Ich leider nicht sagen, da nicht bekannt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 26, 2014 · bearbeitet September 26, 2014 von Matthew Pryor Die PLZ lautet 95355. Das Gebäude ist zudem unterkellert.<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">Nach welcher Methode der Beitrag berechnet wurde kann Ich leider nicht sagen, da nicht bekannt. Okay.Wäre es dir möglich,den Versicherungsschein hier einzustellen,damit wir feststellen können,welche Klauseln zusätzlich als vereinbart gelten? Bitte um Entschuldigung,die Frage hätte ich auch gleich stellen können ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Xeronas September 26, 2014 Einscannen kann Ich momentan leider nichts, allerdings gelten lt. Versicherungsschein als vereinbart: WG 9005 VGB 2008 Allgemeine Bedingungen WG 0170 besondere Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung Tarif Optimal WG 0175 Selbstbehalt WG 0179 beitragsanpassung gem. Wohnfläche für Feuerschurzsteuer Ich hoffe damit lässt sich etwas anfangen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 26, 2014 Ich hoffe damit lässt sich etwas anfangen. Durchaus.Eine letzte Frage,bevor "wir" ans Eingemachte gehen können. WG 0175 Selbstbehalt Wie hoch ist der Selbstbehalt und gilt er für alle vereinbarten Gefahren? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Xeronas September 26, 2014 Laut meiner Kenntnis müsste der Selbstbehalt 300.- € betragen. Es ist zwar so nichts auf dem Versicherungsschein vermerkt, allerdings war davon zumindest im damaligen Gespräch die Rede. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 26, 2014 Leider Gottes wusste Ich zu dieser Zeit noch nicht soviel über die DVAG wie heute (Lektüre im WP.-Forum sei Dank), deswegen handelt es sich um einen Vertrag der AMV. Das muss nicht zwingend schlecht sein.Ungeachtet der oftmals (und häufig zurecht) geäußerten Kritik gegenüber den Vertriebsmethoden schafft es die AM auch durchaus,halbwegs brauchbare Produkte zu entwickeln.Dein Tarif gehört mit Abstrichen dazu.Es stellt sich dann immer die Frage,ob am Preis oder an der Leistung gespart werden soll.Ich würde den Tarif im Mittelfeld ansiedeln,es gibt Punkte,die durchaus gut geregelt sind (z.B. der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigeit bei der Herbeiführung des Versicherungsfalles ungeachtet der Schadenhöhe). Möchte man sein Heim aber umfassender absichern,so offenbaren sich doch einige Schwächen im Bedingungswerk.Auf den einen oder anderen gehe ich nachfolgend ein. Die AM gibt keine Garantie,dass nicht zum Nachteil des VN von den jeweils gültigen Musterbedingungen des GDV abgewichen wird.Das ist kein KO-Kriterium,eine entsprechende Klarstellung ist aber im Zweifelsfall immer wünschenswert Der eingangs erwähnte Verzicht der Einrede bei grober Fahrlässigkeit gilt zwar in vollem Umfang für die Herbeiführung des Schadenfalles,nicht aber für die Erfüllung von Obliegenheiten und/oder Sicherheitsvorschriften.Höherwertigere Tarife sehen hier zumindest eine Deckelung bei z.B. 10.000€ vor Sollte das Haus nach einem Versicherungsfall unbewohnbar sein,kann es passieren,dass ein vorübergehender Umzug in ein Hotel o.ä. nötig ist.Gute Tarife beteiligen sich in einem gewissen Maß an diesen Kosten,die AM sieht hier keinerlei Erstattung vor Nach einem Schadenfall kann es ggbfs. dazu kommen,dass ein Sachverständigenverfahren notwendig wird,bspw. um die Ursache oder die tatsächliche Schadenhöhe zu ermitteln.Üblicherweise können beide Parteien einen eigenen Sachverständigen benennen,deren Kosten sie auch jeweils zu tragen haben.Vorteilhaft ist es natürlich,wenn sich die Gegenpartei (also der Versicherer) an den Kosten des Sachverständigen des VN beteiligt bzw. diese ab einer bestimmten Schadenhöhe komplett übernimmt.Auch in diesem Punkt sieht das Bedingungswerk der AM keine Beteiligung/Kostenerstattung vor Die Versicherungen von Ab- bzw. Zuleitungsrohren ist zwar einigermaßen umfangreich formuliert,mehr oder weniger außen vor bleiben aber Zuleitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstückes (gedeckelt auf 2% der Versicherungssumme).Vollumfänglichen Schutz bietet hier m.W.n. kein derzeit erhältlicher Tarif,aber eine Entschädigungsleistung in Höhe bspw. 10% der Versicherungssumme bedeutet im Zweifelsfall eine höhere Entschädigung als die 2% der AM. Graffiti- und Vandalismusschäden werden nicht eingeklauselt Es fehlt zudem an einer "Innovationsklausel",d.h. die AM spricht keine Garantie aus,dass das derzeit gültige Bedingungswerk automatisch an ein zukünftig besseres angepasst wird.Werden also Entschädigungsgrenzen angehoben oder neu Einschlüsse in das Bedingungswerk aufgenommen,so gelten diese nicht automatisch auch für den Bestand Das ist keine abschließende Aufzählung,und es gibt beileibe weit schlechtere Tarife als diesen.Ein wirkliches Highlight ist das aber nicht,und einen umfangreicheren Versicherungsschutz kann man für eine ähnliche Prämie bei den zugrunde gelegten Daten auch ohne weiteres bekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Xeronas September 26, 2014 Bezüglich der angesprochenen Inovationsklausel: Lassen sich bessere Bedingungswerke - sofern sie nicht automatisch in Altbestände übernommen werden - denn auf freundliche Nachfrage beim Versicherer auf den eigenen Vertrag übernehmen oder stellen sich Versicherer hier quer? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 26, 2014 Bezüglich der angesprochenen Inovationsklausel: Lassen sich bessere Bedingungswerke - sofern sie nicht automatisch in Altbestände übernommen werden - denn auf freundliche Nachfrage beim Versicherer auf den eigenen Vertrag übernehmen oder stellen sich Versicherer hier quer? Möglich ist alles,ein Rechtsanspruch besteht aber nicht.Außerdem wäre es denkbar,dass bei einer fehlenden Formulierung nicht nur Verbesserungen aufgenommen werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Xeronas September 26, 2014 Also wäre es sinnvoll, lieber gleich auf einen Anbieter zu setzen, der bessere Leistungen zu identischem Preis bietet? Welche Anbieter soll Ich denn dann übers WE vergleichen? Der Versucherungsbeginn ist ja relativ bald, so dass Ich kurzfristig Angebote einholen muss. Immerhin tritt man sonst als Bittsteller auf und ist bei neuen Vertragswerken auf die Kulanz der Versicherer angewiesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle September 26, 2014 · bearbeitet September 26, 2014 von Kolle Hallo, da am 30.09.2014 meine alte Wohngebäudeversicherung der Versicherungskammer Bayern - Tarif VGB 2008 Optimal - abläuft, habe Ich mich bereits vor einigen Monaten für einen neuen Anbieter entschieden. Leider Gottes wusste Ich zu dieser Zeit noch nicht soviel über die DVAG wie heute (Lektüre im WP.-Forum sei Dank), deswegen handelt es sich um einen Vertrag der AMV. Der neue Vertrag soll ab 01.10.14 gelten und umfasst folgende Daten: Baujahr des Hauses: 1960 Bauart: Massive Außenwände (Mauerwerk, Beton o.ä.) Wohnfläche: 140 qm: Dachung: Ziegel Carport: ja, 1 Stellplatz Neuwertfaktor: 16,6 Versicherungsschutz für: Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung. Leitungswasser: Leitungswasser, Rohrbruch & Frost Sturm: Sturm & Hagel Jahresbeitrag: 306,36€ Tarif: VGB 2008 Optimal der AMV Da mir in diesem Bereich jegliche Kenntnis fehlt: Ist der neue Vertrag Preis/Leistungstechnisch einigermaßen i. O. oder sollte Ich lieber noch bis zum 01.10.2014 einen anderen Anbieter suchen? Die Police zur Vertragsumstellung habe Ich am 19.09.2014 erhalten, so dass ein Widerruf noch möglich sein sollte. Ich habe die Wohngebäudeversicherung der Versicherungskammer Bayern - Tarif VGB 2008 Kompakt und zahle 255,71 € im Jahr. Zusätzlich habe ich noch eine PV-Anlage ( Neuwert 33.000 € in 2004 ) aufnehmen lassen inkl. Überspannungsschäden. Erdbeben sind nicht versichert aber alles andere. Es besteht ein "Dauernachlass". Haus Bj. 1969, Wfl. 220 m², 2 Garagen, 50 m² Fensterflächen, Neubauwert 2014 30.000 Mark was immer das heißt. Was bei Kompakt anders ist als bei Optimal weiß ich nicht. Kleinkram ( Hotel, Graffiti etc. ) ist mir nicht wichtig, nur existenzielle Gefahren, von Selbstbehalt sehe ich nichts, es besteht keine Unterversicherung. Zugegeben habe ich nicht verglichen, vor 5 Jahren habe ich die reine Brandversicherung von 45 € p.a. aufgestockt und alle Erweiterungen angegeben. Warum war das bei dir so teuer ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 26, 2014 Haus Bj. 1969, Wfl. 220 m², 2 Garagen, 50 m² Fensterflächen, Neubauwert 2014 30.000 Mark was immer das heißt. Es gibt einfach ein so genanntes Fixjahr, das Jahr 1914. Auf Basis dieses Jahres wird wiederum für jedes Jahr ein bestimmter Wert errechnet. Nehmen wir an, du hättest 1969 deine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, auf den den damaligen DM Wert. Würde dein Haus heute abbrennen, würde dir die Versicherungssumme nicht viel nützen. Anders ist das mit dem 1914er Wert. Dem wird für jedes Jahr wiederum ein Index zugeordnet. Beispielsweise in 2000 - 1031,5 und in 2014 - 1289,4. Mann nimmt also deinen 1914er Wert, multipliziert ihn mit dem jeweils gültigen Index des jeweiligen Jahres und teilt das ganze durch 100 ... 30.000 x 1289,4 / 100 > 386.820 Euro Im Jahr 2014 wären 386.820 Euro abgesichert, das heißt das. --- Bei dir ist es bspw. so, dass grobe Fahrlässigkeit entweder gar nicht versichert ist oder eben bei Einklauselung der "0034" eben nur bis zu einem Schaden von 10.000 Euro. Auch hier wieder das Beispiel mit der Kaffeemaschine. Lässt du diese die Nacht über laufen und brennt in Folge dessen dein Haus ab, bekommst du ggf. 0. Das und andere Gründe machen deinen Tarif "billiger". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle September 26, 2014 Bei dir ist es bspw. so, dass grobe Fahrlässigkeit entweder gar nicht versichert ist oder eben bei Einklauselung der "0034" eben nur bis zu einem Schaden von 10.000 Euro. Auch hier wieder das Beispiel mit der Kaffeemaschine. Lässt du diese die Nacht über laufen und brennt in Folge dessen dein Haus ab, bekommst du ggf. 0. Das und andere Gründe machen deinen Tarif "billiger". :w00t: Danke für die Aufklärung ! Ein Totalverlust des Hauses ist einer der Fälle die mir richtig weh tun würden. Habe mich damit nicht befasst und auch nicht danach gefragt. Ich kenne in der Umgebung und im Bekanntenkreis keinen Fall der so abgelaufen ist. Ich frage mal bei der Versicherungskammer nach was der Aufpreis für grobe Fahrlässigkeit ist. Habe mich leider erst wieder für mehrere Jahre gebunden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 26, 2014 · bearbeitet September 27, 2014 von Matthew Pryor Kleinkram ( Hotel, Graffiti etc. ) ist mir nicht wichtig, Das hat etwas von den Deutsche-Bank-Peanuts.Für den,der nicht die Möglichkeit hat,bei Freunden/Verwandten unterzukommen oder sich mal eben eine zusätzliche Mietwohnung zu gönnen,kann das ein existenzielles Risiko sein.Aus der Praxis für die Praxis. Ich frage mal bei der Versicherungskammer nach was der Aufpreis für grobe Fahrlässigkeit ist. Habe mich leider erst wieder für mehrere Jahre gebunden. Die Regelung der VKB ist genauso löchrig wie die der AM,das Prinzip ähnlich:Leistung kostet.Ein Wechsel der Tarifstufe leistet ein wenig Abhilfe,wirklich befriedigend ist die Regelung auch dort nicht. Von den Entschädigungsgrenzen für Dekontaminationskosten oder Wasserverlust nach einem Rohrbruch mal zu schweigen,das kann guten Gewissens unter der Rubrik Realsatire verbucht werden. Warum war das bei dir so teuer ? Das möchte mitunter an der Gefahrenzone liegen.Oder aber an dem Leistungsumfang,der selbst bei einem auf die Leistung bezogen mittelmäßigen Tarif wie dem der AM noch als deutlich höherwertiger zu bewerten ist als dem der VKB,zumindest in der Tarifstufe Kompakt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 27, 2014 · bearbeitet September 27, 2014 von Matthew Pryor Welche Anbieter soll Ich denn dann übers WE vergleichen? Ich könnte dir aus dem Stand 3 Versicherer mit einem guten Bedingungswerk und einem erfahrungsgemäß ordentlichen Verhalten im Schadenfall nennen.Das führt dich aber nicht unbedingt weiter.Du bedienst einen Vergleichsrechner,fütterst ihn mit deinen Daten und wählst schlussendlich die von mir genannten Unternehmen für einen vergleich aus.Beispielhaft erhältst du dann folgendes Ergebnis: Versicherer A erreicht 85 von 100 Punkten B erreicht 83 und C 87 C ist auch noch am "günstigsten".In der darauf folgenden tabellarischen Übersicht findest du dann noch eine Übersicht,was bei wem wie und in welcher Höhe versichert ist.Gerne steht dann da auch einfach "mitversichert".Und da beginnen die Probleme:Vergleichsrechner berücksichtigen bspw. oftmals keine Sublimits oder Ausschlüsse der Einschlüsse (→grobe Fahrlässigkeit versichert,aber nur...und nicht für...).Das bekommst du nur heraus,wenn du dir die jeweiligen Tarifbedingungen im Detail anschaust. Regelmäßig problematisch stellt sich auch für die "Vergleicher" die korrekte Ermittlung der Wohnfläche dar.Du kannst das zwar in einen Rechner eingeben,der berücksichtigt aber in keinster Weise die unterschiedlichen Berechnungsmodelle der Versicherer (wie werden Dachschrägen angerechnet?voll oder nur zu 50%?Zählen Hobbyräume zur Wohnfläche?Wie verhält es sich mit Treppen/Balkonen/Loggien/Terrassen?Besteht ein Unterschied,ob Terrassen überdacht sind oder nicht?Und wenn ja,welcher?) Ich will dich nicht Kirre machen,aber das ist genauso so wenig wie BU,Haftpflicht und im Prinzip allen anderen Sparten ein "mach ich mal eben alleine"-Ding. Auch wenn es im WPF gerne anders suggeriert wird.Solange kein Schaden auftritt,mag das egal erscheinen. Dein Gebäude ist zudem ein Sonderfall durch das Baujahr.Sollten keine Sanierungen vorgenommen worden sein,werden sich viele Versicherer (auch die,die nach deinen Angaben im Rechner gelistet sind) scheuen,das Risiko in ihren Bestand aufzunehmen oder es werden Ausschlüsse,z.B. für Rohrleitungen vereinbart.Möchtest du das nicht,stehst du bei deiner Suche wieder am Anfang. Solltest du einen Vermittler haben,solltest du den mit dieser Aufgabe betreuen.Dafür bekommt er sein Geld und letzten Endes kann er seinen Rat auch haftungssicher protokollieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MiMa814 Oktober 9, 2014 Ich habe auch eine Erhöhung meiner Wohngebäudeversicherungsprämie ( Versicherungskammer Bayern) erhalten, mit der Begründung Beitragsanpassungsregelung. Von 150,88€ auf 164,82€. Gleicher Tarif. Die wird jedes Jahr teurer. Wenn ich intern den Tarif wechsle, dann fallen meine Nachlässe Weg und ich bin mit weniger Vers.summe bzw. mit Selbstbehalt dann teurer als jetzt. Wurden eigentlich andere Wohngebäudeversicherungen auch so massiv teurer? Würde gerne vergleichbar " gut" wechseln. Aber wohin? Ich habe viele Versicherungen bei der HUK (B). Selbstbehalt ist, da vermietet, nicht angeraten. Man kann die Versicherung umlegen, aber in meinem Fall gibt's nur einen Mieter und der findet das bald nicht mehr toll. 6 Wochen außerordentliches Kündigungsrecht. 1 Woche ist schon vorbei. Kann mir jemand helfen? Danke schön mal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Oktober 9, 2014 Auch andere Gesellschaften müssen erhöhen,gab ja genügend Wetterbedingte Schäden in den letzten Jahren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 10, 2014 Die Prämiensteigerung kann auch im Anpassungsfaktor begründet liegen.Vereinfacht gesagt:Steigen die Preise für Baumaterialien und/oder -löhne,steigt auch die Prämie,da der Wiederaufbau im Versicherungsfall für den Versicherer teurer wird. Bei diesem Sprung dürfte das aber auch andere Gründe haben,unter anderem den von Taurus genannten.Gebäudeversicherung ist traditionell eine eher defizitäre Sparte für die Versicherer und damit für Beitragsanpassungen nach oben anfällig. Ich habe viele Versicherungen bei der HUK Da möchtest du nicht hin. Je mehr Einzelheiten (Baujahr,QM-Zahl,PLZ,ggbfs. erfolgte Sanierungen) du mitteilst,umso eher ist eine Einschätzung möglich.Gefühlt hast du dich für einen möglichst billigen Versicherungsschutz entschieden,aber da kann ich mich natürlich täuschen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MiMa814 Oktober 11, 2014 Also: RMH, massive Bauweise, kein Keller, Carport, Bj 1998, gleitende Neuwertversicherung 1914, SB 0€ , PLZ 93413, seit 1.1.2011 3- Jahresvertrag anfänglich 134,77€, 2012 - 143,41€, 2013 - 147,35€ , 2014 - 150,88€, 2015 - 164,81€ . Darin 20% Rabatt enthalten, der ersatzlos wegfallen soll, wenn ich einen anderen Tarif nehme oder irgendwie innerhalb wechsle. Dazu kommt noch für den Mieter die umlegbare Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ca. 40€. Mich ärgert besonders, dass die Beiträge jährlich steigen und man fast machtlos dagegen ist. Deshalb der Wunsch nach inhaltlich vergleichbaren Versicherungen und deren Prämienhöhen. Ich würde gerne sagen, stopp, ich wünsche keine Anpassung mehr, aber das lassen die nicht zu. Bei anderen Versicherungen ( z.B. LV )kann man eine Dynamik 2 x aussetzen.Danke für weitere Hilfe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Oktober 11, 2014 Es liegt in der Natur der Sache das Gebäudeversicherungen grundsätzlich teurer werden müssen,Inflation , denn du bekommst ja im Schadensfall ein neues "Haus" ersetzt und da nun mal Materialals auch Stundenlohn tendenziell steigen, muss die Prämie auch steigen, muss ja irgendwie gegen-finanziert werden. Was ich nicht verstehe ist, das du bei den knapp 200€ im Jahr so viele Gedanken drauf verwendest,vielleicht machst du dir mal bewusst was du da überhaupt für einen Gegenwert hast. Vermutlich gibst du mehr Geld im Jahr für Butter oder Kaffee oder Milch aus und schau dir da mal die Steigerungen an.Dagegen sind die 2€ mtl. die die Geb.Vers jetzt p.a. teurer geworden ist eher zu vernachlässigen. Zu Deinem Angaben aber noch ne Frage.Was hast du an Leistungen versichert ?Nur Feuer , oder auch Sturm Hagel Lw , evtl. s sogar Elementarschäden ?Welche Basis wurde angenommen Wert 1914 oder Quadratmeter Modell ? Erst mit diesen mindestangaben kann man evtl. einschätzen ob das Preis Leistungsverhältnis okay ist,wenn auch nur teilweise, denn ob Sachen wie z.Bsp. grobe Fahrlässigkeit mitversichert sind , kannman dran trotzdem noch nicht sehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MiMa814 Oktober 11, 2014 Zu Grunde liegt der gleitende Neuwert 1914, versichert ist Feuer, Leitungswasser, Sturm, Elementar, Aber für 80 m2. Soviel Geld ( meines Erachtens) . Lt. Matthew soll es 2-3 vergleichbar " gute" geben. Das würde ich halt gerne vergleichen. Butter wird nicht ständig teurer, nein auch manchmal günstiger. Bei Benzin und Heizöl gibt's auch ein auf und ab. Hier ist Feuer ein paar Cent billiger, dafür Leitungswasser ein paar Euro teurer. Ergebnis : komplett teurer. Jahr für Jahr.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 11, 2014 · bearbeitet Oktober 11, 2014 von Matthew Pryor Ich würde gerne sagen, stopp, ich wünsche keine Anpassung mehr, aber das lassen die nicht zu. Versicherer sind zur Prämienanpassung berechtigt.Zum Beispiel dann,wenn die Schadenquote einen bestimmten Wert (z.B. 90%) überschreitet oder die Aufwendungen für zu regulierende Schäden nicht mehr von den Prämieneinnahmen gedeckt werden können.Das ist bei der Gebäudeversicherung in (un)schöner Regelmäßigkeit der Fall.Der Versicherer kann anpassen,er muss es nicht.Passt er an,hast du ein Kündigungsrecht. Ohne Kenntnis des Tarifes und der Größe des Hauses (ich nehme mal an,du hast kein Reihenmehrfamilienhaus "unter Vertrag",sondern nur dein eigenvermietetes?) lässt sich wenig sagen.Munter ins Blaue geschossen:Tarif Kompakt.Sollte dem so sein,solltest du dich dringend nach einem anderen Versicherer umsehen bzw. innerhalb der VKB wechseln.Der jetzige Tarif enthält mehr Lücken,Sublimits und Ausschlüsse,als dir lieb sein wird. Ich würde dir auch vorschlagen,einen Selbstbehalt zu vereinbaren.Die Gebäudeversicherer (bzw. die meisten unter ihnen) sind darauf aus,ihre Bestände zu sanieren.Lässt du jetzt 2 "Peanutsschäden" regulieren,ist der Rausschmiss nur eine Frage der Zeit.Und mit einem vom Vorversicherer gekündigten Vertrag hast du in dieser Sparte überhaupt keine Freude. Butter wird nicht ständig teurer, nein auch manchmal günstiger. Butter hat auch nicht die Eigenschaft,von Jahr zu Jahr poröser und rissanfälliger zu werden.Wasserleitungen schon... Lt. Matthew soll es 2-3 vergleichbar " gute" geben. Laut Matthew?Wo hat die Tröte das denn behauptet,ohne deinen Tarif zu kennen?War der Kontext vielleicht ein anderer? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MiMa814 Oktober 12, 2014 Ich habe den gleichen Tarif wie der TO, nämlich den Tarif Wohngebäudeversg VGB 2008 optimal von der Bayer. Versicherungskammer. Und den komplett, alles incl. Da habe ich aber bei Abschluss nicht gewusst, dass die Prämie jährlich so viel steigt. Das vermietete RMH hat nur ca. 80 m2 ohne Keller, mit Carport. Kein Renovierungsstau. Wenn man den Tarif Kompakt mit dem Tarif Optimal auf deren Webseite vergleicht, so gibt's da auch viele Einschränkungen. Bsw. heißt es oft " versichert bis .....€". Ich wollte letztes Jahr schon mal umstellen oder Selbstbehalt vereinbaren. Die Antwort lautete: das ist dann aber wie ein Neuabschluss und die Bayer. Versicherungskammer gibt die in meinem jetzigen Vertrag enthaltenen Nachlässe nicht mehr. Da dann die % wegfallen, wird ein Neuabschluss mit geringeren Leistungen teurer als der jetzige Vertrag. Ich beließ es dabei....Nur der wird ständig teurer. Wie kann ich das stoppen?Am liebsten würde ich "gut" wechseln.Matthew hat in #16 gesagt, ich könnte dir aus dem Stand 3 gute Versicherer nennen. :-) Die außerordentliche Kündigungsfrist läuft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Oktober 13, 2014 · bearbeitet Oktober 13, 2014 von Matthew Pryor "All inclusive" heißt für mich persönlich Versicherung aller Gefahren (Feuer,Leitungswasser,Sturm/Hagel) sowie den zusätzlichen Einschluss von Glasbruch und Elementarschäden.Sollte das der Fall sein,solltest du tunlichst bei der VKB bleiben,da es dir offensichtlich in erster Linie um den Preis geht. Wirklich empfehlenswerte Tarfife kosten dann schon eher um die 300€ Jahresprämie (ohne SB),da wirst du dann auch keine Freude dran haben.Zumal auch dort früher oder später Anpassungsbedarf entsteht. Und mit einem Gesellschaftshopping gräbst du dir auf lange Sicht unbewusst eine eigene Grube,da Versicherer es nicht so dolle finden,wenn ein ständiger Gesellschaftswechsel stattfindet.Und Vorversicherungen sind angabepflichtig,wenn auch nur für einen begrenzten Zeitraum.Da kann es dir irgendwann passieren,dass du dein haus gar nicht mehr versichert bekommst.Zugegebenermaßen nicht hochwahrscheinlich,aber du wärst nicht der erste mit einem derartigen Malheur. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag