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harter.oli

Krankenzusatzversicherung auf Beihilfeanspruch drauf satteln?

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harter.oli

Hallo zusammen!

 

Ich bin 28 Jahre alt, männlich und arbeite im öffentlichen Dienst bei einer Krankenkasse.

In Krankheitsfällen habe ich über das gesetzliche Maß hinaus einen Beihilfeanspruch von meinem AG. Nun bietet dieser in Kooperation mit der Barmenia einen Tarif, der auf diesen Beihilfeanspruch „drauf sattelt“.

 

Der monatliche Beitrag beträgt 11,38 €.

 

Auszug aus unserem Intranet zu der Zusatzversicherung: (Tarifbedingungen im Anhang)

 

Krankenhaus

Einbettzimmer und privatärztliche Behandlung: Absicherung des Differenzbetrages Einbett- zu Zweibettzimmer sowie 100 Prozent der Kosten der gesondert berechneten ärztlichen Leistungen, die über den beihilfefähigen Höchstbetrag hinausgehen.

Landtransporte zur Verlegung in ein Krankenhaus am Wohnort bis zu 1.560 Euro pro Jahr.

Zahnersatz

100 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen den Leistungen der GKV (gleich GKV-Anteil von 65 Prozent im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung) zuzüglich Beihilfe und 80 Prozent des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages.

Brillen und Kontaktlinsen

100 Prozent der Kosten für Sehhilfen bis zu 156 Euro je Kalenderjahr (nach Vorleistung von GKV und Beihilfe).

Ausland

100 Prozent der verbleibenden Kosten für die Behandlung von Krankheiten oder Unfällen im Ausland; 100 Prozent der Mehrkosten für einen Rettungsflug.

Medikamente

100 Prozent der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen bei Arznei- und Verbandmitteln.

 

-Hausbau ist in den nächsten 1-5 Jahren definitiv geplant. Der Gedanke zur o.g. Zusatzversicherung resultiert daher, dass wenn man im Kredit steckt und es kommt eine große Rechnung wegen den Zähnen,

es zumindest in den ersten Jahren evtl. eng werden könnte (Rücklage wird beim Kauf natürlich eingeplant – jedoch soll diese eher für Eventualitäten der Autos, Erstanschaffungskosten eines Kindes etc sein.)

 

-Ich habe bereits eine Auslandkrankenversicherung bei der R+V über meine Kreditkarte.

 

Mein Grundgedanke bei Versicherungen ist: „versichere was nötig ist und dich ruinieren kann“

Deswegen streube ich mich noch ob sich das lohnt und ich nicht auch so fahren kann wie bisher, dass der zusätzliche Beihilfeanspruch ausreichend ist.

 

Haltet ihr die Versicherung für interessant?

 

Danke schon mal!

 

PS: ich bin neu hier, ich hoffe ich habe alle nötigen Angaben gemacht. Wollte jetzt nicht all meine Versicherung auflisten da es mir speziell um dieses Angebot geht.

Der Tarif BBB im Detail.pdf

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Matthew Pryor
100 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen den Leistungen der GKV (gleich GKV-Anteil von 65 Prozent im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung) zuzüglich Beihilfe und 80 Prozent des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages.

....wir lesen weiter:"Erfolgt keine Leistung der GKV,so entfällt auch eine Erstattung nach diesem Tarif".

Die Formulierung braucht man meines Erachtens nach nicht,schon gar nicht im Rahmen eines Gemischtwarenladens (Zahn,Brille,Arzneimittel....).Wenn dir die höherwertige Versorgung der Zähne wichtig ist,solltest du nach einem reinen "Zahntarif" Ausschau halten.Vielleicht ist der ja auch im Rahmen der Kooperation zwischen GKV und Barmenia erhältlich?

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harter.oli
100 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen den Leistungen der GKV (gleich GKV-Anteil von 65 Prozent im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung) zuzüglich Beihilfe und 80 Prozent des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages.

....wir lesen weiter:"Erfolgt keine Leistung der GKV,so entfällt auch eine Erstattung nach diesem Tarif".

Die Formulierung braucht man meines Erachtens nach nicht,schon gar nicht im Rahmen eines Gemischtwarenladens (Zahn,Brille,Arzneimittel....).Wenn dir die höherwertige Versorgung der Zähne wichtig ist,solltest du nach einem reinen "Zahntarif" Ausschau halten.Vielleicht ist der ja auch im Rahmen der Kooperation zwischen GKV und Barmenia erhältlich?

 

Entfällt da die Erstattung komplett oder entfällt die Erstattung für den Betrag der über die Versorgung der GKV raus geht?

(Ist das der Regelfall, dass man darüber hinaus kommt oder nicht? Ich weiß jetzt nicht welche Möglichkeiten es gibt über den gesetzlichen Rahmen hinaus zu kommen, da ich sowas zum Glück noch nicht gebraucht hab)

 

Auszug Beihilfe-Tarifvertrag:

 

(2) Aufwendungen für zahnärztliche und zahntechnische Leistungen bei Zahnersatz und Zahnkronen sind einschließlich der Kosten für Edelmetall beihilfefähig. Die Beihilfe beträgt 25 v.H. des Betrages, den die Krankenkassef ür die Gewährung ihrer Leistungen zugrunde legt.

(3) Die Beihilfe für Aufwendungen von Gussfüllungen (Inlays) beträgt, sofern die Indikationen für Inlays vorliegen, das 2-fache des hierfür von der Krankenkasse gezahlten Zuschusses.



 

Meine Beihilfe beträgt 25 % des Zuschusses der Krankenkasse. Also auch auf den gesetzlichen Rahmen beschränkt.

 

Bsp:

Rechnung Zahnersatz 10.000 €

 

Grundlage GKV-Anteil 8.000 €

außerhalb GKV 2000 €

 

GKV Zuschuss: 5.200 € (65 % von 8.000 €)

Beihilfe: 1.300 € (25 % des Zuschusses von 5.200 €)

Zusatzversicherung: 100 € ?! (100 % bis zur Erreichung von 80 % der GKV-Grundlage (80 % von 8.000 € = 6.400 €) - Denkfehler?!:blink:

Eigenkosten: 3.600 € (2.000 € außerhalb GKV +1.600 € Rest von oben

 

Mit der Barmenia gibt es darüber hinaus leider nichts, nur noch mit der HUK-Coburg. Auf die schnelle hab ich gerade ein Rating gefunden, HUK-Coburg ist im Rahmen der Zahnzusatztarife nicht vorne mit dabei...

 

Hab soeben bei Allianz, AXA, ARAG und R+V geschaut, da kosten die Tarife aber schon einiges mehr.

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Matthew Pryor
Entfällt da die Erstattung komplett oder entfällt die Erstattung für den Betrag der über die Versorgung der GKV raus geht?

Keine Vorleistung der GKV=keine Erstattung aus der Zusatz-KV.Lediglich bei Nichterstattung durch die Beihilfe wird aufgefüllt.

 

Denkfehler?

Ja.Rechnungsbetrag=10.000€.GKV 65% von 8000 (um bei deinen zahlen zu bleiben)=5200€,Beihilfe zusätzlich 25% von 5200=1300.Summa summarum:Der Tarif stockt jetzt bis zu 80% des Rechnungsbetrages (8000€) auf,also 1300€ zusätzlich.

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harter.oli
100 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen den Leistungen der GKV (gleich GKV-Anteil von 65 Prozent im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung) zuzüglich Beihilfe und 80 Prozent des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages.

....wir lesen weiter:"Erfolgt keine Leistung der GKV,so entfällt auch eine Erstattung nach diesem Tarif".

Die Formulierung braucht man meines Erachtens nach nicht,schon gar nicht im Rahmen eines Gemischtwarenladens (Zahn,Brille,Arzneimittel....).

Das ist der ausschlaggebende Grund. :thumbsup: Werde diese Versicherung nicht abschließen.

Vielen Dank für deine Hilfe!!

 

Hab mir mal den ARAG Z50/90 angeschaut und notiert. Ich tendiere jedoch dazu, nichts abzuschließen. Wenn mal was sein sollte, dann nach meiner subjektiven Meinung nicht in dem Maß, dass sich eine Zusatzversicherung lohnen würde

und es mich aus meinem wirtschaftlichen Gleichgewicht bringen könnte.

 

Mensch, man sollte halt einfach eine Glaskugel haben :lol:

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Matthew Pryor
Wenn mal was sein sollte, dann nach meiner subjektiven Meinung nicht in dem Maß, dass sich eine Zusatzversicherung lohnen würde <br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">und es mich aus meinem wirtschaftlichen Gleichgewicht bringen könnte.

Da bin ich bei dir.Entsprechende Luxustarife kosten auch entsprechend Beitrag.Eine Grundabsicherung mag Sinn machen,ich persönlich halte aber im Regelfall ein Krankentagegeld halte aber oder in Einzelfällen einen stationären Zusatztarif für Punkte,die weiter oben auf der Agenda stehen sollten.

Das Gros der Bevölkerung hat schließlich die Möglichkeit,Problemen mit den Beißerchen durch eine vernünftige Eigenvorsorge in erträglichem Maß zu halten.

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