Maiks_Anlagen September 19, 2014 Hallo, irgendwie verzweifele ich an den Angaben im Bundesanzeiger für meine Steuererklärung, leider sind für mich auch die bereits gefundenen Erklärungen hier im Forum noch völlig unklar. Ich habe versucht, die Angaben zum Invesco PRC Equity Fund (IE0003583568) zu verstehen. Ich sehe da leider nur noch viel Zahlen (und hoffe, dass ich die nicht alle brauche). Sehe ich das richtig, dass ich in Zeile 17 (KAP) nur den Betrag der Ausschüttung (0,1321426) und in Zeile 54 den „Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde“ (0,0358160) angeben muss? Oder kommt z.B. in Zeile 59 (oder in eine der anderen Zeilen) auch noch etwas? Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte. Vielen Dank Maik Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 September 19, 2014 was steht denn in der Steuerbescheinigung der Bank? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maiks_Anlagen September 19, 2014 das ist ja leider das Problem, laut der Mitteilung der Bank "waren nicht alle Arträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Inverstmentvermögen bekannt." ... "Für folgende Investmentvermögen waren die Einträge nicht bekannt:" IE0003583568... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 September 20, 2014 Du hast aber mit Sicherheit eine Ausschüttungsmitteilung der Bank bekommen. Wenn ich das richtig gesehen habe, ist das ein ausschüttender Fonds, der einen Teil der Erträge thesauriert hat. Da die Thesaurierung kleiner ist wie die Ausschüttung wurde die gleich mit verrechnet und versteuert. Von daher müsste das eigentlich alles erledigt sein und Du musst garnichts angeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maiks_Anlagen September 20, 2014 Ich habe ein Schreiben "Gutschrift von Investmenterträgen". Laut diesem habe ich bereits Kapitalertragsteuer gezahlt. Verstehe ich das richitg, dass ich den Fonds also in der Stuererklärung nicht mehr aufführen muss? Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 September 20, 2014 mach doch mal ein Scan oder Screenshot von der Abrechnung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch September 21, 2014 · bearbeitet September 21, 2014 von kleinerfisch Der Fonds hat 2012 noch thesauriert, 2013 dann ausgeschüttet. Wahrscheinlich ist er deswegen bei der Bank noch als thesaurierend gelistet und taucht dann auch in der StBesch auf. West263 hat recht, Du musst für dieses Papier nichts mehr versteuern. Wenn Du schon aus anderen Gründen ein Anschreiben verfassen musst, würde ich dort einen entsprechenden Satz reinschreiben. Wenn nicht, kannst Du genauso gut abwarten, ob eine Nachfrage kommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag