farware September 19, 2014 Hallo zusammen, ich habe bereits viele Artikel zum Theme gefunden aber keine eindeutige Antwort. Sind Werbungskosten (Handelsgebühren, Zinsen, Transaktionssteuer) mit dem realisierten Gewinn zu verrechnen oder nicht? Ein IAB Broker meinte, ja ich könnte das Netto Ergebnis in der Anlage KAP angeben. Ein Steuerberater verwies mich darauf dass Werbungskosten die über den Sparerfreibetrag hinaus gehen in Deutschland nicht mehr absetzbar sind. Na, was denn nu? IAB sitzt in den USA. Banken in Deutschland verrechnen Ordergebühren mit der Kapitalertragssteuer oder nicht? Dann würde ich bei IAB auf den Gebühren sitzen bleiben. Vielen Dank für Eure Hilfe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
farware September 19, 2014 Das Finanzamt sollte mal ordentliche Richtlinien rausgeben, sowas wie ein Finanzwiki dann müssten viele Unternehmer nicht mehr zig Tausende für Steuerberatung ausgeben. Bin es ein wenig Leid, dass sich selbst Steuerberater nicht gut auskennen und einem dann auf irgendwelche Artikel im Netz verweisen, obwohl es ja Spezialfälle gibt wo das Recht eben Ausnahmen vorsieht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 September 19, 2014 Wenn dein Steuerberater sich nicht damit auskennt, liegt es ja wohl nicht am Finanz Ministerium. Vielleicht solltest Du eher mal über einen Wechsel des Steuerberaters nachdenken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
farware September 19, 2014 Hier scheint jemand auch der Ansicht dass Gebühren den Gesamtgewinn mindern und daher verrechnet werden können: https://www.wertpapier-forum.de/topic/40580-gewinnberechnung/?do=findComment&comment=806930 Denke ich werde also Zinsen und Handelsgebühren verrechnen und nur eigentliche Werbekosten wie Depotführung nicht verrechnen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor September 19, 2014 Hier scheint jemand auch der Ansicht dass Gebühren den Gesamtgewinn mindern und daher verrechnet werden können: http://www.wertpapie...__1#entry806930 Denke ich werde also Zinsen und Handelsgebühren verrechnen und nur eigentliche Werbekosten wie Depotführung nicht verrechnen Die Gebühren je Transaktion bei IB sind dem jeweiligen Gewinn/Verlust zuzurechnen und mindern den Gewinn. Zinsen und Depotgebühren sind Werbungskosten, die mit der Pauschale abgegolten sind. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
farware September 19, 2014 Hier scheint jemand auch der Ansicht dass Gebühren den Gesamtgewinn mindern und daher verrechnet werden können: http://www.wertpapie...__1#entry806930 Denke ich werde also Zinsen und Handelsgebühren verrechnen und nur eigentliche Werbekosten wie Depotführung nicht verrechnen Die Gebühren je Transaktion bei IB sind dem jeweiligen Gewinn/Verlust zuzurechnen und mindern den Gewinn. Zinsen und Depotgebühren sind Werbungskosten, die mit der Pauschale abgegolten sind. Gruß Taxadvisor Danke, hat mir sehr geholfen. Diese Quelle fand ich auch sehr hilfreich http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-36217.xhtml?currentModule=home Das Abzugsverbot gilt eben nicht für alle Kapitalerträge und es gibt zig Ausnahmen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
farware September 19, 2014 Verrechnet ihr denn auch die bereits gezahlte Kapitalertragssteuer und Transaktionssteuer? Würde Sinn ergeben da diese ja bereits den Gewinn geschmälert hat und keine eigentl. Werbungskosten sind Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
farware September 19, 2014 Sieht das korrekt aus oder eher nicht? Notiz zur Berechnung des Netto-Gewinn gemäß Jahresdepotzusammenfassung +3112,28 Realisierter Gewinn -737,10 Handelsgebühren +193,07 Dividenden +24,23 Währungsgewinn -52,24 Bereits Gezahlte Kapitalertragssteuer -5,04 Bereits Gezahlte Transaktionssteuer _________________________________________ 2587,44€ Netto Gewinn* *Unterlag nicht der Kapitalertragssteuer Zinsen, Sonstige Gebühren, Depotführung sind abgegolten Was mir noch nicht ganz einleuchtet ist das mit der bereits gezahlten Kapitalertragsteuer. IAB führt Kapitalertragssteuer auf deutsche Dividenden ab, das leuchtet mir ein! Aber wie soll ich das in der Anlage KAP verrechnen? Was mir auch schleierhaft ist warum bei InteractiveBrokers.com ein Forex Gewinn von 200USD ausgewiesen wird, in der Zusammenfassung aber nur 20€ aufgeführt werden. Oha, ich muss mich doch mal nach nem neuem Steuerberater umsehen O.o Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor September 19, 2014 Sieht das korrekt aus oder eher nicht? Notiz zur Berechnung des Netto-Gewinn gemäß Jahresdepotzusammenfassung +3112,28 Realisierter Gewinn -737,10 Handelsgebühren +193,07 Dividenden +24,23 Währungsgewinn -52,24 Bereits Gezahlte Kapitalertragssteuer -5,04 Bereits Gezahlte Transaktionssteuer _________________________________________ 2587,44€ Netto Gewinn* *Unterlag nicht der Kapitalertragssteuer Zinsen, Sonstige Gebühren, Depotführung sind abgegolten Was mir noch nicht ganz einleuchtet ist das mit der bereits gezahlten Kapitalertragsteuer. IAB führt Kapitalertragssteuer auf deutsche Dividenden ab, das leuchtet mir ein! Aber wie soll ich das in der Anlage KAP verrechnen? Was mir auch schleierhaft ist warum bei InteractiveBrokers.com ein Forex Gewinn von 200USD ausgewiesen wird, in der Zusammenfassung aber nur 20€ aufgeführt werden. Oha, ich muss mich doch mal nach nem neuem Steuerberater umsehen O.o Die gezahlte Ertragsteuer hat in Deiner Übersicht nichts zu suchen. Der Gewinn ist um diese Werte zu erhöhen. Die inl. Dividenden sind in Zeile 7 einzugeben, die Steuer entsprechend auf der Rückseite als anrechenbar. Alternativ kann man - wenn nicht Günstigerprüfung inl. Dividenden und darauf entfallende Steuer auch ganz weglassen. Die Differenz Forex-Gewinn und Zusammenfassung sind uns bei Mandanten auch schon aufgefallen, in der Zusammenfassung findet wohl auch eine Komplettbewertung der Bestände statt, jedenfalls entspricht das nicht dem Gewinn... Wenn Du einen neuen StB suchst, der ein wenig Ahnung von KAP hast, findest Du welche über DVVS.de, allerdings ist die Verlinkung auf die Beratersuche derzeit noch nicht aktiv. Alternativ kannst Du natürlich auch uns fragen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
farware September 19, 2014 Vielen, vielen Dank, das hat mir sehr weitergeholfen. Ich werde mal auf der Seite vorbeischauen, da ich unternehmerisch tätig bin habe ich öfters steuerliche Fragen und mein eigentlicher Steuerberater kennt sich in einigen Gebieten eben nicht aus. Da es sich nur um inländische Dividenden handelte, kann ich dies problemlos in Zeile 7 übertragen und der Netto Gewinn ergibt sich ja dann, ohne die Steuern / Währungsdifferenz. Das ganze hat mich ein wenig verwirrt. +3112,28 Realisierter Gewinn -737,10 Handelsgebühren _________________________________________ 2563,21€ Netto Gewinn* *Unterlag nicht der Kapitalertragssteuer Zinsen, Sonstige Gebühren, Depotführung sind abgegolten Kapitalertragssteuer auf Dividenden wurde vom Broker abgeführt (Zeile 7) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
farware September 19, 2014 "die Steuer entsprechend auf der Rückseite als anrechenbar." Habe ich eine Zeile übersehen oder wo genau ist diese anrechenbar? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor September 19, 2014 "die Steuer entsprechend auf der Rückseite als anrechenbar." Habe ich eine Zeile übersehen oder wo genau ist diese anrechenbar? Zeile 53ff? Irgendwo in dem Bereich, aktuelles Formular hab ich gerade nicht zur Hand. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch September 19, 2014 Bei den Handelsgebühren musst Du aber auch aufpassen. Wenn das einfach die Summe der gezahlten Gebühren für 2013 ist, geht das so nicht. Die Gebühren für Käufe in 2013 sind erst mal nicht abziehbar. Dafür aber die Gebühren aus Käufen der Vorjahre (ggf. auch aus 2013), soweit die betreffenden Papiere 2013 verkauft wurden. Verkaufsgebühren sind komplett abziehbar. Das klingt jetzt kompliziert, ist es aber eigentlich nicht (nur aufwendig für Dich). Der Gesamtgewinn ist ja die Summe der realisierten Gewinne + Verluste aus den diversen Geschäften (also Verkäufen, vorher realisiert sich ja nichts) + erhaltene Zinsen/Dividenden. Der Gewinn jedes Verkaufs errechnet sich aus Verkaufseinnahme - Verkaufsgebühren - Kaufpreis - Kaufgebühren Die Gebühren für den Kauf werden damit ebenso wie der eigentliche Kaufpreis erst beim Verkauf steuerwirksam. Bei Teilverkäufen musst Du Kaufpreis und -gebühren ensprechend aufteilen. Bei mehreren Käufen desselben Papiers wird es beim Verkauf wiederum nur eines Teils noch komplizierter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Montgomery November 20, 2023 Ich würde gerne mal Kontakt mit "Taxadvisor" aufnehmen. Ist das möglich? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase November 21, 2023 @Montgomery: Du reagierst auf einen Beitrag der 9 Jahre alt ist ... Die Grundzüge haben sich allerdings seitdem nicht verändert. Zur Kontaktaufnahme mit einzelnen Usern "Nachricht" an User schicken (Maus über den Username halten, warten, bis das Popup kommt und unten auf das Briefsymbol klicken). Ob dieser darauf reagiert, ist eine andere Sache. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu November 21, 2023 vor 6 Minuten von MeinNameIstHase: Zur Kontaktaufnahme mit einzelnen Usern "Nachricht" an User schicken Darf @Montgomery vermutlich noch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 21, 2023 Habe eine PN gesendet, ist damit erledigt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag