Julesgermany September 18, 2014 Servus Leute! Ich habe nur interessehalber ein paar Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland. Es ist doch legal eine Firma im Ausland zu gründen, oder? Spricht doch eigentlich nichts dagegen? Ebenso ein Bankkonto im Ausland? Eigentlich auch legal, oder? Man könnte doch beispielsweise eine Immobilien Firma auf den Cayman Islands einer Null-Steuer Zone gründen und dann über diese Firma Immobilien in Deutschland kaufen natürlich müsste man die anfallenden Steuern in Deutschland bezahlen. Wenn man die Immobilien dann wieder verkauft könnte man doch den Erlös auf das Bankkonto im Ausland vom Käufer überweisen lassen. Oder fällt so etwas auf? Somit würde man dann doch Kapitalertragssteuer sparen? Funktioniert so etwas? Bitte klärt mich auf ich bin noch neu im Forum! Vielen Dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 18, 2014 Hallo, Wenn man die Immobilien dann wieder verkauft könnte man doch den Erlös auf das Bankkonto im Ausland vom Käufer überweisen lassen.Und was soll das ändern? In Deutschland ist es trotzdem steuerpflichtig (ich gehe mal davon aus, dass du in Deutschland lebst). Oder fällt so etwas auf?Du musst es doch in deiner Steuererklärung angeben, was soll da nicht auffallen? Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver September 18, 2014 ... Es ist doch legal eine Firma im Ausland zu gründen, oder? Spricht doch eigentlich nichts dagegen? Ebenso ein Bankkonto im Ausland? Eigentlich auch legal, oder? Man könnte doch beispielsweise eine Immobilien Firma auf den Cayman Islands einer Null-Steuer Zone gründen und dann über diese Firma Immobilien in Deutschland kaufen natürlich müsste man die anfallenden Steuern in Deutschland bezahlen. Wenn man die Immobilien dann wieder verkauft könnte man doch den Erlös auf das Bankkonto im Ausland vom Käufer überweisen lassen. Oder fällt so etwas auf? Somit würde man dann doch Kapitalertragssteuer sparen? Funktioniert so etwas? Bitte klärt mich auf ich bin noch neu im Forum! Vielen Dank Ja. Nein, es spricht nichts direkt dagegen. Das ist jetzt aber nur theoretisch. Nein. Ja, Bankkonto im Ausland ist legal. Das Problem ist, dass das Finanzamt erst eine Bescheinigung für das Grundbuchamt für die Umschreibung ausstellt, wenn die Grunderwerbssteuer gezahlt wurde. Um die Grunderwerbssteuer kommst Du also nicht herum - es sei denn Du hast einen sehr dummen/naiven Käufer der Dir das Geld direkt überweist, statt den Weg über ein Notaranderkonto zu wählen. Im übrigen möchte ich Dir dringend von Überlegungen die in Richtung Steuerhinterziehung gehen, abraten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 18, 2014 Hallo John Silver, Um die Grunderwerbssteuer kommst Du also nicht herum - es sei denn Du hast einen sehr dummen/naiven Käufer der Dir das Geld direkt überweist, statt den Weg über ein Notaranderkonto zu wählen.Was soll daran bitte schön dumm sein? Notaranderkonten sind doch total out, macht man heute eigentlich nicht mehr (außer eine finanzierende Bank verlangt das - man kann schließlich die Grundschuld erst eintragen lassen wenn man Eigentümer ist). Um die Grunderwerbssteuer kommt man dann aber auch nicht herum, die zahlt man nämlich - wie es der Name schon sagt - beim Erwerb. Ich denke, dass der TE auch ganz andere Steuern gemeint hat die er umgehen möchte, etwa die Einkommensteuern auf die Mieteinnahmen oder die Spekulationssteuer beim Wiederverkauf; die Grunderwerbssteuer hat er imho sogar ausdrücklich angesprochen (Zitat: "... natürlich müsste man die anfallenden Steuern in Deutschland bezahlen."). Im übrigen möchte ich Dir dringend von Überlegungen die in Richtung Steuerhinterziehung gehen, abraten.Volle Zustimmung.Gerade in letzter Zeit kommt es in Internetforen wieder öfter zu Fragen, ob bestimmte Dinge auffallen etc. - direkter kann man eigentlich nicht nach Anleitungen zur Steuerhinterziehung fragen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver September 18, 2014 Hallo John Silver, Um die Grunderwerbssteuer kommst Du also nicht herum - es sei denn Du hast einen sehr dummen/naiven Käufer der Dir das Geld direkt überweist, statt den Weg über ein Notaranderkonto zu wählen.Was soll daran bitte schön dumm sein? Notaranderkonten sind doch total out, macht man heute eigentlich nicht mehr (außer eine finanzierende Bank verlangt das - man kann schließlich die Grundschuld erst eintragen lassen wenn man Eigentümer ist). Um die Grunderwerbssteuer kommt man dann aber auch nicht herum, die zahlt man nämlich - wie es der Name schon sagt - beim Erwerb. ... Ich gehe von einem anderen Fall aus als Du. Ist aber auch egal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein September 18, 2014 Der TO ist 14 Jahre und stellt theoretische Fragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver September 18, 2014 Der TO ist 14 Jahre und stellt theoretische Fragen. Er ist 16 und Reckoner/Stefan und ich haben seine Fragen beantwortet. Ob die nun theoretisch sind oder nicht ist doch egal oder? Wo ist das Problem? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 18, 2014 Hallo, Ob die nun theoretisch sind oder nicht ist doch egal oder? Wo ist das Problem?Sehe ich auch so. Und wenn ich ihm dann vielleicht mal etwas untergeschoben habe (etwa: "... andere Steuern gemeint hat die er umgehen möchte ..."), dann wird er das sicher entsprechend umdeuten können. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch September 18, 2014 Es fällt auf, weil das Finanzamt wegen der Grunderwerbsteuer von jedem Immobilienverkauf unterrichtet wird. Einkommen- oder Körperschaft-, nicht Kapitalertragsteuer, fällt auf den Verkaufsgewinn an, wenn die zu gründende Firma kein Steuersubjekt ist (Personengesellschaft) ist, bei Dir, wenn Du in D wohnst. In allen anderen Fällen fällt eine der genannten Steuern auch an: 1. Körperschaftsteuer, wenn die Firma Steuersubjekt ist (Kapitalgesellschaft), oder 2. Einkommensteuer, wenn sie keines ist und Du außerhalb von D wohnst weil alle Einkünfte mit Immobilien unter die beschränkte Steuerpflicht fallen, d.h. Immobilie in D -> Besteuerung durch D. Dann gibt es noch mit fast allen Ländern sog. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), in denen etwas anderes geregelt sein könnte. In allen mir bekannten Fällen (Cayman gehört nicht dazu) wird das Besteuerungsrecht an Immobilieneinkünften aber auch dort dem Staat zugestanden, in dem die Immobilie liegt. Es ist klug, dass Du Dich in Deinem Alter schon mit der Geldanlage beschäftigst. Lass Dir aber sagen, dass man Geld nicht verdient, indem man Steuern spart (oder gar hinterzieht), sondern indem man Geld verdient. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder September 18, 2014 Es ist doch legal eine Firma im Ausland zu gründen, oder? Spricht doch eigentlich nichts dagegen? Ebenso ein Bankkonto im Ausland? Eigentlich auch legal, oder? Es ist insbesondere legal, komplett aus Deutschland wegzuziehen – nicht nur mit dem Depot oder irgendwelchen Briefkastenfirmen, sondern vor allem als Mensch, alle Brücken nach Deutschland abzubrechen und damit nicht mehr der deutschen Steuergesetzgebung zu unterliegen. (Der nächste Schritt wäre dann die Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft.) Eigentlich ganz einfach, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag