Ramstein 16. Juni Wichtig ist doch, dass die Rückzahlung valutamäßig am Tage der Fälligkeit erfolgt. Und wer bei einem Tag Buchungsverzögerung schon in Hektik ausbricht, sollte vom Finanzmarkt fern bleiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder 16. Juni vor 16 Stunden von Belgien: Meinst Du das ernst oder soll das den Fragesteller nur beruhigen? Bei „normalen“ Banken kommt bei einer endfälligen Anleihe der Tilgungsbeitrag plus letzte Kuponzahlung am Fälligikeitstag auf dem Konto an. In Einzelfällen kann es zwar mal zu Verzögerungen kommen, aber das ist (bei „normalen“ Banken) sehr selten. Seit der Finanzkrise 2007 bucht die ING-DiBa AG Anleihetilgungen in der Regel erst, wenn das Geld tatsächlich bei der Bank angekommen ist. Und bei der DAB BNP Paribas wurde mir die letzten Mittwoch fällige Otto-Anleihe auch erst am Freitag (mit korrektem Valutadatum) gutgeschrieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 16. Juni vor 43 Minuten von Ramstein: Wichtig ist doch, dass die Rückzahlung valutamäßig am Tage der Fälligkeit erfolgt. Und wer bei einem Tag Buchungsverzögerung schon in Hektik ausbricht, sollte vom Finanzmarkt fern bleiben. Seit es wieder Zinsen gibt stimmt das nicht mehr so ganz. Consors Verrechnungskonto ist z. B. nicht verzinst. Es gibt also ggf. einen Zinsverlust. Aber normalerweise nix das einen in Wallung versetzen müsste Habe gerade mal auf die letzte Kupong-Einbuchung geschaut. War am 31.03. mit Valuta 29.03. Die Niederländer sind halt fleissig und arbeiten auch am Sonntag Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 16. Juni vor 59 Minuten von Ramstein: Wichtig ist doch, dass die Rückzahlung valutamäßig am Tage der Fälligkeit erfolgt. Die rückwirkende Valuta nützt mir aber auf einem unverzinsten Verrechnungskonto relativ wenig. Die vorübergehend fehlende Liquidität könnte ich allenfalls mit einem Wertpapierkredit ausgleichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superwayne 16. Juni vor 1 Stunde von franko: Die rückwirkende Valuta nützt mir aber auf einem unverzinsten Verrechnungskonto relativ wenig. Die vorübergehend fehlende Liquidität könnte ich allenfalls mit einem Wertpapierkredit ausgleichen. Eben, und dank korrektem Valuta ist der Kredit ja auch zinsfrei. Der Unterschied ist im Endeffekt ja nur, dass du das Risiko des Ausfalls in letzter Konsequenz trägst und nicht der Broker. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlimSebi1 18. Juni Am 15.6.2024 um 11:13 von CorMaguire: Steht schon was unter: "Anstehende Zahlungen"? Würde mal davon ausgehen, dass die BRD noch zahlungsfähig ist Auf die Kurs und Tages G/V Anzeige würde ich nicht allzuviel geben. Hi zusammen Nun wurde ein Betrag zurückgezahlt. Ich hatte die Bundeschatzanweisungen FRA | BS78 | DE0001104883 | EUR im April 23 im Wert von 51'514 EUR erworben. Diese hatte ich bei Smartbroker bis November 23 gehalten und bin dann zu DEGIRO umgezogen. Von Degiro habe ich bis jetzt 51'617 (also + 103 EUR) zurückerhalten. bei der Gesamt GuV wird + 1'131 EUR vermerkt. Beim Kauf damals wurde für die Restlaufzeit per Endfälligkeit eine Rendite von 2.7% angegeben. Daher müsste ich doch insgesamt ca. 1500 EUR on Top zurückerhalten. Ist das richtig? Kann es sein, dass von Smartbroker noch Geld ausgezahlt wird oder sind diese bei einem Transfer zu Degiro gänzlich zu vernachlässigen? BG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 18. Juni · bearbeitet 18. Juni von reckoner Hallo, Zitat im Wert von 51'514 EUR Und wieviel war das Nominal? Denn genau den Betrag müsstest du zurück erhalten, bei DeGiro sogar Brutto für Netto. Dazu auch noch Zinsen, sind die schon gebucht? Anmerkung: Ich kenne mich mit Bundesschatzanweisungen aber nicht aus, werden die vielleicht anders notiert? EDIT: Hab nachgesehen, wenn ich es richtig interpretiere Nominal 1 Cent. Zitat Beim Kauf damals wurde für die Restlaufzeit per Endfälligkeit eine Rendite von 2.7% angegeben. Renditen must du dir selber ausrechnen, irgendwelche Angaben sind allenfalls ein Hinweis wie es sein könnte. Zitat Kann es sein, dass von Smartbroker noch Geld ausgezahlt wird Nee. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlimSebi1 18. Juni · bearbeitet 18. Juni von SlimSebi1 vor 4 Stunden von reckoner: Hallo, Und wieviel war das Nominal? Denn genau den Betrag müsstest du zurück erhalten, bei DeGiro sogar Brutto für Netto. Dazu auch noch Zinsen, sind die schon gebucht? Anmerkung: Ich kenne mich mit Bundesschatzanweisungen aber nicht aus, werden die vielleicht anders notiert? EDIT: Hab nachgesehen, wenn ich es richtig interpretiere Nominal 1 Cent. Renditen must du dir selber ausrechnen, irgendwelche Angaben sind allenfalls ein Hinweis wie es sein könnte. Nee. Stefan Also diese Antwort habe ich bekommen von Degiro: "Wir haben Ihren Barausgleich mit der zuständigen Abteilung überprüft und können bestätigen, dass die Kouponzahlung die Zinsen in Form von 0,2 EUR (oder 0.2% pro Anleihe) für das Halten von 515,14 Anleihen ist". Ich habe also erhalten EUR 51'617 bei EUR 51'514 Einzahlung vor ca. einem Jahr-> dies entspricht 0.2%-> das kommt hin, was sie ausgezahlt haben, mit dem was sie oben beschreiben. Allerdings hatte ich definitiv eine Rendite bis Fälligkeit von 2,7% bei Onvista für diese Anleihe gesehen, bevor ich die Anleihen gekauft hatte. Wenn ich das heute mit anderen gleichwertigen Anleihen vergleiche, sind das ähnliche Renditen bis Fälligkeit (gleicher Zeitraum). Aus meiner Sicht müsste diese Rendite doch garantiert sein, wenn man die Anleihe bis Ende Laufzeit hält. Daher wundere ich mich wie der Unterschied von 2.7% zu 0.2% zustande kommt. Beispiel einer Anleihe heute (3,155% Rendite bis Endfälligkeit) LG Sebi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 18. Juni vor 4 Stunden von SlimSebi1: Ich hatte die Bundeschatzanweisungen FRA | BS78 | DE0001104883 | EUR im April 23 im Wert von 51'514 EUR erworben. Du hast Anleihen im Nennwert von 51.514 Euro erworben. Bezahlt hast du dafür allerdings nur den damaligen Kurs plus Stückzinsen. Das dürften um die 97 Euro gewesen sein. Da könnte ich mir gut vorstellen, dass du (ungefähr) glatte 50.000 Euro investiert hattest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlimSebi1 18. Juni · bearbeitet 18. Juni von SlimSebi1 vor 34 Minuten von franko: Du hast Anleihen im Nennwert von 51.514 Euro erworben. Bezahlt hast du dafür allerdings nur den damaligen Kurs plus Stückzinsen. Das dürften um die 97 Euro gewesen sein. Da könnte ich mir gut vorstellen, dass du (ungefähr) glatte 50.000 Euro investiert hattest. Das ist mir jetzt unglaublich peinlich. Ich habe gerade ebenfalls nachgeschaut und es ist genau so wie du sagst. Der ungerade Betrag kam mir im Nachhinein vor. Sorry für den falschen Alarm! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 18. Juni Hallo, Zitat Das ist mir jetzt unglaublich peinlich. Ales gut, jeder macht mal ganz blöde Rechenfehler bzw. Denkfehler. Und seine eigenen erkennt man oft gar nicht. Mich hatte deine Bezeichnung "Wert" irritiert. Manche meinen damit den Nennwert, andere aber einfach das was sie bezahlt haben. Und als Nennwert war dann so eine krumme Zahl etwas merkwürdig (aber ich hatte ja schon festgestellt, dass das in diesem Fall möglich ist, Nominal 1 Cent). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire Freitag um 10:06 Heute in der Inbox: Zitat Neuklassifizierung von Einkünften aus US-Quellen für 2023 Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, wir kontaktieren Sie, weil Sie in der Vergangenheit US-Einkünfte erhalten haben, die einer Neuklassifizierungs-steueranpassung unterliegen. Neuklassifizierungs-steueranpassung Die Art bestimmter US-Einkünfte kann aufgrund eines Antrags auf ein anderes Steuersystem neu klassifiziert werden. Beispielsweise kann eine Dividende als Kapitalrückzahlung neu klassifiziert werden. Diese Anträge liegen im Allgemeinen im Ermessen des Emittenten. Was bedeutet das für mich? Wir haben kürzlich die (bekannten) Umklassifizierungen der US-Einkünfte für 2023 bearbeitet. Infolgedessen können Sie in Ihrem Konto Steueranpassungen im Zusammenhang mit den Umklassifizierungen der US-Einkünfte für 2023 sehen. Eine Steueranpassung aufgrund einer Umklassifizierung kann sich auf die Höhe der einbehaltenen Steuern auf Ihre US-Einkünfte für 2023 auswirken. Wenn eine dieser Buchungen vorgenommen wurde, können Sie sie vor Ende 2024 in Ihrem Posteingang > Kontoauszug einsehen. Mit freundlichen Grüßen, DEGIRO Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag