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t1nos

Kein Einstandskurs aus USA uebermittelt

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t1nos

Hallo alle zusammen,

 

dies ist mein erster Eintrag hier, der hoffentlich im richtigen Unterforum landet.

 

Wie dem auch sei, im folgenden mein Anliegen:

 

Jeden Monat kaufe ich verguenstigte Aktien meiner Firma; diese werden dann auf einem US-Depot gelagert.

 

Nun habe ich letzte Woche eine Transferorder von dem US-Depot zu Cortal Consors gegeben. Die Aktien kamen auch an, jedoch ohne Einstandskurs!

Cortal Consors sagt es sei nicht moeglich den Einstandskurs bei Transfers aus den USA ein- bzw. nachzutragen. Weiterhin sagen sie, dass die Steuer nun ueber die Ersatzbemessungsgrundlage berechnet wuerde.

 

Ich frage mich ob das so stimmen kann oder ob es andere Moeglichkeiten gibt, den Einstandskurs (nachweislich) nachzutragen, ansonsten habe ich wohl ein schlechtes Geschaeft gemacht.

 

Besten Dank,

t1nos

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Taxadvisor

Nun habe ich letzte Woche eine Transferorder von dem US-Depot zu Cortal Consors gegeben. Die Aktien kamen auch an, jedoch ohne Einstandskurs!

Cortal Consors sagt es sei nicht moeglich den Einstandskurs bei Transfers aus den USA ein- bzw. nachzutragen. Weiterhin sagen sie, dass die Steuer nun ueber die Ersatzbemessungsgrundlage berechnet wuerde.

 

Ich frage mich ob das so stimmen kann oder ob es andere Moeglichkeiten gibt, den Einstandskurs (nachweislich) nachzutragen, ansonsten habe ich wohl ein schlechtes Geschaeft gemacht.

 

Besten Dank,

t1nos

 

Die Einstandsdaten dürfen auf Bankebene nur innerhalb der EU übertragen werden und müssen innerhalb D mit übertragen werden. Im Rahmen der Veranlagung kann/muss dann über die Steuererklärung der Einstandskurs bei Verkäufen nachgewiesen werden und die ggfs. zu viel einbehaltene Steuer auf Antrag erstattet werden. Sollte die Ersatzbemessungsgrundlage zu niedrig sein, müsste die Differenz nachversteuert werden, hier gibt es kein Wahlrecht, nur u.U. eine Erlass-bedingte Geringfügigkeitsgrenze.

 

Gruß

Taxadvisor

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t1nos

Nun habe ich letzte Woche eine Transferorder von dem US-Depot zu Cortal Consors gegeben. Die Aktien kamen auch an, jedoch ohne Einstandskurs!

Cortal Consors sagt es sei nicht moeglich den Einstandskurs bei Transfers aus den USA ein- bzw. nachzutragen. Weiterhin sagen sie, dass die Steuer nun ueber die Ersatzbemessungsgrundlage berechnet wuerde.

 

Ich frage mich ob das so stimmen kann oder ob es andere Moeglichkeiten gibt, den Einstandskurs (nachweislich) nachzutragen, ansonsten habe ich wohl ein schlechtes Geschaeft gemacht.

 

Besten Dank,

t1nos

 

Die Einstandsdaten dürfen auf Bankebene nur innerhalb der EU übertragen werden und müssen innerhalb D mit übertragen werden. Im Rahmen der Veranlagung kann/muss dann über die Steuererklärung der Einstandskurs bei Verkäufen nachgewiesen werden und die ggfs. zu viel einbehaltene Steuer auf Antrag erstattet werden. Sollte die Ersatzbemessungsgrundlage zu niedrig sein, müsste die Differenz nachversteuert werden, hier gibt es kein Wahlrecht, nur u.U. eine Erlass-bedingte Geringfügigkeitsgrenze.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Hi Taxadvisor,

 

danke fuer Deine Antwort.

 

Schade, es sieht dann also wohl so aus, als wenn ich mir da ein Eigentor geschossen habe oder denkst Du, die Bank wuerde da zu individuellen Loesungen bereit sein?

Muss mich da vorher nicht einer drauf hinweisen? Ich habe leider von nichts gewusst.

 

 

Beste Gruesse,

t1nos

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west263

Wenn Du das bei einem Wertpapierberater der Sparkasse in seinem Büro in Auftrag gegeben hättest, hätte ich gesagt, er hätte es wissen und dich darauf hinweisen müssen.

Aber bei einem Onlinebroker handelt man halt eigenständig und auf eigene Gefahr und dazu gehört es auch mal Fehler zu machen.

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Taxadvisor

Hi Taxadvisor,

 

danke fuer Deine Antwort.

 

Schade, es sieht dann also wohl so aus, als wenn ich mir da ein Eigentor geschossen habe oder denkst Du, die Bank wuerde da zu individuellen Loesungen bereit sein?

Muss mich da vorher nicht einer drauf hinweisen? Ich habe leider von nichts gewusst.

 

 

Beste Gruesse,

t1nos

 

Das ist eine gesetzliche Vorgabe, da geht NIX. Allerdings verstehe ich das mit dem Eigentor nicht, die Steuer gibt es doch über die Veranlagung in jedem Fall zurück.

 

Gruß

Taxadvisor

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bondholder

Schade, es sieht dann also wohl so aus, als wenn ich mir da ein Eigentor geschossen habe oder denkst Du, die Bank wuerde da zu individuellen Loesungen bereit sein?

Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass CortalConsors dir zuliebe die geltende Rechtslage ignorieren wird...

Was spricht denn nun dagegen, nach dem Aktienverkauf die korrekten Daten in der ESt-Steuererklärung einzutragen?

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