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skyfxl

Angerechnete auslaendische Steuer - Absetzbar in den USA?

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skyfxl

Hallo miteinander,

 

Basierd auf den vielen Themen bzgl. der auslaendischen Steuer Eintraege auf Steuerbescheinungen, bin ich nicht der Einzige der diese verwirrend findet. Meine steuerliche Situation scheind jedoch anders zu sein von denen in den existierenden Themen.

 

Ich habe ein Depot bei einer Deutschen Investment Firma, wohne aber im Ausland (den USA). In meiner Amerikanischen Steuererklaerung kann ich die im Ausland (in diesem Fall, in DE) gezahlte Steuer auf meine Kapitalertraege angeben um die Doppelbesteuerung zu mindern/verhindern. In der Vergangenheit habe ich somit fuer meine Amerikanische Steuererklaerung die Eintraege in Zeile 50 (Kapitalertragsteuer) und Zeile 51 (Solidaritaetszuschlag) von meiner Deutschen Steuerbescheinigung summiert, umgerechnet in US $, und als auslaendische Steuer auf mein Investment Einkommen angegeben.

 

Worueber ich mir jedoch nicht im klaren bin ist ob ich den Betrag in Zeile 53 ("Summe der angerechneten auslaendischen Steuer") ebenfalls absetzen kann. Koennte mir jemand bestaetigen was genau dieser Betrag bedeutet? Ich nehme an es handelt sich dabei um Steuerausgaben welche die Investment Firma schon in meine Kapitalertraege einberechnet hat. Z.B.: Waere mein Kapitalertrag 250 EUR und meine auslaendische Steuer (Zeile 53) 50 EUR, dann waere der zu versteuernde Kapitalertrag (Zeile 7) 200 EUR, korrekt? Wenn das stimmt, koennte ich meines Erachtens den Betrag in Zeile 53 in den USA ebenfalls absetzen, weil es ja einer Steuerzahlung entspricht die ich schon geleistet habe.

 

Ich bedanke mich im Voraus fuer eure Gedanken!

 

-skyfxl

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kleinerfisch

Du siehst die Bedeutung von Zeile 53 richtig.

Der einzige Knackpunkt, den ich sehe, ist, dass ausländische Steuern in einer deutschen Steuerbescheinigung natürlich auch US-Steuern beinhalten können.

Die wäre dann aus US-Sicht natürlich inländisch.

 

Da wirst Du aber vermutlich keine Lösung finden, da es meines Wissens eine Aufschlüsselung der ausländischen Steuern auf einzelne Länder höchstens bei der Fondsgesellschaft gibt. Die Bank hat bestimmt keine.

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skyfxl
· bearbeitet von skyfxl

Du siehst die Bedeutung von Zeile 53 richtig.

Der einzige Knackpunkt, den ich sehe, ist, dass ausländische Steuern in einer deutschen Steuerbescheinigung natürlich auch US-Steuern beinhalten können.

Die wäre dann aus US-Sicht natürlich inländisch.

 

Da wirst Du aber vermutlich keine Lösung finden, da es meines Wissens eine Aufschlüsselung der ausländischen Steuern auf einzelne Länder höchstens bei der Fondsgesellschaft gibt. Die Bank hat bestimmt keine.

 

Danke fuer die Antwort! Dein Punkt ist ein guter - die genaue Zusammensetzung der auslaendischen Steuer waere bestimmt kompliziert zu erlaeutern. Aber es scheint, dass unser Verstaendnis von Zeile 53 so wie so nicht richtig ist. Ich hatte naemlich in der Zwischenzeit meine Frage auch direkt an die Investment Firma geschickt. Ihre Antwort folgt unten. Wenn ich das richtig verstehe, kann ich somit die auslaendische Steuer nicht nochmal abziehen, da sie schon in meiner Kapitalertragssteuer beruecksichtigt worde.

 

Die Summe der angerechneten ausländischen Steuern wurde nicht von Ihren Kapitalerträgen abgezogen, sondern wurde bei der Ermittlung der bereits abgeführten Kapitalertragssteuer (Zeile 50/51) berücksichtigt.

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kleinerfisch

Beispiel:

 

Erträge 100

ausl. Steuer 20

Brutto-Auszahlung (100-20)=80

 

Rechnung in D:

100 x 0,25 =25 KapESt (Soli lassen wir mal weg)

abzgl. 20 ausl. Steuer

5 dt. Steuer

 

Netto-Auszahlung ist dann (80-5)=75

 

Du hast also 25% Steuern auf die ursprünglichen 100 bezahlt

Das Beispiel ist vereinfacht, da es davon ausgeht, dass die Bemessungsgrundlage in allen relevanten Ländern gleich ist.

 

 

In den USA gibst Du wieder die 100 an und eben auch die 20+5=25 ausl. Steuer.

Mal abgesehen von dem schon benannten Problem der unterschiedlichen "Ausländer" aus Sicht der USA oder D, wieso nicht?

 

Allerdings war Deine ursprüngliche Einschätzung

"Waere mein Kapitalertrag 250 EUR und meine auslaendische Steuer (Zeile 53) 50 EUR, dann waere der zu versteuernde Kapitalertrag (Zeile 7) 200 EUR"

so nicht richtig, da Du die Steuern fälschlich als Kostne behandelst.

Zu versteuern sind weiter 250 EUR -> 62,50 EUR KapESt, davon werden Dir "erlassen", da schon im Ausland bezahlt, 50 EUR. Zu zahlen also noch 12,50 EUR.

Ausbezahlt werden demnach 250-62,50=187,50 (wieder 75% des Ertrags).

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