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seby93

Wohnriester: LBS West Classic L - Handlungsempfehlung

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seby93

Hallo,

 

es geht um meinen Wohnriester bei der LBS, den ich gerne mit euch diskutieren möchte.

 

In 2009 habe ich vor Beginn meiner Berufsausbildung einen Wohnriester Vertrag bei der LBS West abgeschlossen (ohne mich zu diesem Zeitpunkt großartig in das Thema eingelesen zu haben).

 

Es hätte mich nach heutiger Einschätzung sicher deutlich schlimmer treffen können, da sich die bisherigen Kosten (wg. niedriger Bausparsumme) doch im Rahmen halten. Dennoch passt der Vertrag nicht zu meiner aktuellen Lebenssituation und ist auch sicher sonst nicht optimal.

 

Zunächst ein kurzer Abriss meiner Lebenssituation:

 

- 1993 geboren, 21 Jahre alt, Single, keine Kinder

- 2009 (Vertragsabschluss): Beginn einer Berufsausbildung (IT-Systemelektroniker), Paralleler Erwerb FH-Reife

- 2012: Ende Berufsausbildung + FH-Reife

- 2012-2013 Übernahme in Beschäftigungsverhältnis, Paralleler Erwerb Abitur

- 2013: Beginn Studium BWL/Internationales Management mit zweijährigem integriertem Studium in UK (dennoch öffentliche Hochschule ohne Studiengebühren in Deutschland). Aktuell Studienabschnitt in UK.

- 2014: Zwar einige Nebenjobs (in D u. UK) + 1 Praktikum (in D), aber nie rentenversicherungspflichtig => keine Förderungswürdigkeit ab 2014 + für die weiteren Jahre fraglich / vermutlich nicht

 

Ziele:

- Bachelor in 2017

- danach offen:

- Option 1: Berufseinstieg in D

- Option 2: Berufseinstieg in UK

- Option 3: Master

- Wunsch nach Wohnungskauf oder Hausbau: Ja, in der EU / im EWR

- Kinderwunsch: Ja, wenn auch schwer planbar zu Ende des Studiums bzw. Anfang Berufseinstieg

 

Momentane Risikoabsicherung:

 

- Haftpflichtversicherung:

Asstel Komfort 10 Mio. Single 150€ SB (soll demnächst gewechselt werden, erste Idee: Interrisk XXL SB

 

- Berufsunfähigkeitsversicherung:

Momentan im Beratungsprozess durch Makler aus dem WPF

 

- Krankenversicherung

gesetzlich versichert, BKK Mobil Oil

 

- Unfallversicherung

Keine

 

- Weitere Versicherungen

Keine

 

Sparvermögen / Anlagen:

 

Verhältnismäßig aufgrund der vorangeganen Berufstätigkeit hoch und wie folgt aufgeteilt:

Girokonto:

 

Cortal Consors, ca. 800€

 

davon ca. 500€ auf Tagesgeldkonto zu 0,7% jederzeit minutengleich auf Girokonto umbuchbar

 

Tagesgeld:

 

Volkswagen Bank: ca. 2500€ bei 1,4%

PSD Nord Jugendkonto: 1500€ bei 3,0%

MLP CampusGirokonto: 1000€ bei 4,0%

PSD Westfalen/Lippe Jugendkonto: 1000€ bei 2,0%

 

Plan: Kurzfristige Eröffnung weiterer Jugendkonten mit min. 2% Zinsen und Umschichtung des Kapitals von der Volkswagen Bank auf diese Konten.

 

Festgeld:

 

Renault Bank direkt: 15.250€

Kombination aus ausschüttenden und thesaurisierenden Festgeldern mit verschiedenen Restdauern (Fälligkeit in unterschiedlichen Steuerjahren um Freibeträge optimal auszunutzen) zu 2-2,5%, Restlaufzeit 2-5 Jahre

 

NIBC direct: 10.000€

Kombination aus ausschüttenden und thesaurisierenden Festgeldern mit verschiedenen Restdauern (Fälligkeit in unterschiedlichen Steuerjahren um Freibeträge optimal auszunutzen) zu 2-2,5%, Restlaufzeit 2-5 Jahre

 

Plan: Keine Änderungen

 

ETFs:

OnVista Bank:

HSBC S&P 500 ETF (ISIN: DE000A1C22M3): ca. 1600€ aktueller Wert

iShares EuroStoxx 600 ETF (DE) (ISIN: DE000A0D8Q07): ca. 1600€ aktueller Wert

 

Plan: Zusätzliches Investment in einen EM ETF, sodass 40% USA, 40% Euro-Zone, 20% EM

gleichmäßige Erhöhung der vorhandenen Positionen

 

ebase (via moneymeets):

 

iShares DAX UCITS ETF (DE) (ISIN: DE000593393)

VL-Sparplan seit 2014, Beantragung AN-Sparzulage (20%)

Aktuelles Guthaben: ca. 400€

Depotgebühr: Keine (Erstattung durch Vermittler)

Ordergebühr: ca. 0,3%

 

Bausparvertrag:

 

LBS West Vario R

Bausparsumme: 10.000€

Guthabenzins: 0,75%

Bonuszins: 2,25% (Vorraussetzung: Keine Auszahlung des Guthabens in den ersten 7 Vertragsjahren, max. Bonuszahlung für 10 Jahre)

Abschlussgebühr: 1% der Bausparsumme (Rückerstattung wenn Guthaben für min. 10 Jahre gehalten wird)

Kontoführungsgebühr: keine

Regelsparrate: 480€ VL + 512€ Eigenleistung

Beantragung Arbeitnehmersparzulage (9%) + Wohnungsbauprämie

 

Plan: Weitere Besparung 480€ VL + 512€ Eigenleistung und Beantragung Arbeitnehmersparzulage (9%) + Wohnungsbauprämie (wg. geringem Einkommen während des Studiums werden Einkommensgrenzen nicht überschritten) bis ca. 7500€ - 8000€ Guthaben. Gefahr: Vielleicht könnte es mal ein Jahr ohne Beschäftigungsverhältnis in Deutschland geben, dann wäre die VL Einzahlung nicht möglich (aber eher unwahrscheinlich). Halten des Vertrags bis September/Oktober 2019 (10 Jahre Vertragslaufzeit), solange 3% Zinsen + Rückerstattung Abschlussgebühr. Danach Kündigung / Auflösung und Neuanlage.

 

Sonstige Geldanlage:

 

Unternehmensbeteiligung: 2500€ Stiller Gesellschafter an Bürgerwindkraftanlage (Unternehmen der örtlichen Stadtwerke, 5% Verzinsung der Einlage) seit 2010 für 10 Jahre

Nun zum Thema dieses Threads: Riester

 

LBS West Riester Classic L

Bausparsumme: 5000€

Aktuelles Guthaben: ca. 2500€

Guthabenzins: 1%

Abschlussgebühr: 1%

Vertragsentgelt p.a.: 18€

Erhaltene Zulagen: 970€ (154€ für 2009-2013 + 200€ Berufseinsteiger Bonus)

Besonderheit: In 2009 wurde nicht die erforderliche Mindestsparsumme von 60€ eingezahlt. Somit wurden nur 118€ Prämie gezahlt. Nach meiner Beschwerde wurde mir die Differenz (354€ - 118€ = 236€) von der Sparkasse kulanterweise auf mein Girokonto ausgezahlt).

 

Problematisch ist hier sicher zum einen die geringe Bausparsumme (die mich jedoch vor einer hohen Abschlussgebühr bewahrt hat), die langfristig jedoch erhöht werden sollte. Vor allem ist jedoch aktuell problematisch, dass ich aufgrund fehlender Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung nicht zulageberechtigt bin. In den nächsten Jahren (min. 2015, 2016) wird dies vermutlich auch so bleiben, könnte aufgrund einer Werksstudententätigkeit aber natürlich auch anders aussehen - schwer einzuschätzen. Den Vertrag habe ich seit Anfang diesen Jahres beitragsfrei gestellt.

 

In 2017 stünde dann der Berufseinstieg an. Ob dieser letztendlich aber in D oder in UK erfolgt (oder ob vielleicht noch ein Master angeschlossen wird) kann ich heute noch nicht sagen. Somit bleibt es für mich offen, ob ich in Zukunft rentenversicherungspflichtig in D und damit zulageberechtigt sein werde. Ärgerlich sind jetzt v.A. die 18€ Vertragsentgelt p.a.

Ich sehe jetzt folgende Optionen:

 

1. Kündigung des Wohnriesters u. Auszahlung des Guthabens

+ jährliche Gebühren entfallen

+ Kapital kann frei verwendet werden

- Verlust sämtlicher erhaltener Zulagen

 

2. Beibehaltung des Wohnriesters

+ Erhalt der Zulagen

- jährliche Gebühren fallen weiter an

- Unklar wie Vertrag sinnvoll verwendet werden kann, sollte keine weitere Besparung stattfinden

- Anderenfalls: Erhöhung der Bausparsumme unter weiteren Kosten notwendig

 

3. Wechsel auf Riester-Banksparplan

+ Erhalt der Zulagen

+ Wenn keine weitere Besparung stattfindet könnte Guthaben im Rentenalter ausgezahlt werden (Kleinstbetragsrente)

+ keine Gebühren bei gleicher Verzinsung

- Wechselgebühr 120,-€

- unklare Verrentungsbedingungen bei weiterer Besparung des Vertrags

(allerdings könnte bei zukünftiger erneuter Förderungswürdigkeit ja auch einfach ein Neuvertrag (Rentenversicherung, Wohnriester etc.) abgeschlossen werden,

sodass der Banksparplan dennoch im Alter ausgezahlt werden kann (Kleinstbetragsrente).

 

Ich tendiere zu Option 3 mit einem Riester-Banksparplan. Allerdings ist die Wechselgebühr natürlich nicht zu verachten...

 

Zu welcher Option würdet ihr mir raten? Gibt es vielleicht noch weitere Optionen an die ich nicht gedacht habe?

 

Vielen Dank,

 

Sebastian

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andjessi

Ich würde es einfach so laufen lassen. Die 18,- EUR Gebühren machen den Braten nicht fett. Bei 120,- EUR Wechselgebühr in einen Banksparplan (der derzeit auch kaum mehr als 1% Zinsen bringt), rentiert sich das ja erst nach über 6 Jahren. Vielleicht freust Du Dich im Jahr 2020 ja, dass Du noch diesen Bausparvertrag hast. Immerhin wächst die Bewertungszahl weiter. Viel falsch gemacht hast du mit dem Riester-Bausparvertrag bisher jedenfalls nicht. Bei der kleinen Summe lohnen sich aber weitere aufwändige Optimierungsgdanken derzeit eher weniger.

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Matthew Pryor
- Haftpflichtversicherung:<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">Asstel Komfort 10 Mio. Single 150€ SB (soll demnächst gewechselt werden, erste Idee: Interrisk XXL SB

Eigene Idee oder Forenschwarmintelligenz?

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seby93
· bearbeitet von seby93
Ich würde es einfach so laufen lassen. Die 18,- EUR Gebühren machen den Braten nicht fett. Bei 120,- EUR Wechselgebühr in einen Banksparplan (der derzeit auch kaum mehr als 1% Zinsen bringt), rentiert sich das ja erst nach über 6 Jahren. Vielleicht freust Du Dich im Jahr 2020 ja, dass Du noch diesen Bausparvertrag hast. Immerhin wächst die Bewertungszahl weiter. Viel falsch gemacht hast du mit dem Riester-Bausparvertrag bisher jedenfalls nicht. Bei der kleinen Summe lohnen sich aber weitere aufwändige Optimierungsgdanken derzeit eher weniger.

 

Verstehe Dein Argument.

 

Ich sehe nur folgende Situation:

 

Fall 1.) Ich werde wieder zulagenberechtigt und will weiter besparen.

Ich muss die Bausparsumme erhöhen, das kostet mich Gebühren. Sparen tue ich im Vergleich zum Neuvertrag die 50€, die ich schon bezahlt habe. Der Darlehenszinssatz (3,3%) ist beim heutigen Zinsniveau nur ziemlich unattraktiv, ergo könnte es mir gut passieren, dass ich dennoch einen Neuvertrag mit geringerem Sollzins abschließe. Bleibt das Zinsniveau so niedrig wie jetzt kann es also gut sein, dass ich den Vertrag auch noch in 5-6 Jahren kündigen will.

 

Fall 2.) Ich werde nicht wieder zulagenberechtigt und will nicht weiter sparen.

Ich kann das vorhandene Guthaben nicht wirklich sinnvoll einsetzen. Wegen den 2500€ würde man sich ja vermutlich eher nicht die Regeln einer Riesterfinanzierung (Eigennutzung etc.) ans Bein binden...

 

In beiden Fällen erscheint mir der Vertrag nicht wirklich sinnvoll.

 

Hat jemand noch eine weitere Option? Oder kann ich mich letztendlich nur zwischen Option 2 u. 3 im Ursprungsthread entscheiden?

 

- Haftpflichtversicherung:<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">Asstel Komfort 10 Mio. Single 150€ SB (soll demnächst gewechselt werden, erste Idee: Interrisk XXL SB
Eigene Idee oder Forenschwarmintelligenz?

 

Empfehlungen im Forum und detaillierter Vergleich der Versicherungsbedingungen mittels Vergleichsportal. Beratung soll aber in jedem Fall noch durch einen Makler stattfinden. Das hat aber noch ein paar Monate Zeit und sollte hier nicht das Thema sein. Sebastian

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Matthew Pryor
detaillierter Vergleich der Versicherungsbedingungen mittels Vergleichsportal.

um Jonesy zu bemühen:die Kinder...wer denkt an die Kinder??

Das hat aber noch ein paar Monate Zeit und sollte hier nicht das Thema sein.

Okay.

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tyr
· bearbeitet von tyr

Halten wir mal fest:

21 Jahre

7 Konten

3 Investmentfonds, verteilt auf 2 Depots

klassischer Bausparvertrag

stille Unternehmensbeteiligung

zusätzlich noch ein Riester-Bausparvertrag bei unklarer Zulagenberechtigungssituation

:blink:

 

Ich würde den ganzen Kram gehörig aufräumen und übersichtlich auf viel weniger Produkte zusammenführen. Dann lässt sich dieses ganze bunte Sammelsurium an Anlagen und Verträgen auch mal steuerlich optimieren.

 

Noch einen BU-Vertrag beginnen: ja, warum nicht. Ich würde dann aber auf jeden Fall erstmal nur einen SBU-Vertrag abschließen, keinen Kombinationsvertrag mit irgendwas sonst.

 

Konkret zur Frage Riester-Bausparer bei der LBS: ich würde fragen, ob der Wechsel Sparkassen-intern zu einem Riester-Banksparplan z. B. bei der Sparkasse Detmold ohne Wechselkosten möglich wäre. Wenn nicht: durchrechnen, was passiert, wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt wird. Kündigen würde ich nur wenn es sehr gut überlegt ist und alle Möglichkeiten durchgerechnet wurden.

 

Ansonsten: lieber mal anfangen, dieses ganze unübersichtliche Dickicht aufzuräumen und zu wenigen besser durchdachten Anlagen und Verträgen zusammen zu führen. Das hilft dann auch, wenn der berufliche Weg dann z. B. nach Schottland führt.

 

Alternative: mit 30, 40 oder 50 dann gar nicht mehr durch zu blicken und dadurch Geld und Rendite zu verschenken.

 

Edit:

 

ETFs:

OnVista Bank:

HSBC S&P 500 ETF (ISIN: DE000A1C22M3): ca. 1600€ aktueller Wert

iShares EuroStoxx 600 ETF (DE) (ISIN: DE000A0D8Q07): ca. 1600€ aktueller Wert

 

Plan: Zusätzliches Investment in einen EM ETF, sodass 40% USA, 40% Euro-Zone, 20% EM

gleichmäßige Erhöhung der vorhandenen Positionen

 

ebase (via moneymeets):

 

iShares DAX UCITS ETF (DE) (ISIN: DE000593393)

VL-Sparplan seit 2014, Beantragung AN-Sparzulage (20%)

Aktuelles Guthaben: ca. 400€

Depotgebühr: Keine (Erstattung durch Vermittler)

Ordergebühr: ca. 0,3%

HSBC S&P 500 ETF (ISIN: DE000A1C22M3): http://www.etf.hsbc.com/etf/de/individual?fundid=HETF009 -> Fondsdomizil Irland -> Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag)

0,0006898 0,0006898 0,0006898

iShares EuroStoxx 600 ETF (DE) (ISIN: DE000A0D8Q07): http://www.ishares.com/de/individual/de/products/251780/EXSI -> Domizil Deutschland

iShares DAX UCITS ETF (DE) (ISIN: DE000593393): http://www.ishares.com/de/individual/de/products/251464/EXS1 -> Domizil Deutschland

 

Wie bist du mit den ausschüttungsgleichen Erträgen des HSBC S&P 500 steuerlich umgegangen?

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ZappBrannigan

Girokonto:

 

Cortal Consors, ca. 800€

 

davon ca. 500€ auf Tagesgeldkonto zu 0,7% jederzeit minutengleich auf Girokonto umbuchbar

 

Tagesgeld:

 

Volkswagen Bank: ca. 2500€ bei 1,4%

PSD Nord Jugendkonto: 1500€ bei 3,0%

MLP CampusGirokonto: 1000€ bei 4,0%

PSD Westfalen/Lippe Jugendkonto: 1000€ bei 2,0%

 

Plan: Kurzfristige Eröffnung weiterer Jugendkonten mit min. 2% Zinsen und Umschichtung des Kapitals von der Volkswagen Bank auf diese Konten.

Das nenn ich mal sportliches Tagesgeld-Hopping! Die Jugendkonten sind natürlich sehr gut verzinst obwohl das Limit da den Zinsgewinn doch stark begrenzt. Dein 2% PSD Westfalen/Lippe Jugendkonto bringt dir im Vergleich zu deinem CC-Tagesgeld jährlich einen Zinsgewinn von 13 Euro. Lohnt sich das wirklich? Dein Volkswagen Bank-Konto wird nur 4 Monate lang zu 1,4% p.a. verzinst. In diesen vier Monaten bekommst du auf deine 2500€ satte 11,50€ Zinsen - ein Zinsvorteil von 6,50€ gegenüber dem CC-Tagesgeld. Nach den ersten vier Monaten fällt der Zins dann mit 0,6% unter das CC-Tagesgeld.

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ZappBrannigan

Konkret zur Frage Riester-Bausparer bei der LBS: ich würde fragen, ob der Wechsel Sparkassen-intern zu einem Riester-Banksparplan z. B. bei der Sparkasse Detmold ohne Wechselkosten möglich wäre. Wenn nicht: durchrechnen, was passiert, wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt wird. Kündigen würde ich nur wenn es sehr gut überlegt ist und alle Möglichkeiten durchgerechnet wurden.

Guter Vorschlag. Ansonsten würde ich nur Riester-BSP ins Auge fassen die für einen zukünftigen weiteren Wechsel keine Gebühren verlangen (das sind dann meist die von den Genossenschaftsbanken) - schließlich ist die Zukunft bei dir noch mehr als ungewiss. Nach erfolgreichem Berufseinstieg kannst du dann das Thema Riester erneut beleuchten.

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seby93
· bearbeitet von seby93

Halten wir mal fest:

21 Jahre

7 Konten

3 Investmentfonds, verteilt auf 2 Depots

klassischer Bausparvertrag

stille Unternehmensbeteiligung

zusätzlich noch ein Riester-Bausparvertrag bei unklarer Zulagenberechtigungssituation

:blink:

 

Ich würde den ganzen Kram gehörig aufräumen und übersichtlich auf viel weniger Produkte zusammenführen. Dann lässt sich dieses ganze bunte Sammelsurium an Anlagen und Verträgen auch mal steuerlich optimieren.

 

 

Klar klingt das jetzt viel. So unübersichtlich und so krass viel Aufwand ist es jetzt aber auch nicht:

 

3 Jugendkonten,Freistellungsauftrag eingerichtet und jetzt einmal im Jahr die Zinsen runter überweisen.

1 normales Tagesgeldkonto

1 Bausparvertrag mit für heutige Verhältnisse guten Zinsen + VL / Arbeitnehmersparzulage + Wohnungsbauprämie

1 ETF-Sparplan für VL / Arbeitnehmersparzulage (Über die Auswahl des DAX ETF kann man sicher streiten, vielleicht wäre hier ein World oder zumindest Euro-Index sinnvoller gewesen)

1 Riester Bausparer für den ich bisher jährlich die notwendige Eigenleistung berechnet und überwiesen sowie die Zulage beantragt habe

1 Wertpapier Depot mit 50% USA, 50% Euroländer

1 Unternehmensbeteiligung für die ich jährlich eine Steuerbescheinigung bekomme und bei der Steuererklärung einreiche

 

Noch einen BU-Vertrag beginnen: ja, warum nicht. Ich würde dann aber auf jeden Fall erstmal nur einen SBU-Vertrag abschließen, keinen Kombinationsvertrag mit irgendwas sonst.

 

Ist denke ich zur Risikoabsicherung essentiell wichtig. Ich favorisiere auch eine einfache BU-Versicherung (kein Kombiprodukt), allein schon der Verständlichkeit wegen. Ich werde das sicher mit meinem Makler dann noch mal entsprechend durchgehen.

 

Konkret zur Frage Riester-Bausparer bei der LBS: ich würde fragen, ob der Wechsel Sparkassen-intern zu einem Riester-Banksparplan z. B. bei der Sparkasse Detmold ohne Wechselkosten möglich wäre. Wenn nicht: durchrechnen, was passiert, wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt wird. Kündigen würde ich nur wenn es sehr gut überlegt ist und alle Möglichkeiten durchgerechnet wurden.

 

Das ist eine gute Idee. Ich werde mal mit meiner Bankberaterin einen Termin ausmachen und fragen ob es da kulanterweise eine Möglichkeit gibt. Vielleicht gibt es ja zumindest einen Abschlag auf die Wechselkosten.

 

Ansonsten: lieber mal anfangen, dieses ganze unübersichtliche Dickicht aufzuräumen und zu wenigen besser durchdachten Anlagen und Verträgen zusammen zu führen. Das hilft dann auch, wenn der berufliche Weg dann z. B. nach Schottland führt.

 

Alternative: mit 30, 40 oder 50 dann gar nicht mehr durch zu blicken und dadurch Geld und Rendite zu verschenken.

 

Ich verstehe das Argument, ich blicke momentan aber ehrlich echt noch gut durch. Ich muss dazu sagen: Das Kapital hat sich bei mir durch meine relativ hohe Ausbildungsvergütung und meine einjährige Berufstätigkeit in einem großen deutschen Unternehmen ergeben. Wenn man dann noch zu Hause wohnt, kommt da schnell was zusammen....;-)

 

Nur dadurch hat sich das Kapital natürlich schrittweise kontinuierlich aufgebaut - und somit wurde mal hier was angelegt, mal da was angelegt. Ich gebe zu - keine konsequente Strategie. Dennoch blicke ich durch und meine Trickserei mit den Jugendkonten möchte ich eigentlich beibehalten, da sie mir bei geringem Aufwand und sehr geringem Risiko eine doch gute Rendite beschert.

 

Für die Zukunft: Das mit den Jugendkonten wird sich ja eh mit der Zeit erledigen. ;P Ansonsten ist mir der Festgeldanteil momentan eher zu hoch. Mein Plan war jetzt aber erstmal die Fälligkeit der ersten Verträge (in ca. 2 Jahren) abzuwarten und dann über die neue Anlage zu entscheiden. Das kommt dann ja auch auf die konkrete Situation an - ich stehe dann ja 1 Jahr vor Abschluss meines Studiums. Da kann sich dann ja schon abzeichnen, ob z.B. ein Wohnungskauf schon in greifbare Nähe rückt. Dann würde ich auch über eine echte Strategie für die nächsten Jahre nachdenken.

 

 

 

Edit:

 

ETFs:

OnVista Bank:

HSBC S&P 500 ETF (ISIN: DE000A1C22M3): ca. 1600€ aktueller Wert

iShares EuroStoxx 600 ETF (DE) (ISIN: DE000A0D8Q07): ca. 1600€ aktueller Wert

 

Plan: Zusätzliches Investment in einen EM ETF, sodass 40% USA, 40% Euro-Zone, 20% EM

gleichmäßige Erhöhung der vorhandenen Positionen

 

ebase (via moneymeets):

 

iShares DAX UCITS ETF (DE) (ISIN: DE000593393)

VL-Sparplan seit 2014, Beantragung AN-Sparzulage (20%)

Aktuelles Guthaben: ca. 400€

Depotgebühr: Keine (Erstattung durch Vermittler)

Ordergebühr: ca. 0,3%

HSBC S&P 500 ETF (ISIN: DE000A1C22M3): http://www.etf.hsbc....?fundid=HETF009 -> Fondsdomizil Irland -> Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag)

0,0006898 0,0006898 0,0006898

iShares EuroStoxx 600 ETF (DE) (ISIN: DE000A0D8Q07): http://www.ishares.c...cts/251780/EXSI -> Domizil Deutschland

iShares DAX UCITS ETF (DE) (ISIN: DE000593393): http://www.ishares.c...cts/251464/EXS1 -> Domizil Deutschland

 

Wie bist du mit den ausschüttungsgleichen Erträgen des HSBC S&P 500 steuerlich umgegangen?

 

 

 

Bisher noch gar nicht, da ich die Fondsanleihe erst seit diesem Jahr habe. Mir war aber bewusst dass es sich bei dem HSBC S&P 500 ETF um einen ausländischen Fonds handelt - ich habe mich also nicht von der deutschen ISIN in die Irre führen lassen...

 

Bei meiner Recherche hatten alle Fonds mit deutschem Domizil, die einen US-Index abbilden einfach eine deutlich höhere TER. Daher meine Entscheidung den steuerlichen Aufwand einzugehen. Mit der steuerlichen Problematik wollte ich mich nächstes Jahr vor meiner Steuererklärung auseinandersetzen. Über einen guten Link zu diesem Thema würde ich mich aber natürlich auch jetzt schon freuen! :)

 

Girokonto:

 

Cortal Consors, ca. 800€

 

davon ca. 500€ auf Tagesgeldkonto zu 0,7% jederzeit minutengleich auf Girokonto umbuchbar

 

Tagesgeld:

 

Volkswagen Bank: ca. 2500€ bei 1,4%

PSD Nord Jugendkonto: 1500€ bei 3,0%

MLP CampusGirokonto: 1000€ bei 4,0%

PSD Westfalen/Lippe Jugendkonto: 1000€ bei 2,0%

 

Plan: Kurzfristige Eröffnung weiterer Jugendkonten mit min. 2% Zinsen und Umschichtung des Kapitals von der Volkswagen Bank auf diese Konten.

Das nenn ich mal sportliches Tagesgeld-Hopping! Die Jugendkonten sind natürlich sehr gut verzinst obwohl das Limit da den Zinsgewinn doch stark begrenzt. Dein 2% PSD Westfalen/Lippe Jugendkonto bringt dir im Vergleich zu deinem CC-Tagesgeld jährlich einen Zinsgewinn von 13 Euro. Lohnt sich das wirklich? Dein Volkswagen Bank-Konto wird nur 4 Monate lang zu 1,4% p.a. verzinst. In diesen vier Monaten bekommst du auf deine 2500€ satte 11,50€ Zinsen - ein Zinsvorteil von 6,50€ gegenüber dem CC-Tagesgeld. Nach den ersten vier Monaten fällt der Zins dann mit 0,6% unter das CC-Tagesgeld.

 

Na als armer Student ist einem jedes Mittel recht... ;-) Wie gesagt sind die Jugendkonten aber echt kein Aufwand. Beim Tagesgeld betreibe ich normal auch kein ständiges Hopping. Hatte nur schriftlich das Angebot von der VW Bank bekommen meinen Zinssatz auf meinem bestehenden Konto für den Aktionszeitraum auf 1,4% anzuheben. Da hab ich's mal einmal rüberüberwiesen. Ein extra Konto (mit Postident etc.) hätte ich für die 0,2% mehr im Vergleich zur Renault Bank nicht eröffnet.

 

Konkret zur Frage Riester-Bausparer bei der LBS: ich würde fragen, ob der Wechsel Sparkassen-intern zu einem Riester-Banksparplan z. B. bei der Sparkasse Detmold ohne Wechselkosten möglich wäre. Wenn nicht: durchrechnen, was passiert, wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt wird. Kündigen würde ich nur wenn es sehr gut überlegt ist und alle Möglichkeiten durchgerechnet wurden.

Guter Vorschlag. Ansonsten würde ich nur Riester-BSP ins Auge fassen die für einen zukünftigen weiteren Wechsel keine Gebühren verlangen (das sind dann meist die von den Genossenschaftsbanken) - schließlich ist die Zukunft bei dir noch mehr als ungewiss. Nach erfolgreichem Berufseinstieg kannst du dann das Thema Riester erneut beleuchten.

 

Das ist auch noch mal ein guter Hinweis, vielen Dank. Ich werde mir das - sollte es relevant werden - auch noch mal genauer anschauen!

 

Edit: Ich hatte mir jetzt gerade schon mal ein paar Volks- u. Spardabanken angeschaut. Die oft zitierte VB Gronau Ahaus verlangt eine Gebühr bei einem Wechsel zu einem Anbieter außerhalb des genossenschaftlichen Verbunds. Die Sparda-Bank Hamburg sowie die Sparda-Bank Hannover schreiben nur:

 

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monaten zum Quartalsende.

Mit der gleichen Frist ist eine Übertragung auf einen Altersvorsorgevertrag eines anderen Anbieters

möglich. Anderweitige Verfügungen führen in der Regel zur Rückzahlung der staatlichen Förderung.

 

...

 

SpardaRentePlus ist in der Einzahl- und Auszahlphase als Banksparplan kostenfrei. Entgelte für

Sonderleistungen sind im Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparda-Bank aufgeführt. Die Sparda-Bank

erhält keine Vergütung für den Vertrieb dieses Produktes.

 

 

 

Lange Rede, kurzer Sinn: Hast du zufällig ein Beispiel für einen BSP ohne Wechselgebühren?

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seby93
· bearbeitet von seby93

Als abschließendes Feedback:

 

Ich habe mit der lokalen Sparkasse gesprochen. Dort bot man mir an, den LBS Wohnriester Vertrag zu kündigen und das vorhandene Guthaben auf einen Riesterbanksparplan bei der Sparkasse (ohne erneute Abschlusskosten, keine jährlichen Verwaltungsgebühren etc.) zu übertragen. Dafür fallen dann keine Wechselgebühren von 120,-€ an. Der Zins ist zwar variabel, liegt momentan aber noch bei guten 1,57% (und damit aktuell über dem Zins des Bausparers) wird aber sicherlich in naher Zukunft eher weiter fallen.

 

Die Zinsanpassung richtet sich nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes.Der Referenzzinssatz ist der am Monatsende ermittelte gewichtete und auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundete Wert aus dem mit 30% gewichteten Wert des gleitenden 3-Monats-Euribor und dem mit 70% gewichteten Wert aus dem gleitenden 10-Jahres-Zins für Bundeswertpapiere.

 

Ich habe mich jetzt für den Wechsel entschieden. Somit spare ich mir die jährlichen Verwaltungsgebühren des Bausparers. Gleichzeitig schaffe ich mir so viel Flexibilität wie möglich:

 

1. Während des Studiums lasse ich den Vertrag beitragsfrei. Sollte ich in einem Jahr rentenversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt sein, zahle ich den entsprechenden Eigenbetrag ein, um die Zulage zu erhalten. Dieser wird aber (aufgrund meines geringen Einkommens im Studium) ebenfalls relativ gering sein.

 

2.a. Werde ich nach dem Studium dauerhaft in Deutschland rentenversicherungspflichtig schaue ich mich nach einem geeigneten Riester Produkt für mich um (Netter Nebeneffekt: Die Wechselgebühr sinkt mit dem Banksparplan auf "nur" 100,-€).

 

2.b. Sollte ich nach dem Studium nicht dauerhaft in Deutschland rentenversicherungspflichtig sein (z.B. wegen Beschäftigung im Ausland) lasse ich den Banksparplan einfach weiterlaufen und lasse ihn mir im Rentenalter auszahlen (Kleinstbetragsregelung) - bis zu einem Vertragsguthaben von 6.000,-€ sollte das ja problemlos möglich sein.

 

Die einzigen Nachteile, die ich zu erkennen vermag:

- "Verlust" der anfänglichen 50€ Abschlussgebühren des Bausparers (Der Vertrag hätte aufgrund geringer Bausparsumme in Zukunft aber so oder so angepasst werden müssen, außerdem ist der Darlehenszinssatz doch deutlich > aktuelles Zinsniveau)

- in Zukunft wird der variable Zinssatz des Banksparplans vermutlich unter dem festen Zinssatz des Bausparvertrags liegen

 

Diese halte ich jedoch für gut verkraftbar.

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andjessi

Kannst Du Dich bei tyr bedanken für den guten Tipp, der Dir einmaig 120,- EUR oder eben die 18,- EUR Jahresgebühr spart :-)

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tyr

Als abschließendes Feedback:

 

Ich habe mit der lokalen Sparkasse gesprochen. Dort bot man mir an, den LBS Wohnriester Vertrag zu kündigen und das vorhandene Guthaben auf einen Riesterbanksparplan bei der Sparkasse (ohne erneute Abschlusskosten, keine jährlichen Verwaltungsgebühren etc.) zu übertragen. Dafür fallen dann keine Wechselgebühren von 120,-€ an.

Vorsicht, was versteht die Sparkasse unter "kündigen"? Wenn der alte LBS-Riestervertrag förderschädlich gekündigt wird fließen die erhaltenen Zulagen wieder zurück an den Staat und du musst darüber hinausgehende Steuerrückzahlungen wieder an's Finanzamt zahlen.

 

Ich würde an deiner Stelle klären, ob der Riester-Anbieterwechsel sicher mit einem Übertrag des bisher gebildeten Altersvorsorgekapitals inklusive Zulagen stattfindet. Mit dem Wort "Kündigung" wäre ich vorsichtig. Übertrag und Anbieterwechsel wäre das, was ablaufen sollte.

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seby93
· bearbeitet von seby93

Als abschließendes Feedback:

 

Ich habe mit der lokalen Sparkasse gesprochen. Dort bot man mir an, den LBS Wohnriester Vertrag zu kündigen und das vorhandene Guthaben auf einen Riesterbanksparplan bei der Sparkasse (ohne erneute Abschlusskosten, keine jährlichen Verwaltungsgebühren etc.) zu übertragen. Dafür fallen dann keine Wechselgebühren von 120,-€ an.

Vorsicht, was versteht die Sparkasse unter "kündigen"? Wenn der alte LBS-Riestervertrag förderschädlich gekündigt wird fließen die erhaltenen Zulagen wieder zurück an den Staat und du musst darüber hinausgehende Steuerrückzahlungen wieder an's Finanzamt zahlen.

 

Ich würde an deiner Stelle klären, ob der Riester-Anbieterwechsel sicher mit einem Übertrag des bisher gebildeten Altersvorsorgekapitals inklusive Zulagen stattfindet. Mit dem Wort "Kündigung" wäre ich vorsichtig. Übertrag und Anbieterwechsel wäre das, was ablaufen sollte.

 

Da habe ich mich jetzt wohl etwas unklar ausgedrückt.

 

In dem Antrag auf Anbieterwechsel an die LBS steht ausdrücklich, dass der dortige Vertrag förderunschädlich gekündigt werden soll und das komplette vorhandene Guthaben auf das Konto bei der Sparkasse übertragen werden soll. Auch bestätigt die Sparkasse der LBS dass der neue Vertrag Riesterzertifiziert ist und somit förderunschädlicher Anbieterwechsel durchgeführt werden kann.

 

Ich habe die Unterlagen leider gerade nicht vor Ort, somit kann ich Dir den genauen Wortlaut nicht wiedergeben (es kann auch gut sein, dass das Wort Kündigung dort gar nicht auftaucht). Es steht dort vielmehr klar, dass ein förderunschädlicher Übertrag des Vertragsguthabens stattfinden soll.

 

Es sollte also wirklich alles passen, dennoch danke für deinen Einwand / deine Warnung.

 

Vielen Dank auch für deinen Tip - spart mir doch zumindest etwas Geld jedes Jahr!

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Nur mal ein kleiner Hinweis wegen der Geschichte mit der Kleinstbetragsrente (und dem 21jährigen).

 

Es gibt grundsätzlich 2(3) Varianten und deren Nuancen in den Vertragsbedingungen ...

 

1) Es wird einfach auf die Kleinstbetragsrente abgestellt (Größe im Sozialgesetzbuch, passt sich jedes Jahr an)

2) Es wird auf einen absoluten Betrag abgestellt (bspw. 25 Euro Rentenleistung)

3) Es ist gar nicht vorgesehen

 

Der Spaß mit der Kleinstbetragsrente steht aber nicht im AltZertG (Riester), sondern im EStG §93 (naja, im BetrAVG auch, hilft aber nicht weiter).

 

(3) 1Auszahlungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase gelten nicht als schädliche Verwendung. 2Eine Kleinbetragsrente ist eine Rente, die bei gleichmäßiger Verrentung des gesamten zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals eine monatliche Rente ergibt, die 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigt. 3Bei der Berechnung dieses Betrags sind alle bei einem Anbieter bestehenden Verträge des Zulageberechtigten insgesamt zu berücksichtigen, auf die nach diesem Abschnitt geförderte Altersvorsorgebeiträge geleistet wurden.

 

Damit wird also nur definiert, bis zu welcher Größe eine Kleinstbetragsrente keine förderschädliche Verwendung darstellt. Es wird aber nirgendwo vom Anbieter verlangt, dass er eine Kleinstbetragsrente gem. §93 EStG auszahlen muss, auch nicht der Höhe nach. Das regeln die Bedingungen des Riester Vertrags.

 

Von daher bitte immer wenn man auf eine solche Überlegung hin spielt auf die entsprechende Passage in den Bedingungen achten. Bei den Riester Banksparplänen ist es fast immer hinreichend drin, bei Riester Bausparverträgen zum Beispiel noch lange nicht ...

 

---

 

@tyr: Danke für den Hinweis auf den Sparkassen-internen Wechsel, den kannte ich noch nicht. :thumbsup:

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seby93
· bearbeitet von seby93

Nur mal ein kleiner Hinweis wegen der Geschichte mit der Kleinstbetragsrente (und dem 21jährigen).

 

Kann Deine kleine Spitze durchaus verstehen. Ist ja auch nur für eine unwahrscheinliche, aber nicht vollkommen ausgeschlossene Situation gedacht (nämlich der, dass ich nach meinem Studium keine Beiträge mehr in die dt. Rentenversicherung einzahle). Sobald ich dann eine klarere Lebensplanung habe würde ich noch mal grundsätzlich über Riester nachdenken wollen (also grundsätzlich ja oder nein, und wenn ja, welches Produkt).

 

Es gibt grundsätzlich 2(3) Varianten und deren Nuancen in den Vertragsbedingungen ...

 

1) Es wird einfach auf die Kleinstbetragsrente abgestellt (Größe im Sozialgesetzbuch, passt sich jedes Jahr an)

2) Es wird auf einen absoluten Betrag abgestellt (bspw. 25 Euro Rentenleistung)

3) Es ist gar nicht vorgesehen

 

Der Spaß mit der Kleinstbetragsrente steht aber nicht im AltZertG (Riester), sondern im EStG §93 (naja, im BetrAVG auch, hilft aber nicht weiter).

 

(3) 1Auszahlungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase gelten nicht als schädliche Verwendung. 2Eine Kleinbetragsrente ist eine Rente, die bei gleichmäßiger Verrentung des gesamten zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals eine monatliche Rente ergibt, die 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigt. 3Bei der Berechnung dieses Betrags sind alle bei einem Anbieter bestehenden Verträge des Zulageberechtigten insgesamt zu berücksichtigen, auf die nach diesem Abschnitt geförderte Altersvorsorgebeiträge geleistet wurden.

 

Damit wird also nur definiert, bis zu welcher Größe eine Kleinstbetragsrente keine förderschädliche Verwendung darstellt. Es wird aber nirgendwo vom Anbieter verlangt, dass er eine Kleinstbetragsrente gem. §93 EStG auszahlen muss, auch nicht der Höhe nach. Das regeln die Bedingungen des Riester Vertrags.

 

Von daher bitte immer wenn man auf eine solche Überlegung hin spielt auf die entsprechende Passage in den Bedingungen achten. Bei den Riester Banksparplänen ist es fast immer hinreichend drin, bei Riester Bausparverträgen zum Beispiel noch lange nicht ...

 

---

 

Danke für diesen Hinweis! In den Bedingungen der Sparkasse findet Variante 2 Anwendung - sollte also in meinem Fall kein Problem darstellen.

 

- - -

 

Da ich für meine Eltern auch noch nach einem Sparplan suche ist mir aufgefallen, dass auch bei den Banksparplänen diese Regelung nicht immer vorhanden ist.

 

Bei der Volksbank Gronau-Ahaus findet sich beispielsweise kein Passus über die Möglichkeit einer Kleinstbetragsrente in den Vertragsunterlagen: https://www.vbga.de/...R-RentePlus.pdf

Auch in den FAQs taucht das Thema nicht auf: https://www.vbga.de/...tePlus/faqs.pdf

 

Bei der Mainzer Volksbank hingegen findet Variante 1 Anwendung: https://www.mvb.de/c...enkatalog-D.pdf

 

 

Eine Kleinbetragsrente liegt dann vor, wenn die aus dem vorhandenen Altersvorsorgekapital errechnete

Rente 1% der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht übersteigt. Dies sind ab 2014 27,65

Euro im Monat. Bei Vorliegen einer Kleinbetragsrente ist die Auszahlung zu Beginn der

Auszahlungsphase in einem Betrag unschädlich, d.h. weder die gewährten Zulagen noch die

Steuerermäßigungen sind zurückzuzahlen.

Der geförderte Betrag der Kleinbetragsrente ist im Auszahlungsjahr zu versteuern.

 

Sehe ich das so richtig?

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polydeikes

Hallo Sebastian. Fast komplett richtig erkannt :thumbsup: , bis auf einen Punkt. Bei der VBGA steht es auch drin. Und zwar in Punkt 5 Kapitalabfindung, ebenfalls die ideale Variante 1. Aus praktischer Erfahrung kann ich sagen, dass die VBGA in Sachen Riester sehr fit ist.

 

Auf Basis meiner Erfahrungen ist die VBGA hinsichtlich solcher Manöver / der Kompetenz uneingeschränkt zu Empfehlen.

 

Variante 1, sprich das Abstellen auf das EStG oder direkt auf das SGB (da stellt ja das EStG wieder darauf ab) ist immer die "Ideallösung".

 

Bzgl. der Steuer und den Eltern noch der Hinweis: Du kannst jeden Riester Vertrag mind. bis 67 abschließen, musst ihn dann aber nicht zwangsweise bis 67 besparen. Es ermöglicht aber bspw. den Renteneintritt mit 65 (in dem Jahr noch Erwerbseinkommen) und die steuerlichen Grundlagen mit 66 (ohne das anteilige Erwerbseinkommen, nur Rente) zu nutzen.

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seby93

Hallo Sebastian. Fast komplett richtig erkannt :thumbsup: , bis auf einen Punkt. Bei der VBGA steht es auch drin. Und zwar in Punkt 5 Kapitalabfindung, ebenfalls die ideale Variante 1. Aus praktischer Erfahrung kann ich sagen, dass die VBGA in Sachen Riester sehr fit ist.

 

Ah, danke - das dürfte dieser Satz sein oder?

 

] [/size]Gegebenenfalls kann das geförderte Guthaben zum Ende der Ansparphase auch vollständig förderunschädlich ausgezahlt werden, sofern eine ratenweise Auszahlung eine monatliche Rente von 1 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht übersteigt.

 

Auf Basis meiner Erfahrungen ist die VBGA hinsichtlich solcher Manöver / der Kompetenz uneingeschränkt zu Empfehlen.

 

Variante 1, sprich das Abstellen auf das EStG oder direkt auf das SGB (da stellt ja das EStG wieder darauf ab) ist immer die "Ideallösung".

 

Bzgl. der Steuer und den Eltern noch der Hinweis: Du kannst jeden Riester Vertrag mind. bis 67 abschließen, musst ihn dann aber nicht zwangsweise bis 67 besparen. Es ermöglicht aber bspw. den Renteneintritt mit 65 (in dem Jahr noch Erwerbseinkommen) und die steuerlichen Grundlagen mit 66 (ohne das anteilige Erwerbseinkommen, nur Rente) zu nutzen.

 

Danke auch für diesen Hinweis!

Bei Riesterbanksparplänen im Allgemeinen und bei der VBGA im besonderen wird das Übergangsdatum in die Auszahlphase doch aber ohnehin nicht von Anfang an festgelegt, oder?

Mein Vater (unmittelbar zulageberechtigt) wird mit 63 J. bzw. zum 1.7.2017 in Rente gehen. Der Plan wäre jetzt zwei Riesterbanksparpläne (einen bei einer Volksbank, einen bei einer Sparkasse) abzuschließen und jeweils hälftig zu besparen. Zum 1.7.2017 werden die Verträge dann beitragsfrei gestellt (der nötige Eigenbetrag für 2017 ist dann schon eingezahlt). Dann soll ein Sparplan in 2018 und der andere in 2019 ausgezahlt werden.

So sollte doch das Maximum an Steueroptimierung gelungen sein?

Meine Mutter ist derzeit als Freiberuflerin mittelbar zulageberechtigt, würde also erstmal nur einen Banksparplan (vermutlich bei der VBGA) abschließen und mit jährlich 60€ besparen. Dieser würde dann ebenfalls in 2017 beitragfrei gestellt und in 2018 ausgezahlt.

Es ist jedoch gut möglich, dass sie doch nochmal ins Angestelltenverhältnis wechselt. Dann wäre sie ja unmittelbar zulagenberechtigt und müsste höhere Eigeneinzahlungen leisten. Dann würden wir ein Modell analog wie bei meinem Vater (zweiter Sparplan bei einer Sparkasse) wählen. Dann könnte man natürlich überlegen, ob man die Auszahlungen meiner Mutter noch weiter nach hintenverschiebt (z.B. 2020 und 2021) um das jährlich zu versteuernde Jahreseinkommen je Jahr nach unten zu drücken.

Passt das alles so?

Vielen herzlichen Dank nochmals für deine Hilfe Torsten!

 

 

 

 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes
Ah, danke - das dürfte dieser Satz sein oder?

 

Sry, das war missverständlich meinerseits. Im von dir verlinkten PDF findest du den Antrag auf Seite 10. Meine dieses PDF hier: https://www.vbga.de/content/dam/g4024-0/dokumente_downloads/VR-RentePlus/VR-RentePlus.pdf

 

Dort findest du in Punkt 5 "Kapitalabfindung" die benötigte Formulierung.

 

 

---

 

Bei Riesterbanksparplänen im Allgemeinen und bei der VBGA im besonderen wird das Übergangsdatum in die Auszahlphase doch aber ohnehin nicht von Anfang an festgelegt, oder?

 

Voooorsicht. Auch hier gibt es wieder gaaaanz unterschiedliche Formulierungen, grob in dieser Art mit 2 Varianten und wieder jede Menge Nuancen ...

 

1) Sie können den Rentenbeginn bis zum Alter xy aufschieben.

2) Sie können den Rentenbeginn bis zum 67. frei wählen, spätester Rentenbeginn ist der Eintritt in die gesetzliche Rente

 

1) Ist immer ganz klar zu bevorzugen, egal in welcher Situation. 1 kann aber sehr wohl auch bspw. auf ein ungeeignetes Alter abstellen, zum Beispiel 70. LJ. Hatten wir grad hier bei einem R+V Produkt:

https://www.wertpapier-forum.de/topic/44656-riester-wahl-rv-kontra-debeka/?do=findComment&comment=912506

 

Natürlich wäre 70 jetzt im Falle deiner Eltern kein Problem. Aber weisst du, wo deine Altersregelsgrenze einmal in 46 Jahren liegen wird? 70 haben wir bereits bei europäischen Nachbarn.

 

2) ist logischerweise zur Steuervermeidung gänzlich ungeeignet, taucht bei manchen Riester Fondssparplänen und bei so einigen Versicherungen auf.

 

Nur pro Forma noch der Hinweis. Es gibt zudem mind. 2 Versicherungen (klassische Tarife, mir bekannte), bei denen ein Aufschieben die Verrentungsgrundlagen ändern würde. (hier nicht themenrelevant, nur der Vollständigkeit halber)

 

---

 

So sollte doch das Maximum an Steueroptimierung gelungen sein?

 

Das hast du vollkommen richtig erfasst, so kann man das anstellen.

 

Sollte deine Mutter jedoch unmittelbar förderberechtigt werden, könnte dein Vater bei entsprechendem Altersunterschied (trotz Rentnerdasein) sogar als mittelbar Förderberechtigter weiter riestern. ;)

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seby93
· bearbeitet von seby93
Ah, danke - das dürfte dieser Satz sein oder?

 

Sry, das war missverständlich meinerseits. Im von dir verlinkten PDF findest du den Antrag auf Seite 10. Meine dieses PDF hier: https://www.vbga.de/...R-RentePlus.pdf

 

Dort findest du in Punkt 5 "Kapitalabfindung" die benötigte Formulierung.

 

Ah ok:

 

Würde bei gleichmäßiger Verrentung des bis zu Beginn der Auszahlungsphase angesammelten Kapitals eine monatliche Rente resultieren, die 1% der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht übersteigt, kann die Bank das Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase förderunschädlich an den Kunden auszahlen. Eine regel- mäßige ratenweise Auszahlung erfolgt in diesem Fall nicht.

 

- also Variante 1.

 

Bei Riesterbanksparplänen im Allgemeinen und bei der VBGA im besonderen wird das Übergangsdatum in die Auszahlphase doch aber ohnehin nicht von Anfang an festgelegt, oder?

 

Voooorsicht. Auch hier gibt es wieder gaaaanz unterschiedliche Formulierungen, grob in dieser Art mit 2 Varianten und wieder jede Menge Nuancen ...

 

1) Sie können den Rentenbeginn bis zum Alter xy aufschieben.

2) Sie können den Rentenbeginn bis zum 67. frei wählen, spätester Rentenbeginn ist der Eintritt in die gesetzliche Rente

 

1) Ist immer ganz klar zu bevorzugen, egal in welcher Situation. 1 kann aber sehr wohl auch bspw. auf ein ungeeignetes Alter abstellen, zum Beispiel 70. LJ. Hatten wir grad hier bei einem R+V Produkt:

http://www.wertpapie...post__p__912506

 

Natürlich wäre 70 jetzt im Falle deiner Eltern kein Problem. Aber weisst du, wo deine Altersregelsgrenze einmal in 46 Jahren liegen wird? 70 haben wir bereits bei europäischen Nachbarn.

 

2) ist logischerweise zur Steuervermeidung gänzlich ungeeignet, taucht bei manchen Riester Fondssparplänen und bei so einigen Versicherungen auf.

 

Nur pro Forma noch der Hinweis. Es gibt zudem mind. 2 Versicherungen (klassische Tarife, mir bekannte), bei denen ein Aufschieben die Verrentungsgrundlagen ändern würde. (hier nicht themenrelevant, nur der Vollständigkeit halber)

 

Hier finde ich bei der Volksbank Gronau-Ahaus folgenden Passus:

Die Auszahlungsphase beginnt frühestens ab dem 62. Lebensjahr oder bei Nachweis einer vor diesem Zeitpunkt beginnenden Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem an den Kunden.
Nach der Ansparphase, deren Ende vom Kunden flexibel ab Vollendung seines 62. Lebensjahres bestimmt werden kann, folgt die Auszahlungsphase.

 

Die Formulierungen müssten doch eigentlich ideal sein, da nach oben hin zeitlich doch alles offen ist? Sprich die Auszahlungsphase kann beliebig weit nach hinten verschoben werden, auch wenn bereits Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen werden. Korrekt?

 

Ich werde mir noch mal konkret die Bedingungen meines Sparkassen Banksparplans anschauen. Sollte hier eine unvorteilhafte Formulierung stehen würde ich über einen erneuten Wechsel nachdenken - aber erst dann, wenn meine Lebensplanung konkreter ist und ich weiß, dass die Version mit der Kleinstbetragsrente wirklich relevant werden könnte (weil Job im Ausland, Selbstständigkeit etc.).

 

Zur allgemeinen Info: Zu einer anderen Sparkasse wäre dieser Wechsel wieder gebührenfrei, zu einem anderen Institut fallen dann die entsprechenden Gebühren (100€) an.

 

---

Sollte deine Mutter jedoch unmittelbar förderberechtigt werden, könnte dein Vater bei entsprechendem Altersunterschied (trotz Rentnerdasein) sogar als mittelbar Förderberechtigter weiter riestern. ;)

 

Das ist ein interessanter Ansatz - daran hatte ich noch gar nicht gedacht. Ein großer Altersunterschied besteht nicht, allerdings hat meine Mutter ihren zweiten Berufseinstieg (nach spätem Studium) erst vor knapp 1 1/2 Jahren gemacht und möchte somit länger als mein Vater arbeiten (vermutlich bis 67). Wir sind erst von einer dauerhaft selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit ausgegangen, das könnte sich jetzt aber - wie gesagt - ändern. Dann würden sich ja noch ein paar Jahre für meinen Vater ergeben - und da er nur 60€ einzahlen müsste bekämen wir auch kein Problem mit den "Geringfügigkeitsgrenzen" für die Kleinstbetragsrente.

 

Danke nochmals für Deine umfassende "Beratung" hier (& allen anderen natürlich auch!) ;-)

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polydeikes

Hach ja, ist dieser Fall mit den Nuancen. Die VBGA kennt in ihren Regelungen ein Aufschieben des Rentenbeginns über die Vertragslaufzeit hinaus nicht. Aus den FAQ wird es eher deutlich. Ab Vertragsende bzw. ab gesetzl. Rentenbeginn beginnt die Auszahlungsphase bei der VBGA.

 

Andererseits schließt die VBGA nicht konsequent ein Verschieben des Rentenbeginns aus.

 

Ich persönlich würde daher in eurem Fall die Variante mit dem Vertrag bis 67 wählen. Was vertraglichlich geregelt ist, kann erstmal seitens der VBGA nicht aufgehoben werden.

 

Du kannst unabhängig davon in Textform (Mail reicht aus) bestätigen lassen / erfragen, ob und bis wann verschoben werden könnte, wenn man das denn möchte. Vorgesehen ist es gem. Vertragsunterlagen jedoch nicht.

 

---

 

Sehe da bei dir erstmal keinen Handlungsbedarf. Du hast noch sooo viel Zeit. Prüfen schadet nicht. Aber in deiner Situation ist das nur ein Nebenkriegsschauplatz. Wenn du dich irgendwann mal tatsächlich für Riester entscheiden solltest, mit dann klarer Situation, solltest du solche Aspekte beachten.

 

---

 

Das mit dem Vater hat hoffentlich kein Missverständnis ausgelöst. Momentan ist er deinen Angaben nach unmittelbar förderberechtigt. Mit Renteneintritt wäre er das ja nicht mehr. Dann wäre er aber ggf. immernoch mittelbar förderberechtigt über die jüngere, unmittelbar förderberechtigte Frau.

 

Bei den Geringfügigkeitsgrenzen hilft das aber nicht weiter.

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seby93
· bearbeitet von seby93

Hi - sorry für die späte Rückmeldung - hatte leider recht viel um die Ohren.

 

Meine Eltern haben mittlerweile beide je einen Vertrag bei der VBGA. Mein Vater zahlt 1761€ / Jahr ein (2100€ - 154€ Zulage - 185€ Kinderzulage). Meine Mutter zahlt 60€ / Jahr ein, da sie momentan ja nur mittelbar zulageberechtigt ist.

 

Sollte sie noch dieses Jahr ins Angestelltenverhältnis wechseln, so dürfte dass doch für den Zulagenanspruch 2014 keine Rolle spielen. Sie wäre dann zwar unmittelbar zulageberechtigt (und dass müsste sie der Bank sicher mitteilen) - als Bemessungsgrundlage für ihren Eigenbeitrag würde doch dann aber das rentenversicherungspflichtige Einkommen aus 2013 herangezogen, das wären 0,-€ und damit wären wir wieder beim Mindestbetrag von 60,-€ p.a. Soweit korrekt?

 

Der Plan wäre die beiden Verträge jährlich jeweils mit dem relevanten Eigenbetrag bis zu einem Guthaben von ca. 5000 - 6000€ zu besparen. Sollte dann weiterhin ein Zulagenanspruch bestehen hätten wir ja das Problem, dass bei weiterer Besparung das Vertragsguthaben die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen würde. Folglich würden wir dann den jeweils relevanten Sparplan bei der VBGA beitragsfrei stellen und einen zweiten Sparplan bei einer Sparkasse abschließen, um diesen dann ebenfalls bis ca. 5000-6000€ Vertragsguthaben zu besparen.

 

Kannst Du uns eventl. eine Sparkasse mit guten Bedingungen (Anwendung der Kleinstbetragsregelung, Möglichkeit des flexiblen Verschiebens des Eintritts in die Auszahlungsphase) empfehlen?

 

Ich hoffe dass habe ich soweit verständlich ausgedrückt. (Ich hatte mich jetzt aus Gründen der Übersichtlichkeit gegen eine parallele Besparung von zwei Sparplänen und für eine Besparung "hintereinander" entschieden, insbesondere auch wegen der unsicheren weiteren Beschäftigungssituation meiner Mutter).

 

 

Das mit dem Vater hat hoffentlich kein Missverständnis ausgelöst. Momentan ist er deinen Angaben nach unmittelbar förderberechtigt. Mit Renteneintritt wäre er das ja nicht mehr. Dann wäre er aber ggf. immernoch mittelbar förderberechtigt über die jüngere, unmittelbar förderberechtigte Frau.

 

 

Bei den Geringfügigkeitsgrenzen hilft das aber nicht weiter.

 

Nein - hat es nicht! ;-)

 

Ich meinte lediglich folgendes: Das Vertragsguthaben bei Renteneintritt des Vaters wird bereits relativ hoch sein, sagen wir (fiktive Annahme!) 5500€ Volksbank (beitragsfrei) und 3000€ Sparkasse. Der Vater als Rentner ist dann (bei rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung) mittelbar zulageberechtigt, folglich muss er nur 60€ Eigenbeitrag im Jahr leisten. Dadurch steigt das Vertragsguthaben um jährlich nur 60€ + 154€ (+ 185€) = 214€ bzw. 399€ an. Meine Aussage war also nur, dass die Geringfügigkeitsgrenze des Vaters bei mittelbarer Zulageberechtigung nach dem Renteneintritt vermutlich nicht überschritten werden wird, da der jährliche Eigenbeitrag sehr gering ist.

 

In diesem Zusammenhang ist die flexible Verschiebung der Auszahlungsphase allerdings natürlich sehr relevant.

 

Hach ja, ist dieser Fall mit den Nuancen. Die VBGA kennt in ihren Regelungen ein Aufschieben des Rentenbeginns über die Vertragslaufzeit hinaus nicht. Aus den FAQ wird es eher deutlich. Ab Vertragsende bzw. ab gesetzl. Rentenbeginn beginnt die Auszahlungsphase bei der VBGA.

 

Andererseits schließt die VBGA nicht konsequent ein Verschieben des Rentenbeginns aus.

 

Ich persönlich würde daher in eurem Fall die Variante mit dem Vertrag bis 67 wählen. Was vertraglichlich geregelt ist, kann erstmal seitens der VBGA nicht aufgehoben werden.

 

Du kannst unabhängig davon in Textform (Mail reicht aus) bestätigen lassen / erfragen, ob und bis wann verschoben werden könnte, wenn man das denn möchte. Vorgesehen ist es gem. Vertragsunterlagen jedoch nicht.

 

Ich werde die Tage mal eine entsprechende Anfrage an die VBGA senden. Das Ergebnis kann ich gerne hier (auch für andere User) zur Verfügung stellen.

 

Vielen Dank nochmals für Deine Hilfe,

 

Beste Grüße Sebastian

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Hallo Sebastian.

 

Sollte sie noch dieses Jahr ins Angestelltenverhältnis wechseln, so dürfte dass doch für den Zulagenanspruch 2014 keine Rolle spielen. Sie wäre dann zwar unmittelbar zulageberechtigt (und dass müsste sie der Bank sicher mitteilen) - als Bemessungsgrundlage für ihren Eigenbeitrag würde doch dann aber das rentenversicherungspflichtige Einkommen aus 2013 herangezogen, das wären 0,-€ und damit wären wir wieder beim Mindestbetrag von 60,-€ p.a. Soweit korrekt?

 

Rechnerisch richtig, inhaltlich falsch. Als unmittelbar Förderberechtigte hätte sie einen eigenen Sonderausgabenabzug von 2100 Euro. Dann muss man prüfen, ob sich bei Zusammenveranlagung steuerlich insgesamt ein Vorteil ergibt, sprich Einkommensfrage. Das könnte in Summe attraktiver sein als 60 + 154, jedoch natürlich nicht "prozentual".

 

Als mittelbar Förderberechtigte hat sie keinen eigenen Sonderausgabenabzug. Nur der Vater dann eben 2160 statt 2100.

 

Zudem rechnet sich bei mittelbar Förderberechtigten der Eigenbeitrag für den unmittelbar Förderberechtigten anders. Und zwar: 2100 - eigene Grundzulage - Partnergrundzulage - (evtl. Kinderzulagen) = notwendiger Eigenbeitrag. Ist in deinem Fall aber auch von untergeordneter Bedeutung.

 

---

 

Der Plan wäre die beiden Verträge jährlich jeweils mit dem relevanten Eigenbetrag bis zu einem Guthaben von ca. 5000 - 6000€ zu besparen. Sollte dann weiterhin ein Zulagenanspruch bestehen hätten wir ja das Problem, dass bei weiterer Besparung das Vertragsguthaben die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen würde. Folglich würden wir dann den jeweils relevanten Sparplan bei der VBGA beitragsfrei stellen und einen zweiten Sparplan bei einer Sparkasse abschließen, um diesen dann ebenfalls bis ca. 5000-6000€ Vertragsguthaben zu besparen.

 

Soweit korrekt.

 

Kannst Du uns eventl. eine Sparkasse mit guten Bedingungen (Anwendung der Kleinstbetragsregelung, Möglichkeit des flexiblen Verschiebens des Eintritts in die Auszahlungsphase) empfehlen?

 

Leider nicht. Mit Sparkassen habe ich bei Riester bisher nur katastrophale Erfahrungen gemacht. Das muss aber nicht repräsentativ sein. Ich kriege zwangsläufig ja immer nur die Fälle zu Gesicht, wo es Probleme gab. Die, bei denen alles gut lief, werden sich im Regelfall nicht bei mir melden / keinen Beratungsbedarf haben.

 

Empfehlen kann ich in Sachen Kompetenz aus eigener Erfahrung leider keiner Sparkasse für Riester Banksparpläne.

 

----

 

Ich hoffe dass habe ich soweit verständlich ausgedrückt. (Ich hatte mich jetzt aus Gründen der Übersichtlichkeit gegen eine parallele Besparung von zwei Sparplänen und für eine Besparung "hintereinander" entschieden, insbesondere auch wegen der unsicheren weiteren Beschäftigungssituation meiner Mutter).

 

Alles in Ordnung, hab es jetzt verstanden. :thumbsup:

 

Ich meinte lediglich folgendes: Das Vertragsguthaben bei Renteneintritt des Vaters wird bereits relativ hoch sein, sagen wir (fiktive Annahme!) 5500€ Volksbank (beitragsfrei) und 3000€ Sparkasse. Der Vater als Rentner ist dann (bei rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung) mittelbar zulageberechtigt, folglich muss er nur 60€ Eigenbeitrag im Jahr leisten. Dadurch steigt das Vertragsguthaben um jährlich nur 60€ + 154€ (+ 185€) = 214€ bzw. 399€ an. Meine Aussage war also nur, dass die Geringfügigkeitsgrenze des Vaters bei mittelbarer Zulageberechtigung nach dem Renteneintritt vermutlich nicht überschritten werden wird, da der jährliche Eigenbeitrag sehr gering ist.

 

Richtig.

 

In diesem Zusammenhang ist die flexible Verschiebung der Auszahlungsphase allerdings natürlich sehr relevant.

Ich werde die Tage mal eine entsprechende Anfrage an die VBGA senden. Das Ergebnis kann ich gerne hier (auch für andere User) zur Verfügung stellen.

 

Richtig. / Dann schauen wir mal, was du als Antwort bekommst. Bisher habe ich es selbst nie gebraucht, weil ich solche Verträge grundsätzlich bis 67 datieren lassen habe und der Rentenbeginn immer max. 65 war. Mal schauen, was du als Antwort bekommst.

 

Vielen Dank nochmals für Deine Hilfe

 

Gern geschehen.

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Sapine

@tyr

Der HSBC S&P 500 DE000A1C22M3 hat zwar Teilthesaurierungen aber die Ausschüttungen zum Geschäftsjahresende und zwischendurch reichen aus, um die dafür fälligen Steuern abzuführen. Daher muss der TO nach meinem Verständnis gar nichts veranlassen. Weder einmalig noch dauerhaft irgendwelche Unterlagen aufbewahren. Bei erteiltem Freistellungsauftrag bekommt er die Ausschüttung steuerfrei und falls nicht wird entsprechend die Steuer einbehalten. Der von Dir zitierte Betrag bezieht sich übrigens auf die Zwischenausschüttung, entscheidend ist aber was beim Geschäftsjahresende passiert. Da dürfen keine unversteuerten (Teil-)Thesaurierungen übrig bleiben, falls man es gerne steuereinfach hätte.

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seby93
· bearbeitet von seby93

Folgende Antwort habe ich von der Volksbank Gronau-Ahaus erhalten:

 

Bei den Verträgen Ihrer Eltern können die Verträge grundsätzlich ab Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt werden. Der Zeitpunkt der Auszahlung kann vom Kunden selbst bestimmt werden.

 

Wenn Ihr Vater in Rente ist und Ihre Mutter unmittelbar riesterförderberechtigt ist, kann Ihr Vater als mittelbar Zulagenberechtigter Zulagen erhalten, wenn sein Vertrag noch nicht zur Auszahlung gebracht wurde. Wenn Ihr Vater bereits beispielsweise mit 62 in Rente geht, kann der Vertrag weiterlaufen und der Auszahlungstermin kann noch auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden.

Das klingt doch gut! thumbsup.gif

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polydeikes

Beantwortet zumindest nicht meine Frage. Wie ich schon oben schrieb: Bis zur aktuellen Regelaltersgrenze (67) geht quasi immer.

 

Wenn Ihr Vater in Rente ist und Ihre Mutter unmittelbar riesterförderberechtigt ist, kann Ihr Vater als mittelbar Zulagenberechtigter Zulagen erhalten, wenn sein Vertrag noch nicht zur Auszahlung gebracht wurde. Wenn Ihr Vater bereits beispielsweise mit 62 in Rente geht, kann der Vertrag weiterlaufen und der Auszahlungstermin kann noch auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden.

 

Interessant im Allgemeinen ist doch einzig und allein, was genau der unterstrichene Teil meint. Oder anders formuliert: Wie lange kann der Rentenbeginn maximal aufgeschoben werden?

 

---

 

Das die Konstellation für deine Eltern auf Basis des früheren Renteneintritts funktioniert, wussten wir ja schon.

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