Haribo. September 9, 2014 Servus, wenn ich Gesellschafter einer GmbH als stiller Teilhaber werde, also kein Mitspracherecht aber Anteilseigner mit Gesellschaftereinlage von xx.xxx,xx EUR: Was kommt in meiner Jahressteuererklärung als Privatmann (Arbeitnehmer) auf mich zu? Welche Anlage muss ich ausfüllen? Muss ich im Falle von anteiligen Gewinnausschüttungen auf mich, neben Steuern auch als Privatperson höhere Sozialabgaben entrichten? Stichwort GKV? Oder verhält sich alles so als wenn ich Aktionär bin? Sprich Kapitalertragssteuer etc. ? Danke im Vorab! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Laser12 September 9, 2014 Moin, besteht ggf. Anspruch auf einen Liquidationserlös? Wie ist die Gewinnbeteiligung geregelt? Besteht ein freiwillige GKV? Hat der stille Teilhaber eine leitende Funktion, wie Geschäftsführer oder Prokurist? Kann der Stille aufgrund der Höhe der Einlage faktisch auf die GmbH einwirken? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Haribo. September 9, 2014 Moin, besteht ggf. Anspruch auf einen Liquidationserlös? Wie ist die Gewinnbeteiligung geregelt? Besteht ein freiwillige GKV? Hat der stille Teilhaber eine leitende Funktion, wie Geschäftsführer oder Prokurist? Kann der Stille aufgrund der Höhe der Einlage faktisch auf die GmbH einwirken? Liquidationsanspruch: Ja Gewinnbeteiligung: Ja, Verlustbeteiligung keine. Gewinnverteilung gemäß Verhältnis Eigeneinlage/Summe Gesellschafterkapital bei Gründung GKV: pflichtversichert bisher Funktion in GmbH: Nein. Teilhaber ist weder operativ noch administrativ in GmbH involviert Einwirkung: Nein Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Laser12 September 9, 2014 Liquidationsanspruch: Ja Einkünfte aus Gewerbebetrieb, also keine KapESt wahrscheinlich keine Änderung in der GKV, es sei denn die gewerblichen Einkünfte überwiegen Das sollten aber ein Steuerberater und die Krankenkasse beurteilen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 September 10, 2014 · bearbeitet September 10, 2014 von ceekay74 Gesellschafter einer GmbH Gewinnaussschüttungen bzw. Dividenden an den GmbH-Gesellschafter unterliegen der Abgeltungssteuer nach § 32d EStG. Auszufüllen ist die Anlage KAP für Günstigerprüfung, Sparer-Pauschbetrag oder Kirchensteuer, Sozialabgaben fallen für GKV-Pflichtversicherte nicht an, bei freiwillig Versicherten unterhalb der BBG eventuell KV/PV bis zum Höchstsatz. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio September 10, 2014 · bearbeitet September 10, 2014 von Malvolio Willst Du eine stille Beteiligung oder willst du Gesellschafter der GmbH werden (oder beides)? Wahrscheinlich solltes Du Dich wirklich an einen Steuerberater wenden, wenn Du ersnsthaft so ewas vor hast. http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_mit_beschr%C3%A4nkter_Haftung_(Deutschland) http://de.wikipedia.org/wiki/Stille_Gesellschaft Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Haribo. September 12, 2014 · bearbeitet September 12, 2014 von Haribo. quote name='Malvolio' timestamp='1410349232' post='909211'] Willst Du eine stille Beteiligung oder willst du Gesellschafter der GmbH werden (oder beides)? Wahrscheinlich solltes Du Dich wirklich an einen Steuerberater wenden, wenn Du ersnsthaft so ewas vor hast. http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_mit_beschr%C3%A4nkter_Haftung_(Deutschland) http://de.wikipedia.org/wiki/Stille_Gesellschaft Danke. Konkret: Stille Beteiligung an einer GmbH, quasi wie ein Inhaber einer Vorzugsaktie bei einer AG. Ich will mit dem operativen Geschäft nichts zu tun haben. Hab bei der Gründung mitgeholfen, bin vom Potential des Geschäfts überzeugt und will mit begrenzten finanziellen Mitteln als Einsatz am späteren Erfolg des Unternehmes beteiligt sein. Wobei eine Verlustbeteiligung über die Höhe der Beteiligungseinlage hinaus ausgeschlossen werden soll und eine vom Unternehmenserfolg unabhängige Mindestverzinsung p. a. ähnlich einer Anleihe für mich zusätzlich gelten soll.Also wenn Gewinnanteil > Mindestverzinsung, dann Gewinnauschüttung für michwenn geringer Gewinn oder Verlust < Mindestverzinsung, dann Mindestverzinsung für mich Sollte das Unternehmen im worst case konkurs Anmelden bzw. meine Einlage nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzahlen können, so hat der Geschäftsführende Gesellschafter Arbeitsleistungen im Gegenwert meiner Einlage für mich zu erbringen. Fragen: Muss ich für oben genanntes, auch Gesellschafter der GmbH sein oder genügt stiller Teilhaber an sich für mich? Wo und wie bringe ich den letzten Punkt vertraglich unter bzw. sollte ich den direkt an den Namen der natürlichen Person knüpfen? Danke im Vorab! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch September 19, 2014 Das ist ein Fall für den Steuerberater und/oder einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht. Besonders der letzte Punkt ist weder Standard für eine stille Beteiligung noch für einen GmbH-Gesellschaftsvertrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 September 19, 2014 .... [*]Sollte das Unternehmen im worst case konkurs Anmelden bzw. meine Einlage nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzahlen können, so hat der Geschäftsführende Gesellschafter Arbeitsleistungen im Gegenwert meiner Einlage für mich zu erbringen. Fragen: Muss ich für oben genanntes, auch Gesellschafter der GmbH sein oder genügt stiller Teilhaber an sich für mich? Wo und wie bringe ich den letzten Punkt vertraglich unter bzw. sollte ich den direkt an den Namen der natürlichen Person knüpfen? Danke im Vorab! Zu 1.: Nein, Du musst nicht Gesellschafter der GmbH sein, sondern kannst einfach nur Stiller Teilhaber sein. Allerdings: Stiller Teilhaber heißt deshalb so, weil er nichts in der Gesellschaft zu sagen hat. D.h. die anderen Gesellschafter könnten auch beschließen, den Laden zu verkaufen, ohne Dich auch nur zu fragen. Jedenfalls falls Du in Deinen Stiller Teilhaber-Vertrag dann keine Kündigungsmöglichkeit hast. Zu 2.: sehe ich als ziemlich problematisch. Wenn überhaupt, dann an die natürliche Person - die GmbH ist dann ja ev. pleite. Nur: wie soll er die Arbeitsleistungen erbringen - als Dein Arbeitnehmer wohl eher nicht - sonst hättest Du einen Arbeitsvertrag mit Vergütungsanspruch am Hals (?). Mal ganz davon abgesehen: hast Du irgendwas davon, wenn jemand für Dich arbeitet, der nichts damit verdient und daher keine Lust dazu hat ? Irgendwie ist die Schuldknechtschaft schon vor dem BGB abgeschafft worden. Vermutlich wärst Du mit einer persönlichen Bürgschaft besser bedient. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag