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Haribo.

Servus,

 

wenn ich Gesellschafter einer GmbH als stiller Teilhaber werde, also kein Mitspracherecht aber Anteilseigner mit Gesellschaftereinlage von xx.xxx,xx EUR:

 


  •  
  • Was kommt in meiner Jahressteuererklärung als Privatmann (Arbeitnehmer) auf mich zu?
  • Welche Anlage muss ich ausfüllen?
  • Muss ich im Falle von anteiligen Gewinnausschüttungen auf mich, neben Steuern auch als Privatperson höhere Sozialabgaben entrichten? Stichwort GKV?
  • Oder verhält sich alles so als wenn ich Aktionär bin? Sprich Kapitalertragssteuer etc. ?

 

Danke im Vorab!

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Laser12

Moin,

 

besteht ggf. Anspruch auf einen Liquidationserlös?

Wie ist die Gewinnbeteiligung geregelt?

Besteht ein freiwillige GKV?

Hat der stille Teilhaber eine leitende Funktion, wie Geschäftsführer oder Prokurist?

Kann der Stille aufgrund der Höhe der Einlage faktisch auf die GmbH einwirken?

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Haribo.

Moin,

 

besteht ggf. Anspruch auf einen Liquidationserlös?

Wie ist die Gewinnbeteiligung geregelt?

Besteht ein freiwillige GKV?

Hat der stille Teilhaber eine leitende Funktion, wie Geschäftsführer oder Prokurist?

Kann der Stille aufgrund der Höhe der Einlage faktisch auf die GmbH einwirken?

 

Liquidationsanspruch: Ja

Gewinnbeteiligung: Ja, Verlustbeteiligung keine. Gewinnverteilung gemäß Verhältnis Eigeneinlage/Summe Gesellschafterkapital bei Gründung

GKV: pflichtversichert bisher

Funktion in GmbH: Nein. Teilhaber ist weder operativ noch administrativ in GmbH involviert

Einwirkung: Nein

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Laser12

Liquidationsanspruch: Ja

Einkünfte aus Gewerbebetrieb, also keine KapESt

wahrscheinlich keine Änderung in der GKV, es sei denn die gewerblichen Einkünfte überwiegen

 

Das sollten aber ein Steuerberater und die Krankenkasse beurteilen.

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ceekay74
· bearbeitet von ceekay74

Gesellschafter einer GmbH

Gewinnaussschüttungen bzw. Dividenden an den GmbH-Gesellschafter unterliegen der Abgeltungssteuer nach § 32d EStG. Auszufüllen ist die Anlage KAP für Günstigerprüfung, Sparer-Pauschbetrag oder Kirchensteuer, Sozialabgaben fallen für GKV-Pflichtversicherte nicht an, bei freiwillig Versicherten unterhalb der BBG eventuell KV/PV bis zum Höchstsatz.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Willst Du eine stille Beteiligung oder willst du Gesellschafter der GmbH werden (oder beides)? Wahrscheinlich solltes Du Dich wirklich an einen Steuerberater wenden, wenn Du ersnsthaft so ewas vor hast.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_mit_beschr%C3%A4nkter_Haftung_(Deutschland)

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Stille_Gesellschaft

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Haribo.
· bearbeitet von Haribo.

quote name='Malvolio' timestamp='1410349232' post='909211']

Willst Du eine stille Beteiligung oder willst du Gesellschafter der GmbH werden (oder beides)? Wahrscheinlich solltes Du Dich wirklich an einen Steuerberater wenden, wenn Du ersnsthaft so ewas vor hast.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_mit_beschr%C3%A4nkter_Haftung_(Deutschland)

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Stille_Gesellschaft

 

Danke.

 

Konkret:

 


  •  
  • Stille Beteiligung an einer GmbH, quasi wie ein Inhaber einer Vorzugsaktie bei einer AG.
  • Ich will mit dem operativen Geschäft nichts zu tun haben.
  • Hab bei der Gründung mitgeholfen, bin vom Potential des Geschäfts überzeugt und will mit begrenzten finanziellen Mitteln als Einsatz am späteren Erfolg des Unternehmes beteiligt sein.
  • Wobei eine Verlustbeteiligung über die Höhe der Beteiligungseinlage hinaus ausgeschlossen werden soll und eine vom Unternehmenserfolg unabhängige Mindestverzinsung p. a. ähnlich einer Anleihe für mich zusätzlich gelten soll.
    Also wenn Gewinnanteil > Mindestverzinsung, dann Gewinnauschüttung für mich
    wenn geringer Gewinn oder Verlust < Mindestverzinsung, dann Mindestverzinsung für mich
  • Sollte das Unternehmen im worst case konkurs Anmelden bzw. meine Einlage nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzahlen können, so hat der Geschäftsführende Gesellschafter Arbeitsleistungen im Gegenwert meiner Einlage für mich zu erbringen.
     

 

Fragen:

 

Muss ich für oben genanntes, auch Gesellschafter der GmbH sein oder genügt stiller Teilhaber an sich für mich?

 

Wo und wie bringe ich den letzten Punkt vertraglich unter bzw. sollte ich den direkt an den Namen der natürlichen Person knüpfen?

 

Danke im Vorab!

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kleinerfisch

Das ist ein Fall für den Steuerberater und/oder einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht.

Besonders der letzte Punkt ist weder Standard für eine stille Beteiligung noch für einen GmbH-Gesellschaftsvertrag.

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WOVA1

....

[*]Sollte das Unternehmen im worst case konkurs Anmelden bzw. meine Einlage nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzahlen können, so hat der Geschäftsführende Gesellschafter Arbeitsleistungen im Gegenwert meiner Einlage für mich zu erbringen.

 

 

Fragen:

 

Muss ich für oben genanntes, auch Gesellschafter der GmbH sein oder genügt stiller Teilhaber an sich für mich?

 

Wo und wie bringe ich den letzten Punkt vertraglich unter bzw. sollte ich den direkt an den Namen der natürlichen Person knüpfen?

 

Danke im Vorab!

 

Zu 1.:

Nein, Du musst nicht Gesellschafter der GmbH sein, sondern kannst einfach nur Stiller Teilhaber sein.

Allerdings: Stiller Teilhaber heißt deshalb so, weil er nichts in der Gesellschaft zu sagen hat.

D.h. die anderen Gesellschafter könnten auch beschließen, den Laden zu verkaufen, ohne Dich auch nur zu fragen.

Jedenfalls falls Du in Deinen Stiller Teilhaber-Vertrag dann keine Kündigungsmöglichkeit hast.

 

Zu 2.: sehe ich als ziemlich problematisch. Wenn überhaupt, dann an die natürliche Person - die GmbH ist dann ja ev. pleite.

Nur: wie soll er die Arbeitsleistungen erbringen - als Dein Arbeitnehmer wohl eher nicht - sonst hättest Du einen Arbeitsvertrag mit Vergütungsanspruch am Hals (?).

Mal ganz davon abgesehen: hast Du irgendwas davon, wenn jemand für Dich arbeitet, der nichts damit verdient und daher keine Lust dazu hat ?

Irgendwie ist die Schuldknechtschaft schon vor dem BGB abgeschafft worden.

Vermutlich wärst Du mit einer persönlichen Bürgschaft besser bedient.

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