JRoger September 7, 2014 Hallo, brav habe ich in der Erklärung für 2013 die erhaltenen Kickbacks deklariert und musste dann beim Lesen des Steuerbescheids feststellen, dass man bei den Kapitalerträgen zusätzlich noch die vom Fondsvermittler für jede Quartalsabrechnung einbehaltene Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15€ hinzuaddiert hat. Somit soll ich auch für diese 60€, die nach meinem gesunden Menschenverstand keinesfalls zu den Erträgen zählen können, Steuern zahlen. Dass im Rechtswesen nicht immer alles dem ges. Menschenverstand oder dem Rechtsempfinden entspricht, das weiß ich wohl ... Also meine kurze Frage: Liegt ein Fehler des Finanzamtes vor? Danke für Antworten! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity September 7, 2014 Bearbeitungsgebühren sind sicher keine Kapitalerträge, aber Werbungskosten. Und die sind seit 2009 mit dem Pauschbetrag abgegolten und nicht mehr einzeln absetzbar. Vermutlich waren sie bei der Bescheinigung/Erklärung von den Erträgen abgesetzt, dann hätte das FA sie zurecht wieder draufgerechnet (um auf die korrekten Erträge zu kommen). Kickbacks sind m. W. keine Kapitaleinkünfte, sondern sonstige Einkünfte (?). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JRoger September 7, 2014 Bearbeitungsgebühren sind sicher keine Kapitalerträge, aber Werbungskosten. Und die sind seit 2009 mit dem Pauschbetrag abgegolten und nicht mehr einzeln absetzbar. Vermutlich waren sie bei der Bescheinigung/Erklärung von den Erträgen abgesetzt, dann hätte das FA sie zurecht wieder draufgerechnet (um auf die korrekten Erträge zu kommen). Kickbacks sind m. W. keine Kapitaleinkünfte, sondern sonstige Einkünfte (?). Nein, ich hatte da keine 4 mal 15€ abgesetzt, sondern ganz normal die 4 Quartalsbeträge addiert, die tatsächlich auf meinem Konto gelandet sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pianopaule September 7, 2014 Meiner Meinung nach handelt es sich um einen Rabatt/eine Vergünstigung auf die Werbekosten welche pauschal abgegolten sind wie vanity schon geschrieben hat. Wäre es so wie früher wo Werbekosten auf KAP noch voll anerkannt wurden würden diese Vergünstigungen in Anrechnung kommen müssen und diese entsprechend drücken. Wieder eine groteske Situation im deutschen Steuerrecht wo nicht richtig klar ist was sind Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw. was gehört dazu - und was sind Werbungskosten diese Einkunftsart betreffend. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag