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soko

Hallo,

 

ich bin Wiss. Mitarbeiter an der Uni und habe jetzt genau 5 Jahre um. Am Anfang meiner Beschäftigung habe ich mich von der VBL-Versicherung befreien lassen, da ich ja einen befristeten Arbeitsvertrag habe.

Jetzt, nach 5 Jahren, wurde ich "zwangsangemeldet" in der VBL, da nach 5 Jahren wohl die Möglichkeit der Abmeldung aus der VBL erlicht.

 

Ich werde noch ein Jahr an der Uni arbeiten, also werde ich nicht die geforderten 60 Monate voll kriegen.

 

Hier ergeben sich bei mri zwei Fragen:

Auch wenn ich in den letzten Jahren befreit war von der Zuzahlung, hat ja mein AG in die VBL-Extra eingezahlt. Wird diese Zeit, also die letzten 5 Jahre, mit diesem Jahr, welches ich selber auch einzahle, aufsummiert, so dass ich auf die geforderten 60 Monate komme? Oder kann man die VBL Klassik nicht mit der VBL Extra zusammenlegen?

 

Wenn die beiden Zeiten nicht miteinander kombinierbar sind, dann kann ich ja meinen eingezahlten Beitrag zurückfordern. Was ist aber mit dem Beitrag von meinem AG, welcher auf mein Brutto hinzukommt und auf welches ich Steuern und Sozialabgaben leiste? Die kann ich ja nicht zurück fordern. Sind die dann einfach weg?

 

Gruß

soko

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Rubberduck

Was sagt denn die VBL? Mein Link

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Fireball84
Hier ergeben sich bei mri zwei Fragen:

Auch wenn ich in den letzten Jahren befreit war von der Zuzahlung, hat ja mein AG in die VBL-Extra eingezahlt. Wird diese Zeit, also die letzten 5 Jahre, mit diesem Jahr, welches ich selber auch einzahle, aufsummiert, so dass ich auf die geforderten 60 Monate komme? Oder kann man die VBL Klassik nicht mit der VBL Extra zusammenlegen?

 

Wenn die beiden Zeiten nicht miteinander kombinierbar sind, dann kann ich ja meinen eingezahlten Beitrag zurückfordern. Was ist aber mit dem Beitrag von meinem AG, welcher auf mein Brutto hinzukommt und auf welches ich Steuern und Sozialabgaben leiste? Die kann ich ja nicht zurück fordern. Sind die dann einfach weg?

 

Hallo soko,

 

beide Versicherungen sind getrennt und lassen sich meines Wissens nach nicht zusammen legen oder irgendwie aufsummieren. Kuckst du hier unter Punkt Nr. 5 für die VBLextra. (Ich nehme jetzt mal aufgrund deiner Schilderung an, dass du im Beitragsgebiet West lebst/arbeitest.)

 

Die Sozialbeiträge auf die AG-Beiträge sind leider futsch, dass ist der Nachteil an der Geschichte. Aber freu dich, so bekommst du ein paar Rentenpunkte (GRV) mehr. ;)

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corvus_maximus
· bearbeitet von corvus_maximus

Ja, da hast du leider Pech gehabt! Ich werde demnächst auch als WiMi auf Zeit anfangen und stehe vor dem gleichen Problem.

 

Die neuen Beiträge in die VBL-Pflichtversicherung sind wohl vollständig weg, es sei denn, du kehrst später in den Öffentlichen Dienst zurück (oder es ändert sich etwas an der Gesetzeslage).

 

Wenn du deine VBL Extra auszahlen lassen willst, dann bekommst du wirklich nur deinen Eigenanteil zurück. Die Beiträge des Arbeitgebers sind dann meines Wissens wirklich weg! Zusammenlegen lässt sich nichts.

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli

Die neuen Beiträge in die VBL-Pflichtversicherung sind wohl vollständig weg, es sei denn, du kehrst später in den Öffentlichen Dienst zurück (oder es ändert sich etwas an der Gesetzeslage).

Wenn du deine VBL Extra auszahlen lassen willst, dann bekommst du wirklich nur deinen Eigenanteil zurück. Die Beiträge des Arbeitgebers sind dann meines Wissens wirklich weg! Zusammenlegen lässt sich nichts.

 

Ja, dass war auch die letzte Info, die ich von denen bekomme habe.

Als Ergänzung: Den Eigenanteil kann man sich wohl unbegrenzt lang zurückzahlen lassen, sodass ich meine 12 Monate, in welchen mein damaliger AG "freiwillig" und ich dort unfreiwillig einbezahlt habe (Verpflichtung durch Tarifvertrag) einfach stehen. Ggf. kommen die fehlenen 48 Monate in meinem Berufsleben noch hinzu.

Sollte man sich durchrechnen, weil während ich in den 12 Monaten 120 Euro einbezahlt habe hat mein damaliger AG knapp 2000 Euro einbezahlt.

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corvus_maximus
· bearbeitet von corvus_maximus

Ja, dass war auch die letzte Info, die ich von denen bekomme habe.

Als Ergänzung: Den Eigenanteil kann man sich wohl unbegrenzt lang zurückzahlen lassen, sodass ich meine 12 Monate, in welchen mein damaliger AG "freiwillig" und ich dort unfreiwillig einbezahlt habe (Verpflichtung durch Tarifvertrag) einfach stehen. Ggf. kommen die fehlenen 48 Monate in meinem Berufsleben noch hinzu.

Sollte man sich durchrechnen, weil während ich in den 12 Monaten 120 Euro einbezahlt habe hat mein damaliger AG knapp 2000 Euro einbezahlt.

 

Völlig richtig! Allerdings kann man sich den Eigenanteil nur bei VBL Extra zurückerstatten lassen.

 

Für meine Situation würde ich eher dazu tendieren, gleich in VBL Klassik zu bleiben. Denn dann gibt es auch (sehr geringe) Sozialleistungen (z.B. Erwerbsminderungsrente). Ich rechne nämlich damit, dass es ca. 5 Jahre dauern wird. Das werde ich aber mit meinem künftigen Chef klären.

 

Es gibt aber noch einen Haken: Bei VBL Klassik bekommt man erst die volle Verzinsung (Dynamisierung), wenn man mindestens 10 Jahre eingezahlt hat. Diese Pflichtversicherung kann man übrigens nicht freiwillig fortführen (die freiwillige schon, wenn man die Fristen wahrt).

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Holgerli

Danke für die Info. Soweit bin ich ehrlich gesagt nicht im Thema drin, da das für mich nur eine "Episode" war. Ich hatte seinerzeit nur nachgefragt, weil ich wissen wollte um wieviel Geld es überhaupt geht und was ich wieviel Rente ich wann überhaupt erwarten könnte. War damals sehr ernüchternd für mich, weil ich wegen dieser "Pfichtversicherung" einen anderen Pensionsvertrag nicht mehr besparen konnte und als ich es wieder wollte eine aktive Fortführung wegen Überschreitung der 3-Jahresfrist verwehrt wurde (nicht nur wegen der Sache mit der VBL sondern u.a. auch wegen eines zusätzlichen Auslandsaufenthalts). Aber das ist ein anderes Thema.

 

Was ich sagen will: Augen auf, da kann u.U. ein Rattenschwanz an negativen Konsequenzen dranhängen den man auf dem 1. Blick nicht auf dem Radar hat.

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corvus_maximus

Danke für die Info. Soweit bin ich ehrlich gesagt nicht im Thema drin, da das für mich nur eine "Episode" war. Ich hatte seinerzeit nur nachgefragt, weil ich wissen wollte um wieviel Geld es überhaupt geht und was ich wieviel Rente ich wann überhaupt erwarten könnte. War damals sehr ernüchternd für mich, weil ich wegen dieser "Pfichtversicherung" einen anderen Pensionsvertrag nicht mehr besparen konnte und als ich es wieder wollte eine aktive Fortführung wegen Überschreitung der 3-Jahresfrist verwehrt wurde (nicht nur wegen der Sache mit der VBL sondern u.a. auch wegen eines zusätzlichen Auslandsaufenthalts). Aber das ist ein anderes Thema.

 

Was ich sagen will: Augen auf, da kann u.U. ein Rattenschwanz an negativen Konsequenzen dranhängen den man auf dem 1. Blick nicht auf dem Radar hat.

 

Was meinst du mit "Pensionsvertrag"? Eine private Rentenversicherung? Das sollte doch unabhängig voneinander sein.

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Holgerli

Oh je, jetzt würfele ich garantiert wieder die falschen Begriffe durcheinander: :blushing:

Der Vertrag war eine Entgeldumwandlung vom Bruttolohn. Bei diesem hat mein damaliger AG die Wiederinkraftsetzung verweigert mit Bezug auf die VBL.

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corvus_maximus
· bearbeitet von corvus_maximus

Oh je, jetzt würfele ich garantiert wieder die falschen Begriffe durcheinander: :blushing:

Der Vertrag war eine Entgeldumwandlung vom Bruttolohn. Bei diesem hat mein damaliger AG die Wiederinkraftsetzung verweigert mit Bezug auf die VBL.

 

Aha. Das hört sich aber so an, als wolltest du den Vertrag mit der Entgeltumwandlung freiwillig weiterbesparen (nach Ausscheiden bei dem AG). Ansonsten hört sich das ziemlich komisch an.

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Holgerli

Ich habe den Vertrag während der Anstellung bei meinem 1. AG abgeschlossen. Als ich zu meinem 2. AG wechselte habe ich den selben Vertrag weiterbespart. Mein 2. AG hat diesen Vertrag ohne Probleme übernommen (es wurde im Vertrag der AG umgeschrieben). Danach bin ich zu meinem 3 AG gewechselt unddachte nun eigentlich, dass der Vertrag so wi beim 2. AG umgeschrieben werden konnte. Dieser lehnte aber aufgrund des VBL ab.

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corvus_maximus

Ich habe den Vertrag während der Anstellung bei meinem 1. AG abgeschlossen. Als ich zu meinem 2. AG wechselte habe ich den selben Vertrag weiterbespart. Mein 2. AG hat diesen Vertrag ohne Probleme übernommen (es wurde im Vertrag der AG umgeschrieben). Danach bin ich zu meinem 3 AG gewechselt unddachte nun eigentlich, dass der Vertrag so wi beim 2. AG umgeschrieben werden konnte. Dieser lehnte aber aufgrund des VBL ab.

 

So verstehe ich es! :thumbsup:

Also ich würde davon ausgehen, dass es eher die Ausnahme ist, einen solchen Vertrag zu einem anderen AG mitzunehmen. Wenn man die AGs oft wechselt, dann bekommt man später halt viele kleine Betriebsrenten (es sei denn, man hat nur 59 Monate in VBL Klassik eingezahlt)...

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