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manuel007

Verlustkauf, wie Steuererstattung?

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manuel007

Hallo,

ich hatte eine Verkaufsorder für Porsche durchgeführt. Diese hatte 2 Positionen gehabt:

- Kauf 150 Aktien 30.03.2011 Gewinn 5000€

- Kauf 200 Aktien 03.01.2008 Verlust -13.000€

 

-> Verkauf 350 Aktien 02.09.2014 ca. 1000€ Kapitalertragssteuer

 

Nun wird aber der Verlust nicht in meinem Depot mit verrechnet, sondern nur der Gewinn. Hätte ich die Verkaufsorder splitten sollen, einmal 200 und einmal 150 Stück?

Was kann ich jetzt machen um den Verlust steuerrechtlich zurückholen? Habe 2013 und 2014 Kapitalertragssteuer gezahlt und Gewinne eingefahren. Kann ich den Verlust noch bei der Steuererklärung 2014 mit verrechnen?

 

vielen Dank für wertvolle Tipps,

Manuel

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vanity

Der Kauf von 2008 unterliegt der alten steuerlichen Regelung, Spekulationsfrist 1 Jahr, anschließend Gewinn/Verlust steuerfrei.

 

Der Kauf von 2011 unterliegt der jetzt gültigen Regelung, Gewinn/Verlust sind unabhängig von der Haltedauer zu versteuern.

 

Die Abrechnung ist prinzipiell in Ordnung, bei dem Verlusthandel gibt es nix mehr zu holen.

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Matthes2010

Da Kauf vor 2009 ist eine Anrechnung des Verlustes nicht möglich.

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manuel007

Der Kauf von 2008 unterliegt der alten steuerlichen Regelung, Spekulationsfrist 1 Jahr, anschließend Gewinn/Verlust steuerfrei.

 

Das bedeutet ich kann dies nicht mehr steuerlich mit Gewinne aus 2014 verrechnen ? Auch nicht nachträglich über Steuererklärung ?

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Anleger Klein
· bearbeitet von Anleger Klein

Der Kauf von 2008 unterliegt der alten steuerlichen Regelung, Spekulationsfrist 1 Jahr, anschließend Gewinn/Verlust steuerfrei.

 

Das bedeutet ich kann dies nicht mehr steuerlich mit Gewinne aus 2014 verrechnen ? Auch nicht nachträglich über Steuererklärung ?

 

Genau das hat vanity doch damit geschrieben. Entscheidend ist das Kaufdatum, da zu diesem Zeitpunkt noch die alte Regel galt wird auch der Verkauf nach der alten Regelung abgewickelt. Käufe bis 31.12.2008 fließen nicht mehr in die neue Berechnung der Abgeltungssteuer ein, der Verlust ist gemacht aber nicht mehr steuerlich anrechenbar.

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Maikel
Das bedeutet ich kann dies nicht mehr steuerlich mit Gewinne aus 2014 verrechnen ? Auch nicht nachträglich über Steuererklärung ?

Ja, und das ist auch gut so! (sorry, in deinem Einzelfall natürlich nicht)

 

Hast du noch Aktien von 2008 oder früher, die heute besser dastehen? Dann kannst du dich über steuerfreie Gewinne aus diesen Papieren freuen.

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bondholder

[Hast du noch Aktien von 2008 oder früher, die heute besser dastehen? Dann kannst du dich über steuerfreie Gewinne aus diesen Papieren freuen.

Bonustipp: Wenn Alt- und Neubestände auf zwei Depots getrennt angelegt sind, könnte man bei jedem Verkauf einer Teilposition selbst entscheiden, ob die Altbestände (steuerfrei) oder Neubestände (Abgeltungsteuer) veräußert werden sollen.

Bei einem Komplettverkauf bietet die Zwei-Depot-Lösung allerdings keinen Vorteil.

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