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Schätzler

Ausländische Kapitalerträge für Steuer berechnen Anlage KAP

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Schätzler

Hallo,

 

für die Einkommensteuer muss ich Eintragungen in die Anlage KAP machen.

 

Bei der Bank (deutsche) wurden ausländische Investmentanteile im Jahr 2013 veräußert. Ein Fond, welcher bereits lange bestand (ca. seit 2001).

 

Im der Steuerbescheinigung der Bank steht am Schluß ein EUR-Betrag und der Satz (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen).

 

Auf einer anderen Homepage wurde beschrieben, dass Betrag in Zeile 7 neu berechnet werden muss und an einem Beispiel gezeigt. Laut dem Beitrag wird dies bei inländischen Investmentfonds durch die Depotbank durchgeführt, bei ausländischen Anteilen muss man dies selber machen um nicht doppelt Steuern zahlen zu müssen.

 

Beim Eintragen des neu berechnteten Betrages in Zeile 7 in ein Steuerprogramm kommt die Meldung, dass die Kapitalertragssteuer zu hoch ist. Grundsätzlich kann ich es verstehen, da diese höher ist als der Betrag in Zeile 7 (wenn ich die Angaben aus der Steuerbescheinigung für Zeile 50 übernehme).

 

 

Möchte es an einer Beispielrechnung/Angaben besser erklären:

 

Zeile 7: 2070,51 EUR

Zeile 8: 443,39 EUR

Zeile 50: 516,88 EUR

Zeile 51: 516,88 EUR

hinweis am Ende in der Steuerbescheinigung bzgl. den ausl. Inv. Anteilen: 1627,12 EUR

 

 

folgende Berechnung für den neuen Wert in Zeile 7:

 

2070,51

-443,39

= 1.627,12 (Zinsen+Dividenden)

 

1627,12

- 1627,12

= 0 (abgeltungssteuerpflichtige Zinsen)

 

0

+443,39

= 443,39 (neuer Wert für Zeile 7)

 

Wenn ich nun den neuen Wert ins Steuerprogramm eintrage kommt, dass die Kapitalertragssteuer zu hoch ist.

 

 

 

Was mache ich falsch?

Muss ich die Kapitalertragssteuer und evtl. auch die Solitaritätssteuer neu berechnen? Wenn ja wie?

 

Komme nicht mehr weiter und finde auch nichts dazu.

Bin nicht vom fach und war froh, dass ich mich durch die Beispielrechnung kämpfen konnte.

 

 

Vielen Dank

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Taxadvisor

 

 

Möchte es an einer Beispielrechnung/Angaben besser erklären:

 

Zeile 7: 2070,51 EUR

Zeile 8: 443,39 EUR

Zeile 50: 516,88 EUR

Zeile 51: 516,88 EUR

hinweis am Ende in der Steuerbescheinigung bzgl. den ausl. Inv. Anteilen: 1627,12 EUR

 

 

folgende Berechnung für den neuen Wert in Zeile 7:

 

2070,51

-443,39

= 1.627,12 (Zinsen+Dividenden)

 

1627,12

- 1627,12

= 0 (abgeltungssteuerpflichtige Zinsen)

 

0

+443,39

= 443,39 (neuer Wert für Zeile 7)

 

 

 

Hast Du in den Jahren 2001 bis 2013 die EUR 1.627,12 als Thesaurierung EIGENHÄNDIG erklärt? Diese Beträge haben in den Vorjahren nämlich NICHT der der AbgSt unterlegen. Wenn Du die Thesaurierungen nicht erklärt hast, ist ein Abzug nicht zulässig.

 

Dein Programm sollte eine Spalte Korrekturen der Steuerbescheinigung haben. Also Gesamtbetrag eintragen, in der Korrekturspalte die 1.627,12 als negativen Betrag eintragen, im Formular sollte dann ganz rechts der korrigierte Betrag von EUR 443,39 erscheinen. Falls das nicht funktioniert: Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein (letztere bei solchen Sachen eher nicht..) einschalten oder richtiges Steuerprogramm kaufen.

 

Gruß

Taxadvisor

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cpandrea

hallo

 

beim Verkauf vom thesaurierenden Fonds wird die inländische Bank die akkumulierte Erträge seit Kaufdatum automatisch versteuern. Was passiert, wenn ich die Fondsanteile auf einem ausländischen Depot übertrage ? werden beim Übertrag vom Inland ins Ausland die akkumulierte Erträge seit Kaufdatum vom inländischen Bank automatisch versteuert oder gar nichts ?

 

Wenn die Thesaurierungen jährlich versteuert wurden und die Anteile im Ausland verkauft werden, soll man etwas in der StE tun ?

 

vielen Dank

 

cpandrea

 

 

 

 

 

 

 

 

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