Capt. August 31, 2014 Hallo Experten, ich bin Seemann (Nautischer Offizier in der Handelsmarine) und möchte für mich eine BU abschließen. Alle zwei Jahre muss ich mich von einem zugelassenen Arzt einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen, der sogenannten Seediensttauglichkeitsuntersuchung. Wenn ich etwa ein Auge verlieren sollte, wäre ich nicht mehr seediensttauglich und könnte auch nicht mehr zur See fahren. Für mich als Laien erscheint es folglich relativ simpel bei meinem Beruf eine etwaige Berufsunfähigkeit festzustellen, da es für den Dienst auf See klare Vorgaben bzgl. der gesundhetlichen Verfassung gibt. Allerdings gestaltet sich die Suche nach einer geeigneten Versicherung schwieriger als erwartet. Eigentlich wollte ich mich an dem Test der Stiftung Warentest orientieren. Dieser soll allerdings mangelhaft sein. Um die verschiedenen Versicherungsbedingungen intensiv prüfen zu können, fehlt mir schlicht und ergreifend das nötige Fachwissen. Fallstricke könnten mir leicht entgehen. Durch Eigenrecherche stellt sich für mich der Tarif BUZ-Plus der Hannoversche Leben als relativ gut dar. Zum Beispiel wird auf abstrakte Verweisung verzichtet, es gilt die 6-Monats-Prognose, eine Anerkennung ab Beginn ist gewährleistet sowie eine rückwirkende Leistung von bis zu 3 Jahren möglich. Problempunkt: Soweit ich es richtig verstehe, kann der Versicherer bei Falschangaben bei den Gesundheitsfragen zurücktreten. Laut meinen Informationen sollte dies möglichst auf 5 Jahre begrenzt sein. Positiv: Aus mir unerklärlichen Gründen sind Nautische Offiziere bei der Hannoverschen in einer sehr günstigen Gefahrenklasse. Wie ist eure Einschätzung zu dieser Versicherung? Ansonsten habe ich mich über Beratungen diesbezüglich informiert: Verbraucherschutz; eine Beratung kostet 60 Euro - taugt die was? Eine Beratung bei einem Versicherungsberater des BVVB (Bundesverband der Versicherungsberater e.V.) kostet 185€/Std. Eine Beratung bei einem ebenfalls unabhängigen Honorarberater in meiner Heimatstadt kostet nur 100€/Std. Muss ich bei der Wahl eines unabhängigen Beraters auf irgendwas achten? In meinen Augen bieten beide Berater das selbe an, die Kosten sind aber kaum vergleichbar. Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen. Bedankt! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr August 31, 2014 Ich würde an deiner Stelle in diesem Fall prüfen, welche Qualifikation und wie vie BU-Versicherungserfahrung der VB und HB haben. Ebenso kannst du ja bei der VZ nachfragen, wer die Beratung durchführt, welchen Umfang diese hat und was der Berater an Erfahrung und Qualifikation mitbringt. Und ... bitte eine BU lieber nicht selbst abschließen, wenn du nicht vom Versicherungsfach bist. Da gibt es aus meiner Sicht viel zu viele Fehlermöglichkeiten, die man als Laie kaum durchblickt. Der Weg zur VZ, Makler und Versicherungsberater ist mE der Richtige in diesem Fall. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX August 31, 2014 Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen. Da eine BUV sehr beratungsintensiv ist, würde ich dir empfehlen, dass du dir einen auf BU spezialisierten Makler suchst und dort eine Beratung in Anspruch nimmst. I.d.R. dürfte die Honorierung dafür auf Provisionsbasis erfolgen. Wer weiß, vielleicht findet sich ja sogar hier im Forum ein entsprechender Makler... Ggf. kannst du das Endergebnis dann ja noch bei einem Honorarberater vom BVVB gegenprüfen lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 31, 2014 Durch Eigenrecherche stellt sich für mich der Tarif BUZ-Plus der Hannoversche Leben als relativ gut dar. Zum Beispiel wird auf abstrakte Verweisung verzichtet, es gilt die 6-Monats-Prognose, eine Anerkennung ab Beginn ist gewährleistet sowie eine rückwirkende Leistung von bis zu 3 Jahren möglich. Wenn man einzig und allein diese Kritieren zu Grunde legt, dann stimmt das soweit. Problempunkt: Soweit ich es richtig verstehe, kann der Versicherer bei Falschangaben bei den Gesundheitsfragen zurücktreten. Laut meinen Informationen sollte dies möglichst auf 5 Jahre begrenzt sein. Das hast du falsch verstanden. Die Konsequenzen aus falschen Angaben im Antrag werden im §19 Versicherungsvertragsgesetz ( http://dejure.org/gesetze/VVG/19.html ) geregelt. Positiv: Aus mir unerklärlichen Gründen sind Nautische Offiziere bei der Hannoverschen in einer sehr günstigen Gefahrenklasse. Wie ist eure Einschätzung zu dieser Versicherung? Hinsichtlich Bedingungen oder hinsichtlich Preis? Für letzteres fehlt ein Angebot der Hannoverschen, respektive wenigstens ein Geburtsjahr / Geburtsdatum. Und Ersteres ist eine längere Angelegenheit ... :- Ansonsten habe ich mich über Beratungen diesbezüglich informiert: Verbraucherschutz; eine Beratung kostet 60 Euro - taugt die was? In deinem Fall nein. Du erhälst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Folge für die 60 Euro einen Ausdruck mit Listenpreisen für BU Versicherungen und der optisch billigste wird mit Textmarker markiert. Eine Beratung bei einem Versicherungsberater des BVVB (Bundesverband der Versicherungsberater e.V.) kostet 185€/Std. Das ist ein üblicher Satz. Eine Beratung bei einem ebenfalls unabhängigen Honorarberater in meiner Heimatstadt kostet nur 100€/Std. Das ist erstaunlich wenig und wirft Fragen hinsichtlich der Refinanzierbarkeit auf. Muss ich bei der Wahl eines unabhängigen Beraters auf irgendwas achten? In meinen Augen bieten beide Berater das selbe an, die Kosten sind aber kaum vergleichbar. Der einzige Berater aus der Liste ist der Versicherungsberater. Er verkauft seine Beratungsleistung. Egal ob die nun gut ist oder nicht, du bezahlst sie. Der Makler verkauft Produkte und verdient, wenn er dir ein Produkt verkauft. Auch unabhängig davon ob das Produkt gut ist oder nicht, aber die Kaufentscheidung liegt bei dir und kaufst du nicht, zahlst du auch nichts. Und Honorarberater: Wenn er nicht widererwarten eine Zulassung nach 34h der Gewerbeordnung hat, kannst du direkt morgen anfangen und selbst Honorarberatung für Versicherungen machen. Nicht genormt, nicht geschützt, bedingt keine Qualifikationen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Capt. August 31, 2014 Besten Dank für eure Kommentare. Problempunkt: Soweit ich es richtig verstehe, kann der Versicherer bei Falschangaben bei den Gesundheitsfragen zurücktreten. Laut meinen Informationen sollte dies möglichst auf 5 Jahre begrenzt sein. Das hast du falsch verstanden. Die Konsequenzen aus falschen Angaben im Antrag werden im §19 Versicherungsvertragsgesetz ( http://dejure.org/gesetze/VVG/19.html ) geregelt. Ich habe mich auf folgende Information eines Versicherungsberaters des BVVB bezogen: Rücktrittsrecht maximal 5 Jahre: Der Versicherer sollte maximal 5 Jahre lang vom Vertrag zurücktreten können, wenn der Kunde seine so genannte vorvertragliche Anzeigepflicht (falsche Beantwortung der Gesundheitsfragen) verletzt hat. In den Bedingungen der Hannoverschen (Lebensversicherung und BU sind gekoppelt) steht diesbezüglich: Es gelten die Vorschriften über die vorvertragliche Anzeigepflicht in den Allgemeinen Bedingungen für die Lebensversicherung. Darin zu finden: Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person (vgl. Abs. 2) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. In den Bedingungen der BU allerdings steht weiter: Bei einer von Ihnen nicht zu vertretenden Anzeigepflichtverletzung verzichten wir zu Ihren Gunsten auf das uns gesetzlich zustehende Recht (§ 19 VVG), eine Vertragsänderung (Beitragserhöhung und/oder Ausschluss) von Ihnen zu verlangen oder den Vertrag zu kündigen. Für mich als Laien scheint dies wenig hilfreich zu sein. Da ich den Fragebogen ausfülle und einreiche bin ich wohl in der Regel der Gelackmeierte ... und eine etwaige zeitliche Begrenzung (s.o.) wird auch nicht erwähnt. Positiv: Aus mir unerklärlichen Gründen sind Nautische Offiziere bei der Hannoverschen in einer sehr günstigen Gefahrenklasse. Wie ist eure Einschätzung zu dieser Versicherung? Hinsichtlich Bedingungen oder hinsichtlich Preis? Für letzteres fehlt ein Angebot der Hannoverschen, respektive wenigstens ein Geburtsjahr / Geburtsdatum. Und Ersteres ist eine längere Angelegenheit ... :- Mich würde es eher hinsichtlich der Bedingungen interessieren. Der einzige Berater aus der Liste ist der Versicherungsberater. Er verkauft seine Beratungsleistung. Egal ob die nun gut ist oder nicht, du bezahlst sie. Der Makler verkauft Produkte und verdient, wenn er dir ein Produkt verkauft. Auch unabhängig davon ob das Produkt gut ist oder nicht, aber die Kaufentscheidung liegt bei dir und kaufst du nicht, zahlst du auch nichts. Und Honorarberater: Wenn er nicht widererwarten eine Zulassung nach 34h der Gewerbeordnung hat, kannst du direkt morgen anfangen und selbst Honorarberatung für Versicherungen machen. Nicht genormt, nicht geschützt, bedingt keine Qualifikationen. Der Berater der BVVB hat eine Zulassung gem. § 34 e GewO durch die IHK Fulda. Bei dem günstigeren Kollegen weiß ich es noch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 31, 2014 (3) Das Rücktrittsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. In diesem Fall hat der Versicherer das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. In diesem Fall hat der Versicherer das Recht zu kündigen. Auf dieses Recht verzichtet der Anbieter. Ist nur anders formuliert als "nicht schuldhaft". Davon unberührt bleibt das Recht bei schuldhafter Verletzung gemäß §19 VVG vom Vertrag zurück zu treten oder den Vertrag anzufechten. Die Fristen liegen bei 5 bzw. bei 10 Jahren. --- Für mich als Laien scheint dies wenig hilfreich zu sein. Da ich den Fragebogen ausfülle und einreiche bin ich wohl in der Regel der Gelackmeierte ... und eine etwaige zeitliche Begrenzung (s.o.) wird auch nicht erwähnt. Korrekt. --- Mich würde es eher hinsichtlich der Bedingungen interessieren. Dann solltest du dich beraten lassen. Die Hannoversche bietet teilweise fast akzeptablen Grundschutz, es fehlen aber elementare Dinge. Beispielsweise fixe Grenzen für die zumutbare Einkommensreduzierung im Verweisungsberuf (konkrete Verweisung). Der Berater der BVVB hat eine Zulassung gem. § 34 e GewO durch die IHK Fulda. Bei dem günstigeren Kollegen weiß ich es noch nicht. Wie ich schon sagte, Versicherungsberater ist ein genormter, zulassungspflichtiger Beruf, eben der 34e der GewO. Der Makler ist 34d ... Und einen 34h gibts erst seit diesem Monat, aber kein vernünftig denkender Vermittlerkollege kann den ernsthaft haben wollen ... In sofern ist "Honorarberater" eine Phantasiebezeichnung, die du jederzeit selbst annehmen könntest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza September 1, 2014 Hallo Experten, ich bin Seemann (Nautischer Offizier in derHandelsmarine) und möchte für mich eine BU abschließen. Alle zwei Jahre mussich mich von einem zugelassenen Arzt einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen,der sogenannten Seediensttauglichkeitsuntersuchung. Wenn ich etwa ein Augeverlieren sollte, wäre ich nicht mehr seediensttauglich und könnte auch nichtmehr zur See fahren. Für mich als Laien erscheint es folglich relativ simpelbei meinem Beruf eine etwaige Berufsunfähigkeit festzustellen, da es für den Dienstauf See klare Vorgaben bzgl. der gesundhetlichen Verfassung gibt. Hallo, Aufgrund meiner räumlichen Distanz zum Meerwasser habe ich bzgl. NautischenOffizieren nicht so die Riesenerfahrung, aaaber: So ganz easy wie Du Dir das vorstellst (Arzt sagt: nicht seediensttaugllich, daraus folgt automatisch BU) wird es vermutlich nicht werden. So etwas würde im Prinzip nur eine "Seedienst-Tauglichkeit-Verlust-Versicherung" bieten, ähnlich wie bei Piloten die sog. LoL (Loss off Licence- Arzt sagt: Pilot darf nicht mehr fliegen -> BU) oder z.B. eine Dienstunfähigkeitsklausel bei Beamten. Ohne eine solche Klausel/Spezialpolice prüft der Versicherer also trotzdem, ob im Sinne SEINER jeweiligen Vertragsbedingungen eine 50%-ige Berufsunfähigkeit vorliegt. Eine solche "STVV" - oder eine entsprechende Klausel - habe ich aber bisher bei keiner Gesellschaft entdecken können.(Was natürlich nicht heisst, dass es sowas nicht gibt) Bliebe nur der Weg über eine BU mit möglichst guten Vertragsbedingungen und rechtssicheren Formulierungen. Da sollten aber andere Kriterien eine wichtigere Rolle spielen, als die bisher von Dir genannten. Ich nenne einmal exemplarisch: Infektionsklausel und AU Klausel. ... Verbraucherschutz; eine Beratung kostet 60 Euro - taugt die was? Die ist sogar umsonst. Die Beratung bei irgendeinem abgebrochenen Diplom-Soziologen wird in Deinem speziellen Fall nicht wirklich weiter helfen. If you pay peanuts - you get monkeys. ... Muss ich bei der Wahl eines unabhängigen Beraters auf irgendwas achten? In meinen Augen bieten beide Berater das selbe an, die Kosten sind aber kaum vergleichbar. ... Eine gewisse fachliche Kompetenz zum Thema BU sollte bei so einem speziellen Fall schon vorhanden/nachweisbar sein. Evtl. gibt es Empfehlungen über Berufsverbände - Rahmenverträge oder ähnliches, einfach mal nachfragen. Dabei aber die vermeintlichen Vorteile und Vergünstigungen sorgfältig hinterfragen (lassen) Viel Erfolg! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Capt. September 1, 2014 Ihr habt mich überzeugt, ein vernünftiger Berater ist wohl nötig. Nach meinem Verständnis habe ich dann unter Umständen auch die Möglichkeit einen Nettotarif abzuschließen. Dann dürften sich die Beratungskosten irgendwann amortisiert haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 1, 2014 In der Theorie schon, ist aber nicht so einfach im BU Bereich. Klassisch kalkuliert bleiben AL, Bayerische, Condor und Continentale für echte BU Nettotarife. Fondsgebunden kalkuliert noch die LV1871 im Nettotarif. Die Auswahl an Nettotarifen bei BU ist überschaubar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerry Hogan September 1, 2014 Also nur mal so meine Gedankengänge: Würde ich zur See fahren, also hoch droben im Norden arbeiten, dann würde ich wie schon Peter schrieb mich in meinem berufsgenössischen Fachverband umhören. Bzw. wird es mit Sicherheit auch Versicherungsmakler im Umkreis des Hafens geben, die sich genau auf die Zielgruppe, der Seemänner spezialisiert haben. Dann würde ich einfach zu mindestens zwei Maklern gehen und dich dahingehend beraten lassen. Ist für dich (unmittelbar) kostenfrei und Du bekommst mehrere Meinungen und kannst deine Entscheidung entsprechend treffen. Ist hat zeitintensiv, dafür haste eine relativ hohe Gewissheit, dass Du auch ein gutes Produkt bekommst. Also nur meine Einschätzung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza September 2, 2014 Moin Capt., hat mir doch keine Ruhe gelassen und ich hab mal ein wenig nachgeforscht. Es gab auf alle Fälle eine Zeit lang Versicherer, die das Risiko Seedienstuntauglichkeit gezeichnet haben - aktuell ist mir keiner bekannt. Die Klausel lautet(e): Besondere Vereinbarung über die Erweiterung der BU-Zusatzversicherung auf die Seediensttauglichkeit: 1. Berufsunfähigkeitsrente wird auch dann gewährt,wenn und solange der Versicherte wegen nachgewiesener Seedienstuntauglichkeit von seinem Befähigungszeugnis (Patent) als Kapitän, nautischer oder technischer Schiffsoffizier (Seesteuermann oder Seemaschinist) keinen Gebrauch machen kann. Um es nochmal zu verdeutlichen: Generell ist ein Kapitän oder Schiffsoffizier in der BU versicherbar - bei nahezu jeder Gesellschaft, mit unterschiedlichen Berufsgruppeneinstufungen. Wird jetzt ein Schiffsoffizier im Rahmen der alle zwei Jahre stattfindenden Untersuchung für Seedienstuntauglich erklärt, kann er von seinem Patent keinen Gebrauch mehr machen und (vorübergehend) nicht mehr zur See fahren. Ohne eine solche Zusatzklausel, löst das aber nicht automatisch eine Leistungspflicht des Versicherers aus: Er prüft, ob gemäss Tätigkeitsbild (so wie die Tätigkeit zu gesunden Tagen ausgestaltet war) und gesundheitlicher Einschränkung eine 50% BU gemäss seinen Bedingungen vorliegt. Ist das nicht der Fall gibt es keine Leistung Selbst wenn eine 50% BU vorliegt, geht die Prüfung weiter: Konkrete Verweisung dürfte hier vermutlich der häufigste Stolperstein sein: Macht der Versicherte tatsächlich, frewillig etwas anders, vergleichbares? Insofern empfehle ich folgende Vorgehensweise: - Ausschau nach Versicherern halten, die diese (oder eine ähnliche) Klausel anbieten - falls nichts gefunden wird: Intensivst mit den Vertragsbedingungen der "normalen" BU auseinandersetzen, damit für den speziellen Beruf die passenden Parameter gesetzt werden. Viel Erfolg. NS: Wenn fündig geworden bzgl. Klausel, bitte kurze Info per PN an mich. Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Philchen September 2, 2014 Moin, mit der Nürnberger haben wir sowas mal ausgehandelt. Ich kann mal rückfragen, ob wir die Seedienstuntauglichkeitsklause immer noch policiert bekommen. Ansonsten gibt's meines Wisssens nach noch einen Schweizer Versicherer der das anbietet. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Capt. September 3, 2014 Das wäre klasse Philchen! Danke. Ich werde unabhängig davon heute meinen Termin beim Berater wahrnehmen. Der wird diesbezüglich wahrscheinlich keine Erfahrung haben, vielleicht hat er aber ein paar gute Ansätze wie man damit am besten umzugehen hat. Ist ja immerhin sein Job! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza September 3, 2014 Moin, @philchen Danke für die Empfehlungen... Aussage der Fachabteilung Nürnberger: Seedienstuntauglichkeitsabsicherung? Kenne mer net - mache mer net - habbe mer noch nie gemacht. Kann aber daran liegen, dass ich in letzter Zeit aus diversen Gründen so gut wie keinen Umsatz mit der N. gemacht habe. Unter Umständen kann da ein grösserer Strukturvertrieb jedoch eine andere Antwort bekommen. Das Schweizer Ding kenn ich auch - ist von BU soweit entfernt wie ein Dacia von einem Formel1 Boliden. Hatten @Polydeikes und ich gestern schon auf dem Schirm: Ist im Prinzip eine verbesserte Unfallversicherung (-> jährliches Kündigungsrecht!!) mit ein paar Extras. Dafür fehlen gerade die Dinge, die BU ausmachen: - Rentenzahlung, Psyche ist ausgeschlossen usw..usw... Eine entsprechende Seedienstuntauglichkeitsklausel finde ich den Bedingungen dieser "Schweizer BU" ebenfalls nicht. Das Teil taugt daher allenfalls als Ergänzung zu einer BU, oder wenn eine bestimmtes Berufsbild nicht in der BU versicherbar ist. Offensichtlich verstehen die Eidgenossen unter BU was anderes, als wir. @Capt. - halt uns bitte auf dem Laufenden! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Capt. September 3, 2014 Moin, sofern sich was Neues ergibt werde ich natürlich berichten. Wird allerdings ein wenig dauern schätze ich mal. Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag