chrizzy August 30, 2014 Guten Morgen ! erstmal - toller Thread ! Ich befinde mich in ähnlicher Situation wie du und hab deswegen jede Zeile aufgesogen =) den EM ETF werde ich 1:1 übernehmen, viel besser als das was ich mir ausgedacht hatte. Meine aktuell offenen Fragen: Ich möchte gerne noch die Angaben im Bundesanzeiger zur Steuerangelegenheit final richtig verstehen. Ich habe dann grade mal den HSBC mit ausländischem Domizil nachgeschlagen. Für den steht in den Besteuerungsgrundlagen auf Seite 168: ausschüttungsgleiche Erträge des Vorjahres: 0 und beim Teilthesaurierungsbetrag 0,0006898. Verstehe ich das so richtig, dass pro Anteil 0,0006898 $ thesauriert werden, die ich in meiner Steuererklärung angeben muss? Oder ist lediglich der Wert der ausschüttungsgleichen Ertäge des Vorjahres interessant? Risikoarmer Teil: Aktuell habe ich die Verteilung mit 50/50 vorgesehen, da ich nicht vollständig auf die Anleihen verzichten möchte. Wie handhabt ihr, die ebenfalls beide Wege gehen, diesen Teil aktuell? Diese Frage stellt sich mir auch und wurde glaube ich noch nicht beachtet... geht um deinen S&P 500 ETF mit Domizil Irland. Also wenn ich das richtig verstanden habe, muss man die Teilthesaurierungen die im Bundesanzeiger aufgezeigt sind in der Steuer erklären, dass heißt das wäre kein steuereinfaches Produkt.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 August 30, 2014 · bearbeitet August 30, 2014 von otto03 Guten Morgen ! erstmal - toller Thread ! Ich befinde mich in ähnlicher Situation wie du und hab deswegen jede Zeile aufgesogen =) den EM ETF werde ich 1:1 übernehmen, viel besser als das was ich mir ausgedacht hatte. Meine aktuell offenen Fragen: Ich möchte gerne noch die Angaben im Bundesanzeiger zur Steuerangelegenheit final richtig verstehen. Ich habe dann grade mal den HSBC mit ausländischem Domizil nachgeschlagen. Für den steht in den Besteuerungsgrundlagen auf Seite 168: ausschüttungsgleiche Erträge des Vorjahres: 0 und beim Teilthesaurierungsbetrag 0,0006898. Verstehe ich das so richtig, dass pro Anteil 0,0006898 $ thesauriert werden, die ich in meiner Steuererklärung angeben muss? Oder ist lediglich der Wert der ausschüttungsgleichen Ertäge des Vorjahres interessant? Risikoarmer Teil: Aktuell habe ich die Verteilung mit 50/50 vorgesehen, da ich nicht vollständig auf die Anleihen verzichten möchte. Wie handhabt ihr, die ebenfalls beide Wege gehen, diesen Teil aktuell? Diese Frage stellt sich mir auch und wurde glaube ich noch nicht beachtet... geht um deinen S&P 500 ETF mit Domizil Irland. Also wenn ich das richtig verstanden habe, muss man die Teilthesaurierungen die im Bundesanzeiger aufgezeigt sind in der Steuer erklären, dass heißt das wäre kein steuereinfaches Produkt.. Da der ETF keine Thesaurierung ohne Ausschüttung zum Geschäftsjahresende vornimmt und der Ausschüttungsbetrag ausreicht um die auf die ausschüttungsgleichen Beträge anffallenden Steuern abzuführen ist er steuerlich unproblematisch. Genauso verfahren übrigens auch deutsche Ausschütter, siehe z.B. bundesanzeiger zum Ishares Stoxx600. (nur das bei den deutschen die Bedingung: Ausschüttungsbetrag groß genug ...... nicht erfüllt sein muß) Entscheidend ist beim HSBC - keine Thesaurierung ohne Ausschüttung zum Geschäftsjahresende ( wie bei Ishares Dublin üblich ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chrizzy August 30, 2014 Guten Morgen ! erstmal - toller Thread ! Ich befinde mich in ähnlicher Situation wie du und hab deswegen jede Zeile aufgesogen =) den EM ETF werde ich 1:1 übernehmen, viel besser als das was ich mir ausgedacht hatte. Diese Frage stellt sich mir auch und wurde glaube ich noch nicht beachtet... geht um deinen S&P 500 ETF mit Domizil Irland. Also wenn ich das richtig verstanden habe, muss man die Teilthesaurierungen die im Bundesanzeiger aufgezeigt sind in der Steuer erklären, dass heißt das wäre kein steuereinfaches Produkt.. Da der ETF keine Thesaurierung ohne Ausschüttung zum Geschäftsjahresende vornimmt und der Ausschüttungsbetrag ausreicht um die auf die ausschüttungsgleichen Beträge anffallenden Steuern abzuführen ist er steuerlich unproblematisch. Genauso verfahren übrigens auch deutsche Ausschütter, siehe z.B. bundesanzeiger zum Ishares Stoxx600. (nur das bei den deutschen die Bedingung: Ausschüttungsbetrag groß genug ...... nicht erfüllt sein muß) Entscheidend ist beim HSBC - keine Thesaurierung ohne Ausschüttung zum Geschäftsjahresende ( wie bei Ishares Dublin üblich ) Okay - das ging mir zu schnell. Habe eben den angesprochenen UBS EM Titel von thowi, LU0480132876 im Bundesanzeiger ( UBS )herausgesucht und mit dem ishares MSCI EM, DE000A0HGZT7 ( ishares ) verglichen. Beide schütten aus, bei beiden steht der ausgeschüttete Betrag, bei beiden ein ausschüttungsgleicher Betrag, wobei bei iShares noch etwas von Teilthesaurierung steht. Wie erkenne ich jetzt den Unterschied ? Ich habe gelesen, dass der iShares eben nicht steuereinfach ist, hängt das nur an diesem Zusatz der Teilthesaurierung ? Meine zweite Frage richtet sich nochmal zu deinem Text oben, warum ist das ganze Steuer unproblematisch bei dem s&p 500 Produkt ? Es wurde ausgeschüttet und es gibt einen ausschüttungsgleichen Betrag. Wenn die Summe der Ausschüttung höher ist als der ausschüttungsgleiche Betrag ist alles in Ordnung oder wie muss ich das verstehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
thowi August 30, 2014 · bearbeitet August 30, 2014 von thowi Danke chrizzy für deine Rückfragen zum Thema Steuer. Genau die Punkte hätte ich als nächstes angesprochen - bin gespannt auf die Antworten. Ich möchte nochmal kurz die Situation der Renten-ETFs zusammenfassen. iShares eb.rexx ® Government Germany (DE) .............. [WKN: 628946 / ISIN: DE0006289465] Lyxor ETF EuroMts Highest Rated Macro-Weighted Government Bond C-EUR .............. [WKN: LYX0FK / ISIN: FR0010820258] iShares Markit iBoxx ® EUR Liqu. Sov. Capped 1.5-10.5 (DE) .............. [WKN: A0H078 / ISIN: DE000A0H0785] Deka iBoxx EUR Liquid Sovereign Diversified 1-10 UCITS ETF .............. [WKN: ETFL11 / ISIN: DE000ETFL110] ComStage iBoxx € Liq Sovereigns Div Overall TR UCITS ETF .............. [WKN: ETF500 / ISIN: LU0444605645] Zu 1.) Vorteile: 100% AAA-Rating optimal für den Stabilitätsteil, ausschüttend, günstig (0,16 % TER), gutes Fondsvolumen (> 200 Mio.), deutsches Domizil , Anbieter habe ich zwar schon beim Chancenteil, stört mich aber nicht so sehr. Nachteil: Fond ist weniger breit, da er nur deutsche Staatsanleihen enthält. Zu 2.) Vorteile: 100% AAA-Rating optimal für den Stabilitätsteil, breit gestreut über die Eurozone (ohne Italien und Spanien). Günstig (0,17 % TER), deutsches Domizil, Fondsvolumen ist okay (> 100 Mio.), neuer Anbieter, den ich bisher noch nicht im Depot geplant habe. Nachteile: thesaurierend mit ausländischem Domizil und nicht steuereinfach (vollrepliziert). Zu 3.) Vorteile: breit gestreut über die Eurozone, günstig (0,15 % TER), Fondsvolumen ist okay (> 100 Mio.), gedeckelte Kostenquote ("Capped"), Anbieter habe ich zwar schon beim Chancenteil, stört mich aber nicht so sehr. Nachteile: thesaurierend. Der Fonds fokussiert sich eher auf Staatsanleihen mit festem Kupon als auf höchste Bonität ("nur" Investment Grade). Italien und Spanien sind hier mit ca. 40% stark vertreten. Zu 4.) Vorteile: breit gestreut über die Eurozone, günstig (0,15 % TER), deutsches Domizil, neuer Anbieter, den ich bisher noch nicht im Depot geplant habe. Nachteile: thesaurierend. Gleiche Bonitätssituation wie 3., zusätzlich ist das Fondsvolumen mit knapp 20 Mio € zu klein. Zu 5.) Vorteile: breit gestreut über die Eurozone, günstig (0,12 % TER), ausländisches Domizil (Swap - steuereinfach). Neuer Anbieter, den ich bisher noch nicht im Depot geplant habe. Nachteile: thesaurierend. Gleiche Bonitätssituation wie 3., zusätzlich ist das Fondsvolumen mit 40 Mio € sehr klein. Ich denke, für mich kommt entweder der 1. oder der 2. in Betracht. Ob die größere Diversifikation über den Euroraum den steuerlichen Aufwand beim Lyxor wert ist? Ich könnte mir ja auch vorstellen, den 1. mit deutschen Staatsanleihen zu nehmen und später noch einen weiteren hinzu zu nehmen. Schön wäre dann natürlich ein einfacher AAA Eurozone ohne Deutschland gibt's aber nicht. Möglich wäre einer auf beispielsweise französische Staatsanleihen. Oder zusätzlich noch in einer anderen Währung auf amerikanische Staatsanleihen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine August 30, 2014 · bearbeitet August 30, 2014 von Sapine Habe eben den angesprochenen UBS EM Titel von thowi, LU0480132876 im Bundesanzeiger ( UBS )herausgesucht und mit dem ishares MSCI EM, DE000A0HGZT7 ( ishares ) verglichen. Beide schütten aus, bei beiden steht der ausgeschüttete Betrag, bei beiden ein ausschüttungsgleicher Betrag, wobei bei iShares noch etwas von Teilthesaurierung steht. Wie erkenne ich jetzt den Unterschied ? Ich habe gelesen, dass der iShares eben nicht steuereinfach ist, hängt das nur an diesem Zusatz der Teilthesaurierung ? Meine zweite Frage richtet sich nochmal zu deinem Text oben, warum ist das ganze Steuer unproblematisch bei dem s&p 500 Produkt ? Es wurde ausgeschüttet und es gibt einen ausschüttungsgleichen Betrag. Wenn die Summe der Ausschüttung höher ist als der ausschüttungsgleiche Betrag ist alles in Ordnung oder wie muss ich das verstehen? Entscheidend ist was am Geschäftsjahresende passiert und da hast Du beim ishares am 28.2.2014 eben nur eine Thesaurierung und keine Ausschüttung von der Du die fällige Steuer zahlen könntest. Das ist das Problem beim ishares. Die unterjährigen Teilthesaurierungen wären kein Problem. Wenn ich mich recht erinnere muss man bei Ordererteilung beim UBS EM besonders auf den Spread achten. Welchen habt ihr jetzt eigentlich präferiert, HSBC oder UBS? EDITH: HSBC bei S&P und UBS bei EM Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chrizzy August 30, 2014 · bearbeitet August 30, 2014 von chrizzy Habe eben den angesprochenen UBS EM Titel von thowi, LU0480132876 im Bundesanzeiger ( UBS )herausgesucht und mit dem ishares MSCI EM, DE000A0HGZT7 ( ishares ) verglichen. Beide schütten aus, bei beiden steht der ausgeschüttete Betrag, bei beiden ein ausschüttungsgleicher Betrag, wobei bei iShares noch etwas von Teilthesaurierung steht. Wie erkenne ich jetzt den Unterschied ? Ich habe gelesen, dass der iShares eben nicht steuereinfach ist, hängt das nur an diesem Zusatz der Teilthesaurierung ? Meine zweite Frage richtet sich nochmal zu deinem Text oben, warum ist das ganze Steuer unproblematisch bei dem s&p 500 Produkt ? Es wurde ausgeschüttet und es gibt einen ausschüttungsgleichen Betrag. Wenn die Summe der Ausschüttung höher ist als der ausschüttungsgleiche Betrag ist alles in Ordnung oder wie muss ich das verstehen? Entscheidend ist was am Geschäftsjahresende passiert und da hast Du beim ishares am 28.2.2014 eben nur eine Thesaurierung und keine Ausschüttung von der Du die fällige Steuer zahlen könntest. Das ist das Problem beim ishares. Die unterjährigen Teilthesaurierungen wären kein Problem. Wenn ich mich recht erinnere muss man bei Ordererteilung beim UBS EM besonders auf den Spread achten. Welchen habt ihr jetzt eigentlich präferiert, HSBC oder UBS? EDITH: HSBC bei S&P und UBS bei EM Solange also ein ETF Geschäftsjahr von 01.01. bis 31.12. hat (bei UBS usw der Fall) kann er Teilthes. haben, da er die gesamte Summe ja auch nach deutschen Steuerrecht in diesem Jahr ausschüttet. Also ist das eigentliche Problem ausschließlich das iShares-Geschäftsjahr, dass halt bis zum 28.02. geht. ? Ich habe es für mich selbst noch einmal zusammengefasst... Da der HSBC Geschäftsjahr gleich wie in Deutschland hat, ist das irische Domizil also zu vernachlässigen und der ETF ist steuereinfach (bei der aussah. Variante) ? Btw, was mir gerade beim lesen des UBS Dokuments aufgefallen ist, auf der Seite steht eine TER von 0,70% wobei ein Hinweis auf eine Kostensenkung vom letzten Jahr gemacht wurde UBS ETF (LU) MSCI Emerging Markets UCITS ETF (USD) A-dis.. bei justetf ist der ETF mit 0,45% TER ausgewiesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 August 30, 2014 · bearbeitet August 30, 2014 von otto03 Entscheidend ist was am Geschäftsjahresende passiert und da hast Du beim ishares am 28.2.2014 eben nur eine Thesaurierung und keine Ausschüttung von der Du die fällige Steuer zahlen könntest. Das ist das Problem beim ishares. Die unterjährigen Teilthesaurierungen wären kein Problem. Wenn ich mich recht erinnere muss man bei Ordererteilung beim UBS EM besonders auf den Spread achten. Welchen habt ihr jetzt eigentlich präferiert, HSBC oder UBS? EDITH: HSBC bei S&P und UBS bei EM Solange also ein ETF Geschäftsjahr von 01.01. bis 31.12. hat (bei UBS usw der Fall) kann er Teilthes. haben, da er die gesamte Summe ja auch nach deutschen Steuerrecht in diesem Jahr ausschüttet. Also ist das eigentliche Problem ausschließlich das iShares-Geschäftsjahr, dass halt bis zum 28.02. geht. ? Ich habe es für mich selbst noch einmal zusammengefasst... Da der HSBC Geschäftsjahr gleich wie in Deutschland hat, ist das irische Domizil also zu vernachlässigen und der ETF ist steuereinfach (bei der aussah. Variante) ? Btw, was mir gerade beim lesen des UBS Dokuments aufgefallen ist, auf der Seite steht eine TER von 0,70% wobei ein Hinweis auf eine Kostensenkung vom letzten Jahr gemacht wurde UBS ETF (LU) MSCI Emerging Markets UCITS ETF (USD) A-dis.. bei justetf ist der ETF mit 0,45% TER ausgewiesen. Der Termin des Geschäftsjahres ist unwichtig, entscheidend ist ist: findet zum Ende des GJ eine Thesaurierung ohne Ausschüttung statt. Was justetf schreibt ist nicht nur in diesem Fall allenfalls als Hinweis zu betrachten, die von der KAG ausgewiesene TER bezieht sich immer auf die Vergangenheit, eine Kostensenkung wird erst zukünftig wirksam. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine August 30, 2014 Der Termin des Geschäftsjahres ist unwichtig, entscheidend ist ist: findet zum Ende des GJ eine Thesaurierung ohne Ausschüttung statt. Genaugenommen mit nicht ausreichend hoher Ausschüttung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
M_M_M August 30, 2014 PS : Endlich auch mal jemand , der sich mit dem risikoarmen Depotteil intensiver beschäftigt , als die sonstigen 08/15 Nummern hier. Du vergißt hier die stillen Mitleser, einschließlich mir, die genau Deine Ansichten teilen. Tagesgeld ist auch für mich keine wirkliche Option. Sehr interessante Diskussion.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chrizzy August 30, 2014 Der Termin des Geschäftsjahres ist unwichtig, entscheidend ist ist: findet zum Ende des GJ eine Thesaurierung ohne Ausschüttung statt. Genaugenommen mit nicht ausreichend hoher Ausschüttung. Zusammengefasst bzw. verallgemeinert : Der ausgeschüttete Betrag zum Ende des (deutschen) Geschäftsjahres 31.12. muss immer größer / gleich dem thesaurierten Betrag sein, dann muss man nichts zusätzlich in der Steuer angeben. Bsp.1 Ausschüttung : 1 Euro Thesaurierung : 50 Cent --> Steuer ok, keine weitere Veranlassung ? Wundert mich, da es ja eigentlich zu 1,50 Euro zusammengefasst kam, die Thes. bzw. Ausgeschüttet wurden, man aber nur auf den einen Euro Steuer bezahlt hat.. Bsp. 2 Ausschüttung 1 Euro Thesaurierung: 2 Euro Differenz aus beiden = 1 Euro --> das ist der Wert den man dann in der KAP eintragen müsste ? Der eine Euro wurde ja bei der Ausschüttung versteuert, richtig ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 August 30, 2014 · bearbeitet August 30, 2014 von otto03 Genaugenommen mit nicht ausreichend hoher Ausschüttung. Zusammengefasst bzw. verallgemeinert : Der ausgeschüttete Betrag zum Ende des (deutschen) Geschäftsjahres 31.12. muss immer größer / gleich dem thesaurierten Betrag sein, dann muss man nichts zusätzlich in der Steuer angeben. Zum x-ten Mal: Es gibt kein deutsches Geschäftsjahr, der Termin des GJ-Ende ist völlig belanglos, das Ende des GJ hat nichts mit dem deutschen Steuerjahr (=Kalenderjahr) zu tun. PS: der Rest des ausgeschütteten Betrages nach Versteuerung des ausgeschütteten Betrages muß ausreichen die Steuer auf den ausschüttungsgleichen Betrag zu zahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chrizzy August 30, 2014 Zusammengefasst bzw. verallgemeinert : Der ausgeschüttete Betrag zum Ende des (deutschen) Geschäftsjahres 31.12. muss immer größer / gleich dem thesaurierten Betrag sein, dann muss man nichts zusätzlich in der Steuer angeben. Zum x-ten Mal: Es gibt kein deutsches Geschäftsjahr, der Termin des GJ-Ende ist völlig belanglos, das Ende des GJ hat nichts mit dem deutschen Steuerjahr (=Kalenderjahr) zu tun. PS: der Rest des ausgeschütteten Betrages nach Versteuerung des ausgeschütteten Betrages muß ausreichen die Steuer auf den ausschüttungsgleichen Betrag zu zahlen. Bitte ein Beispiel - für jemand der nicht so tief in der Materie drin ist... Es ist teils schwierig nachzuvollziehen - obwohl ich sehr viel darüber gelesen habe. Ein Beispiel wird es vllt deutlicher bzw. eindeutig machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 August 30, 2014 · bearbeitet August 30, 2014 von otto03 Zum x-ten Mal: Es gibt kein deutsches Geschäftsjahr, der Termin des GJ-Ende ist völlig belanglos, das Ende des GJ hat nichts mit dem deutschen Steuerjahr (=Kalenderjahr) zu tun. PS: der Rest des ausgeschütteten Betrages nach Versteuerung des ausgeschütteten Betrages muß ausreichen die Steuer auf den ausschüttungsgleichen Betrag zu zahlen. Bitte ein Beispiel - für jemand der nicht so tief in der Materie drin ist... Es ist teils schwierig nachzuvollziehen - obwohl ich sehr viel darüber gelesen habe. Ein Beispiel wird es vllt deutlicher bzw. eindeutig machen. Für ausländische Ausschütter/Thesaurierer/Teilthesaurierer oder was auch immer Geschäftsjahresende 28.02. ausschüttungsgleiche Erträge : 2,00€ keine Ausschüttung steuerhäßlich, ausschüttugsgleiche Erträge müssen im Folgekalenderjahr für das vorangegangene Steuer-/Kalenderjahr erklärt werden. Geschäftsjahresende 28.02. ausschüttungsgleiche Erträge: 0,50€ Ausschüttung: 1,50€ steuerschön: 0,73625*Ausschüttung > 0,26375*ausschüttungsgleiche Erträge; Steuer für ausschüttungsgleiche Erträge kann abgeführt werden Geschäftsjahresende 28.02 ausschüttungsgleiche Erträge 1,80€ Ausschüttung 0,20€ steuerhäßlich: 0,73625*Ausschüttung < 0,23675*ausschüttungsgleiche Erträge; eher theoretischer Fall, ist mir bisher nicht untergekommen Bei Zwischenausschüttungen gilt dasselbe Verfahren, hier reicht jedoch in aller Regel die Ausschüttung Zwischenthesaurierungen ohne Ausschüttung gibt es meines Wissens nicht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chrizzy August 30, 2014 Bitte ein Beispiel - für jemand der nicht so tief in der Materie drin ist... Es ist teils schwierig nachzuvollziehen - obwohl ich sehr viel darüber gelesen habe. Ein Beispiel wird es vllt deutlicher bzw. eindeutig machen. Für ausländische Ausschütter/Thesaurierer/Teilthesaurierer oder was auch immer Geschäftsjahresende 28.02. ausschüttungsgleiche Erträge : 2,00€ keine Ausschüttung steuerhäßlich, ausschüttugsgleiche Erträge müssen im Folgekalenderjahr für das vorangegangene Steuer-/Kalenderjahr erklärt werden. Geschäftsjahresende 28.02. ausschüttungsgleiche Erträge: 0,50€ Ausschüttung: 1,50€ steuerschön: 0,73625*Ausschüttung > 0,26375*ausschüttungsgleiche Erträge; Steuer für ausschüttungsgleiche Erträge kann abgeführt werden Geschäftsjahresende 28.02 ausschüttungsgleiche Erträge 1,80€ Ausschüttung 0,20€ steuerhäßlich: 0,73625*Ausschüttung < 0,23675*ausschüttungsgleiche Erträge; eher theoretischer Fall, ist mir bisher nicht untergekommen Bei Zwischenausschüttungen gilt dasselbe Verfahren, hier reicht jedoch in aller Regel die Ausschüttung Zwischenthesaurierungen ohne Ausschüttung gibt es meines Wissens nicht Beispiel verstanden, nur erschließt sich für mich dann nicht warum speziell der ishares MSCI EM nicht steuereinfach ist.... aus dem Bundesanzeiger für dieses Jahr klick Betrag der Ausschüttung : 0,1540002* 0,73625 = 0,1133... Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge: 0,0067113 *0,26375 = 0,0067... oberer Betrag > unterer Betrag Habe die anderen Dokumente geöffnet, da ist jedes Mal das Gleiche !? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 August 30, 2014 · bearbeitet August 30, 2014 von otto03 Welcher Ishares EM - bitte immer mit WKN/ISIN (Direktverlinkung Bundesanzeiger funktioniert nicht) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chrizzy August 30, 2014 Welcher Ishares EM - bitte immer mit WKN/ISIN sorry... iShares MSCI Emerging Markets UCITS ETF (Inc) ISIN: IE00B0M63177 / DE000A0HGZT7 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 August 30, 2014 · bearbeitet August 30, 2014 von otto03 Welcher Ishares EM - bitte immer mit WKN/ISIN sorry... iShares MSCI Emerging Markets UCITS ETF (Inc) ISIN: IE00B0M63177 / DE000A0HGZT7 Thesaurierung ohne Ausschüttung Deine Zahlen beziehen sich auf eine unterjährige(des Geschäftsjahres) Zwischenausschüttung, die war in der Tat unproblematisch Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
thowi August 30, 2014 · bearbeitet August 30, 2014 von thowi chrizzy, deine Werte stammen aus der 1. Zwischenausschüttung. Es gibt allerdings mehrere Angaben zu ausschüttungsgleichen Erträge. Es gibt "ausschüttungsgleiche Erträge" oder alternativ eine Aufschlüsselung in "ausschüttungsgleiche Erträge des Vorjahres" und "ausschüttungsgleiche Erträge (Teilthesaurierungsbetrag)", z.B. beim DE000A1C22M3. Alle drei sind gleich zu behandeln, richtig. D.h., einfach die Beträge addieren und wie oben beschrieben nachrechnen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 August 30, 2014 · bearbeitet August 30, 2014 von otto03 chrizzy, deine Werte stammen aus der 1. Zwischenausschüttung. Es gibt allerdings mehrere Angaben zu ausschüttungsgleichen Erträge. Es gibt "ausschüttungsgleiche Erträge" oder alternativ eine Aufschlüsselung in "ausschüttungsgleiche Erträge des Vorjahres" und "ausschüttungsgleiche Erträge (Teilthesaurierungsbetrag)", z.B. beim DE000A1C22M3. Alle drei sind gleich zu behandeln, richtig. D.h., einfach die Beträge addieren und wie oben beschrieben nachrechnen? Sehe nur 0,000000 bei Vorjahre Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chrizzy August 30, 2014 chrizzy, deine Werte stammen aus der 1. Zwischenausschüttung. Es gibt allerdings mehrere Angaben zu ausschüttungsgleichen Erträge. Es gibt "ausschüttungsgleiche Erträge" oder alternativ eine Aufschlüsselung in "ausschüttungsgleiche Erträge des Vorjahres" und "ausschüttungsgleiche Erträge (Teilthesaurierungsbetrag)", z.B. beim DE000A1C22M3. Alle drei sind gleich zu behandeln, richtig. D.h., einfach die Beträge addieren und wie oben beschrieben nachrechnen? Das ist aber auch kompliziert mit so vielen Dokumente...Da lobe ich mir die Daten von deinem HSBC S&P 500 ETF... Ein Dokument, man findet direkt die Endausschüttung. Ich habe übrigens den von dir genannten ETF auf den S&P 500 übernommen, der klingt wirklich gut bei den sehr geringen Kosten, physisch und auch noch steuereinfach trotz Domizil in IE @otto: Vielen Dank für die Mühe !!! Habe mir da direkt einen Haken dran gemacht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
thowi August 30, 2014 · bearbeitet August 30, 2014 von thowi Sorry, ich meinte nicht wertmäßig. Es gibt in dem von mir genannten zwei Zeilen: Eine Zeile mit "ausschüttungsgleiche Erträge des Vorjahres" = 0 und eine weitere Zeile mit "ausschüttungsgleiche Erträge (Teilthesaurierungsbetrag)" = 0,0007937 (Seite 173) Was ist mit diesem Wert von 0,0007937? Den muss ich wie oben beschrieben mit den Ausschüttungen von 0,1775806 verrechnen, also: 1. Ausschüttungsbetrag 0,1775806 * 0,73625 = 0,13074 2. ( Ausschüttungsgleiche Erträge des Vorjahres 0,0 + ausschüttungsgleiche Eträge (Theilthesaurierung) 0,0007937 ) * 0,26375 = 0,00021 --> Ausschüttung 0,13 > ausschüttungsgleiche Erträge 0,0002 , alles gut. Hinweis: Kirchensteuer ggfs. nicht vergessen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 August 30, 2014 Zusammenfassend kann man sagen: In aller Regel gibt es nur steuerliche Probleme der Handhabung bei ausländischen Komplett-Thesaurierern und bei ausländischen Ausschüttern die zum Geschäftsjahresende keine Ausschüttung vornehmen. Typische Vertreter Ishares und SPDRs. Wird ausgeschüttet zum Geschäftsjahresende besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit auf das Prädikat "steuerschön" - manchmal gibt es aber auch hier Überraschungen, habe selbst einen ausländischen Ausschütter (A1JHNE ubs etf msci emu small cap) der zu meinem Erstaunen zum Geschäftjahresende in 2013 (obwohl er im Vorjahr ausschüttete) nichts ausschüttete sondern komplett thesaurierte - die Beträge waren den Herrschaften wohl zu klein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine August 30, 2014 Wobei man sagen muss, dass das Verlustrisiko bei Minibeträgen auch entsprechend klein ist. Man muss sie zwar einmalig in der Steuererklärung angeben, aber wenn man sie beim Verkauf vergisst vom FA zurückzufordern, dann ist der Schaden auch entsprechend klein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
thowi August 30, 2014 Spannend. Naja, ich hab mir fix ein Excel gebaut, wo ich einfach jährlich die Werte ausm Bundesanzeiger einticker und dann unter jedem ETF für jedes Jahr eine grüne oder rote Kiste bekomme - dann weiß ich Bescheid Danke dir Otto für deine Geduld! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chrizzy August 30, 2014 In jedem Fall Danke für meine Zwischenfragen, ich hoffe ich habe denn Sinn und Zweck dieses Theras nicht vollgespammt - sorry @thowi Aber endlich - nach 2 Wochen mitlesen in diesem Forum - habe ich das Gefühl die richtige Strategie gefunden zu haben. Ich hatte erst einen anderen S&P 500 ETF, werde jetzt aber was die 3 Aktien ETF betrifft genauso bei mir selbst verfahren wie der TO thowi, da sowohl seine Situation als auch Anlageziel, Horizont usw. nahezu "identisch" auf mich übertragbar ist. Wir können uns dann in ein paar Jahren die Hände reichen oder sind gemeinsam arm geworden haha Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag