corvus_maximus August 21, 2014 Hallo zusammen, ich werde voraussichtlich Anfang 2015, nach Abschluss meines Studiums, als WiMi im öffentlichen Dienst eingestellt. Die Beschäftigung wird ca. 5 Jahre dauern und ist mit VL bedacht. Für die Zeit danach habe ich mir vertraglich eine Einstellungsgarantie bei einem Konzern gesichert, der keine VL zahlt, sondern einen eigenen Pensionsfonds unterhält. Ich werde also nur für ca. 5 Jahre VL bekommen. Weitere Angaben: 1) Da ich eine Vollzeitstelle im öffentlichen Dienst (E13) bekomme und ledig bin, werde ich wohl weder die Arbeitnehmersparzulage noch Wohnungsbauprämie bekommen. Sehe ich das richtig? 2) Ich habe von der LBS noch uralte Bausparverträge aus den 1990er Jahren, die mit 4-5% verzinst werden. Ich habe nicht vor, das Geld zweckgebunden einzusetzen. Die Verträge sind zugeteilt (die Zuteilung habe ich aber nicht angenommen), bis zum Erreichen der Bausparsumme sind aber noch ein paar tausend Euro Luft. Sobald sie überzahlt sind, möchte ich das Guthaben reinverstieren (Aktien-ETFs und/oder Festgeldkonto). Ich nutze die Bausparverträge also solange als hochverzinstes Festgeldkonto, wie es noch geht. Fragen: a - Macht es Sinn, die VL auf den Bausparvertrag zu zahlen, oder soll ich mir ein Festgeldkonto bei einer anderen Bank holen? b - Falls ich evtl. mal heiraten sollte, könnte ich bei VL auf einem Bausparvertrag doch wieder prämienberechtigt sein, bei VL mit Banksparplan nicht, oder? c - Ich habe im Netz gelesen, dass man bei VL den alten Bausparvertrag mindestens 7 jahre gesperrt halten muss. Gilt dies auch, wenn man nur die VL bekommt, aber nicht prämienberechtigt ist? d - Was passiert mit den VL (und den ggf. gezahlten Prämien), wenn die LBS den Vertrag von sich aus kündigen sollte? Müsste ich die VL dann zurückzahlen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine August 21, 2014 Über pro und contra Verwendung des Bausparers kann ich nichts beitragen. Zulagenberechtigt wirst Du nicht sein, sofern Du eine Vollzeitstelle antrittst. Auch nach der Heirat kann sich das nur ändern, falls Deine Holde keine eigenen Einkünfte hat. Die Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen) liegt beim Bausparer bei 35.800 Euro für verheiratete. Dann allerdings ist die potentielle Zulage im Vergleich zur gesparten Lohnsteuer nur ein paar Erdnüsse wert. Bei Heirat kannst Du natürlich immer noch in ein anderes Produkt wechseln, wobei die Sperrfrist von dem Moment an startet. Neben dem Bausparer kommt auch ein Aktienfonds in Frage falls Du Anspruch auf eine staatliche Förderung realisieren möchtest. Banksparpläne werden nicht gefördert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker August 21, 2014 Hallo zusammen, ich werde voraussichtlich Anfang 2015, nach Abschluss meines Studiums, als WiMi im öffentlichen Dienst eingestellt. Die Beschäftigung wird ca. 5 Jahre dauern und ist mit VL bedacht. Für die Zeit danach habe ich mir vertraglich eine Einstellungsgarantie bei einem Konzern gesichert, der keine VL zahlt, sondern einen eigenen Pensionsfonds unterhält. Ich werde also nur für ca. 5 Jahre VL bekommen. Weitere Angaben: 1) Da ich eine Vollzeitstelle im öffentlichen Dienst (E13) bekomme und ledig bin, werde ich wohl weder die Arbeitnehmersparzulage noch Wohnungsbauprämie bekommen. Sehe ich das richtig? 2) Ich habe von der LBS noch uralte Bausparverträge aus den 1990er Jahren, die mit 4-5% verzinst werden. Ich habe nicht vor, das Geld zweckgebunden einzusetzen. Die Verträge sind zugeteilt (die Zuteilung habe ich aber nicht angenommen), bis zum Erreichen der Bausparsumme sind aber noch ein paar tausend Euro Luft. Sobald sie überzahlt sind, möchte ich das Guthaben reinverstieren (Aktien-ETFs und/oder Festgeldkonto). Ich nutze die Bausparverträge also solange als hochverzinstes Festgeldkonto, wie es noch geht. Fragen: a - Macht es Sinn, die VL auf den Bausparvertrag zu zahlen, oder soll ich mir ein Festgeldkonto bei einer anderen Bank holen? b - Falls ich evtl. mal heiraten sollte, könnte ich bei VL auf einem Bausparvertrag doch wieder prämienberechtigt sein, bei VL mit Banksparplan nicht, oder? c - Ich habe im Netz gelesen, dass man bei VL den alten Bausparvertrag mindestens 7 jahre gesperrt halten muss. Gilt dies auch, wenn man nur die VL bekommt, aber nicht prämienberechtigt ist? d - Was passiert mit den VL (und den ggf. gezahlten Prämien), wenn die LBS den Vertrag von sich aus kündigen sollte? Müsste ich die VL dann zurückzahlen? a.) Es macht sogar viel Sinn deine vorhandenen BSVs weiterzubesparen, du kannst solange weitersparen bis der Vertrag voll ist. Bei einigen TEU die noch frei sind, hast du für die nächsten Jahre Ruhe. b.) Ja, könnte sein. Kommt auf das Einkommen deiner dann Ehefrau an. c.) Nein, die 7 Jahre Frist gelten nur wenn du die Prämien abgreifen willst. Ohne Prämien kannst du den Vertrag je nach Vertragsbedingungen des BSV jederzeit auflösen. d.) Den Fall kenne ich nicht, kann ich dir leider nicht beantworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle August 21, 2014 a.) Es macht sogar viel Sinn deine vorhandenen BSVs weiterzubesparen, du kannst solange weitersparen bis der Vertrag voll ist. Bei einigen TEU die noch frei sind, hast du für die nächsten Jahre Ruhe. Und wenn du sie nicht weiterbesparst hast du noch länger was davon. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
corvus_maximus August 21, 2014 · bearbeitet August 21, 2014 von corvus_maximus a.) Es macht sogar viel Sinn deine vorhandenen BSVs weiterzubesparen, du kannst solange weitersparen bis der Vertrag voll ist. Bei einigen TEU die noch frei sind, hast du für die nächsten Jahre Ruhe. Und wenn du sie nicht weiterbesparst hast du noch länger was davon. Ja, da denke ich auch gerade drüber nach. Einerseits wäre es sinnvoll, etwas in diese Verträge einzuzahlen. Andererseits verlängert sich die Laufzeit, wenn ich nichts einzahle. Laut ABB muss ich monatlich die Regelsparleistung einzahlen. Das habe ich aber noch nie getan. Weiß jemand, warum die LBS mir nicht droht? Eigentlich verletze ich durch eine zu geringe Sparleistung die Vertragsbedingungen.Theoretisch, wenn die LBS mir nicht droht, könnten die Verträge wohl noch viele Jahre/Jahrzehnte laufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle August 21, 2014 Ja, da denke ich auch gerade drüber nach. Einerseits wäre es sinnvoll, etwas in diese Verträge einzuzahlen. Andererseits verlängert sich die Laufzeit, wenn ich nichts einzahle. Laut ABB muss ich monatlich die Regelsparleistung einzahlen. Das habe ich aber noch nie getan. Weiß jemand, warum die LBS mir nicht droht? Eigentlich verletze ich durch eine zu geringe Sparleistung die Vertragsbedingungen.Theoretisch, wenn die LBS mir nicht droht, könnten die Verträge wohl noch viele Jahre/Jahrzehnte laufen. Mein alter LBS-Vertrag Vario 99/3 ( LBS RLP ) sieht keine Mindestbesparung vor, er steht nur noch wenige 100 € vor der Bausparsumme. Wird mit 2 % verzinst und der 2 % Bonus läuft nebenher und erhöht nicht das Guthaben. BSS ist mit 30 TDM leider klein, war damals meine übliche Größe. Die richtig fetten habe ich bei der Debeka und die laufen wegen der Grundverzinsung von 3 % schneller voll, aber selbst die mit 50 % Besparung werde ich nicht mehr lange besparen, so maximal bis 70 %. Dort hat man mir nicht erlaubt mehr als den Regelsparbeitrag zu leisten, was ich inzwischen gut finde. Wenn man die über 98 % bespart, entfällt der Bonus weil man den nur erhält solange man auf das Darlehen verzichten kann. Bei der LBS gibt diese Trickserei nicht. Dafür sind es auch keine echten 4 % weil sich der Bonus nicht mitverzinst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
corvus_maximus August 21, 2014 · bearbeitet August 21, 2014 von corvus_maximus Ja, da denke ich auch gerade drüber nach. Einerseits wäre es sinnvoll, etwas in diese Verträge einzuzahlen. Andererseits verlängert sich die Laufzeit, wenn ich nichts einzahle. Laut ABB muss ich monatlich die Regelsparleistung einzahlen. Das habe ich aber noch nie getan. Weiß jemand, warum die LBS mir nicht droht? Eigentlich verletze ich durch eine zu geringe Sparleistung die Vertragsbedingungen.Theoretisch, wenn die LBS mir nicht droht, könnten die Verträge wohl noch viele Jahre/Jahrzehnte laufen. Mein alter LBS-Vertrag Vario 99/3 ( LBS RLP ) sieht keine Mindestbesparung vor, er steht nur noch wenige 100 € vor der Bausparsumme. Wird mit 2 % verzinst und der 2 % Bonus läuft nebenher und erhöht nicht das Guthaben. BSS ist mit 30 TDM leider klein, war damals meine übliche Größe. Die richtig fetten habe ich bei der Debeka und die laufen wegen der Grundverzinsung von 3 % schneller voll, aber selbst die mit 50 % Besparung werde ich nicht mehr lange besparen, so maximal bis 70 %. Dort hat man mir nicht erlaubt mehr als den Regelsparbeitrag zu leisten, was ich inzwischen gut finde. Wenn man die über 98 % bespart, entfällt der Bonus weil man den nur erhält solange man auf das Darlehen verzichten kann. Bei der LBS gibt diese Trickserei nicht. Dafür sind es auch keine echten 4 % weil sich der Bonus nicht mitverzinst. Also ich habe LBS Vario/B1 von 1997 und 1999. Das Vertragsdokument, das mir vorliegt, lautet "Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge [...] -Tarif 4 - (LBS Vario)" für 1990 - 2012. Dort steht drin, dass man jeden Monat 3 Promill der Bausparsumme einzahlen muss. Wenn man das nicht tut, darf die LBS drohen. Wenn man nach 3 Monaten nicht reagiert, darf die LBS kündigen. Trifft diese Bedingung nicht auf deinen LBS-Vertrag zu? Keine echten 4 %, weil es keinen Zinseszins gibt? Ich weiß nicht. Ich habe mal versucht, den Bonus nachzurechnen. Eigentlich stehen mir 1,5 % Bonus zu. Komischerweise wird mir jedes Jahr mehr Bonus gutgeschrieben (echter Bonuszins steigt von Jahr zu Jahr, liegt bei über 1,5 %). Ich vermute mal, weil die von der LBS die Zinseszinsen doch berücksichtigen. Oder hast du eine andere Erklärung? Was ich mich noch frage: Muss ich bei der LBS zukünftig/rückwirkend auf den Bonus verzichten, wenn ich den Vertrag überzahle? Was passiert, wenn ich bei der Bausparsumme angekommen bin? Übrigens: Es ist wohl nicht so wichtig, ob der Vertrag noch 20 oder 25 Jahre läuft. Ich gehe davon aus, dass wir irgendwann auch mal wieder höhere Zinsen haben werden. Dann kann man sich auch neue Sparverträge/Festgeldkonten sichern. Ich glaube aber, dass die Bausparkassen in Zukunft nicht ganz so blöd sein werden und sich ex ante ein paar Kündigungsklauseln für die nächste Niedrigzinsphase einfallen lassen werden. Was ich noch machen werde: Den Freistellungsauftrag vom Bausparvertrag wegnehmen. Dann hebt wenigstens das Finanzamt einen Teil des Guthabens vom Bausparvertrag ab, sodass er nicht so schnell vollläuft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle August 22, 2014 Was ich noch machen werde: Den Freistellungsauftrag vom Bausparvertrag wegnehmen. Dann hebt wenigstens das Finanzamt einen Teil des Guthabens vom Bausparvertrag ab, sodass er nicht so schnell vollläuft. Das ist ein wichtiger Punkt ! Bei Gelegenheit krame ich die alten Bedingungen wieder heraus, in der Praxis hat sich die LBS außer mit dem jährlichen Kontoauszug nie wieder bei mir gemeldet. Die einzelnen LBSs sind teilweise unterschiedlich, dazu kommen noch die Varianten. Zumindest kann man warten bis sich die LBS meldet und dann reagieren. Bonus gibts bei Überzahlung nicht mehr, der bisherige Bonus müsste erhalten bleiben. Ich werde wohl bei 99 % auszahlen lassen um alle Unsicherheiten raus zu nehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi August 22, 2014 Was ich mich noch frage: Muss ich bei der LBS zukünftig/rückwirkend auf den Bonus verzichten, wenn ich den Vertrag überzahle? Was passiert, wenn ich bei der Bausparsumme angekommen bin? Es scheint bei einigen Bausparkassen tatsächlich so zu sein, dass man dann den Bonus verliert (weil man ja kein Darlehen bekommen kann, auf das man verzichten könnte). Bei der Debeka ist das wohl so, wobei ich das schon sehr seltsam finde. Fraglich, ob das rechtlich so ok ist. Bei (vielen) anderen Bausparkassen gibt es so ein Knock-Out jedenfalls nicht. Im Zweifel würde ich schriftlich anfragen, bis zu welchen Datum der Darlehensverzicht erklärt werden muss, damit man den Bonusanspruch nicht verliert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
corvus_maximus August 22, 2014 · bearbeitet August 22, 2014 von corvus_maximus Was ich noch machen werde: Den Freistellungsauftrag vom Bausparvertrag wegnehmen. Dann hebt wenigstens das Finanzamt einen Teil des Guthabens vom Bausparvertrag ab, sodass er nicht so schnell vollläuft. Das ist ein wichtiger Punkt ! Bei Gelegenheit krame ich die alten Bedingungen wieder heraus, in der Praxis hat sich die LBS außer mit dem jährlichen Kontoauszug nie wieder bei mir gemeldet. Die einzelnen LBSs sind teilweise unterschiedlich, dazu kommen noch die Varianten. Zumindest kann man warten bis sich die LBS meldet und dann reagieren. Bonus gibts bei Überzahlung nicht mehr, der bisherige Bonus müsste erhalten bleiben. Ich werde wohl bei 99 % auszahlen lassen um alle Unsicherheiten raus zu nehmen. Ja, es kann sein, dass wir Verträge von unterschiedlichen LBSsen haben. Und dass die Bedingungen daher unterschiedlich sind. Bei 99% auszahlen lassen? Das könnte man tatsächlich sicherheitshalber machen, es wäre aber schade! Denn wenn man tatsächlich nur auf den zukünftigen Bonus verzichtet, dann hätte man bei Überzahlung ein Termingeldkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist, das mit 2,5 % verzinst wird. Wo gibt es das derzeit noch? Man müsste sich nur vergewissern, dass der bisherige Bonus erhalten bleibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
corvus_maximus August 22, 2014 Was ich mich noch frage: Muss ich bei der LBS zukünftig/rückwirkend auf den Bonus verzichten, wenn ich den Vertrag überzahle? Was passiert, wenn ich bei der Bausparsumme angekommen bin? Es scheint bei einigen Bausparkassen tatsächlich so zu sein, dass man dann den Bonus verliert (weil man ja kein Darlehen bekommen kann, auf das man verzichten könnte). Bei der Debeka ist das wohl so, wobei ich das schon sehr seltsam finde. Fraglich, ob das rechtlich so ok ist. Bei (vielen) anderen Bausparkassen gibt es so ein Knock-Out jedenfalls nicht. Im Zweifel würde ich schriftlich anfragen, bis zu welchen Datum der Darlehensverzicht erklärt werden muss, damit man den Bonusanspruch nicht verliert. Genau das ist der entscheidende Punkt. Allerdings würde ich die LBS damit auf meine uralten, hochverzinsten Bausparverträge aufmerksam machen. Da meine Sparleistung chronisch zu gering ist, bin ich etwas skeptisch, ob eine offizielle Anfrage eine gute Idee ist (ich habe über Jahre hinweg zusammen mit den Zinsen nur soviel eingezahlt, dass ich gerade so die Wohnungsbauprämie erhalten habe). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi August 22, 2014 · bearbeitet August 22, 2014 von andjessi Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Bausparkasse nach Erreichen des Mindesguthaben und dem Erreichen der erforderlichen Bewertungszahl überhaupt weitere Einzahlungen verlangen kann. Der prinzipielle Zweck (nämlich ein Darlehen erlangen zu können) ist ja erreicht. Meiner Meinung müsste man einen solchen Baupsarvertrag "ewig" ruhen lassen können (mindestens so lange bis durch Zinsen die Bausparsumme erreicht wurde). Ist bestimmt mal ein Thema für den Ombudsmann oder für eine gerichtliche Klärung, wenn eine Bausparkasse hier was versucht. Irgendeine Bausparkasse versucht ja gerade auch, Verträge vorzeitig zu beenden, weil Bausparsumme + Bonuszinsen (die noch nicht gutgeschrieben wurden) die Bausparsumme überschreiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
corvus_maximus August 22, 2014 · bearbeitet August 22, 2014 von corvus_maximus Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Bausparkasse nach Erreichen des Mindesguthaben und dem Erreichen der erforderlichen Bewertungszahl überhaupt weitere Einzahlungen verlangen kann. Der prinzipielle Zweck (nämlich ein Darlehen erlangen zu können) ist ja erreicht. Meiner Meinung müsste man einen solchen Baupsarvertrag "ewig" ruhen lassen können (mindestens so lange bis durch Zinsen die Bausparsumme erreicht wurde). Ist bestimmt mal ein Thema für den Ombudsmann oder für eine gerichtliche Klärung, wenn eine Bausparkasse hier was versucht. Irgendeine Bausparkasse versucht ja gerade auch, Verträge vorzeitig zu beenden, weil Bausparsumme + Bonuszinsen (die noch nicht gutgeschrieben wurden) die Bausparsumme überschreiten. Dann müsste man den Vertrag tatsächlich juristisch prüfen lassen. Das wäre mir momentan ein wenig zu aufwändig. Vor allem: Was soll das kosten? Welche Rechtsschutzversicherung zahlt denn sowas? Übrigens: Auch schon in der Phase vor der Zuteilung habe ich die Regelsparleistung nicht erreicht. Und die LBS hat sich trotzdem nicht beschwert. Irgend etwas ist komisch an diesen Verträgen, oder die LBS schläft. Aber für uns Sparer ist das ja gut so. :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi August 22, 2014 Ist zwar schon etwas älter, aber der Artikel passt: http://www.geldtipps.de/immobilien/finanzieren/so-retten-sie-ihren-hoch-verzinsten-bausparvertrag Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
corvus_maximus August 23, 2014 Ist zwar schon etwas älter, aber der Artikel passt: http://www.geldtipps...-bausparvertrag Der passt tatsächlich. Leider ist es bei den strittigen Fragen von oben so, dass es laut Artikel auf die individuellen Vertragsbedingungen und die (noch nicht gefestigte) Rechtsprechung ankommt. Dann bleibt wohl nur übrig, den Vertrag genau zu prüfen und künftige Prozesse abzuwarten...Oder hoffen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag