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waschhascht

Postbank Beurteilung

Empfohlene Beiträge

neysee

Mir sind bei einigen von Euch allerdings auch die Augen aufgegangen.

 

Das kann ich nicht nachvollziehen. Ein nicht geringer Anteil deiner Beiträge in den letzten Jahren bringt zum Ausdruck, dass du dieses Forum eigentlich schlecht und die abgegebenen Kommentare blöd findest. Eine Auffassung, die sicher subjektiv, aber legitim ist. Nun veröffentlichst du einen Beitrag, und stellst wieder fest, dass dieses Forum schlecht und die abgegebenen Kommentare blöd sind. Das ist dann aber nicht überraschend und wenig die Augen öffnend.

 

So ganz ist mir nicht klar, was du willst. Du bist der Meinung, das Forum ist schlecht. Schreibst aber trotzdem imForum, weil dir Unrecht geschah, und alle es wissen sollen. Nun wird dir diese Information nicht ausreichend gedankt, was ein weiterer Hinweis ist, dass das Forum schlecht ist.

 

Würde es also deinem Seelenfrieden dienen, wenn ich dir beitrete und feststelle: Das Forum ist schlecht, die Postbank noch viel mehr, und dir geschah Unrecht? Das mache ich dann gerne.

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Kolle

Dann gebe ich abschließend auch noch meinen Senf dazu: Mich hat vor allem der Titel angekratzt: "Postbank Beurteilung - Ohmacht vor Inkompetenz". Hätte er geschrieben: "Problem mit Kontoschließung nach Tod von Angehörigen" oder so ähnlich, wäre ich davon ausgegangen dass jemand Hilfe braucht wie man mit sowas umgeht. Im Zusammenhang mit der Beratungsresistenz war mir klar, dass Beurteilung hier einer Vorverurteilung gleichkam um Frust abzuladen, nicht um wirklich Tipps zu erhalten. Wir kennen auch nur einen Ausschnitt der Geschichte, vielleicht waren es gar gute, berechtigte und andere Personen schützende Gründe die die Postbank zu ihrer Handlungsweise führte.

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waschhascht

Mir sind bei einigen von Euch allerdings auch die Augen aufgegangen.

 

Das kann ich nicht nachvollziehen. Ein nicht geringer Anteil deiner Beiträge in den letzten Jahren bringt zum Ausdruck, dass du dieses Forum eigentlich schlecht und die abgegebenen Kommentare blöd findest. Eine Auffassung, die sicher subjektiv, aber legitim ist. Nun veröffentlichst du einen Beitrag, und stellst wieder fest, dass dieses Forum schlecht und die abgegebenen Kommentare blöd sind. Das ist dann aber nicht überraschend und wenig die Augen öffnend.

 

So ganz ist mir nicht klar, was du willst. Du bist der Meinung, das Forum ist schlecht. Schreibst aber trotzdem imForum, weil dir Unrecht geschah, und alle es wissen sollen. Nun wird dir diese Information nicht ausreichend gedankt, was ein weiterer Hinweis ist, dass das Forum schlecht ist.

 

Würde es also deinem Seelenfrieden dienen, wenn ich dir beitrete und feststelle: Das Forum ist schlecht, die Postbank noch viel mehr, und dir geschah Unrecht? Das mache ich dann gerne.

Du hast mit Deinem Kommentar wunderbar den Durchschnitt der antwortenden Forumleser skizziert. Erst ein bischen attackieren, weil Euch ja langweilig ist, und dann ironische abwertende Bemerkungen als Schlusspunkt. Was ich am Forum bemängele, ist nur die Unübersichtlichkeit in der Startseite. 100 Schubladen - welches ist die richtige? Wo lese ich denn die Antworten zu diesem Thema? Nur wenn ich die richtige Rubrik erraten habe und mich durchwühle. Aber es liegt doch an mir selbst, das Forum zu benutzen oder nicht.

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waschhascht
· bearbeitet von waschhascht

Dann gebe ich abschließend auch noch meinen Senf dazu: Mich hat vor allem der Titel angekratzt: "Postbank Beurteilung - Ohmacht vor Inkompetenz". Hätte er geschrieben: "Problem mit Kontoschließung nach Tod von Angehörigen" oder so ähnlich, wäre ich davon ausgegangen dass jemand Hilfe braucht wie man mit sowas umgeht. Im Zusammenhang mit der Beratungsresistenz war mir klar, dass Beurteilung hier einer Vorverurteilung gleichkam um Frust abzuladen, nicht um wirklich Tipps zu erhalten. Wir kennen auch nur einen Ausschnitt der Geschichte, vielleicht waren es gar gute, berechtigte und andere Personen schützende Gründe die die Postbank zu ihrer Handlungsweise führte.

Beratungsresistenz? Wer hat konkret zur Lösung meines Problems beigetragen? KONKRET? Da ich aber auch über einen durchschnittlichen Intelligenzquotienten verfüge, konnte ich mir selbst helfen, indem ich jetzt zufällig erfahren habe, dass es eine Nachlassabteilung bei der Postbank gibt. Das wäre der richtige Hinweis gewesen. Jetzt ist das Konto wieder geöffnet - aber nicht mit Hilfe eines neunmalklugen Menschen wie Dir. Wie meistens hier: Zum Schluss Deines Kommentars wird es wieder beleidigend.

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Sapine

Wobei neysee gerade keiner ist der andere angreift. Ich fürchte Du verirrst Dich im Wald. Atme tief durch und versuch etwas Abstand zu gewinnen. Wenn Du anderen mit derart negativer Einstellung begegnest, wirst Du kaum zu einem für Dich befriedigenden Ergebnis kommen. Bei mir kommt nur rüber, dass Du Dir und ein wenig auch dem Rest der Welt beweisen möchtest, dass Du Recht hast und alle anderen böse sind. Glaub mir das wird eine ziemlich einsame Angelegenheit.

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

Dann gebe ich abschließend auch noch meinen Senf dazu: Mich hat vor allem der Titel angekratzt: "Postbank Beurteilung - Ohmacht vor Inkompetenz". Hätte er geschrieben: "Problem mit Kontoschließung nach Tod von Angehörigen" oder so ähnlich, wäre ich davon ausgegangen dass jemand Hilfe braucht wie man mit sowas umgeht. Im Zusammenhang mit der Beratungsresistenz war mir klar, dass Beurteilung hier einer Vorverurteilung gleichkam um Frust abzuladen, nicht um wirklich Tipps zu erhalten. Wir kennen auch nur einen Ausschnitt der Geschichte, vielleicht waren es gar gute, berechtigte und andere Personen schützende Gründe die die Postbank zu ihrer Handlungsweise führte.

 

Mal grundsätzlich, unabhängig zu diesem Thema: Bankmitarbeiter arbeiten gerne nach 08/15; ich habe sowas viele Jahre geprüft: Fällt die EDV aus, geht gar nichts mehr, obwohl es dafür interne Anweisungen gibt, wie zu verfahren ist; der Kunde muss immer bedient werden, einige Banken bieten auch dafür ein Reklamationsmanagement an. Falls wirklich ein Problem besteht, sollte man alles schriftlich machen, besonders in Erbangelegenheiten, niemals mündlich. Die Auskunft, dass ein Konto gelöscht oder gesperrt ist, bedeutet nicht, dass man nicht alle Aktionen verfolgen kann, dass ist Unfug - Archivierungspflicht mindestens 10 Jahre. Man sollte diesen Fall hier nach den Fakten abarbeiten, ohne Emotionen und dann ist gut. Falls es massive Probleme gibt, muss ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, jede Bank verfügt über eine Rechtsabteilung bzw. man richtet alles direkt an die Geschäftsleitung, die ja im Aussenverhältnis verantwortlich ist. That's ist.

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Sapine

Beratungsresistenz? Wer hat konkret zur Lösung meines Problems beigetragen? KONKRET? Da ich aber auch über einen durchschnittlichen Intelligenzquotienten verfüge, konnte ich mir selbst helfen, indem ich jetzt zufällig erfahren habe, dass es eine Nachlassabteilung bei der Postbank gibt. Jetzt ist das Konto wieder geöffnet - aber nicht mit Hilfe eines neunmalklugen Menschen wie Dir. Wie meistens hier: Zum Schluss Deines Kommentars wird es wieder beleidigend.

Wieso findest Du so etwas nur zufällig heraus?

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BondWurzel

Beratungsresistenz? Wer hat konkret zur Lösung meines Problems beigetragen? KONKRET? Da ich aber auch über einen durchschnittlichen Intelligenzquotienten verfüge, konnte ich mir selbst helfen, indem ich jetzt zufällig erfahren habe, dass es eine Nachlassabteilung bei der Postbank gibt. Jetzt ist das Konto wieder geöffnet - aber nicht mit Hilfe eines neunmalklugen Menschen wie Dir. Wie meistens hier: Zum Schluss Deines Kommentars wird es wieder beleidigend.

Wieso findest Du so etwas nur zufällig heraus?

 

Er hat natürlich nachgeforscht oder nachgefragt, zufällig ist imho Quatsch.

 

Da ich aber auch über einen durchschnittlichen Intelligenzquotienten verfüge
sowas geht in Richtung ... sehr merkwürdig. :rolleyes:

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Sapine

 

Wieso findest Du so etwas nur zufällig heraus?

Er hat natürlich nachgeforscht oder nachgefragt, zufällig ist imho Quatsch.

Nun - gefühlt wurde ihm mindestens ein Dutzend mal empfohlen den Dialog mit der Postbank zu suchen. Wenigstens ist es ein gutes Zeichen, dass er dem Rat gefolgt ist und "zufällig" die Existenz einer Nachlassabteilung gefunden hat. Dennoch bleibt der schale Geschmack der sagen wir mal schrägen Realitätswahrnehmung.

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Schlaftablette

Don't feed the troll.

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pianopaule

 

Dann starb leider meine Mutter. Da ich eine Vollmacht über den Tod hinaus hatte, rechnete ich nicht mit Problemen.

 

Vorab, ich habe einige Abwicklungen innerhalb der Familie, und im Bekanntenkreis gemacht. Darunter war auch die Postbank die sich -das will ich gleich sagen- genauso verhalten hat wie alle anderen Verbindungen auch.

 

- Gibt es ein Testament ? Wenn nicht tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

- Ist das Testament "amtlich" eröffnet ? Mit dieser Eröffnungs-Bestätigung kann -ich sage mal,jemand- legitimiert werden.

- Wenn Du Erbe bist, legitimierst Du Dich über Vorlage Testament nebst Eröffnungsbestätigung und Personalausweiss.

 

Solche Dinge erledigt man/frau üblicherweise schriftlich - also wie früher, Brief schreiben, zur Post bringen usw.

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Ramstein

[Vorab, ich habe einige Abwicklungen innerhalb der Familie, und im Bekanntenkreis gemacht. Darunter war auch die Postbank die sich -das will ich gleich sagen- genauso verhalten hat wie alle anderen Verbindungen auch.

 

- Gibt es ein Testament ? Wenn nicht tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

- Ist das Testament "amtlich" eröffnet ? Mit dieser Eröffnungs-Bestätigung kann -ich sage mal,jemand- legitimiert werden.

- Wenn Du Erbe bist, legitimierst Du Dich über Vorlage Testament nebst Eröffnungsbestätigung und Personalausweiss.

 

Solche Dinge erledigt man/frau üblicherweise schriftlich - also wie früher, Brief schreiben, zur Post bringen usw.

Bei mir ging es einfacher. Ich hatte keine Testamente, aber Erbscheine und es existierten Vollmachten über den Tod hinaus. Mit Erbschein zur Bank, die machten sich Kopie, nehmen mich als alleinigen Verfügungsberechtigten für Kontos und Depots auf, gut ist's. (Deutsche Bank, Sparkasse)

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WOVA1

..

- Ist das Testament "amtlich" eröffnet ? Mit dieser Eröffnungs-Bestätigung kann -ich sage mal,jemand- legitimiert werden.

- Wenn Du Erbe bist, legitimierst Du Dich über Vorlage Testament nebst Eröffnungsbestätigung und Personalausweiss.

 

Solche Dinge erledigt man/frau üblicherweise schriftlich - also wie früher, Brief schreiben, zur Post bringen usw.

 

Naja, das Problem liegt in der Zwischenzeit.

 

Bis ein Nachlassgericht eine Eröffnungsbestätigung ausstellt, kann es schon mal ein paar Wochen dauern.

Solange will man aber den Verstorbenen nicht in der Kühlkammer lassen, also fallen mal mindestens Beerdigungskosten an.

Wenn man die nicht gerade aus eigenen Mitteln vorab auslegen kann, kommt man schon in Schwierigkeiten.

 

Auch mit einer Konten-Vollmacht für den Todesfall können Banken Konten sperren - schliesslich kann die Bank zu diesem Zeitpunkt noch nicht wissen, wer Erbe ist. Was aber von Bank zu Bank offenbar unterschiedlich gehandhabt wird.

 

Ich selbst habe es mal genau umgekehrt erlebt: ich war der Erbe , aber der Kontenbevollmächtige hat sich sein

Vermächtnis schon mal vom Konto genommen. Wäre nett gewesen, wenn es die Bank verhindert hätte.

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waschhascht
· bearbeitet von waschhascht

Wobei neysee gerade keiner ist der andere angreift. Ich fürchte Du verirrst Dich im Wald. Atme tief durch und versuch etwas Abstand zu gewinnen. Wenn Du anderen mit derart negativer Einstellung begegnest, wirst Du kaum zu einem für Dich befriedigenden Ergebnis kommen. Bei mir kommt nur rüber, dass Du Dir und ein wenig auch dem Rest der Welt beweisen möchtest, dass Du Recht hast und alle anderen böse sind. Glaub mir das wird eine ziemlich einsame Angelegenheit.

Zitat: "...vielleicht waren es gar gute, berechtigte und andere Personen schützende Gründe, die die Postbank zu ihrer Handlungsweise führte." Eine böse Unterstellung, die eigentlich geahndet werden müsste.

Wieso will ich Recht haben? Ich bin derjenige, der sich selbst geholfen hat. Die anderen haben irgend etwas von sich gegeben, wie z.B. "gesetzliche Erbfolge", "Testament amtlich eröffnet" usw. Das hat alles - wie ich heute - Recht habend - weiß, nichts mit Bankvollmacht über den Tod hinaus zu tun. Nichts!

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Holgerli

Zitat: "...vielleicht waren es gar gute, berechtigte und andere Personen schützende Gründe, die die Postbank zu ihrer Handlungsweise führte." Eine böse Unterstellung, die eigentlich geahndet werden müsste.

Schreib' dem Bundespräsidenten, dass ist eine seiner Aufgaben solche bösen Unterstellungen zu ahnden. :P

BTW: Du bist nicht reinzufällig Pädagoge im weiteren Sinne, oder? :rolleyes:

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pianopaule

Naja, das Problem liegt in der Zwischenzeit.

 

Bis ein Nachlassgericht eine Eröffnungsbestätigung ausstellt, kann es schon mal ein paar Wochen dauern.

Solange will man aber den Verstorbenen nicht in der Kühlkammer lassen, also fallen mal mindestens Beerdigungskosten an.

Wenn man die nicht gerade aus eigenen Mitteln vorab auslegen kann, kommt man schon in Schwierigkeiten.

 

Das stimmt sicher grundsätzlich. Allerdings würde ich in diesem Fall erstmal mit der betreffenden Bank reden, eventuell bereits vorhandene Legitimationen vorlegen und versuchen hier zu einer zeitüberbrückenden Lösung zu kommen.

 

 

Auch mit einer Konten-Vollmacht für den Todesfall können Banken Konten sperren - schliesslich kann die Bank zu diesem Zeitpunkt noch nicht wissen, wer Erbe ist. Was aber von Bank zu Bank offenbar unterschiedlich gehandhabt wird.

 

Der erste Satz ist -ein- springender Punkt. Den zweiten Satz kann ich aus der Praxis bestätigen.

 

Ich selbst habe es mal genau umgekehrt erlebt: ich war der Erbe , aber der Kontenbevollmächtige hat sich sein

Vermächtnis schon mal vom Konto genommen. Wäre nett gewesen, wenn es die Bank verhindert hätte.

 

 

Soweit ich weiss wird üblicherweise in dem Moment wo Du Dich als rechtmässiger Erbe legitimierst die vorhandene Vollmacht zu Gunsten Dritter widerrufen. Dann wird halt geprüft für welche Zwecke vorher Gelder vom Konto genommen wurden. Hat etwa jemand seinen Urlaub damit finanziert hast Du einen Anspruch auf Rückzahlung.

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WOVA1

Soweit ich weiss wird üblicherweise in dem Moment wo Du Dich als rechtmässiger Erbe legitimierst die vorhandene Vollmacht zu Gunsten Dritter widerrufen. Dann wird halt geprüft für welche Zwecke vorher Gelder vom Konto genommen wurden. Hat etwa jemand seinen Urlaub damit finanziert hast Du einen Anspruch auf Rückzahlung.

 

Ist ja soweit richtig - nur ist es halt ein Unterschied, einen Anspruch zu haben und den auch durchzusetzen.

Was dann - wenn es um 'Recht haben' geht - in juristische Auseinandersetzungen mündet.

 

Im konkreten Fall hatte der Bevollmächtigte mal vorab sein Vermächtnis aus dem Erbe sichergestellt.

Ohne Rücksicht darauf, dass der Erbe leider auch die Verpflichtungen erbt -

auch solche, die auf nicht erfüllten Pflichtteilen des Erblassers beruhen.

 

Immerhin kam ich aus dieser Erbschaft so ziemlich null auf null heraus.

 

Aber seitdem ist mir eine Bank, die im Todesfall das Konto erstmal zumacht , durchaus sympatisch.

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pianopaule

 

Im konkreten Fall hatte der Bevollmächtigte mal vorab sein Vermächtnis aus dem Erbe sichergestellt.

Ohne Rücksicht darauf, dass der Erbe leider auch die Verpflichtungen erbt -

auch solche, die auf nicht erfüllten Pflichtteilen des Erblassers beruhen.

 

Immerhin kam ich aus dieser Erbschaft so ziemlich null auf null heraus.

 

Aber seitdem ist mir eine Bank, die im Todesfall das Konto erstmal zumacht , durchaus sympatisch.

 

Ist immer ziemlich schwer vorab zu checken ob eine Ausschlagung nicht vielleicht doch der bessere Weg ist - und das müsste dann auch sehr schnell gehen. Die Sache Vor-, Nachrang von Vermächtnissen gegenüber Pflichtteilen hatte ich noch nicht, aber ich denke dass Du Dir sicherlich juristischen Rat geholt hast.

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waschhascht
· bearbeitet von waschhascht

Naja, das Problem liegt in der Zwischenzeit.

 

Bis ein Nachlassgericht eine Eröffnungsbestätigung ausstellt, kann es schon mal ein paar Wochen dauern.

Solange will man aber den Verstorbenen nicht in der Kühlkammer lassen, also fallen mal mindestens Beerdigungskosten an.

Wenn man die nicht gerade aus eigenen Mitteln vorab auslegen kann, kommt man schon in Schwierigkeiten.

 

Das stimmt sicher grundsätzlich. Allerdings würde ich in diesem Fall erstmal mit der betreffenden Bank reden, eventuell bereits vorhandene Legitimationen vorlegen und versuchen hier zu einer zeitüberbrückenden Lösung zu kommen.

 

 

Auch mit einer Konten-Vollmacht für den Todesfall können Banken Konten sperren - schliesslich kann die Bank zu diesem Zeitpunkt noch nicht wissen, wer Erbe ist. Was aber von Bank zu Bank offenbar unterschiedlich gehandhabt wird.

 

 

Der erste Satz ist -ein- springender Punkt. Den zweiten Satz kann ich aus der Praxis bestätigen.

 

Ich selbst habe es mal genau umgekehrt erlebt: ich war der Erbe , aber der Kontenbevollmächtige hat sich sein

Vermächtnis schon mal vom Konto genommen. Wäre nett gewesen, wenn es die Bank verhindert hätte.

 

 

Soweit ich weiss wird üblicherweise in dem Moment wo Du Dich als rechtmässiger Erbe legitimierst die vorhandene Vollmacht zu Gunsten Dritter widerrufen. Dann wird halt geprüft für welche Zwecke vorher Gelder vom Konto genommen wurden. Hat etwa jemand seinen Urlaub damit finanziert hast Du einen Anspruch auf Rückzahlung.

Oh Leute, im Internet wird leider auch viel Unsinn geschrieben. Eine Vollmacht wird ja nicht im Lotto gewonnen, sondern ist ein Zeichen des Vertrauens vom Vollmachtgeber (meistens), der etwas Zwingendes nach seinem Tod festgelegt hat. Wenn dann die Vollmacht zugunsten Dritter gelöscht würde, wäre es ein Rechtsbruch, der so nicht gewollt wäre. Wird jemand um sein alleiniges Erbe gebracht und ein anderer hat die Kontovollmacht zum Leerräumen, dann hat sich der Vollmachtgeber unsinnigerweise selbst widersprochen mit zwangsläufig gerichtlichen Konsequenzen.

 

In meinem Fall war es wie folgt: Die Postbank bekommt von der Rentenversicherung eine Info, dass X gestorben ist. Das Konto wird gleich gesperrt (warum?), bis sich ein Bevollmächtigter meldet. Danach ist das Konto für diese Person, die ja auch z.B. eine eigene Maestro-Karte besitzt, wieder geöffnet (bei mir war immer nur das unwissende Call-Center Gesprächspartner). Was grundsätzlich geschlossen bleibt, ist das Online-Banking auf den Namen und der PIN des Verstorbenen sowie das Telefonbanking. Damit soll vermieden werden, dass sich z.B. der Bevollmächtigte auf den Namen des Verstorbenen weitere Konten im Internet eröffnet und damit etwas Unlauteres unternimmt. Wenn später alle Erben schriftlich einverstanden sind, kann das Konto auf seinen Namen umgeschrieben werden, und er erhält auch Online-Banking usw.

 

Ach, wäre das schön gewesen, wenn ich bei so viel Reaktionen hier solch eine Antwort bekommen hätte. Aber ein bisschen negative Internet-Erfahrung ist ja auch "leerreich".

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Malvolio

Ach, wäre das schön gewesen, wenn ich bei so viel Reaktionen hier solch eine Antwort bekommen hätte. Aber ein bisschen negative Internet-Erfahrung ist ja auch "leerreich".

 

Sowas in der Art vielleicht?

 

Als mein Vater verstorben ist gab es mit der Sparkasse auch einige Probleme. Das Konto ist auch gesperrt worden, allerdings sind keine Lastschriften usw. storniert worden und auch Geldabhebungen waren in der Filiale möglich (allerdings nicht mehr am Automaten). Das war etwas mühsam und hat auch ziemlich lange gedauert, bis das Konto umgeschrieben war.

 

Das Problem ist, das man heutzutage häufig nur mit Mitarbeitern zu tun hat, die nicht viel Ahung haben von Dingen, die nicht das Alltagsgeschäft betreffen. Du musst versuchen, einen kompetenten Ansprechpartner, Filialleiter oder sowas finden, der weiß, was in solchen Situationen zu tun ist. Bei der Sparkasse hat das nach einiger Zeit geklappt. Zur Postbank kann ich nichts sagen, bei der Post kaufe ich nur Briefmarken und schicke Päcken ab.

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otto03

 

Ach, wäre das schön gewesen, wenn ich bei so viel Reaktionen hier solch eine Antwort bekommen hätte. Aber ein bisschen negative Internet-Erfahrung ist ja auch "leerreich".

 

Beratungsresistente kann man nicht beleehren.

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