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tisquantum

SBU Zurich BerufsunfähigkeitsVorsorge

Empfohlene Beiträge

Aragorn

Ich meinte ja nur dass die 67 nicht in Stein gemeißelt sein sollten. Wenn man generell von seiner Ruhestandsplanung ein bestimmtes Alter zum Ausstieg aus dem Berufsleben anpeilt kann man ja alles auf dieses Endalter abstellen, also Altersvorsorge etc. Die BU muss dann nicht bis 67 laufen.

 

Das Thema lebenslange BU wird derzeit nur von wenigen BU-Anbietern angeboten. Und ob die beste Pflegevorsorge auch beim besten BU-Anbieter untergebracht werden sollte weiß ich nicht.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Das Problem wirst du faktisch nicht haben,da die Anbieter mit Pflegeoption nicht zu den Knallern bezüglich Pflege zählen.Darauf zielte mein Post auch nicht ab,sondern auf den in diesem Kontext unnötigen Einwand,dass eine Anhebung der Regelaltersgrenze in die Überlegungen zur Laufzeit einfließen sollte/müsste/könnte/dürfte.Hätte,hätte,Fahrradkette.Man muss mit den Konstellationen,die der Markt hergibt,zunächst einmal leben.Und "lebenslange" BU heißt ja auch nicht zwingend den Einschluss einer Pflegerente,da gibt es auch andere Möglichkeiten.Ob die im Einzelfall brauchbar sind,entscheidet nun einmal der Einzelfall.

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polydeikes
Grundsätzlich zähle ich die Zurich schon zu einem Anbieter mit sehr guten BU-Bedingungen und auch einem guten Preis- / Leistungsverältnis.

 

:o:rolleyes::unsure::blink:

 

Im Gewerbesachbereich oder was meinst du? Hoffentlich nicht bei BUs ...?

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Aragorn
Grundsätzlich zähle ich die Zurich schon zu einem Anbieter mit sehr guten BU-Bedingungen und auch einem guten Preis- / Leistungsverältnis.
:o:rolleyes::unsure::blink: Im Gewerbesachbereich oder was meinst du? Hoffentlich nicht bei BUs ...?

 

Was spricht denn Deiner Meinung nach gegen die Zurich? Bei einem Bedingungsvergleich landet die Zurich weit vorne, je nach Berufsgruppe auch beim Preis.

 

Im Leistungsfall ist die Zurich einer der wenigen Gesellschaften, die sich mit einem kompetenten Aussenregulierer um die Kunden kümmert.

 

Welche BU-Anbieter würdest Du denn bevorzugen? AL, Nürnberger ?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

5 Gründe, warum "ein Bedingungsvergleich" die Zurich BUZ nicht mal in die Nähe von "vorn" bringt ...

 

- kein klar definierter Verzicht auf abstrakte Verweisung

 

- kein fester Prozentsatz bei der zumutbaren Einkommensreduzierung für Angestellte in der Erstprüfung

und kein fester Prozentsatz bei der zumutbaren Einkommensreduzierung für Selbstständige in der Erstprüfung

und kein fester Prozentsatz bei der zumutbaren Einkommensreduzierung für Angestellte in der Nachprüfung

und kein fester Prozentsatz bei der zumutbaren Einkommensreduzierung für Selbstständige in der Nachprüfung

 

- keine fester Prozentsatz für die zumutbare Einkommensreduzierung bei Umorganisation

 

- Prüfkriterien bleiben bei Ausscheidem aus dem Berufsleben nur zeitlich befristet erhalten

 

- befristetes Anerkenntnis

 

Ein paar Gründe, warum "ein Bedingungsvergleich" die Zurich BUZ nicht mal in die Nähe der "oberen Mitte" bringt ...

 

- keine Mitversicherung von vorsätzlichen Verkehrsdelikten

- "Treu und Glauben" (allgemeine Schadensminderungspflicht) im Bedingungswerk einer Summenversicherung

- offene Maßnahmenaufzählung in der Arztklausel, bspw. Diäten ...

- klare abstrakte Verweisung für Schüler und Studenten in der Nachprüfung ( " ... ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit ausüben kann, wobei neu erworbene berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu berücksichtigen sind ...")

- Änderung des Pflegefalls reicht anstelle von Minderung der Pflegebedürftigkeit aus um Leistungen einzustellen

 

und ... und ... und ...

 

---

 

Kurz formuliert: Bei einem BEDINGUNGSVERGLEICH kann die Zurich nicht mal in der Nähe eines Sonnenplatzes landen. Das kann nur bei einem SOFTWAREVERGLEICH passieren, der eben die Bedingungen exakt NICHT berücksichtigt.

 

---

 

Im Leistungsfall ist die Zurich einer der wenigen Gesellschaften, die sich mit einem kompetenten Aussenregulierer um die Kunden kümmert.

 

Ja klar, ich glaub auch an den Osterhasen. Zwischenfrage: Wirst du von der Zurich(-unternehmensgruppe) bezahlt?

 

---

 

... Nürnberger ?

 

Um es mit den Gnomen aus dem Kinderfilm/-buch Ronja Räubertochter zu beantworten: "Pfui, pfui, pfui ... warum tut sie das, warum tut sie das ..."

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Peter Wolnitza

.... Also wenn dann einen jungen Makler suchen? ;)

 

Richtig,

am Besten einen jungen Makler, so Anfang 20, aber bitte mit mindestens 30 JahrenBerufserfahrung....whistling.gif

Spass beiseite: Wo ist aus der Sicht eines Kunden die bessere Alternative zur Maklerhaftung? -ich kenne keine. (Stichwort: Beweislastumkehr)

Im Leistungsfall ist die Zurich einer der wenigen Gesellschaften, die sich mit einem kompetenten Aussenregulierer um die Kunden kümmert.

 

Nur für den Fall, dass man es alleine nicht schafft, sich selbst ins Knie zu schiessen:

Hier kommt der kompetente Experte samt Schrotflinte sogar in Haus..und bezahlt wird der vom Versicherer auch noch...w00t.gif

 

5 Gründe, warum "ein Bedingungsvergleich" die Zurich BUZ nicht mal in die Nähe von "vorn" bringt ...

Ein paar Gründe, warum "ein Bedingungsvergleich" die Zurich BUZ nicht mal in die Nähe der "oberen Mitte" bringt ...

 

Fauler Säckel...cool.gif Hattest wohl keine Lust, noch mehr zu schreiben?

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polydeikes

Fauler Säckel...cool.gif Hattest wohl keine Lust, noch mehr zu schreiben?

 

Ertappt ... :blushing:

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tyr

Im Leistungsfall ist die Zurich einer der wenigen Gesellschaften, die sich mit einem kompetenten Aussenregulierer um die Kunden kümmert.

Ein paar Verständnisfragen zur kompetenten Außenregulierung:

In welchem Interesse handelt ein Außenregulierer, von wem wird er bezahlt?

Welche Zielstellung(en) siehst du für die Außenregulierung, wenn diese durch externe Dienstleister durchgeführt wird?

Wäre eine Unterstützung des Leistungsantrags durch den BU-Makler oder einen von Kundenseite beauftragten BU-Leistungsantrag erfahrenen Versicherungsberater evtl. eher im Interesse des Kunden?

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vanity

[mod]

Sämtliche Meta-Beiträge entfernt. Bitte halbwegs beim Thema bleiben und vor allem persönliche Auseinandersetzungen außerhalb des Threads auf dem Fechtboden austragen!

[/mod]

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tyr

Die Frage geht an Aragorn und hat ihren Zweck darin, den Punkt zu diskutieren, ob die (kompetente) Außenregulierung im Leistungsfall denn für die Auswahl der Zurich als BU-Versicherer spricht.

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Matthew Pryor

Ja und Nein.Je nach Sichtweise.Hättest du dich mit den beiden LInks beschäftigt,könntest du dir unter Umständen ein eigenes Bild machen oder gar selbst Erhellendes zur Diskussion beitragen.

Hältst du die durch Außenregulierer veranlassbare,freiwillig zu erbringende (da nicht in den Bedingungswerken verankerte) Leistung der Zurich während einer Reha- oder Berufsförderungsmaßnahme für ein geeignetes Auswahlkriterium?Falls ja:Spricht eine derartige Praxis für oder gegen einen Versicherer?Und wie begründest du deine Meinung?

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tyr

Hältst du die durch Außenregulierer veranlassbare,freiwillig zu erbringende (da nicht in den Bedingungswerken verankerte) Leistung der Zurich während einer Reha- oder Berufsförderungsmaßnahme für ein geeignetes Auswahlkriterium?

Ich würde freiwillig zu erbringende (nicht in den Bedingungswerken verankerte) Versicherungsleistungen generell eher nicht als geeignetes Auswahlkriterium heranziehen. Wenn sich eine Patt-Situation in der Auswahl nach harten Bedingungen von 2 Versicherern ergibt und man genau so gut eine Münze werfen oder nach Gefälligkeit der Werbung entscheiden möchte: dann vielleicht.

 

Eine Versicherung soll ja gerade nicht auf dem Prinzip Hoffnung basieren, oder? Freiwillige Leistungen der Außenregulierung kann man nicht einklagen.

 

Falls ja:Spricht eine derartige Praxis für oder gegen einen Versicherer?Und wie begründest du deine Meinung?

Ich kann sowohl Gründe für als auch gegen eine (kompetente) Außenregulierung finden. Beispiel: jemand ist nicht wirklich berufsunfähig, aber in einer finanziellen Notsituation und möchte die bestehende BU-Versicherung heranziehen, um unberechtigt ein Zusatzeinkommen zu generieren. Auf Kosten der Versicherungsgemeinschaft. Mit einer Außenregulierung kann man unberechtigte Ansprüche evtl. kostengünstiger abwehren als auf dem Postweg und am Schreibtisch.

 

Anderer Fall: jemand ist dauerhaft BU und kaum noch in der Lage, größere komplizierte Schriftwechsel mit der Versicherung zu erledigen, siehe ~ 1/3 Ablehnungsgründe BU-Leistungsfall: nicht-Reaktion des Kunden. In so einem Fall kann der Leistungsfall mit Außenregulierung ggf. schneller zur Leistung gebracht werden.

 

Jemand, der berufsunfähig geworden ist, ist ja schon an sich geschwächt. Während die Regulierung beim Versicherer sich bester Kräfte erfreut. Dieses Gefälle löst eine Außenregulierung aus meiner Sicht nicht auf. Da würde ich eher Unterstützung von dritter Stelle bevorzugen, z. B. den BU-Makler oder eben einen Versicherungsberater auf Honorarbasis. Und das ist dann der Punkt, wo ich dazu tendieren würde, die "kompetente Außenregulierung" der Zurich bei der Auswahl der BU-Versicherungen eher nicht als zentrales Entscheidungsmerkmal heran zu ziehen.

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Aragorn

Ich verstehe dass man beim Thema Aussenregulierung die Medaille von 2 Seiten betrachten kann und durchaus dem misstrauisch gegenüber sein kann.

 

Im Grunde genommen geht es aber wie auch in der Folie beim von Pryor verlinkten Beitrag von Franke & Bornberg um eine Unterstützung des Kunden. Ist aber eine Zurich-Folie

 

In den meisten Fällen beschäftigen sich die Aussenregulierer mit Anmeldungen einer BU bei einem Selbständigen. Dort kann man die beruflichen Gegebenheiten manchmal nicht so gut einschätzen wie z.B. bei dem angestellten Bäcker etc.

 

Der Aussenregulierer sollte aber natürlich nicht wie von tyr angemerkt eine entscheidende Rolle bei der Auswahl eines BU-Versicherers spielen.

 

Nach welchen Kriterien sollte man den den BU-Versicherer auswählen?

 

Jeder Makler hat eine oder mehrere Vergleichssoftware, ob Morgen & Morgen, Level-Nine, Infinma, LV-Lotse oder ähnlichem. Und letztendlich hat jeder Makler wahrscheinlich seine persönlichen Lieblinge, ob objektiv oder nicht.

Vielleicht kann man auch noch das BU-Unternehmensrating von Franke & Bornberg zu Rate ziehen. Aber dann könnte man nur unter 7 Versicherern wählen (AM, HDI, ERGO, Nürnberger, Stuttgarter, Swiss-Life, Zurich) Die 7 sind bisher die Einzigen, die neben dem FFF noch das Plus stehen haben. Also sich dem BU-Unternehmesrating unterzogen haben. Heißt das sich F & B mit 5 Mann ein paar Wochen in die Leistungsabteilung und Risikoprüfungsabteilung des jeweiligen Versicherers einnisten und alles offen gelegt bekommen.

 

Da stellt sich mir die Frage, warum sich z.B. die AL dem Rating noch nicht gestellt hat?

 

Zu den Anmerkungen von polydeikes:

 

Die Zurich verzichtet sehr wohl auf die abstrakte Verweisung (siehe z.B. Morgen & Morgen)

Die Zurich bezieht sich bei der zumutbaren Einkommensreduzierung sowohl bei Angestellten als auch bei Selbständigen auf die gängige Rechtsprechung. Das sind zur Zeit 20 %

Bei Schülern und Studenten geb ich Dir recht, kann verbessert werden.

 

usw.

 

Ja die Zurich vergibt auch befristete Anerkenntnisse. Aber ist das denn schlimm? Zum Schutze des Versichertenkollektivs im Hinsicht auf weiterhin stabile Beiträge ist das doch ok. Derjenige, der BU ist und bleibt hat doch nichts zu befürchten.

 

Vielleicht sind manchmal "zu gute Bedingungen" im Hinblick auf künftige Leistungsfälle auch nicht so förderlich.!?

 

Das Einzige, was ich gegen die Zurich sagen kann, ist die wirklich schlechte Transparenz der Bedingungen.

 

Das ITA-Institut hat hier nur ausreichgend vergeben. Hier ist die AL wirklich viel weiter.

 

Und die Zurich ist bei Maklern nicht beliebt, deswegen fällt die Zurich vielleicht das ein oder andere Mal raus bei der Produktempfehlung.

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tyr

Das Einzige, was ich gegen die Zurich sagen kann, ist die wirklich schlechte Transparenz der Bedingungen.

 

Das ITA-Institut hat hier nur ausreichgend vergeben. Hier ist die AL wirklich viel weiter.

Interessanter Tipp, danke dafür. ITA-Transparenzindex: http://www.ita-online.info/Transparenz-Index/182

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TaurusX

 

Und die Zurich ist bei Maklern nicht beliebt, deswegen fällt die Zurich vielleicht das ein oder andere Mal raus bei der Produktempfehlung.

 

Du solltest dich vielleicht mal fragen, warum die Zurich bei Makler , die für ihre Empfehlung haften, nicht beliebt ist....

(Die Provision ist jedenfalls nicht der Grund)

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Nach welchen Kriterien sollte man den den BU-Versicherer auswählen?

 

Jeder Makler hat eine oder mehrere Vergleichssoftware, ob Morgen & Morgen, Level-Nine, Infinma, LV-Lotse oder ähnlichem. Und letztendlich hat jeder Makler wahrscheinlich seine persönlichen Lieblinge, ob objektiv oder nicht.

Vielleicht kann man auch noch das BU-Unternehmensrating von Franke & Bornberg zu Rate ziehen. Aber dann könnte man nur unter 7 Versicherern wählen (AM, HDI, ERGO, Nürnberger, Stuttgarter, Swiss-Life, Zurich) Die 7 sind bisher die Einzigen, die neben dem FFF noch das Plus stehen haben. Also sich dem BU-Unternehmesrating unterzogen haben. Heißt das sich F & B mit 5 Mann ein paar Wochen in die Leistungsabteilung und Risikoprüfungsabteilung des jeweiligen Versicherers einnisten und alles offen gelegt bekommen.

 

Das ist zunächst mal eine Annahme, die von der Voraussetzung ausgeht, dass diese "Rate"-Häuser tatsächlich ein Interesse daran haben, für den Makler oder den Endkunden eine zuverlässige, verlässliche Entscheidungshilfe zu bieten.

Um das bewerten zu können, sollte man einmal kritisch das Geschäftsmodell dieser Häuser hinterfragen.

- WER zahlt an WEN und WOFÜR?

 

Zunächst einmal zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass z.B. F&B ein paar Tage anrückt. Bist Du so naiv, oder glaubst Du das tatsächlich, dass die da irgendetwas präsentiert bekommen, was der Versicherer nicht offen legen will?????

(BTW: Wie sieht es eigentlich mit dem Datenschutz aus..wenn kritische Kunden/Krankendaten weiter gegeben werden? nur mal so am Rande gefragt)

 

Weiter gehts:

Danach erstellt F&B ein "Gütesiegel". Das möchte der Versicherer natürlich jetzt gerne auf seiner Homepage, in seinen Flyern abdrucken, um ahnungslose Kunden/Makler zu fangen - immerhin hat er ja dafür viel Kohle auf den Tisch gelegt.

Dumm nur: Dieses Siegel (drei Kochlöffelchen, 8 Sterne etc.) ist ein geschütztes Markenzeichen, für dessen Abdruck/Benutzung nochmal richtig Kohle abgedrückt werden muss. An wen? Richtig: F&B

Sicherlich kannst Du mir in zwei Sätzen erklären, welches Interesse F&B unter diesen Voraussetzungen daran haben sollte, IRGENDEINEN Versicherer mit grottenschlechten Bedingungen so richtig abzuwatschn...?

 

Sorry, ich vergass: laut F&B und den anderen Rate-Häusern haben wir ja keine richtig schlechten BU-Versicherer in D.....whistling.gif warum auch: sind ja alles noch potentielle Kunden!

 

Weiter gehts, so langsam kommt unsere Geld-Druck-Maschine auf Touren: Da sind ja noch ein paar weitere Marktteilnehmer, die zahlen können: Die Makler - richtig hier kann man ja auch noch Lizenzgebühren für die Software verlangen - gut für die Portokasse.

Gleichzeitig machen die auch noch unbezahlte Werbung für mich.

Zur Abrundung dann ab und zu ein paar gut honorierte Vorträge, ein Pressebericht hier, ein toller Vergleich im Handelsblatt/WiWo etc...., und schon ist die Marketingstrategie aufgegangen, das Rad dreht sich.

 

Hat denn irgendjemand bei diesen ganzen inflationär verteilten Gütesiegeln, Qualitätspunkten und Pseudo-Checklisten noch den Überblick?

Und wenn ich der letzte Dösbaddel-Versicherer bin: Irgendein Kochlöffellchen, irgendein Sternchen von irgendeinem Rate-Haus finde ich garantiert, mit dem ich meine Homepage schmücken kann, damit auch ich ein wenig von dem Kuchen,

der da verteilt wird, abbekomme.

 

Glaubt irgendjemand ernsthaft daran, dass es dabei um den Endverbraucher (Versicherungskunde/Makler) geht?

Übernimmt irgendeines dieser Rate-Häuser eine Haftung, für das, was da geraten und empfohlen wird? - das darf dann schön der kleine Makler übernehmen, der mit der Software draussen ahnungslos beim Kunden beraten hat.

 

Es geht jetzt nicht darum, irgendeines dieser Häuser zu verteufeln - nur die aus diesem Geschäftsmodell resultierenden Gewissenskonflikte sollten einem schon klar sein - daher ein wenig plakativ dargestellt.

 

Deshalb: Die aus diesem Geschäftsmodell resultierende Software kann niemals als objektives Mittel zum Vergleich von Vertragsbedingungen heran gezogen werden.

Es geht immer darum, zu prüfen, ob vorher festgelegte Bewertungskriterien erfüllt werden. Diese Bewertungskriterien werden aus den o.g. Gründen aber niemals die erforderliche Tiefenschärfe haben, um

Versicherer "durchs Raster fallen zu lassen". 5 Leucht-Sterne oder drei Super X sind eben kein Qualitätsmerkmal. (Eine Marketingabteilung, die diese Minimalvorgaben nicht darstellen kann, würde ich als Versicherungsboss komplett entsorgen...)

 

Um Bedingungen wirklich zu vergleichen gibt es als Makler/Endkunde nur eine Option: Selber lesen (lassen)!

Das, was ein Kunde kauft, sind 10-12 Seiten kleingedruckte Vertragsbedingungen. Die gilt es, zu lesen, zu verstehen und kritisch zu hinterfragen.

Auf diesen Seiten ist kein Punkt, kein Komma, über das sich Experten nicht wochenlang Gedanken gemacht haben, warum es gerade so und nicht anders geschrieben wird.

Die Fallstricke und Stolperfallen, die da verborgen sind, herunter zu brechen auf 5 Buchstaben oder Siegelchen ist, vorsichtig ausgedrückt, haarsträubender Unsinn

 

Nur mal so, ganz ketzerisch am Rande gefragt: Von welchem Geld bezahlt eigentlich ein Versicherer die Rate Häuser????

 

Warum fällt mir da eigentlich der Spruch ein: Der Kapital-Anleger ist das einzige Säugetier, dem man das Fell mehrmals über die Ohren ziehen kann.

Aber ich hör schon auf zu lästern....laugh.gif

 

Die Zurich verzichtet sehr wohl auf die abstrakte Verweisung (siehe z.B. Morgen & Morgen)

Die Zurich bezieht sich bei der zumutbaren Einkommensreduzierung sowohl bei Angestellten als auch bei Selbständigen auf die gängige Rechtsprechung. Das sind zur Zeit 20 %

 

Schönes Beispiel für das, was ich oben gesagt habe: Wir lesen nicht mehr selbst, sondern verlassen uns auf ein Rate-Haus.

 

Abstrakte Verweisung, kein klarer Verzicht:

Zeig mir doch bitte mal in den Vertragsbedingungen der Zurich den Satz, der da sinngemäss lautet: "Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung" oder eine "Abstrakte Verweisung erfolgt nicht" - irgend sowas in der Art, so wie das viele andere

Anbieter ganz klar und deutlich drin stehen haben

Viel Spass beim Suchenwhistling.gif

Es interessiert eben nicht, was M&M schreibt oder bewertet: Es zählen die Vertragsbedingungen, das was da geschrieben steht, ist das Mass der Dinge.

 

Zumutbare Einkommensreduzierung:

Weil es dazu eben keine allgemeingültige Rechtsprechung gibt/geben kann (es sind immer individuelle Einzelfallentscheidungen!), ist es sinnvoll, wenn der Versicherer z.B. 20% als "worst case" in seinen Bedingungen festschreibt. Gibt mir als Kunde einfach Sicherheit,

dass der Versicherer nicht versucht, mich im Leistungsfall konkret zu verweisen, wenn ich bei 70% vom alten Einkommen liege. Nach dem Motto: Wir probieren es halt mal...

 

Zu den anderen Punkten ein anderes mal mehr

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Aber ist das denn schlimm? Zum Schutze des Versichertenkollektivs im Hinsicht auf weiterhin stabile Beiträge ist das doch ok. Derjenige, der BU ist und bleibt hat doch nichts zu befürchten.

Das leuchtet mir nicht ein.In welchem Zusammenhang stehen stabile Beiträge und befristete Anerkenntnisse?Der Versicherer kann auch unbefristet anerkennen,das Recht zur Nachprüfung hat er so oder so.

Aber:Läuft ein befristetes Anerkenntnis,gelten die Regeln der Erstprüfung,will meinen,der VN ist in der Bringschuld,eine bestehende Berufsunfähigkeit zu belegen.Im Nachprüfungsverfahren ticken die Uhren anders,hier ist das Unternehmen beweispflichtig...

Für den Versicherer mögen befristete Anerkenntnisse attraktiv sein,der Nutzen für den potentiell berufsunfähigen Verbraucher erschließt sich mir nicht.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ich verstehe dass man beim Thema Aussenregulierung die Medaille von 2 Seiten betrachten kann ...

Da gibts nur eine Seite, siehe Peter ...

 

Nach welchen Kriterien sollte man den den BU-Versicherer auswählen?

Das scheinst du offensichtlich selbst nicht zu wissen, obwohl du scheinbar in der Branche tätig bist.

 

 

Jeder Makler hat eine oder mehrere Vergleichssoftware, ob Morgen & Morgen, Level-Nine, Infinma, LV-Lotse oder ähnlichem. Und letztendlich hat jeder Makler wahrscheinlich seine persönlichen Lieblinge, ob objektiv oder nicht.

Es wird dich überraschen, dass ich keine einzige dieser "Softwarelösungen" nutze. (na gut, alle Monate mal LV Lotse zwecks Listenpreisvergleich).

 

Ich mache etwas völlig abstruses, absurdes, von dem du sicher noch nie etwas gehört hast und was du garantiert für völlig abwegig hälst:

ICH LESE SCHLICHTWEG SELBST DIE BEDINGUNGEN, BEVOR ICH SIE MEINEN KUNDEN VERKAUFE!

 

 

Vielleicht kann man auch noch das BU-Unternehmensrating von Franke & Bornberg zu Rate ziehen. Aber dann könnte man nur unter 7 Versicherern wählen (AM, HDI, ERGO, Nürnberger, Stuttgarter, Swiss-Life, Zurich) Die 7 sind bisher die Einzigen, die neben dem FFF noch das Plus stehen haben. Also sich dem BU-Unternehmesrating unterzogen haben. Heißt das sich F & B mit 5 Mann ein paar Wochen in die Leistungsabteilung und Risikoprüfungsabteilung des jeweiligen Versicherers einnisten und alles offen gelegt bekommen.

 

Du hast da etwas Grundlegendes nicht verstanden. Ratingagenturen werden dafür bezahlt, dass sie ihre Ratings (Siegel) an Unternehmen (die Versicherer) verkaufen. Wenn überhaupt irgendwem, dann sind die Ratingagenturen ihren Kunden verpflichtet ... und das sind nicht meine Kunden, sondern die Versicherer.

 

Meine Kunden haben keinerlei Nutzen durch die Existenz von Ratingagenturen. Meine Kunden sind den Ratingagenturen so dermaßen egal, wie die Ratingagenturen mir egal sind.

 

Was speziell Franke und Bornberg angeht: Laut Franke und Bornberg sind quasi fast 80 % der BU Versicherer überdurchschnittlich. Mathematisch zwar völlig unmöglich, aber wenn man pro Testsiegel bezahlt wird (siehe Vanity, theoretisch möglich :D :D :D :D :D , praktisch völliger Unsinn ...)

 

Da stellt sich mir die Frage, warum sich z.B. die AL dem Rating noch nicht gestellt hat?

Frag dich mal weiter ...

 

 

Vielleicht sind manchmal "zu gute Bedingungen" im Hinblick auf künftige Leistungsfälle auch nicht so förderlich.!?

 

Das ist eine Denkweise, die meine Kunden nicht teilen. Meine Kunden haben den völlig absurden Wunsch ein Versicherungsprodukt abzuschließen / ein Bedingungswerk einzukaufen, welches ihnen im Falle eines Falles die aus heutiger Sicht maximale Leistungswahrscheinlichkeit bietet.

 

In Anbetracht dessen, dass einige der sehr guten Tarife zusätzlich nach wie vor einen Verzicht auf den §163 VVG drin haben (Anpassung Tarifbeitrag) und auch durch prozentual niedrige Differenzen zwischen Zahl- und Tarifbeitrag hervortreten, gibt es offensichtlich absolut keinen Zusammenhang zwischen sehr guter Leistung und "wagemutiger" Kalkulation.

 

Viel mehr sind es die es vor allem die "wir verkaufen über den Preis" - Tarife, die ganz schnell den Verzicht auf §163 gestrichen haben, als die Rückversicherer dafür ein paar Euro mehr im Monat haben wollten. Dann würde ja das eigene Produkt in den von dir angesprochenenen Pseudosoftwarelösungen im "Preisranking" ein, zwei, drei, vier, fünf ... Plätze weiter unten stehen ... UND LEIDER, weil die Masse der Vermittler Deppen sind, dann viel seltener verkauft.

 

Der Preis im Sinne eines Listenpreises für einen Monatsbeitrag sagt aber absolut nichts darüber aus, ob ein BU Tarif günstig oder teuer ist.

 

Selbst wenn eine Zurich 50 % von bspw. einer AL kosten würde, wäre die Zurich immernoch viel zu teuer ... in Relation zur gebotenen Leistung.

 

 

Das Einzige, was ich gegen die Zurich sagen kann, ist die wirklich schlechte Transparenz der Bedingungen.

Das ITA-Institut hat hier nur ausreichgend vergeben. Hier ist die AL wirklich viel weiter.

 

Belüg dich doch nicht selbst. Du hast doch noch nie im Leben mal mehr als 1-2 Seiten Bedingungen selbst gelesen ...

 

Und die Zurich ist bei Maklern nicht beliebt, deswegen fällt die Zurich vielleicht das ein oder andere Mal raus bei der Produktempfehlung.

 

Eine Nürnberger bspw. ist sehr wohl beliebt bei Maklern, nur was nützt das dem Kunden? Ich kenne nicht ein einziges Produkt der Nürnberger, dass ich guten Gewissens vermitteln würde. Man muss sich aber nicht wundern, wenn die lieben Vermittlerkollegen zu Scharen, Beladen mit bedruckten Besen, Tüten voller Werbemittel und Incentives durch Branchenmessen laufen ...

 

Die Zurich hat sehr wohl sehr gute Produke. Aber nicht im Bereich Leben ...

 

---

 

DER WICHTIGE TEIL

 

Zu den Anmerkungen von polydeikes:

Die Zurich verzichtet sehr wohl auf die abstrakte Verweisung (siehe z.B. Morgen & Morgen)

Die Zurich bezieht sich bei der zumutbaren Einkommensreduzierung sowohl bei Angestellten als auch bei Selbständigen auf die gängige Rechtsprechung. Das sind zur Zeit 20 %

Bei Schülern und Studenten geb ich Dir recht, kann verbessert werden.

 

Ja die Zurich vergibt auch befristete Anerkenntnisse. Aber ist das denn schlimm? Zum Schutze des Versichertenkollektivs im Hinsicht auf weiterhin stabile Beiträge ist das doch ok. Derjenige, der BU ist und bleibt hat doch nichts zu befürchten.

 

Wie ich oben schon sagte: Ich mache etwas, dass dir völlig abstrus erscheinen und ansonsten ebenfalls gänzlich unbekannt sein dürfte. ICH LESE DIE BEDINGUNGEN. Ein "siehe Morgen & Morgen" hilft in keinster Art und Weise weiter ... also nicht dem Kunden, dem Geschäft der Siegelverkäufer hingegen schon.

 

Selbstverständlich verzichtet die Zurich NICHT klar auf die abstrakte Verweisung. Zeige mir bitte die Textstelle, in der steht: "Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung."

 

Warum gibt es diese Textstelle nicht? Ganz einfach, weil der zunächst suggerierte Eindruck eines Verzichts auf abstrakte Verweisung an verschiedenen Stellen des Bedingungswerks aufgeweicht und somit über die "Hintertür wieder eingeführt" ( :rolleyes: ) wird. Haftet Morgen und Morgen gegenüber dem Kunden für ihre Einschätzung? Nein? Na dann lies selbst was dort steht.

 

Man sollte schon wenigstens kurze Sätze lesen können: Die Zurich hat keine festen Grenzen für eine zumutbare Einkommensreduzierung. Wie von mir genannt, weder in der Erstprüfung, Nachprüfung, weder für Angestellte, noch für Selbstständige noch wirksam in Hinblick auf die Problematik Umorganisation.

 

Alles was die Zurich in der BUZ schreibt:

 

Als eine der Ausbildung und der Erfahrung sowie der bisherigen Lebensstellung in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht entsprechende Tätigkeit wird dabei nur eine solche Tätigkeit angesehen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch hinsichtlich Vergütung und Wertschätzung nicht deutlich unter dem Niveau des bislang ausgeübten Berufs liegt. Hierbei berücksichtigen wir die Umstände des Einzelfalls und die einschlägige Rechtsprechung.

 

Was ist bitte "nicht deutlich"? RICHTIG. Nicht deutlich heißt im Klartext: "Lieber Versicherungsnehmer, wir überlegen uns das mal in Ruhe, je nachdem wie teuer das wird, was du von uns willst und klären das dann bei periodischen gemeinsamen Treffen vor Gericht mit dir."

 

Und einschlägige Rechtssprechung? Sorry, völliger Humbug. Klar gibt es nen BGH Urteil, wo 25 % bei 30.000 Brutto als maximal angemessen beurteilt wurden. Wie schauts dann bei einem Akademiker mit 60.000 aus, sind dann 22.500 Euro auch noch angemessen, oder vielleicht 25.000 Euro von ursprünglich mal 60.000?

 

Diese einschlägige Rechtssprechung gibt es schlichtweg nicht. Hier gehört ohne WENN UND ABER eine feste Grenze rein. Bspw. fix, "maximal 20 %" und "im Einzelfall auch darunter" ... alles andere ist ein Angriff auf die Würde des Kunden.

 

Der Punkt mit der abstrakten Verweisung findet sich für Selbstständige bei der Zurich BUZ schon in den Regelungen der Umorganisation. Dort habe ich ein "können" und ein "kann". Es spielt also keine Rolle, ob die Umorganisation tatsächlich erfolgt (ist), es reicht die Möglichkeit. Genau das ist das Funktionsprinzip einer abstrakten Verweisung. Die Verweisung auf eine theoretisch mögliche Tätigkeit, die aber in keinster Art und Weise tatsächlich bestehen muss. Bei der Zurich gibts diese abstrakte Verweisung schon im 1. Absatz des §2 erstmalig.

 

Beim Selbstständigen geht die Zurich sogar soweit, extra bei bereits erfolgter Umorganisation ganz ausdrücklich drauf ein, dass ihr dann die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit, der Kapitalaufwand, die Einkommensreduzierung etc. völlig egal sind. Das ist insgesamt eine der schlechtesten am Markt erhältlichen Regelungen für Selbstständige.

 

Im 8. Absatz des §2 findet sich die abstrakte Verweisung für alle die in Ausbildung sind. Ausbildung ist eine offene Aufzählung "(Lehre, Studium, etc.)". Ggf. ist eine Weiterbildung, ein Traineeprogramm auch eine Ausbildung. Wer hat die Interpretationshoheit darüber? Richtig, der Versicherer, gute Nacht lieber Kunde.

 

Formulierung der abstrakten Verweisung für Menschen in "Ausbildung":

"... auch keine andere, ihrer Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit ausüben kann."

 

Im Absatz darauf (Absatz 5) ist die ABSTRAKTE VERWEISUNG für alle die formuliert, die länger als 36 Monate aus dem Beruf ausscheiden. Das heißt im Klartext: Der Kunde geht zum Vermittler. Der Vermittler verkauft ihm die Zurich BUZ mit der Bemerkung, keine abstrakte Verweisung ... sagt M&M.

 

Nun ist der Kunde eine Kundin und macht 36 Monate und 1 Tag Kindererziehung oder der Kunde wird 36 Monate und 1 Tag arbeitslos. Was geschieht dann? Schwarz auf weiß nachzulesen in den Bedingungen:

 

"... eine berufliche Tätigkeit ausüben ... die sie (die versicherte Person) ausüben KANN."

 

Man muss schon verdammt oft mit dem Kopf voraus im vollen Lauf gegen eine Natursteinmauer gelaufen sein, um hier auf die Idee zu kommen, dass die Zurich klar auf eine abstrakte Verweisung verzichten würde.

 

Ich hab mal als PDF den mit Textmarker bearbeiteten §2 der Zurich BUZ an diesen Thread angehängt.

 

 

---

 

Ich könnte dir jetzt noch 2h lang Bildchen malen und deine diversen Bildungslücken hinsichtlich der grundlegenden Funktionsweise von BU Policen schließen. Allein, ich sehe nicht ein, warum ich diesen aussichtslosen Bildungsauftrag übernehmen sollte.

 

Und wenn es schon an den Grundlagen mangelt, brauchen wir über ein befristetes Anerkenntnis gar nicht sprechen.

 

Für die Mitleser so viel:

Beim ersten Leistungsantrag muss der Versicherer beweisen, dass der Kunde nicht berufsunfähig ist. Spricht der Versicherer hingegen ein befristetes Anerkenntnis aus, bspw. für 12 Monate ... muss der Kunde nach diesem Zeitraum beweisen, dass ER IMMERNOCH ZU 50 % berufsunfähig ist.

 

Das ist zum Einen eine Beweislastumkehr und zum Anderen vor allem daher ein großes Problem, weil kurzfristige Verbesserungen nach den 12 Monaten bei der Beurteilung des BU Grads berücksichtigt werden. Heißt: Rutscht der BU Grad unter 50 %, bspw. auf 45 % nach 12 Monaten (weils grad mal paar sonnige Tage sind), ist der Versicherer leistungsfrei.

 

---

 

Um das abzuschließen:

 

Jeder Kunde sollte für sich beurteilen, auf welche Schlüsselqualifikation er bei der Wahl seiner BU Wert legt. Zwei mögliche Varianten wurden in dem Thread genannt:

 

a- Die Fähigkeit monatlich 50 oder 100 Euro für eine Software auszugeben, die man selbst nicht einmal versteht ...

b- Für die Fähigkeit Bedingungen zu lesen und dem Kunden zu erklären, was er da eigentlich einkauft ...

zurich buz §2.pdf

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vanity
... Laut Franke und Bornberg sind quasi fast 80 % der BU Versicherer überdurchschnittlich. Mathematisch zwar völlig unmöglich, ...

Mathematisch durchaus möglich, auch beim Einsatz ausschließlich von Grundrechenarten! :P

 

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V2 8 Punkte

V3 7 Punkte

V4 7 Punkte

V5 0 Punkte

 

Durchschnitt (9+8+7+7+0)/5 = 6,2 Punkte, V1 bis V4 (4/5 = 80%) liegen über dem Durchschnitt (der Bewertungen). Stichwort schiefe Verteilung! (gerne auch falsch behauptet im Zusammenhang, dass 50% der Anleger immer unter dem Marktdurchschnitt (abzgl. Kosten) liegen müssten)

 

Wie es im genannten Fall konkret aussieht, ist natürlich ein anderes Thema.

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polydeikes

:thumbsup::D

 

1:0 für dich

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Aragorn

Ich versuche mich mal zu äußern und sachlich zu bleiben: <_<

 

Der besseren Übersichtlichkeit halber unterteile ich mal in folgende Punkte, die so auch in den Bedingungen abgehandelt werden:

 

Abstrakte Verweisung

Konkrete Verweisung inkl. Lebensstellung

Umorganisation bei Selbständigen

Schüler, Studenten, Azubis

Ausscheiden aus dem Berufsleben

 

Fangen wir mal an:

 

Abstrakte Verweisung

 

Wie ich oben schon sagte: Ich mache etwas, dass dir völlig abstrus erscheinen und ansonsten ebenfalls gänzlich unbekannt sein dürfte. ICH LESE DIE BEDINGUNGEN. Ein "siehe Morgen & Morgen" hilft in keinster Art und Weise weiter ... also nicht dem Kunden, dem Geschäft der Siegelverkäufer hingegen schon.

 

Selbstverständlich verzichtet die Zurich NICHT klar auf die abstrakte Verweisung. Zeige mir bitte die Textstelle, in der steht: "Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung."

 

Warum gibt es diese Textstelle nicht? Ganz einfach, weil der zunächst suggerierte Eindruck eines Verzichts auf abstrakte Verweisung an verschiedenen Stellen des Bedingungswerks aufgeweicht und somit über die "Hintertür wieder eingeführt

 

Das stimmt so nicht. Bis vor wenigen Jahren waren alle Bedingungen im Markt so formuliert, dass der Kunde oder auch der unversierte Vermitter / Makler die abstrakte Verweisung nicht wörtlich in den Bedingungen finden konnte. Das ist z.B. dann bei der Zurich immer noch so.Erst im Zuge der Verbraucherfreundlichkeit der Bedingungen und des Transparenzdrucks wurde bei vielen Gesellschaften dieser Nachsatz zu §2, 1 eingeführt.

 

 

Das sah dann so aus:

 

§2 Was ist Berufsunfähigkeit (Pflegebedürftigkeit) im Sinne dieser Bedingungen?

(1) Berufsunfähigkeit

(a) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.

 

Der Versicherer verzichtet bei dieser Klausel auf eine abstrakte Verweisung. In dieser Klausel wird auf den zuletzt ausgeübten Beruf abgestellt, wenn dieser noch auszuüben wäre.

 

Im Gegensatz dazu folgende Regelung:

 

§2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?

(1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrungen ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

 

Bei dieser Klausel kann der Versicherer verweisen, da der Versicherte auf einen Beruf verwiesen werden kann, der noch ausgeübt werden könnte.

 

Verbraucherfreundlicher oder besser zu erkennen sind dann z.B. die Bedingungen der LV1871 Golden Bu

 

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die

ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche

Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr ausüben kann bzw. sechs Monate nicht mehr ausüben konnte und

auch keine andere Tätigkeit zu mehr als 50 Prozent konkret ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Dies bedeutet, dass wir auf die Möglichkeit einer sogenannten abstrakten Verweisung verzichten.

 

Oder Alte Leipziger

 

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind,

voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war,

auszuüben....Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.

 

Oder, oder, oder....

 

Konkrete Verweisung inkl. Lebensstellung

 

Bei der konkreten Verweisung wird geprüft, ob eine versicherte Person, die Leistungen in Anspruch nehmen will, eine neue Tätigkeit bereits konkret ausübt und auf diese neue Tätigkeit dann verwiesen werden kann.

 

Grundsätzlich sind an eine konkrete Verweisung bestimmt Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört, dass der Verweisungsberuf keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern darf, in Vergütung und Wertschätzung

nicht spürbar unter dem Niveau des bislang ausgeübten Berufs liegen dürfen. Auch darf der Verweisungsberuf weder eine Über- oder Unterforderung noch einen spürbaren sozialen Abstieg zur Folge haben.

Bei der Lebensstellung spielt die monetäre Seite eine gewichtige,wenn auch nicht die einzige Rolle. Dazu gehören auch Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten wie auch Schichtdienst statt fester Arbeitszeiten. Die Höhe

der zumutbaren Einkommensminderung ist in jedem Einzelfall gerichtlich zu prüfen.

 

Im Allgemeinen ist eine Einkommensminderung von 15 % - 25 % eventuell zumutbar. Bei geringeren Einkommen weniger, bei höheren mehr.

 

Diesbezüglich ist eine Regelung in den Bedingungen, die 20 % oder weniger exakt reinschreiben, durchaus zu begrüßen. Diese feste Zahl haben wirklich einige Versicherer so drinstehen.

 

 

Umorganisation bei Selbständigen

 

Der Punkt mit der abstrakten Verweisung findet sich für Selbstständige bei der Zurich BUZ schon in den Regelungen der Umorganisation. Dort habe ich ein "können" und ein "kann". Es spielt also keine Rolle, ob die Umorganisation tatsächlich erfolgt (ist), es reicht die Möglichkeit. Genau das ist das Funktionsprinzip einer abstrakten Verweisung. Die Verweisung auf eine theoretisch mögliche Tätigkeit, die aber in keinster Art und Weise tatsächlich bestehen muss. Bei der Zurich gibts diese abstrakte Verweisung schon im 1. Absatz des §2 erstmalig.

 

Die Umorganisation bei Selbständigen hat nichts mit dem Verzicht auf die abstrakte Verweisung zu tun. Bei fast jedem Versicherer steht ein "können" und ein "kann" bei der Umorganisation.

 

Ich zitiere mal aus den Bedingungen der AL:

 

BU liegt ferner nicht vor, wenn der Versicherte in zumutbarer Weise nach betrieblich sinnvoller Umorganisation...noch eine Tätigkeit ausüben könnte...

 

Die LV1871 schreibt es ohne könnte, meint aber das gleiche:

 

Bei Selbstständigen setzt vollständige Berufsunfähigkeit im Sinne von Satz 1 zusätzlich voraus, dass die versicherte Person auch nach einer zumutbaren

Umorganisation des Betriebes außerstande ist, ihren Beruf auszuüben.

 

Mehr dazu später:

 

P.S. Die Bedingungen der SBU der Zurich sind anders als die der BUZ

AVB_SBU_Zurich_04_2014.pdf

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Punkt 1: Mir erzählst du nichts Neues und du hast keinerlei Gegenbeweis gebracht, dass die Zurich irgendeinen der angesprochenen Punkte besser regeln würde, als ich das völlig korrekt dargestellt habe.

Punkt 1.1: Ich habe dargelegt, an welchen Stellen bereits im §2 die "Abstrakte Verweisung" wieder explizit eingebaut ist. Widerlege das (schwer, wenns schwarz auf weiss drin steht) und spar dir das Geschwafel über einfachste Sachverhalte.

 

Punkt 2: Die SBU unterscheidet sich im Wesentlichen nur durch die Infektionsklausel bei vollständigen, behördllich angeordnetem Tätigkeitsverbot von der BUZ.

 

Punkt 3: Wenn du zitierst aus Bedingungswerken, dann bitte den ganzen Kontext. Bei der AL stehen vor dem zitierten "könnte" einige Kriterien, die bei der Zurich schlichtweg nicht gegeben sind. Zum Beispiel fixe Grenzen für die zumutbare Einkommensreduzierung, auch beim Thema Umorganisation.

 

In den beiden zuvor genannten Fällen ist es darüber hinaus nicht zumutbar, dass die Tätigkeit zu Lasten der Gesundheit geht oder dass das jährliche Bruttoeinkommen (bei Selbständigen der Gewinn vor Steuern) 20% oder

mehr unter dem Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung liegt. Sollte der Bundesgerichtshof einen geringeren Prozentsatz als nicht zumutbare Einkommensminderung

festlegen, ist dieser auch für uns maßgeblich. Im begründeten Einzelfall kann aber auch bereits heute eine unter 20% liegende Einkommensminderung unzumutbar in diesem Sinn sein.

 

Der aus dem Bedingungswerk der Zurich zitierte 2. Absatz - mein O-Ton: eine der schlechtesten Regelungen am Markt - wird sich im Bedingungswerk zum Beispiel einer AL nicht finden.

 

Weiterhin ist gerade für Selbstständige der erste markierte Passus aus obigen Ausschnitt der AL gegenüber einer Zurich Gold wert. Genau das greift die Problematik "Betrieb irgendwie am Leben erhalten und derweil runterwirtschaften" auf, der bei der Zurich keinerlei Rolle spielt.

 

Es ist allerdings durchaus richtig, dass mind. 2 Versicherer für Selbstständige selektiv durchaus bessere Regelungen anbieten als eine AL oder eine LV1871. Das habe ich aber auch nie bezweifelt.

 

Punkt 4: Ein "im Allgemeinenen zumutbar" gibts es schlichtweg nicht. Es ist immer eine Frage des Einzelfalls und der Rechtssprechung. Je attraktiver das Einkommen, um so mehr kann gemäß bisheriger Rechtssprechung davon "weg fallen" und genau das ist eben nicht Sinn einer sinnvollen Absicherung des beruflichen Status Quo.

 

Und das hier von dir, heißt genau das was ich sage ...

 

Im Allgemeinen ist eine Einkommensminderung von 15 % - 25 % eventuell zumutbar. Bei geringeren Einkommen weniger, bei höheren mehr.

 

Eventuell, vielleicht ... klären wir das mal vor Gericht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Kunde das möchte, sobald er es verstanden hat.

 

Der Kunde hat die Wahl entweder klare Formulierungen ohne Interpretationsspielraum und Ticket für einen späteren Prozeß einzukaufen, oder eben alternativ eine BUZ/SBU bei bspw. der Zurich abzuschließen.

 

 

---

 

Die angesprochenen Punkte aus meinem vorhergehenden Post sind bei der Zurich wie dargelegt wahlweise nicht drin oder wie erklärt sehr nachteilig geregelt. Einen Gegenbeweis hast du nicht erbracht und kannst du auch nicht, es steht nun mal schwarz auf weiss in den Bedingungen.

 

 

Und ich habe gerade mal mit dem §2 angefangen. Das Bedingungswerk der Zurich zu zerlegen könnte noch eine Vielzahl von Posts füllen.

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