Matthew Pryor August 21, 2014 · bearbeitet August 21, 2014 von Matthew Pryor Bevor hier wieder mehr als nötig debattiert wird: -4%Abschlussgebühren,verteilt auf die ersten 60 Monate:300-x(abhängig von der Laufzeit),davon werden Fondsanteile gekauft.Ermittlung des Anteilsguthabens zum Kündigungsstichtag,mutmaßlich01.09. (→da Kündigung tatsächlich jederzeit möglich,klar geregelt). Auszahlung des Anteilsguthabens als Rückkaufswert abzüglich -150€ Stornoabzug,auch klar definiert in den Bedingungen; Wie wahrscheinlich ist es denn, dass die Versicherung überhaupt einen Rückkaufswert hat? Mit Verlaub:Liest du auch die Beiträge anderer? Grob über den Daumen gepeilt dürften monatlich 95€ "gestreckte" Abschlusskosten sowie Verwaltungsgebühren angefallen sein. Da der TO 300€ monatlich einzahlt und das im ersten Beitrag auch klar und deutlich dargestellt hat,dürfte es schwierig sein,dass der Vertrag im Minus landet,trotz Stornogebühr.Abschlussgebühren sind (minimum) auf die ersten 60 Beiträge zu verteilen,ein Rückkaufswert ist also bei neueren Policen (zu denen die des TO gehört) also quasi immer vorhanden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Back-Broker August 21, 2014 Mit Verlaub:Liest du auch die Beiträge anderer? Wäre ein bisschen stumpf, nur meine eigenen zu lesen Da der TO 300€ monatlich einzahlt und das im ersten Beitrag auch klar und deutlich dargestellt hat,dürfte es schwierig sein,dass der Vertrag im Minus landet,trotz Stornogebühr.Abschlussgebühren sind (minimum) auf die ersten 60 Beiträge zu verteilen,ein Rückkaufswert ist also bei neueren Policen (zu denen die des TO gehört) also quasi immer vorhanden. Alles klar, dann wäre das ja geklärt. Ich hatte grob im Kopf, dass erst mal Provisionen und Abschlussgebühren "abbezahlt" werden müssen, bevor sich irgend ein Rückkaufswert "aufbaut". Gut so, dass das (jetzt) nicht (mehr) so ist. MfG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor August 21, 2014 Ich hatte grob im Kopf, dass erst mal Provisionen und Abschlussgebühren "abbezahlt" werden müssen, bevor sich irgend ein Rückkaufswert "aufbaut". Das ist zugleich richtig und falsch.Während "früher" die Abschlusskosten mit den ersten Beiträgen beglichen werden mussten,so gilt spätestens mit der Einführung des neuen VVG: Der Rückkaufswert ist das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital der Versicherung, bei einer Kündigung des Versicherungsverhältnisses jedoch mindestens der Betrag des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt; die aufsichtsrechtlichen Regelungen über Höchstzillmersätze bleiben unberührt. Der Rückkaufswert und das Ausmaß, in dem er garantiert ist, sind dem Versicherungsnehmer vor Abgabe von dessen Vertragserklärung mitzuteilen; Siehe §169,Satz 3. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter1101 September 16, 2014 Ich hatte grob im Kopf, dass erst mal Provisionen und Abschlussgebühren "abbezahlt" werden müssen, bevor sich irgend ein Rückkaufswert "aufbaut". Das ist zugleich richtig und falsch.Während "früher" die Abschlusskosten mit den ersten Beiträgen beglichen werden mussten,so gilt spätestens mit der Einführung des neuen VVG: Der Rückkaufswert ist das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital der Versicherung, bei einer Kündigung des Versicherungsverhältnisses jedoch mindestens der Betrag des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt; die aufsichtsrechtlichen Regelungen über Höchstzillmersätze bleiben unberührt. Der Rückkaufswert und das Ausmaß, in dem er garantiert ist, sind dem Versicherungsnehmer vor Abgabe von dessen Vertragserklärung mitzuteilen; Siehe §169,Satz 3. Hallo zusammen, ich habe heute die Auszahlung der gekündigten Versicherung erhalten - 1.022,14€! Einbezahlt habe ich seit Januar 2014 insgesamt 2.400€ Das macht einen Abzug für die Kündigung des Vertrages i.H.v. 1.377,86€! Das kann doch nicht sein, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr September 16, 2014 · bearbeitet September 16, 2014 von tyr Hallo zusammen, ich habe heute die Auszahlung der gekündigten Versicherung erhalten - 1.022,14€! Einbezahlt habe ich seit Januar 2014 insgesamt 2.400€ Das macht einen Abzug für die Kündigung des Vertrages i.H.v. 1.377,86€! Das kann doch nicht sein, oder? Warum hast du trotz der Warnungen in diesem Thread und meinem Ratschlag, den Rückkaufswert bei der Versicherung zu erfragen, bevor du entscheidest, ob du kündigen willst die Kündigung ausgesprochen? Erfragen heißt: du schreibst z. B. einen Brief an die Versicherung: "hallo liebe Versicherung, könnt ihr mir bitte ausrechnen und die Kosten aufschlüsseln, was passiert, wenn ich morgen kündige? Welche Möglichkeiten habe ich noch? Danke, Gruß, Peter1101". Bevor du etwas kündigst heißt: du holst dir erstmal alle zur Entscheidung notwendigen Zahlen und Informationen ein und wägst dann ab, welchen Schritt du gehst. Möglicherweise ergeben sich mehrere Wege. Wenn einer der Versicherungsspezialisten noch die Muße hat, kann er ggf. noch Möglichkeiten aufzeigen. Aus meiner Sicht ist es schon verbockt. Vielleicht kann man mit nem Fachanwalt für Versicherungsrecht noch was machen. Der will aber auch bezahlt werden, was dann ggf. zum Effekt führt, schlechtem Geld gutes Geld hinterher zu werfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter1101 September 16, 2014 Hallo zusammen, ich habe heute die Auszahlung der gekündigten Versicherung erhalten - 1.022,14€! Einbezahlt habe ich seit Januar 2014 insgesamt 2.400€ Das macht einen Abzug für die Kündigung des Vertrages i.H.v. 1.377,86€! Das kann doch nicht sein, oder? Warum hast du trotz der Warnungen in diesem Thread und meinem Ratschlag, den Rückkaufswert bei der Versicherung zu erfragen, bevor du entscheidest, ob du kündigen willst die Kündigung ausgesprochen? Erfragen heißt: du schreibst z. B. einen Brief an die Versicherung: "hallo liebe Versicherung, könnt ihr mir bitte ausrechnen und die Kosten aufschlüsseln, was passiert, wenn ich morgen kündige? Welche Möglichkeiten habe ich noch? Danke, Gruß, Peter1101". Bevor du etwas kündigst heißt: du holst dir erstmal alle zur Entscheidung notwendigen Zahlen und Informationen ein und wägst dann ab, welchen Schritt du gehst. Möglicherweise ergeben sich mehrere Wege. Wenn einer der Versicherungsspezialisten noch die Muße hat, kann er ggf. noch Möglichkeiten aufzeigen. Aus meiner Sicht ist es schon verbockt. Vielleicht kann man mit nem Fachanwalt für Versicherungsrecht noch was machen. Der will aber auch bezahlt werden, was dann ggf. zum Effekt führt, schlechtem Geld gutes Geld hinterher zu werfen. Ich gebe dir Recht. Das habe ich nicht wie geraten erfragt und somit bin ich auch selbst Schuld. Allerdings würde ich dennoch gerne wissen ob diese Abrechnung so stimmen kann. Wie setzt sich dieser immens hohe Betrag zusammen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 16, 2014 Abschluss- und Verwaltungsgebühren,Stornoabschlag,ggbfs. Fondsentwicklung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter1101 September 16, 2014 Abschluss- und Verwaltungsgebühren,Stornoabschlag,ggbfs. Fondsentwicklung. Also in der Höhe nicht ungewöhnlich? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 16, 2014 Also in der Höhe nicht ungewöhnlich? Das solltest du am Ehesten beurteilen können.Die Aufteilung der Kosten in Abschluss- und Verwaltungsgebühren wird im Produktinformationsblatt ausgewiesen sein.Es ließe sich also nachvollziehen,wie hoch der Gebührenanteil für die 8 Monate der Vertragslaufzeit gewesen ist. Dazu kommt dann der Stornoabschlag und mitunter eine negative Fondsentwicklung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter1101 September 16, 2014 Also in der Höhe nicht ungewöhnlich? Das solltest du am Ehesten beurteilen können.Die Aufteilung der Kosten in Abschluss- und Verwaltungsgebühren wird im Produktinformationsblatt ausgewiesen sein.Es ließe sich also nachvollziehen,wie hoch der Gebührenanteil für die 8 Monate der Vertragslaufzeit gewesen ist. Dazu kommt dann der Stornoabschlag und mitunter eine negative Fondsentwicklung. Wenn ich das könnte würde ich euch nicht fragen. Für mich als Laien ist das nicht nachvollziehbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 16, 2014 Pi mal Daumen: 8*85 € Abschlusskosten,8*66 € Verwaltungskosten,150 € Stornoabschlag=1358 €.Deckt sich in etwa mit dem Wert,der dir mitgeteilt wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter1101 September 16, 2014 Pi mal Daumen: 8*85 € Abschlusskosten,8*66 € Verwaltungskosten,150 € Stornoabschlag=1358 €.Deckt sich in etwa mit dem Wert,der dir mitgeteilt wurde. Das ist wirklich nett von dir! Vielen Dank! Tja, da habe ich mir wohl ein dickes Eigentor geschossen. Auf der anderen Seite weiß ich nicht was ich sonst hätte machen können. Beitrag reduzieren, Auf Eis legen...? Jetzt im Nachgang ist das Thema vermutlich durch, oder gibt es trotz Kündigung und Rückerstattung eine Möglichkeit das Ganze Rückgängig zu machen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 16, 2014 Jetzt im Nachgang ist das Thema vermutlich durch, oder gibt es trotz Kündigung und Rückerstattung eine Möglichkeit das Ganze Rückgängig zu machen? Das kannst du nur mit dem Versicherer direkt besprechen.Nach einer ausgesprochenen und abgewickelten Vertragskündigung ist der Versicherer nicht verpflichtet,diesen wieder aufleben zu lassen.Er kann aber,das ist dann allein seine Entscheidung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter1101 September 16, 2014 Jetzt im Nachgang ist das Thema vermutlich durch, oder gibt es trotz Kündigung und Rückerstattung eine Möglichkeit das Ganze Rückgängig zu machen? Das kannst du nur mit dem Versicherer direkt besprechen.Nach einer ausgesprochenen und abgewickelten Vertragskündigung ist der Versicherer nicht verpflichtet,diesen wieder aufleben zu lassen.Er kann aber,das ist dann allein seine Entscheidung. Dann werde ich mal das Gespräch suchen und sehen was sich machen lässt. Im schlimmsten Fall wird das unter "selbst Schuld" abgelegt. Ich danke euch, vor allem dir Matthew für die Hilfe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthes2010 September 16, 2014 Dann werde ich mal das Gespräch suchen und sehen was sich machen lässt. Im schlimmsten Fall wird das unter "selbst Schuld" abgelegt. Ich danke euch, vor allem dir Matthew für die Hilfe! Nur weil du aktuell einen Verlust verbucht hast, heißt das ja nochlange nicht das diese Versicherung sinnvoll für dich ist. Die Gründe für deine Kündigung bestehen ja heute wohl auch noch warum also den Vertrag, falls möglich, wieder fortführen? Was ist wenn du in 2-3 Jahren nun doch kündigen willst, dann hast du aufgrund der Abschlusskosten (verteilt auf 5 Jahre) einen noch höheren Verlust als jetzt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter1101 September 25, 2014 Hallo zusammen, der Vertrag wurde aus Kulanz wieder reaktiviert und läuft nun auf dem Mindestbeitrag i.H.v. 30€/mtl. weiter. Danke nochmal an alle für die Unterstützung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag