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tomrossi

Rückkaufwert zu niedrig-Stellungnahme Lebensversicherung

Empfohlene Beiträge

tomrossi

Hallo Forum,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe eine meiner LV erst beitragsfrei gestellt und jetzt gekündigt.

Fragen:

Ist der Rückkaufwert in der Höhe ok?

Ich bin kein Jurist, stimmt das so wie es in der Stellungnahme steht?

Welches weitere Vorgehen würdet Ihr empfehlen?

 

Da mir der Rückkaufwert zu niedrig erschien, aufgrund der BGH Urteile, habe ich eine Aufstellung der Versicherung verlangt

 

Nachricht über das Beschwerdemanagement HL vom 30.07.2014

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in Ihrer KündigungsbestätigungWird ein Auszahlungsbetrag von 4242,17 Euro aufgeführt.

 

Bitte schicken Sie mir eine aufgeschlüsselte Beitragszerlegung, bei der für jedes vergangene Jahr genau aufgeführt ist, wie viel gezahlt wurde, welcher Teil davon für Abschluss- und Verwaltungskosten bzw. Risikoschutz abgezogen wurde, welcher Betrag tatsächlich investiert wurde (“Anlagebetrag”) und wie hoch die jeweiligen Gesamtsummen ausfallen.

 

 

Stellungnahme der Versicherung:

siehe Anhang

 

Danke schon mal vorab

Bester Gruss

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Ramstein

Die Abschlusskosten sind abhängig von der Versicherungssumme. Diese nennst du nicht. Daher muss ich wohl wieder mal auf die Informationen für neue Nutzer verweisen:

 

Wenn du dann den ersten Beitrag entworfen hast und in der Beitragsvorschau ansiehst, statt zum Anlageberater, Steuerberater, Anwalt, Verbraucherberatung, etc. zu gehen, so stelle dir bitte noch folgende Frage: "Welche Informationen müsste ich dem (z.B.) Anwalt geben, damit er mir eine richtige Antwort geben kann?" Dann schau deine Beitragsvorschau gezielt an, ob diese Informationen auch enthalten sind. Bei unvollständigen Fakten kann keine gute Antwort oder Diskussion erwartet werden, sondern nur zielloses Geschwurbel.

Hast du keine jährlichen Mitteilungen von der Versicherung über die jeweiligen Töpfe bekommen?

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tomrossi

Die Abschlusskosten sind abhängig von der Versicherungssumme. Diese nennst du nicht. Daher muss ich wohl wieder mal auf die Informationen für neue Nutzer verweisen:

 

Wenn du dann den ersten Beitrag entworfen hast und in der Beitragsvorschau ansiehst, statt zum Anlageberater, Steuerberater, Anwalt, Verbraucherberatung, etc. zu gehen, so stelle dir bitte noch folgende Frage: "Welche Informationen müsste ich dem (z.B.) Anwalt geben, damit er mir eine richtige Antwort geben kann?" Dann schau deine Beitragsvorschau gezielt an, ob diese Informationen auch enthalten sind. Bei unvollständigen Fakten kann keine gute Antwort oder Diskussion erwartet werden, sondern nur zielloses Geschwurbel.

Hast du keine jährlichen Mitteilungen von der Versicherung über die jeweiligen Töpfe bekommen?

 

Hi

hatte meine Daten nicht vollständig geschwärtzt, deshalb hat mir der Admin den Anhang wieder rausgenommen, danke nochmals :-)

Ich hoffe die Infos reichen aus um mir weiterhelfen zu können.

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tyr
· bearbeitet von tyr

Wäre eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Versicherungsrecht eine Option?

 

4.500 Euro über 12 Jahre investiert, Anteilsguthaben nach dieser Zeit: 4.000 Euro. Gesamt-Inflation im Zeitraum 2002 bis 2013 war ca. 21%.

 

Zu den Mischfonds:

DE000A0MUWV1 Mischfonds DWS Vermögensmanagement Rendite OP, Performance seit Auflage in Oktober 2007: ca. 5% (insgesamt) https://www.dws.de/Produkte/Fonds/35289/Wertentwicklung

DE000A0MUWU3 Mischfonds DWS Vermögensmanagement Chance OP, Performance seit Auflage in Oktober 2007: ca. -30% (ingesamt) https://www.dws.de/Produkte/Fonds/35288/Wertentwicklung

 

Der Lebensversicherungsmantel um die Fonds ist teuer, die Fonds selber haben im Vergleich zum Marktumfeld eine schlechte Performance, siehe z. B. http://www.feri-fund-rating.com/Download/de/FundsRatingGermany/FundsSearch/PublicSheet_43323_de_6.pdf Offensichtlich war das gesamte Produkt für dich nicht geeignet, wenn du die Entwicklung seit 2007 untätig hingenommen hast.

 

Ansatzpunkte, etwas zu retten sehe ich auf die Schnelle nicht, am ehesten noch über den Anwalt, der vielleicht Beratungsfehler nachweisen könnte o.ä. Wenn die Erstberatung beim Anwalt zu teuer ist würde ich wenigstens mal mit dem Vertrag zur örtlichen Verbraucherzentrale gehen.

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Ramstein

Statt wieder nur an meiner Empfehlung herum zu meckern: mache doch mal bessere konstruktive Vorschläge.

Zum Beispiel sich freuen, dass die Versicherung fast 12 Jahre bestand, aber nicht zahlen musste. Und in Zukunft vorher nachdenken, ehe man Verträge unterschreibt. Wieso denken eigentlich viele, dass für eigene Defizite andere Schuld sein müssen?

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tyr

Statt wieder nur an meiner Empfehlung herum zu meckern: mache doch mal bessere konstruktive Vorschläge.

Zum Beispiel sich freuen, dass die Versicherung fast 12 Jahre bestand, aber nicht zahlen musste. Und in Zukunft vorher nachdenken, ehe man Verträge unterschreibt. Wieso denken eigentlich viele, dass für eigene Defizite andere Schuld sein müssen?

Du warst doch gar nicht gemeint.

 

Ich sehe es auch ähnlich wie du: wenn man sich 12 Jahre lang nicht um den Vertrag kümmert, beitragsfrei stellt, kündigt und erst danach nach Spielräumen sucht, den Rückkaufswert zu steigern muss vor allem erstmal selber aktiv werden.

 

Die Einsicht bringt den Threadersteller aber erstmal nicht weiter. Und wenn man die vermitteln möchte erntet man nach meiner Erfahrung eher Unverständnis und Ärger.

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tomrossi

Hi

das ich den Vertrag unterschrieben hab (war nicht der einzige dieser Art, die anderen Stelle ich auch noch ein, wenn die Stellungname da ist) ist mir klar, d.h. selber Schuld.

Ich bin den MLP Herren damals voll auf den Leim gegangen.

Evtl hat noch jemand Antworten auf meine Fragen

Ist der Rückkaufwert in der Höhe ok?

Ich bin kein Jurist, stimmt das so wie es in der Stellungnahme steht?

Welches weitere Vorgehen würdet Ihr empfehlen?

 

Danke

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tyr

Meine Empfehlung hast du: den Vertrag mal bei einem Fachanwalt für Versicherungsrecht vorlegen, wenn du Rechtsmöglichkeiten genauer prüfen möchtest. Alternativ auch bei der örtlichen Verbraucherzentrale.

 

Angesichts der Wertentwicklung der Mischfonds und der Kostenbelastung des Vertrags kann ich auf die Schnelle keinen groben Fehler bei der Versicherung erkennen. Die Wertentwicklung des Vertrags sollte sich an Hand vergangener Jahresmitteilungen der Versicherung nachvollziehen lassen.

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Gerald1502

Geputzt. Bitte ab jetzt sachlich die Situation des TO besprechen.

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Matthew Pryor

Komplette Löschung meiner Beiträge?Stark!

Dann darf ich das gleich noch einmal schreiben.Eventueller Ansatzpunkt (unwahrscheinlich):Fehlende oder unvollständige Widerrufsbelehrung.Ich hoffe,dass war jetzt sachlich genug.

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Gerald1502

Ja habe das mit entfernt. So kann man nochmal in Ruhe von vorn anfangen.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Unwahrscheinlich.Zum einen wäre es mir persönlich neu,dass die HL Kostenausgleichsvereinbarungen verwendet oder verwendet hat.Zum anderen wurden bei deinem Vertrag die Abschlusskosten auf die ersten 6 Jahre verteilt (→siehe Mitteilung der HL),so dass du dich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht darauf berufen kannst.

Wenn du es dennoch versuchen möchtest,wünsche ich dir gutes Gelingen bei deinem Vorhaben und würde mich persönlich freuen,wenn du uns den Ausgang hier mitteilen könntest.

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tomrossi

Hallo,

ich habe keine Aktion gestartet, da es hier eh wenig Aussicht auf Erfolg hat.

 

Ich habe ein weiteres Schreiben erhalten und wollte Euch Fragen, ob die Summen/Rückkaufwerte so ok sind?

Da sich das Anwortschreiben von HL auf das hier bereits gepostete bezieht, führe ich das Thema hier fort.

 

Schreiben zu Vertrag 01 und 04:

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Unterlagen zu Vertrag 01:

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Unterlagen zu Vertrag 04:

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Ich hoffe das ich hier noch ein paar Scheine sehe, denn da ist wirklich viel Geld draufgegangen.

Würde ich in der Form nie mehr machen, da ich jetzt Familie habe und etwas schlauer bin (dank dem Forum hier)

 

Grüsse

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no sleep

Mich würde bei diesen Abrechnungen mal interessieren wie die Heidelberger Leben auf die Idee kommt, Kapitalertragssteuer einzubehalten? Die Beitragssumme liegt deutlich über dem Rückkaufswert so dass m.E. doch keine Steuer abgeführt werden dürfte?!

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polydeikes

Es sind Zinserträge entstanden. Die Zinserträge sind im Rahmen des Versicherungsmantels nur unter bestimmten Bedingungen steuerfrei oder werden einer besonderen Besteuerung unterzogen. Das ist hier nicht der Fall. Die Versicherung führt daher völlig korrekt Steuern auf die erstandenen Erträge ab. Im Rahmen der Steuererklärung kann man sich diese dann wieder zurück holen.

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no sleep

Danke für deine schnelle Antwort!

Hat man als Laie überhaupt eine Chance, die Berechnung der Kapitalertragssteuer nachzuvollziehen? Für mich sieht das auf den ersten Blick so aus, als hätte man ein verlustbringendes Invest (wegen hoher Vertragskosten) beendet und darf dann "zur Belohnung" noch einen Teil der Vertragskosten versteuern. Denn Zinserträge + eingeflossenes Kapital liegen ja weit unter dem, was man tatsächlich gezahlt hat.

 

Ich wäre dir dankbar, wenn du das noch etwas erläutern könntest.

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polydeikes

Brauchst du ehrlich gesagt nicht "nachvollziehen" können, um zu einer Lösung zu kommen. Ist sozusagen ein durchlaufender Posten. Die Versicherung ist nicht das Finanzamt und darf nicht festsetzen, was du an Steuern zu zahlen hast oder nicht, die Beurteilung obliegt dem Finanzamt.

 

Die Versicherung weist aus, welche Erträge deinem Vertrag zugefallen sind. Diese Erträge versteuert sie pauschal und führt das Geld an das Finanzamt ab. Dieses wiederzuholen ist dann deine Aufgabe und eigentlich auch überhaupt kein Problem.

 

Anders sieht es aus, wenn die entsprechenden steuerlichen Förderungen zum tragen kommen. Dann weist die Versicherungen bspw. die vollständigen Erträge zwar aus, berechnet aber die zu zahlenden Steuern nach Anwendung des jeweiligen Privilegs. Bspw. steuerfrei bei Altverträgen (vor 2005) unter bestimmten Voraussetzungen.

 

Dein Steuerberater kann dir da schnell und einfach helfen.

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no sleep

Danke! Also gilt nach Abgabe der Steuererklärung weiterhin: Beitragssumme > Auszahlungsbetrag = steuerfrei

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polydeikes

Ja, mit wenigen Ausnahmen. Wenn du zum Beispiel zusätzlich ein Risiko abgesichert hattest, wird das natürlich nicht als Beitragssumme im Sinne der Kapitalerträge gewertet. Hattest du bspw. eine Todesfallsumme vereinbart oder eine BUZ mit abgeschlossen, ist das in der Regel nicht mit zu berücksichtigen.

 

Für diese Zusatzvereinbarungen gibt es ggf. eigene Sonderausgabenabzüge, die aber in der Praxis beim typischen Arbeitnehmer bereits durch die Krankenversicherung ausgereizt sind. Meine Erläuterungen ersetzen das Gespräch mit dem Steuerberater natürlich nicht, ich bin kein Steuerberater.

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Matthew Pryor

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tomrossi

Danke für den Link

Meine Fragen waren ürsprünglich folgende

 

Ist der Rückkaufwert in der Höhe ok?

Ich bin kein Jurist, stimmt das so wie es in der Stellungnahme steht?

Welches weitere Vorgehen würdet Ihr empfehlen?

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Matthew Pryor
Ist der Rückkaufwert in der Höhe ok?

Das lässt sich nicht abschließend nicht beurteilen.Ich kann nur erkennen,dass die HL auf den Stornoabschlag verzichtet und beim RKW,wenn auch sehr geringfügig,nachgebessert hat.

Ich bin kein Jurist, stimmt das so wie es in der Stellungnahme steht?

Ich bin auch keiner,halte das aber für korrekt dargestellt.

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