allesok2014 August 9, 2014 Hallo zusammen, ich hätte eine Frage bezüglich der Debeka Bu. Und zwar habe ich meine letzte bu bei der Generali gekündigt weil ich falsch Angaben bezüglich meines Gesundheitszustandes gemacht habe. Ja ich weis, nicht gerade toll, habe aber meine Lehren daraus gezogen. Ich war bis letzten Monat ein ziemlicher Hypochonder, hab mir das aber abgewöhnt. Mein Berater von der der Debeka meinte ich kann bei ihm eine Rentenversicherung abschließen und dann in eine bu übergehen. Er meinte wenn ich es schaffe 3 Jahre nicht zum Arzt zu gehen würde das funktionieren da die Debeka jetzt anscheinend nur 3 Jahre zurückfragt. Was ist eure Meinung dazu, ich brauche aufjedenfall eine bu, weil von harz 4 wenn was passiert habe ich auch nicht unbedingt lust zu leben wenn was passiert. Gruss und ein schönes Wochenende:) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 9, 2014 Hallo zusammen, ich hätte eine Frage bezüglich der Debeka Bu. Und zwar habe ich meine letzte bu bei der Generali gekündigt weil ich falsch Angaben bezüglich meines Gesundheitszustandes gemacht habe. Ja ich weis, nicht gerade toll, habe aber meine Lehren daraus gezogen. Ich war bis letzten Monat ein ziemlicher Hypochonder, hab mir das aber abgewöhnt. Mein Berater von der der Debeka meinte ich kann bei ihm eine Rentenversicherung abschließen und dann in eine bu übergehen. Er meinte wenn ich es schaffe 3 Jahre nicht zum Arzt zu gehen würde das funktionieren da die Debeka jetzt anscheinend nur 3 Jahre zurückfragt. Was ist eure Meinung dazu, ich brauche aufjedenfall eine bu, weil von harz 4 wenn was passiert habe ich auch nicht unbedingt lust zu leben wenn was passiert. Gruss und ein schönes Wochenende:) Ganz einfach. Wenn du etwas definitiv nicht haben möchtest von der Debeka, dann ist es eine BU. Gegen kapitalbildende Versicherungen bei der Debeka spricht im Großen und Ganzen wenig - sehr wenig, zumindest in Schicht 3. Aber BU, die willst du nicht ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
allesok2014 August 9, 2014 Was sollte ich deiner Meinung nach dann tun? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 9, 2014 Erstmal musst du dir wohl zwangsweise ein wenig Entscheidungskompetenz anlesen. Im BU Fall bekommst du kein Harz 4. Um H4 zu bekommen, musst du auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar sein. Berufsunfähig -> wohl eher nicht auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar, also auch kein H4. Ggf. bist du zusätzlich erwerbsunfähig, dann gibts evtl. die halbe oder volle Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung ... evtl. ... --- Eine echte, dauerhafte Erkrankung ist auch dann angabepflichtig, wenn sie außerhalb des Abfragezeitraums diagnostiziert wurde und nicht abschließend behandelt wurde. Ärzte schleifen zudem solche Dinge immer als Daueramnanese mit durch die Arztakten, schon haftungstechnisch für den Arzt gar nicht anders machbar. Auf irgendeine Verjährung hoffen ist genau so sinnfrei wie etwas zu verschweigen, im Leistungsfall gibst du dem Versicherer (egal welchem) eine Steilvorlage. Da hilft nur Gesundheitshistorie aufarbeiten und generelle Versicherbarkeit prüfen. Erst danach kann man schauen, ob du eine BU bekommen kannst und wenn ja, was für Eine ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
allesok2014 August 9, 2014 Ja gut, er meinte das ich alles was unter den 3 jahren war nicht angeben muss. Bei der Generali hatten sie auch nur nach den letzten 5 Jahren gefragt. Ich verstehe dann nicht warum ich auch chronische Erkrankungen angeben muss wenn explizit nach den letzten 3 bzw. 5 Jahren gefragt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 9, 2014 · bearbeitet August 9, 2014 von polydeikes Gibts zwei Möglichkeiten. A - Gerichtsurteile lesen B - Ausprobieren und Lernen durch Erfahrung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor August 11, 2014 · bearbeitet August 11, 2014 von Matthew Pryor Entscheidend ist,dass auch Krankheiten angabepflichtig sind,die vor dem abgefragten Zeitraum eingetreten sind,auch wenn du beschwerdefrei bist und keine Behandlungen mehr stattgefunden haben sollten.Das Fortbestehen aus medizinischer Sicht reicht aus.Buddel dir nicht dein eigenes "BU-Grab" und nehme das,was Torsten hier bereits angeführt hat,als gegeben zur Kenntnis.Ist nur zu deinem Besten... Ja gut, er meinte das ich alles was unter den 3 jahren war nicht angeben muss. Mit einem Wort:Wahnsinn.Wird zusätzlich im Antragsformular nach Störungen respektive Gesundheitsstörungen gefragt,ist die Aussage des Debeka-Vertreters noch grenzwertiger. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SM77 August 11, 2014 Naja grundsätzlich muss ich den Versicherungsexperten hier recht geben, da es im Allgemeinen immer eine Frage dieser Art gibt: Bestehen oder bestanden bei Ihnen darüber hinaus in den letzten drei Monaten Gesundheitsstörungen oder Beschwerden? Da musst du dann alles angeben, was nicht vollständig ausgeheilt ist! Und das ist dann auch der krumme Rücken bei der Musterung! Aber: Es gibt auch einige Spezialtarife mit verkürzter Risikoanfrage. Da wird tatsächlich nur nach nach "Krankheiten"gefragt, wegen derer man in den letzten x Jahren einen Arzt/Heilbehandler aufgesucht hat und behandelt wurde. Diese Tarife bieten dann aber auch nur einen eingeschränkten BU-Schutz (z.B. max 1000 Euro). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 11, 2014 Das ist nur halb richtig. Wird entsprechend die Erkrankung (auch ohne offene Frage) abgefragt und ist es eine dauerhafte oder degenerative Erkrankung, ist sie auch angabepflichtig, wenn in dem Zeitraum x keine Behandlung erfolgt ist. Abgesehen davon, ist das alles überhaupt nicht das Problem. Problem 1 - Der Kunde ... Geht im Leistungsfall zum Arzt und sagt ... ohhh ich hab solche Schmerzen / Leiden / sonstiges und das schon seit Jaaaaaahren ... -> BU hat sich erledigt Problem 2 - Die Arztakte Ärzte müssen bei GKV Patienten eine Diagnose stellen um bezahlt zu werden. Deswegen decken sich Arztakten selten mit dem, was der Patient gehabt zu haben meint. Das interessiert aber den Versicherer nicht, die Arztakten bekommt er im Leistungsfall eh zu Gesicht. Keine saubere Aufbereitung dieser Akten -> immer eine offene Flanke. Der Versicherer prüft nicht ohne Grund erst im Leistungsfall genau nach ... denn die Prämien bis dahin gehören erstmal dem Versicherer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SM77 August 11, 2014 · bearbeitet August 12, 2014 von SM77 Das ist nur halb richtig. Wird entsprechend die Erkrankung (auch ohne offene Frage) abgefragt und ist es eine dauerhafte oder degenerative Erkrankung, ist sie auch angabepflichtig, wenn in dem Zeitraum x keine Behandlung erfolgt ist. Ok, konkretes Beispiel im Anhang (edit: Anhang entfernt, da ggf. nicht für die Öffentlichkeit bestimmt). Da wüsste ich nicht, wieso ich den Rückenschaden, der bei der Musterung festgestellt wurde angeben soll, wenn ich diesbezüglich in den letzten drei Jahren nicht in Behandlung war. Selbst wenn ich derzeit Beschwerden habe, aber deswegen nicht beim Arzt war, muss ich das nicht angeben. Oder siehst du das anders? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 11, 2014 Nehmen wir mal 3f und nehmen wir mal an, Max Mustermann hat eine Skoliose. Max Mustermann war nun wegen irgendetwas im Zeitraum beim Arzt, bspw. Kopfschmerzen ... einmal halt. Der gleiche Arzt hat noch die Skoliose in der Akte. Läufts blöd, steht in der Arztakte ein entsprechender Verweis auf die Skoliose ... Aber wie gesagt, dafür waren die 2 konkreten Problembeispiele von mir gepostet, das dürfte sich eigentlich selbst erklären. --- Und dann bitte genau lesen. Da steht bei 3f: ... aufgetreten UND wurden behandelt ... Das ist schon mit das Beste, was du an Formulierung kriegen kannst. Schränkt nämlich die Interpretation von ganz oben ein wenig ein und minimiert zumindest das Arztaktenrisiko ein wenig. "Und" heißt immer "beide Dinge" müssen passiert sein. Bei einem "oder" würde hingegen "aufgetreten" oder eben "behandelt" völlig hinreichen für die Angabepflicht. Eine andersweitige Interpretation ist dem Verbraucher auch nicht abzuverlangen ... --- Im Prinzip gehts net drum nen Drama aus den Antragsfragen zu machen (wobei man zumindest mal genau hinschauen sollte). Es geht darum selbst zu prüfen, wie es mit den Akten aussieht und entsprechend das eigene Verhalten net zur Angriffsfläche zu machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor August 12, 2014 Ok, konkretes Beispiel im Anhang. Schieres Eigeninteresse:Von welchem Anbieter stammt dieser Antragsauszug? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SM77 August 12, 2014 · bearbeitet August 12, 2014 von SM77 Schieres Eigeninteresse:Von welchem Anbieter stammt dieser Antragsauszug? Es handelt sich dabei um einen Rahmenvertrag mit einem DAX-Konzern. Da ich nicht weiß, inwieweit Teile daraus für die Öffentlichkeit bestimmt sind, bitte ich um Verständnis, wenn ich den Namen des Versicherers nicht nenne. Ich werde das Bild nun auch wieder entfernen. Es ging mir nur darum aufzuzeigen, dass es sehr wohl Anträge gibt, bei denen wirklich nur Arztbesuche angegeben werden müssen (und nicht Beschwerden ohne Arztbesuch, oder Diagnosen, die vor x Jahren gestellt wurden, wegen derer man aber nicht mehr in Behandlung ist, bzw. welche in den letzten drei Jahren nicht mehr aktenkundig wurden). Grundsätzlich möchte ich aber polydeikes recht geben: Fragen genau lesen, Einsicht in Arztakte nehmen, und am besten davon auch eine Kopie aushändigen lassen! Bei mir tauchte z.B. eine Lungenentzündung auf, die mir nur als Bronchitis verkauft wurde (und meiner Meinung nach war es auch nur das!). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 12, 2014 Nur sind eben die Antragsfragen gar nicht der springende Punkt. Die Klärung der Gesundheitshistorie und angesprochene Fallstricke hingegen schon. Nur unter Berücksichtigung dieser ist generell ein harter Antrag erst möglich, meine Meinung. --- PS1: Der Rahmenvertrag ist hoffentlich nicht in Schicht 2? --- PS2: Hab nie bezweifelt, dass es auch sehr stark vereinfachte Anträge gibt. Nur gesagt, dass diese die genannten Grundproblematiken nicht automatisch aufheben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
allesok2014 August 13, 2014 So, also erstmal hab ich das mit den 3 jahren falsch verstanden waren 5 Jahre. Ich habe heute mit einem versicherungsmakler telefoniert der meinte das nur eine Erwerbsfähigkeitsversicherung in Frage kommt bei der Generali mit 1000 euro. Aber des ist auch so eine Sache. Ich weis halt nicht was ich tun soll,wenn ich später mal ein Haus bauen will und die Raten nicht mehr bezahlen kann weil ich bu bin. Das bereitet mir Kopfzerbrechen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SM77 August 13, 2014 Ich weis halt nicht was ich tun soll,wenn ich später mal ein Haus bauen will und die Raten nicht mehr bezahlen kann weil ich bu bin. Das bereitet mir Kopfzerbrechen. Ok, wenn's nur das ist: Genug Eigenkapital ansparen (mind. 40% des Beleihungswerts)! Dann hast du große Chancen nicht in die Zwangsversteigerung zu kommen und das Haus zu einem vernünftigen Preis verkauft zu bekommen. Danach dann halt kleine Brötchen backen (z.B: Wohnung zur Miete). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whitecobra82 August 13, 2014 Ich habe heute mit einem versicherungsmakler telefoniert der meinte das nur eine Erwerbsfähigkeitsversicherung in Frage kommt bei der Generali mit 1000 euro. Aber des ist auch so eine Sache. Seltsamer Makler, wenn der bereits nach einem Telefonat und ohne alle deine Krankenakten gesehen zu haben, zu solch einer Aussage kommen kann. Ich würde mir an deiner Stelle einen Makler suchen, der auf BU spezialisiert ist und mich bei dem beraten lassen. Hier im Forum gibt's ja auch welche. Wenn du ein wenig in den BU Themen liest, solltest du schnell herausfinden, wer gemeint ist Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor August 13, 2014 · bearbeitet August 14, 2014 von Matthew Pryor Seltsamer Makler, wenn der bereits nach einem Telefonat und ohne alle deine Krankenakten gesehen zu haben, zu solch einer Aussage kommen kann.Das ist weder seltsam noch lässt es Rückschlüsse auf die Beratungsqualität zu.Je nachdem wie umfangreich der Input des TO war,sollte eine Aussage zur Versicherbarkeit/Nichtversicherbarkeit durchaus im Bereich des Möglichen sein.Was genau möchtest du uns sagen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor August 14, 2014 · bearbeitet August 14, 2014 von Matthew Pryor Unabhängig davon ist es schon merkwürdig,dass nach Aussage des Vermittlers "nur" eine EU der Generali in Betracht kommt.Mutmaßlich dürfte die fehlende Gesundheitsprüfung der Grund dafür sein.Ich hoffe,dass zumindest die Wartezeit Erwähnung fand. Da hier nicht bekannt ist,waswiewowann verschwiegen respektive falsch angegeben wurde,lässt sich kaum beurteilen,ob eine BU Stand jetzt möglich ist,sei es als normaler Vertrag oder aber als "Aktions-BU". Tendenziell wäre der gekündigte Vertrag aber angabepflichtig bei einem Neuabschluss. Schlussendlich:Geht es um den Gesundheitszustand,wäre eine Kombination aus Krankentagegeld,Pflegetagegeld und Unfallversicherung ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung möglich.Und das Netz ist um einiges dichter als die angebotene Solo-EU! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
allesok2014 August 14, 2014 Die 5 Jahre Wartezeit wurden erwähnt und kostet 55 euro jeden Monat. Also sollte ich die eu besser nicht abschließen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor August 14, 2014 · bearbeitet August 14, 2014 von Matthew Pryor Also sollte ich die eu besser nicht abschließen? Verstehst du das Konzept?Hast du dich mit Alternativen beschäftigt bzw. wurden andere Alternativen durchgespielt?Falls das der Fall sein sollte:Welche?Ein simples ja/nein als Antwort auf deine Frage ist eher nicht in deinem Sinn... Sinnvoller wäre es,wenn du dich mit den vorgeschlagenen Alternativen auseinandersetzt (zusätzlich bspw. "Multi-Renten-Produkte") und gemeinsam mit einem Vermittler die Hürden einer evtl. anfallenden Gesundheitsprüfung in Hinsicht auf eine Versicherbarkeit deinerseits auslotest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whitecobra82 August 14, 2014 Seltsamer Makler, wenn der bereits nach einem Telefonat und ohne alle deine Krankenakten gesehen zu haben, zu solch einer Aussage kommen kann.Das ist weder seltsam noch lässt es Rückschlüsse auf die Beratungsqualität zu.Je nachdem wie umfangreich der Input des TO war,sollte eine Aussage zur Versicherbarkeit/Nichtversicherbarkeit durchaus im Bereich des Möglichen sein.Was genau möchtest du uns sagen? Ich finde es seltsam, dass der Makler bereits beim ersten Telefonat genau ein Produkt empfiehlt und keinerlei Alternativen aufzeigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
allesok2014 August 14, 2014 Hab mich jetzt an einen makler speziell für bu gewendet er meinte es wird schwierig aber vlt. findet sich eine Lösung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
allesok2014 August 19, 2014 Hallo zusammen, jetzt muss ich euch doch noch mal auf die nerven mit meinem Problem gehen. Ich hätte es ja unter mein altes Thema geschrieben, aber ich weis nicht ob das noch jemand liest. Ich habe über meinen bu Makler die Antwort bekommen das jetzt nur die erwerbsunfähigkeitsversicherung der Generali zu bekommen ist. Er meinte das geht sogar mit beitrag zurück also wenn ich sie nicht in Anspruch nehmen muss bekomme ich meine Beiträge zurück. Stimmt das ich dachte das sei nur eine Risiko versicherung. Gruss Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag