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Mickeyscorner

Fairriester / fairr.de / Raisin Pension ETF-Riester

Empfohlene Beiträge

DrFaustus

Mir ist soeben etwas aufgefallen, was mir nicht besonders gefällt muss ich sagen:

 

Im Oktober wurden die eingezogenen Beiträge erst zum 12./13. Oktober investiert.

Möglicherweise versucht sich die Sutorbank mehr oder weniger am Markettiming oder welchen anderen Grund könnte es haben, dass man fast 2 Wochen das Geld stehen lässt?

Hat zwar in diesem Fall glücklicherweise funktioniert. Aber eigentlich möchte ich bei einem Sparplan genau sowas nicht haben.

 

Im November ist das Geld wieder umgehend investiert worden.

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moneybunny

Im Oktober wurden die eingezogenen Beiträge erst zum 12./13. Oktober investiert.

Möglicherweise versucht sich die Sutorbank mehr oder weniger am Markettiming oder welchen anderen Grund könnte es haben, dass man fast 2 Wochen das Geld stehen lässt?

 

Oh, das hatte ich gar nicht mitgekriegt (schaue auch nicht ständig ins Depot).

Glaube aber eher, dass so etwas vermutlich technische oder betriebliche Gründe hatte (auch, wenn eine Verzögerung von fast 2 Wochen ohne Nachricht bzw. Erklärung des Anbieters nicht sein dürfte...!).

 

Genaueres wird man wohl nur erfahren, wenn man bei Sutor und/oder fairr nachfragt.

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Humunculus

Zwei Neuigkeiten:

1) Fairr macht im Dezember Sabbatical. Wer noch eine Sonderzahlung für 2016 vornehmen will, muss dessen Antrag Fairr laut Webseite bis 1.12. erreichen (was die Deadline für die Überweisung ist, sagen sie nicht).

 

2) Es gibt einen neu zertifizierten fairriester 2.0. Neu sind insb. die - angeblich, ob es stimmt, habe ich noch nicht herausgefunden, etwa was eine Treuhänderklausel angeht - garantierten Rentenfaktoren.

 

Seit dem 04.11.2016 gelten beim Vertragsabschluss die Vertragsbedingungen des verbesserten fairriester 2.0:

Für die Auszahlungsphase ist eine lebenslange Rente mit einem garantierten Rentenfaktor expliziter Vertragsbestandteil.

Eine Hinterbliebenenabsicherung kann in den Vertrag aufgenommen werden.

Zusätzlich zur Kostenobergrenze für einzelne Fonds (max. 0,9% p.a.) wurde eine Deckelung von 0,6% p.a. für das Gesamtportfolio (=Fondskosten) festgeschrieben.

Kunden mit einem fairriester-Vertrag können mit wenigen Mausklicks kostenlos zum fairriester 2.0 wechseln.

Beim Wechsel bis zum 05.12.2016 bleibt die Kapitalgarantie erhalten. Bei einem darüber liegenden Guthaben gilt sogar dieses als neue Garantie.

Wäre spannend zu wissen, die Kapitalgaranie bei einem Wechsel nach dem 5.12. NICHT erhalten bleiben kann.

Und natürlich sind auch nur die Fondskosten gedeckelt, an denen Fairr nichts verdient, nicht die Vertriebs- und Verwaltungskosten.

 

Ich wähle folgende Hinterbliebenenabsicherung. Ich kann diese Auswahl bis 3 Monate

vor Auszahlungsbeginn ändern. Bei einer Änderung gelten die dann gültigen

Rentenkonditionen. *

# Keine Absicherung

# 10-jährige Rentengarantiezeit: Der Kapitalwert der noch ausstehenden garantierten Renten wird bei Tod innerhalb der 10-jährigen Rentengarantiezeit für die Hinterbliebenenversorgung verwendet.

# Restkapitalabfindung: Das Verrentungsguthaben abzüglich der bereits ausgezahlten Renten wird für die Hinterbliebenenversorgung verwendet.

 

Zur Höhe der Rentenfaktoren kann sich jeder seine eigene Meinung bilden... https://www.fairr.de...tenfaktoren.pdf

 

Noch ein paar Infos gibt es hier: https://www.fairr.de...tenkonditionen/

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TheMarl

Macht das Sinn zu wechseln oder kann man das nicht so einfach sagen?

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moneybunny

Hier eine Übersicht der Änderungen zum fairriester 2.0:

Neu: fairriester 2.0 - fairr.de

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TheMarl

Also für mich klingt das ganz gut, aber ich kann als Laie nicht so einfach den Rattenschwanz hinter jeder AGB-Änderung voraussehen.

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moneybunny

Vorsicht bei Vertragsänderungen (Terminverschiebung oder Hinterbliebenenabsicherung):

 

In Punkt 11.1 der neuen Vertragsbedingungen:

"Bei einer Verschiebung des bei Vertragsabschluss vereinbarten Auszahlungsbeginns oder einer Änderung der Art der Hinterbliebenenversorgung ist der bei Abschluss des Altersvorsorgevertrages garantierte Rentenfaktor ebenfalls nicht mehr maßgebend, sondern es wird (auf Basis der dann gültigen Rechnungsgrundlagen) ein neuer Rentenfaktor berechnet."

 

Nicht überraschend, da sich dann ja grundlegende Berechnungsfaktoren der Leibrentenversicherung ändern. Allerdings könnten - wenn sie denn so kundenfreundlich sein wollten - die Sutor Bank bzw. eigentlich die myLife Lebensversicherung ja trotz der Vertragsänderung die bei Abschluss gültigen Rentenfaktor-Tabellen (sind ja vollständig bekannt) zusichern. Tun sie aber nicht...

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moneybunny
· bearbeitet von moneybunny

Und noch die Verwaltungskosten der Leibrente in Ziffer 21.1 der Vertragsbedingungen:

 

"Verwaltungskosten bei Auszahlung in Form einer Leibrente Durch den Abschluss einer Rentenversicherung und die Verwaltung durch die Versicherungsgesellschaft entstehen für den Kunden Verwaltungskosten: einmalig 0,5% des gebildeten Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase (= fremde Kosten der Rentenversicherung) sowie ratierlich 1,5% jeder Rentenzahlung (= fremde Kosten der Rentenversicherung). Die Verwaltungskosten wurden bei der Berechnung des garantierten Rentenfaktors (vgl. Ziff. 11.1) bereits einkalkuliert und werden daher nicht gesondert erhoben.

 

Verwaltungskosten bei Auszahlung im Rahmen eines Auszahlungsplans mit unmittelbar anschließender Teilkapitalverrentung

Für die Verwaltung des Altersvorsorgevertrages durch die Bank bzw. spätestens ab dem 85. Lebensjahr durch den Versicherungspartner kann der Kunde mit Verwaltungskosten belastet werden.

Die Kostenbelastung bei Auszahlung im Rahmen eines Auszahlungsplans ist bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt. Detaillierte Informationen über die in der Auszahlungsphase anfallenden Kosten erfolgen gemäß § 7b AltZertG rechtzeitig vor Beginn der Auszahlungsphase.

Folgende Kostenkomponenten sind möglich:

• einmalig als Prozentsatz des gebildeten Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase,

• ratierlich als Prozentsatz des Kapitals per Stichtag,

• ratierlich als Prozentsatz der Rentenzahlung per Stichtag,

• ratierlich als fester Betrag in EUR."

 

Link zum neuen Vertragswerk:

Musterantrag fairriester 2.0

und zum Vergleich die alte Version:

Musterantrag fairriester 1.0

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ImperatoM

Spontan (d.h. ohne bisher eigene Recherche dazu) fällt mir folgendes ein, was wir vor einem möglichen Wechsel in FR 2.0 bedenken sollten:

 

1. Es wird das bisherige Gesamtguthaben, das bei fast jedem über dem garantierten Guthaben liegen dürfte (je nach Einzahlzeitpunkten), wegen des Vertragswechsels zum neuen garantierten Guthaben. Das hat Vor- und Nachteile.

 

2. Der vielleicht wichtigste Punkt: Schon zum Start der MyLife-Kooperation führte fairr "feste" Rentenfaktoren ein. In meiner Erinnerung waren die besser als die jetzt vorgestellten von FR 2.0 (ist auch wenig erstaunlich angesichts der Zinskrise). Insofern sollten wir unbedingt prüfen, was die alten Faktorversprechen wert sind und was die neuen wert sind. Hier droht eine deutliche Verschlechterung.

 

3. Das früheste Riester-Renteneintrittsalter liegt heute gesetzlich bei 62. Wer noch einen alten fairr-Vertrag hat, hat aber noch die Chance, mit 60 die Rente zu beziehen. Bei einem Vertragswechsel geht diese Chance verloren.

 

4. Es gibt keinen Grund überstürzt zu handeln, das neue Angebot rennt nicht weg - schreibt fairr ja sogar selbst ausdrücklich

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*Teufel*

lohnt eigentlich ein Wechsel von DWS Top-Rente rüber zu Fair?

 

hab noch ab 60jahre Renten Möglichkeit und 80% Rabatt

 

alter 30jahre Einzahlung max 162,17€

keine Kinder, aber geplant in 5-8Jahren 2

Brutto ca 38K

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moneybunny
· bearbeitet von moneybunny

1. Es wird das bisherige Gesamtguthaben, das bei fast jedem über dem garantierten Guthaben liegen dürfte (je nach Einzahlzeitpunkten), wegen des Vertragswechsels zum neuen garantierten Guthaben. Das hat Vor- und Nachteile.

Bei einem Lebenszyklusmodell sehe ich das nicht ganz so kritisch, zumal das Produkt ja noch nicht soo lange am Markt ist und die meisten fairriester-Portfolios wohl noch nicht so stark gestiegen sein dürften, dass das über die nächsten Jahrzehnte die Garantieabbildung (und entsprechende Rendite-Kosten) merklich beeinflussen sollte.

 

2. Der vielleicht wichtigste Punkt: Schon zum Start der MyLife-Kooperation führte fairr "feste" Rentenfaktoren ein. In meiner Erinnerung waren die besser als die jetzt vorgestellten von FR 2.0 (ist auch wenig erstaunlich angesichts der Zinskrise). Insofern sollten wir unbedingt prüfen, was die alten Faktorversprechen wert sind und was die neuen wert sind. Hier droht eine deutliche Verschlechterung.

Die Rentenfaktoren in den Tabellen sind NOCH genau dieselben wie in den PDF-Dateien der fairr-Website (Garantierte Rentenfaktoren, Tabellen-Stand immer noch vom 15.09.2015), in den Vertragsunterlagen von Sutor sogar mit mehr Nachkommastellen benannt als in den PDFs der fairr-Website.

Allerdings steht in den alten Vertagsbedingungen (z.B. bei mir, Abschluss im März 2016) noch nichts von garantierten Rentenfaktoren. Insofern stellt sich dann die Frage, was die bisherigen Marketingaussagen von fairr wert waren. Oder gelten die 2.0-Bedingungen bereits, seit mit den garantierten Rentenfaktoren geworben wird? Und jetzt wird nur der Umstieg auf 2.0 beworben?

 

4. Es gibt keinen Grund überstürzt zu handeln, das neue Angebot rennt nicht weg - schreibt fairr ja sogar selbst ausdrücklich

Jein... der Höchstrechnungszins sinkt ja weiter ab, weshalb ab 2017 auch die Rentenfaktoren noch geringer ausfallen werden. Insofern besteht schon ein gewisser Zeitdruck...

Oder vielleicht fällt in 2~3 Jahren der Höchstrechnungszins ja ganz - dann könnten die Versicherer wieder freier agieren und ggf. sogar höhere Rentenfaktoren zusichern? (Kenne mich in den versicherungsmathematischen Regelungen aber nicht aus, um dazu eine fundierte Meinung haben zu können.)

 

Nebenbei gilt ja auch die Höchstrentenzusage (sprich: es gilt letztlich der bei der Verrentung höhere Rentenfaktor), was Steigerungen "nach oben" über die nächsten Jahrzehnte weiterhin ermöglicht, selbst wenn man sich einen relativ niedrigen Rentenfaktor "sichert".

 

Letztendlich sind es eh alles nur Wetten gegen die Zeit... und wer hat schon Zeit? tongue.gif

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polydeikes

Nur um das noch mal klarzustellen. MyLife spricht keine Garantie ggü. dem Kunden aus (es gibt keine AVB ggü. MyLife). Basis ist eine Vereinbarung zwischen MyLife und Sutor. Es besteht keine Vereinbarung zwischen dem Kunden und MyLife. In letzter Instanz haftet also auch wieder Sutor mit ihrer lächerlichen Bilanzsumme für die Erfüllung.

 

Sutor spricht die Garantie aus, hat einen Kontrakt mit MyLife. Die Garantie gilt nur bis 300.000 Euro Vertragsguthaben, ist bei Restlaufzeiten ü50 Jahren hinfällig, ist bei Änderung des Rentenbeginns hinfällig.

 

Die prognostizierten GRF sind für GRF mit Treuhänderklausel nicht einmal sonderlich hoch.

 

Anstelle einer belastbaren AVB Regelung mit MyLife tritt eine reine AVB Regelung mit Sutor, bspw. hier:

 

Zum Auszahlungsbeginn berechnet die Bank durch den Versicherungspartner mit den dann gültigen Rechnungsgrundlagen (anerkannte Sterbetafel und Rechnungszins) einen dann aktuellen Rentenfaktor. Darüber hinaus garantiert die Bank durch den Versicherungspartner

dem Kunden bei Abschluss des Altersvorsorgevertrages für sein Verrentungsguthaben (vgl. hierzu auch Ziffer 10.1 der Vertragsbedingungen für Altersvorsorgeverträge) bis zu einem Betrag von 300.000,00 EUR einen Rentenfaktor (garantierter Rentenfaktor). Liegt der bei Abschluss des Altersvorsorgevertrages garantierte Rentenfaktor über dem aktuellen Rentenfaktor zum Auszahlungsbeginn, wird für Beträge bis 300.000,00 EUR immer dieser höhere, bei Abschluss des Altersvorsorgevertrages garantierte Rentenfaktor zugrunde gelegt.

Der Rentenfaktor gibt die monatliche Rente je 10.000,00 EUR Verrentungsguthaben an (vgl. hierzu auch die tabellarische Übersicht

auf den Seiten 15–17 dieses Antrages).

 

BITTE BEACHTEN SIE, dass die Zusage des garantierten Rentenfaktors nur für Altersvorsorgeverträge gilt, deren Ansparphase maximal 50 Jahre beträgt und deren Auszahlung im Rahmen einer sofort beginnenden Rentenversicherung (Leibrente) erfolgt, die spätestens

in dem Kalenderjahr beginnt, in dem der Kunde sein 67. Lebensjahr vollendet (Auszahlungsbeginn). Für Altersvorsorgeverträge, deren Ansparphase bei Vertragsabschluss mehr als 50 Jahre beträgt, gilt: Nach Unterschreiten einer 50-jährigen Restlaufzeit der

Ansparphase garantiert die Bank durch den Versicherungspartner dem Kunden auf seinen ausdrücklichen Wunsch in der Regel ebenfalls einen Rentenfaktor zu den dann gültigen Bedingungen. Eine Verpflichtung zur Vergabe eines garantierten Rentenfaktors

besteht in diesem Fall allerdings nicht.

 

Bei einer Verschiebung des bei Vertragsabschluss vereinbarten Auszahlungsbeginns oder einer Änderung der Art der Hinterbliebenenversorgung ist der bei Abschluss des Altersvorsorgevertrages garantierte Rentenfaktor nicht mehr maßgebend, sondern

es wird (auf Basis der dann gültigen Rechnungsgrundlagen) ein neuer Rentenfaktor berechnet.

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Fondsanleger1966

Nur um das noch mal klarzustellen. MyLife spricht keine Garantie ggü. dem Kunden aus (es gibt keine AVB ggü. MyLife). Basis ist eine Vereinbarung zwischen MyLife und Sutor. Es besteht keine Vereinbarung zwischen dem Kunden und MyLife. In letzter Instanz haftet also auch wieder Sutor mit ihrer lächerlichen Bilanzsumme für die Erfüllung.

(...)

Gilt Deine gesamte Aussage nur für den Fairriester - so hatte ich sie verstanden - nicht aber für den Fairriester Silber?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Fairriester. Die Sache lässt sich ganz einfach im Umkehrschluss erklären. Wenn eine Garantie zwischen fairrr-Kunde und MyLife bestände, müsste MyLife das bilanzieren. Kann MyLife aber gar nicht, da die kein reales Kundengeld haben. Mal abgesehen davon ist MyLife ein Miniaturversicherer mit 22 Mio Bruttobeitragseinnahmen und 4,5 % VWK-Quote darauf. Die kriegen schon ihre ZZR kaum gestemmt, geschweige denn, dass die mal seit Übernahme durch Augur Gewinne geschrieben hätten. Zudem lasten die Altgeschäfte, bspw. Kreditlebensversicherungen auf den Zahlen.

 

So hedged es vermutlich Sutor, um die Bilanzbestimmung für Banken zu umgehen. Schließlich müssen auch Banken zukünftige Zahlungsversprechen zunächst mal mit Kapital unterlegen, was Sutor wohl kaum in nennenswertem Umfang könnte. Ist nicht der erste Anbieter mit solchen Taschenspielertricks und wird nicht der Letzte bleiben.

 

---

 

Zu Fairriester Silber hatte ich mich schon früher geäußert. Mal abgesehen davon, dass ich nicht wüsste, was man damit anfangen will.

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moneybunny
· bearbeitet von moneybunny

Die eigentliche Frage derzeit ist ja vor allem, welche Vor- und Nachteile das neue Bedingungswerk der Sutor Bank gegenüber dem alten hat und ob letztlich eine Portierung von fairriester 1.0 zu fairriester 2.0 Sinn macht oder nicht.

 

Für mich sieht es so aus, dass man mit dem neuen Vertragswerk ein paar Ungewissheiten beseitigt hat bzw. die vorher bereits "versprochenen" Rentenfaktoren nun auch vertraglich fixiert; selbiges gilt für die Verwaltungskosten der Leibrente.

Nachteile sehe ich im Moment noch keine - ich bin aber dafür offen, auf jeden Nachteil (alte AVB vs. neue AVB) hingewiesen zu werden smile.gif

 

Vor Beginn der Auszahlungsphase kann man ja immer noch zu einem anderen Anbieter (z.B. direkt zu einem Versicherer) wechseln - welche Verrentungskonditionen dann in 20 oder 30 Jahren am Markt geboten werden (ob bessere oder noch schlechtere), ist im Jahr 2016 natürlich noch nicht sicher oder zuverlässig absehbar. Aber wenn die Sutor Bank dann hinter den marktüblichen Konditionen liegt, ist man ja nicht an sie gefesselt.

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966
Zu Fairriester Silber hatte ich mich schon früher geäußert.

Schon längst gelesen. wink.gif Danke für die Ausführungen. thumbsup.gif

 

Mal abgesehen davon, dass ich nicht wüsste, was man damit anfangen will.

Als Sprosse in einer Riester-Leiter, die auf die Abfindung über eine Kleinbetragsrente abzielt, die Du hier mal vorgestellt hattest (siehe auch letzter Absatz in http://www.wertpapie...ost__p__1059446 )

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Als Sprosse in einer Riester-Leiter, die auf die Abfindung über eine Kleinbetragsrente abzielt, die Du hier mal vorgestellt hattest (siehe auch letzter Absatz in http://www.wertpapie...ost__p__1059446 )

 

Jau, funzt, passt.

 

 

Die eigentliche Frage derzeit ist ja vor allem, welche Vor- und Nachteile das neue Bedingungswerk der Sutor Bank gegenüber dem alten hat und ob letztlich eine Portierung von fairriester 1.0 zu fairriester 2.0 Sinn macht oder nicht.

 

Fairr berät da sicherlich gern kostenlos und umfassend, neutral dazu.

 

Für mich sieht es so aus, dass man mit dem neuen Vertragswerk ein paar Ungewissheiten beseitigt hat bzw. die vorher bereits "versprochenen" Rentenfaktoren nun auch vertraglich fixiert; selbiges gilt für die Verwaltungskosten der Leibrente.

 

Da ist quasi nix vertraglich fixiert. Es besteht keinerlei AVB-Grundlage ggü. MyLife.

 

Vor Beginn der Auszahlungsphase kann man ja immer noch zu einem anderen Anbieter (z.B. direkt zu einem Versicherer) wechseln - welche Verrentungskonditionen dann in 20 oder 30 Jahren am Markt geboten werden (ob bessere oder noch schlechtere), ist im Jahr 2016 natürlich noch nicht sicher oder zuverlässig absehbar.

 

Ich predige diesbezüglich schon sehr lange: Das Annehmen eines eingehenden Übertrags ist AVB-seitig zu 99 % "kann" Bestimmung, kein Anbieter ist ohne eigenes Bekenntnis in den AVB dazu verpflichtet. Wenn man sich aktuell anschaut, wer so alles in anbetracht der kommenden bürokratischen Hürden die Segel streicht (besprochen bspw. VBGA für RBS oder InterRisk bei Rürup), würde ich nicht drauf wetten.

 

Ich würde ja nicht einmal darauf wetten, dass es in bspw. 30-40 Jahren überhaupt noch Riester Neugeschäft gibt.

fairriester-antrag.pdf

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moneybunny
· bearbeitet von moneybunny

Fairr berät da sicherlich gern kostenlos und umfassend, neutral dazu.

Genau, ganz bestimmt... whistling.gif

 

Da ist quasi nix vertraglich fixiert. Es besteht keinerlei AVB-Grundlage ggü. MyLife.

War es bisher doch aber auch nicht bzw. erst recht noch nicht...

 

Ich predige diesbezüglich schon sehr lange: Das Annehmen eines eingehenden Übertrags ist AVB-seitig zu 99 % "kann" Bestimmung, kein Anbieter ist ohne eigenes Bekenntnis in den AVB dazu verpflichtet. Wenn man sich aktuell anschaut, wer so alles in anbetracht der kommenden bürokratischen Hürden die Segel streicht (besprochen bspw. VBGA für RBS oder InterRisk bei Rürup), würde ich nicht drauf wetten.

 

Ich würde ja nicht einmal darauf wetten, dass es in bspw. 30-40 Jahren überhaupt noch Riester Neugeschäft gibt.

Das kann natürlich sein. Andererseits: Es werden über die nächsten Jahrzehnte in Deutschland sehr viele Riester-Verträge zur Verrentung kommen, so dass es sicherlich auch einen gewissen Wettbewerb unter den Versicherern geben wird, da die Wechsel-/Übertragsmöglichkeit vom Gesetzgeber ja definitiv (?) festgeschrieben wurde. Und wenn es jetzt schon noch Sofortrenten-Angebote gegen Einmalzahlung am Markt gibt, warum dann nicht auch noch in 20, 30, 40 Jahren? Die Versicherer leben ja letztendlich davon, Versicherte zu gewinnen und die Versichertengemeinschaft breit aufzustellen (bzw. so aufzustellen, dass die Risikostruktur zugunsten der Versicherer ausfällt).

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ich hab das schon einmal ausführlichst erklärt. Es gibt keinen guten Grund, warum Versicherer Riester-Neu-Rentner mit eingehendem Übertrag haben wollen würden. Zunächst mal muss vom Übertrag an die vollständige Beitragsgarantie zum vereinbarten Rentenbeginn dargestellt werden. Ist Rentenbeginn = Übertrag aus zeitlicher Sicht, kann die Kostenbelastung für den entstandenen Aufwand nur 0 sein. Erst in Folge können ratierliche Kosten geltend gemacht werden.

 

Ausnahme stellt die Union Investment da, weil dort eben nur die Union garantieren muss und die dann verrentende R+V munter Kosten kassieren darf. Die Garantie gilt für den Zeitpunkt vor der Übertragung der Pflichten von UI zu R+V. (das Modell ist eigentlich schon mit Einführung PIA bestenfalls noch grenzwertig)

 

Zeitgleich muss der Anbieter die ausstehenden Leistungsversprechen bilanzieren. Egal ob nun Bank, Versicherer, KAG ...

 

Auch das hatten wir schon im Kontext der Thematik, was passiert bei unterschreiten der Sicherungsschwelle beim Anbieter.

 

Nehmen wir bspw. mal an, fairr wirbt 100.000 Verträge für Sutor ein. Für diese bietet Sutor eine Aktienquote, die nicht durch erzielbare Restrenditen der Rentenprodukte absicherbar ist. Nun knallt es. Sutor hat dann 100.000 mal xyz Euro als ausstehende Leistungsversprechen in der Bilanz. Aber nur abc Euro sind vorhanden und werden nur zu xyz - x iS erzielbarer Restrenditen der verfügbaren Rentenprodukte.

 

Haben wir jetzt auf bspw. 100.000 Verträge je 1.000 Euro Lücke zwischen bilanzierter Zusage und vorhandenen Mitteln, müssen diese 100 Millionen in der Bilanz aufgefüllt werden. Im Zweifelsfall durch Eigenmittel. Sutor verfügt aber gar nicht über die x-fachen Eigenmittel ihrer gesamten Bilanzsumme, um das zu können. Über dieses Grundproblem und was es unter Berücksichtigung MiFID II und Solvency II und ZZR genau für die Anbieter heißt, diskutierte ich heute bereits mit qualifizierteren Personen ... bisher ohne eine Lösung oder eine Antwort zu finden.

 

Das gleiche Grundproblem besteht generell auch bei Überträgen bzw. der Übernahme der Funktion des Verrentungsversicherers bei einem Übertrag ( != der Konstellation Verrentungspartner wie bei R+V und UI oder Fairr + MyLife). Das ist eine Bilanzbelastung, kein Geschäft. Das will kein Versicherer freiwillig haben.

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ImperatoM

Ich neige nun dazu, meinen Vertrag erstmal nicht umzustellen. Mir persönlich bringen die neuen Leistungen nicht viel und ich möchte den Vertrag, der immerhin schon rund 15% über der Garantiesumme liegt nicht wieder daran heranführen, indem ich die Garantiesumme erhöhe. So erreiche ich eine noch größere Sicherheit, dass im Fall eines Börsenabsturzes die hohe Aktienquote gewahrt werden wird. Sollte es wider Erwarten doch einmal dazu kommen, dann wäre der bessere Zeitpunkt für den Wechsel zu 2.0, denn dann würde man die Garantiesumme absenken, so dass die Aktienquote wider erhöht werden könnte. Die Strategie ist natürlich nur gangbar für Anleger, die wie ich auf die Garantie pfeifen und sie am liebsten ganz los wären.

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Skelleftea1

Mein Vertrag läuft momentan unter der Prämisse einer 30% igen Kapitalauszahlung zu Beginn der Auszahlungsphase. Der Rest läuft ja dann entweder direkt in die Rentenversicherung oder bis zum 85. Lebensjahr in den Auszahlungsplan bei der Bank. Was sind die Vor- und Nachteile von Auszahlungsplan bzw. sofortiger Verrentung? Sofern mach sich für die sofortige Verrentung entscheidet: Wie schätzt ihr die Kosten bzw. die "Minderrente" bei Abschluss der Restkapitalgarantie ein?

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moneybunny

Wie schätzt ihr die Kosten bzw. die "Minderrente" bei Abschluss der Restkapitalgarantie ein?

 

Schau doch einfach mal in dieses PDF: Garantierte Rentenfaktoren fairriester

Das Dokument enthält insgesamt drei Tabellen: Ohne Todesfallleistung, mit 10 Rentengarantiezeit sowie mit Restkapitalabfindung und die jeweiligen Rentenfaktoren für die jeweiligen Jahrgänge.

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DrFaustus

30 Jahre, bis zu meiner Rente, werden die Zinsen nicht so niedrig bleiben wie sie aktuell sind.

Daher gibt es für mich keinen Grund jetzt irgendetwas festschreiben zu lassen.

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polydeikes

Die Zinsen spielen für belastbare AVB gar keine Rolle. Geht man davon aus, dass die Zinsen und somit auch die Renditen in xyz Jahren höher liegen als heute und hat man belastbare AVBs, werden die tatsächlich erzielten Erträge ja ohnehin weiter gegeben. Bei Sterbetafeln sieht das anders aus.

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ImperatoM

30 Jahre, bis zu meiner Rente, werden die Zinsen nicht so niedrig bleiben wie sie aktuell sind.

Daher gibt es für mich keinen Grund jetzt irgendetwas festschreiben zu lassen.

 

Seh ich auch so. Die niedrigen Zinsen ermöglichen jetzt ohnehin keine "guten" Verrentungsfaktoren. Und wer meint, er könne sich eine "günstige" Sterbetafel für sichern, versteht nicht, dass Versicherer das Risiko immer älter werdender Menschen mit großen Puffern einkalkulieren. Wir haben hier im Forum schon die Normalverteilung und zugehörige Signifikanzniveaus erklärt und auch erklärt, dass die "Sicherung" einer heutigen Sterbetafel aufgrund dieser Puffer, deren nichtverbrauchten Risikoüberschuss die Versicherer zu 10% in die eigene Tasche stecken, genau deshalb eher ein Nachteil als ein Vorteil für den Versicherten ist.

 

Das sollte man als Verkäufer solcher Verträge eigentlich mittlerweile auch mal gecheckt haben, statt weiter zu vermuten, dass es sinnvoll sei, sich eine Sterbetafel für die Zukunft zu sichern :wacko:

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