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Travis Bickle

Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (LVRG)

Empfohlene Beiträge

Travis Bickle

Hi,

 

 

bei den Lebensversicherungen stehen nach einer Meldung der SZ einige Veränderungen an. Habe im WPF dazu noch nichts gefunden und dachte mir, die Sache wäre einen Thread wert:

 

http://www.sueddeuts...etzen-1.1908126

Die Bundesregierung will nach Informationen der Süddeutschen Zeitung binnen weniger Wochen ein Hilfspaket für die Lebensversicherer auf den Weg bringen. Die Verabschiedung könnte Versicherte, deren Verträge in diesem Jahr auslaufen oder die kündigen, mehr als zwei Milliarden kosten. Allerdings muss die Branche damit rechnen, dass sie im Gegenzug einige Kröten schlucken muss. Zum Gesamtpaket gehören auch die Absenkung der maximalen Garantieverzinsung sowie eine Obergrenze für Provisionen.

 

(...)

 

Kernpunkt ist die von der Versicherungsbranche lautstark geforderte Änderung der Regeln, nach denen die Kunden bei Kündigung oder regulärem Ablauf zur Hälfte an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Seit 2008 steht ihnen die Hälfte dieser nur auf dem Papier stehenden Gewinne zu, 2013 waren das rund drei Milliarden Euro. Bei kleinen Verträgen beläuft sich diese Sonderzahlung nur auf einen dreistelligen Betrag, bei größeren Policen kann die Summe aber auch deutlich höher liegen und 10 000 oder 15 000 Euro erreichen. Diese Beteiligungen müssten die Versicherer nicht mehr auszahlen, wenn die große Koalition ihr Vorhaben umsetzt.

 

Die Regierung plant nach jetzigem Diskussionsstand, den Tag der Verabschiedung des Gesetzentwurfes im Kabinett zum Stichtag zu machen - das könnte noch im März sein. Nur Kunden, deren Verträge dann ausgelaufen sind oder die vorher gekündigt haben, kämen dann noch in den Genuss der Bewertungsreserven.

 

 

Unter Umständen besteht für den ein oder anderen Handlungsbedarf, wenn das wie geplant verabschiedet wird?

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tyr

Weitere Infos dazu:

http://www.test.de/Lebensversicherung-Recht-auf-Reserven-soll-fallen-4679539-0/

Sollten Bestands­kunden jetzt schnell kündigen?

 

Noch gibt es weder einen Beschluss des Kabinetts, noch ein Gesetz. Kunden sollten daher nicht vorschnell handeln. Das Problem ist, dass es möglicher­weise eine Stich­tags­regelung gibt. Das heißt: Die neue Regelung tritt dann an dem Tag in Kraft, an dem das Bundes­kabinett die Beschneidung der Beteiligung der Kunden an den Bewertungs­reserven beschließt. Versicherungs­nehmer haben dann möglicher­weise keine Zeit mehr, ihren Vertrag zu kündigen, denn die Kündigungs­frist beträgt mindestens einen Monat.

 

Kunden, deren Verträge noch Jahre laufen. Über­stürzen Sie nichts. Sie können jetzt noch gar nicht wissen, ob sie über­haupt Reserven ausgezahlt bekommen und wie hoch sie eventuell sein werden. Sicher ist jedoch, dass bei einer vorzeitigen Kündigung Abzüge fällig werden und die Schluss­über­schuss­beteiligung gestrichen wird.

Kunden, deren Verträge nur noch wenige Monate laufen. Sobald eine Neuregelung gewiss ist, sollten sie ihren Versicherer fragen, ob sie womöglich kündigen sollen, um noch nach der bisherigen Regelung an den Bewertungs­reserven beteiligt zu werden und so eine höhere Ablauf­leistung bekommen. Sie sollten ihren Versicherer auffordern, ihnen den jetzigen Rück­kaufs­wert und die Leistung bei regulärem Ablauf der Versicherung zu nennen. Ob eine Kündigung wirt­schaftlich vernünftig ist, ist vom Einzell­fall abhängig. Eine pauschale Aussage dazu ist nicht möglich.

 

Weiterhin:

http://www.faz.net/-hsl-7n8ik

Ist es sinnvoll, alte Verträge zu kündigen?

In vielen Fällen nicht. Kunden sollten laut Verbraucherschützern auch bedenken, dass die Kündigung eines laufenden Vertrags immer mit Verlusten verbunden ist. Ob diese Verluste von einer jetzt eventuell noch höheren Beteiligung an den Bewertungsreserven ausgeglichen werden, muss im Einzelfall berechnet werden.

 

Der Bund der Versicherten empfiehlt ebenfalls, bei der Lebensversicherung Infos zum Rückkaufwert und regulären Ablaufwert einzuholen, um ggf. reagieren zu können.

https://www.bundderversicherten.de/downloads/2014-03-14_Aktuelle_Informationen_f%C3%BCr_Lebensversicherungskunden.pdf

 

Ich würde wenn man betroffene Verträge laufen hat aktiv werden und die Informationen beim Versicherer einholen. Einen Vertrag zu kündigen sollte man aber genauer abwägen, nichts überstürzen.

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ImperatoM

Ich halte es für theoretisch durchaus akzeptabel, die Bewertungsreserven nicht auszuzahlen, sondern für langjährige Verträge aufzubewahren. Die FAS von heute vermutet jedoch, gestützt auf Axel Kleinlein, dass die Versicherer Wege finden könnten, die BR dann in irgendwelchen "Töpfen" versickern zu lassen und dem Anleger vorzuenthalten. Das wäre dann natürlich schon kritisch.

 

Versprochen wird gleichzeitig aber eine höhere Beteiligung an Risikogewinnen von 75 auf 90 Prozent. Wenn das stimmt, wird es interessant, denn die Risikogewinne machen etwa die Hälfte aller Überschüsse aus, mehr sogar als die Anlageüberschüsse. Die Überschüsse für Anleger könnten hierdurch um rund 10% steigen. Die Gewinne der Aktionäre auf der anderen Seite signifikant sinken. In Lebensversicherungsaktien würde ich aktuell jedenfalls noch weniger gern investieren als in ihr Produkt.

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tyr

Die Überschüsse für Anleger könnten hierdurch um rund 10% steigen. Die Gewinne der Aktionäre auf der anderen Seite signifikant sinken. In Lebensversicherungsaktien würde ich aktuell jedenfalls noch weniger gern investieren als in ihr Produkt.

Und bei einer LV von einem VVaG, wohin fließen dort zurückgehaltene Gewinne? Ernst gemeint.

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ImperatoM

Und bei einer LV von einem VVaG, wohin fließen dort zurückgehaltene Gewinne? Ernst gemeint.

 

Gute Frage. Theoretisch müsste hier ja alles am Ende beim Anleger ankommen, so dass es ein Nullsummenspiel sein könnte. Ich kenne aber keine Details zu der Rechtsform, so dass es Lücken geben kann.

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Ramstein
„Die Reserven gehören allen“

19.03.2014

 

Die Lebensversicherung muss nach Meinung der Finanzaufsicht Bafin klarer als Produkt zur Altersvorsorge positioniert werden. „Dem Bürger muss bewusst sein, dass die Lebensversicherung ein Vertrag mit einer langfristigen Bindung ist“, sagte die Präsidentin der Bafin, Elke König, in einem Gespräch mit dieser Zeitung. Der Kunde müsse sich darüber im Klaren sein, dass es für ihn regelmäßig nachteilig sei, wenn er die Lebensversicherung nach kurzer Zeit wieder kündigt. „Das Prinzip der garantierten Leistung für die Versichertengemeinschaft muss Vorrang haben vor möglichst hohen Auszahlungen für einzelne Versicherungsnehmer“, sagte König.

 

„Die Bewertungsreserven gehören der Gesamtheit der Versicherungsnehmer, und diesen Grundsatz halte ich für richtig“, meint König. „Wer eine Lebensversicherung abschließt, beteiligt sich ja an einem Kapitalstock, den die anderen Versicherungsnehmer zuvor aufgebaut haben.“ Die geltenden unverhältnismäßigen Beteiligungsregeln begünstigten 7 Millionen ausscheidende Versicherte zum Nachteil der 88 Millionen verbleibenden. „Es geht darum, einen generationengerechten Ausgleich innerhalb der Versichertengemeinschaft zu schaffen“, sagte König.

 

Jene Versicherungskunden, die heute die Bewertungsreserven ausbezahlt bekommen wollten, hätten bei Abschluss ihrer Police ohnehin nicht den starken Zinsverfall vorhersehen können.

 

„Wir müssen alles tun, um die garantierten Ansprüche, die die Versicherungsnehmer aus ihren Verträgen haben, langfristig zu sichern“, sagte die Bafin-Präsidentin. „Das Gesetzespaket kommt somit nicht den Versicherungsunternehmen zugute, sondern den Versicherten.“

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Gerald1502

Das Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG ist in Kraft getreten. Hier kann sich jeder das Bundesgesetzblatt anschauen.

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Gerald1502

Danke Ramstein. Thema verbunden.

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