mildes1982 August 5, 2014 Hallo auf folgendes Angebot bin ich gestossen. www.genogen-eg.de Geboten werden 9%+ Bonus als Dividende, zuletzt 12 Prozent. Laut Berater denn ich am Telefon hatte wird nur in Imobilienprojekte investiert die auch die 9% Prozent sicher abwerfen. Auch wird die Bank als Sicherheit dazugezogen da es da anscheindend darüber mitfinanziert wird. Hier ein Auzug der Projekte http://www.genogen-eg.de/index.php?option=com_content&view=article&id=24&Itemid=22 Eintrittsgeld wird 500 Euro +10% der Zeichnungssummer verlangt.Mindestzeichnungssummer sind 2500 Euro Die 500 Euro werden nicht verzinst und werden bei Erfüllung des Vertrages zurückerstattet. Da nun hier viele mit viel Ahnung rumdüsen, wäre ich froh wenn mal einer Vernüftig drüberguckt, ob das seriös ist. Natürlich lockt mich die hohe Dividende, aber mein Bauchgefühl sagt Finger weg mfg mildes Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein August 5, 2014 · bearbeitet August 5, 2014 von Ramstein Satzung gelesen und verstanden? Wirklich? Geschäftsberichte der letzten Jahre gelesen und verstanden? Wirklich? Sonst Finger weg. Nachtrag: Das Eintrittsgeld (Aufnahmegebühr) ist vom Genossenschaftsgesetz vorgeschrieben. Das würde mich in der konkreten Gesetzesformulierung interessieren; beim kurzen überfliegen habe ich es nicht gefunden. Und es könnten auch 20 Euro sein; 500 Euro "Eintrittsgeld" ist schon eine Hausnummer. Wie waren in den letzten Jahren die Quoten bei Auseinandersetzungen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chart August 5, 2014 · bearbeitet August 5, 2014 von chart Frage dich auch, warum zahlen sie so eine hohe Dividende? Welches Risiko gehst du ein? z.B. Tagesgeldkonto, geringe Zinsen, geringes Risiko, hohe Zinsen/Dividende. erhöhtes/hohes Risiko. Vielleicht hast du auch mal etwas von Prokon gehört, die haben auch die Leute mit hohen Zinsen gelockt. Und was ist heute daraus geworden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand August 5, 2014 @Ramstein: Du hast es nicht gefunden, weil die Behauptung, das GenG würde ein Eintrittsgeld vorschreiben, schlicht falsch ist. Die Satzung KANN ein solches vorsehen, Pflicht ist das keineswegs. Die Projektliste sieht wirklich abenteuerlich aus. Von der Eissporthalle in Oberbayern über eine Maschinenfabrik und Doppelhaushälften in Niedersachsen bis zur 2-Raum-Wohnung im Ost-Plattenbau ist alles dabei. Sogar Ferienwohnungen vermieten sie. So ein Gemischtwarenladen kann mMn nie im Leben 12% dauerhaft erreichen. Ich würde den Betreibern dabei nicht mal böse Absicht unterstellen, aber sie werden es auch mit gutem Willen nicht auf Dauer schaffen. Und nach zehn Jahren wollen sie schon alle Einlagen zurückzahlen können, da passt nichts zusammen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche August 5, 2014 mein Bauchgefühl sagt Finger weg Trust your gut! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mildes1982 August 5, 2014 habe jetzt noch das antragsformular beigefügt tut mir leid habe ich vergessen 06-11-2013_Beitritterklärung_geno_ID2978.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser August 5, 2014 · bearbeitet August 5, 2014 von Nudelesser habe jetzt noch das antragsformular beigefügt Das Antragsformular scheint völlig veraltet zu sein, dort heißt es z.B. „Die bestehende Mitgliederzahl soll im Jahr 2012 um ca. 1.000 Mitglieder erweitert und das gezeichnete Genossenschaftskapital auf ca. 10.000.000 € erhöht werden.“ Die Projektliste sollte man zudem nicht mit Immobilienbesitz der Genossenschaft verwechseln, dort heißt es nämlich, dass es sich um Immobilien handelt, „welche sich in der Abwicklung der GenoGen eG befinden, bzw. abgewickelt wurden“. Was immer das bedeuten mag. Wie Ramstein schon sagte, wenn Dich eine solche Anlage ernsthaft interessiert, dann musst Du Dir Genossenschaftssatzung und Jahresabschlüsse der letzten Jahre geben lassen. Alles in allem dürfte es aber Zeitverschwendung sein, sich mit solch windigem Käse zu befassen. Kauf Dir lieber ein Buch über Aktien. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte August 5, 2014 · bearbeitet August 5, 2014 von Schildkröte Im Gegensatz zu anderen Unternehmen bzw. Genossenschaften veröffentlicht die GenoGen keine Geschäftsberichte bei Bundesanzeiger.de. Auf der Homepage finde ich ebenfalls keine IR-Dokumente. Bevor ich bei solchen Leuten Geld investieren würde, würde ich zunächst Einsichtnahme in die Geschäftsberichte aus vergangenen Jahren beantragen (könnte man ganz leicht als PDF-Datei per E-Mail verschicken). Sollte eine entspr. Anfrage verneint werden, würde ich mein Geld spätestens dann andersweitig anlegen. Ehrlich gesagt, machen mich diese optimistischen Renditeziele misstrauisch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche August 5, 2014 mildes1982 hat sich die Antwort doch schon selbst gegeben: Natürlich lockt mich die hohe Dividende, aber mein Bauchgefühl sagt Finger weg Er muss sich jetzt nur noch zwischen Gier und Vernunft entscheiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein August 5, 2014 Das Problem mit den Geschäftsberichten dürfte sein, dass die nicht existieren. 2012 war Gründungsrumpfgeschäftsjahr und 2013 wird wohl noch nicht fertig sein. Ich würde da trotzdem nicht einsteigen; dann lieber Venezuela oder Argentinien/PBA. Da ist die Rendite höher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr August 5, 2014 Ehrlich gesagt, machen mich diese optimistischen Renditeziele misstrauisch. Es handelt sich bei den 9% ja um einen gewünschten Jahresdividendenwert. Wenn es nicht klappt, ist es eben weniger. Wünschen kann man sich viel. Dem steht das Risiko des Totalverlustes gegenüber: http://www.genogen-eg.de/index.php?option=com_content&view=article&id=84&Itemid=28 Bei der vorliegenden Genossenschaft handelt es sich um eine Genossenschaft, an der sich der Anleger unmittelbar als Mitglied beteiligt. Er trägt damit das unternehmerische Risiko der Beteiligung, auch mit dem Risiko einer wirtschaftlichen Verschlechterung seiner Beteiligung - im Extremfall bis zum Totalverlust - der aber auch die Chance einer Vermögensmehrung gegenübersteht. Genauer in der Satzung: http://www.genogen-eg.de/index.php?option=com_content&view=article&id=6&Itemid=7 § 16 Pflichten der Mitglieder[...] B) Teilnahme am Verlust (§ 43), Das Ziel der 9% Jahresdividende wird schriftlich genannt: http://www.genogen-eg.de/index.php?option=com_content&view=frontpage&limitstart=40 Die DAV übernimmt als Vollhafter von bestehenden Unternehmen die Mehrheitsanteile an mind. 2 Gesellschaften und wird somit hauptsächlich eine verwaltende Tätigkeit ausüben. Hier insbesondere erfolgt die Investition nach dem GenoGen - Grundsatz: 9 % plus als Zielertrag. http://www.genogen-eg.de/index.php?option=com_content&view=article&id=60:jahreshauptversammlung-25-mai-2013 3. Vorschlag, Abstimmung zur Jahresdividende von 9,0 % für 2012 http://www.genogen-eg.de/index.php?option=com_content&view=article&id=29:errichtung-einer-pv-anlage-100-kwp&catid=1:allgmenues Die Rendite ist wieder so kalkuliert, dass das genossenschaftliche Dividendenziel von 9 % p.a. erreicht werden kann. http://www.genogen-eg.de/index.php?option=com_content&view=article&id=93:hauptversammlung-in-kassel Abschließend erfolgte die Entlastung des Vorstandes und der Beschluss über die Dividendenhöhe für das Geschäftsjahr 2013 i.H.v. 12,00 %. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 August 6, 2014 Man gründet eine Genossenschaft, die so irgendwas zwischen Projektentwickler und Immobilienvermieter darstellt, entnimmt dann für das erste Rumpfgeschäftsjahr mal 9% Dividende und für das zweite 12% auf das Eigenkapital ? Das riecht doch stark nach Schneeball-System. Wenn man sich dann noch die Lebensläufe der Akteure anschaut ... Bessere Alternative: die 3000 EUR in einen Abend in einer Spielbank investieren. Hat den Vorteil, dass man am nächsten Morgen schon weiß, wie viel davon übrig ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli August 6, 2014 · bearbeitet August 6, 2014 von Holgerli Bin ich der Einzige dem "Über Denker und Lenker" bei einer Genossenschaft stört? Weil eigentlich sollte eine Genossenschaft ja einen deutlich gemeinschaftlichen Aspekt haben. Klar, jeder Volksbank oder andere Genossenschaftsbank hat auch einen Vorstand, allerdings hat die Aufmachung und die Wortwahl dieser Seite bei mir eher den Eindruck einer GmbH mit mehreren geschäftsführenden Gesellschafter im Mantel einer Genossenschaft gemacht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand August 6, 2014 @Holgerli: Natürlich hast du Recht, aber rechtlich hat man auch in der Genossenschaft als Mitglied eigentlich nicht viel zu sagen, zumindest nicht zum Thema Geschäftsführung, siehe Paragraph 27 Genossenschaftsgesetz Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 August 6, 2014 ja, so steht es auch im Gesetz : (1) Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (Genossenschaften), erwerben die Rechte einer "eingetragenen Genossenschaft" nach Maßgabe dieses Gesetzes. Reine Kapitalanlage-Gesellschaften sind damit nicht gemeint. Aber Genossenschaftsanteile stehen halt bisher nicht in der Kritik, 'grauer Kapitalmarkt' zu sein. Ich frage mich nur, wie die eine Mitgliedschaft in einem Genossenschaftsverband bekommen haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli August 6, 2014 Ich habe mir gerade die FAQ durchgelesen und habe noch zwei Fragen.: Wieso müssen pro 8.000,-- Anteile 500,-- € Eintrittsgeld gezahlt werden?Das Eintrittsgeld (Aufnahmegebühr) ist vom Genossenschaftsgesetz vorgeschrieben. Ich habe ehrlich gesagt nichts im Genossenschaftsgesetz gelesen, dass überhaupt eine Aufnahmegebühr nötig ist, noch das dieses 500 Euro je 8000 Euro sein muss. Kann mir wer auf die Sprünge helfen? Besteht Nachschusspflicht?Nein, eine Nachschusspflicht gibt es bei Genossenschaften nicht. Nachschusspflicht ist in der Satzung und in den Zeichnungsunterlagen ausgeschlossen. Dieser Passus ist sehr missverständlich formuliert. Lt. GenG sind in den Paragraphen §98 bis §118 Nachschusspflichten geregelt. Zumindest der 1. Satz der Antwort stimmt m.M.n. daher nicht. Daher eine Frage zum 2. Satz: Kann man Nachschusspflichten wirklich per Satzung komplett ausschließen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand August 6, 2014 · bearbeitet August 7, 2014 von f*****5 Ein Eintrittsgeld ist vom Genossenschaftsgesetz NICHT vorgesehen, aber durchaus üblich. Nur nicht in dieser Höhe und schon gar nicht mit Erstattungsmöglichkeit nach x Jahren. Ja, Nachschusspflichten kann man ausschliessen, es muss aber die Einlage geleistet worden sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte August 6, 2014 Also die Wohnungsbaugenossenschaft Gartenstadt Karlsruhe erhebt ebenfalls ein Eintrittsgeld - in Höhe von zehn Euro. Genossenschaftsbanken verlangen gemäß Satzung oft eine Nachschusspflicht, in der Praxis kommt der entspr. Passus jedoch recht selten zur Anwendung. Viele Genossenschaften verzichten auf eine Nachschusspflicht, die pauschale Behauptung der GenoGen eG diesbezüglich ist aber schlichtweg falsch. Mein Gesamteindruck bei diesem Unternehmen lautet: Finger weg! Wenn der Immobiliendienstleister gerade erst gegründet wurde, warum kann und will man dann gleich so hohe Dividenden ausschütten? Wäre es nicht besser, eingesammelte und erwirtschaftete Gelder in den ersten Jahren in weiteres Wachstum zu investieren? Vielleicht wäre ein REIT oder eventuell eine MLP eine geeignetere Anlagemöglichkeit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pianopaule August 15, 2014 Ich habe mir gerade die Webseiten dieser Gen. und auch die der sog. Muttergesellschaft angesehen. Es ist wie immer eine Mischung aus Rechtschreibfehlern und einem gewissen "Sendungsbewusstsein" nach dem Motto: Wir tuen gutes für die Menschheit oder alle anderen wollen Euch abzocken nur wir nicht. Im Endeffekt hat sich jemand der angeblich ein paar Jahre bei der Coba gearbeitet hat selbstständig gemacht was erstmal nichts negatives darstellt. Ich kann mich nur allen skeptischen Antworten hier anschliessen und raten: Finger weg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Juli 8, 2018 Heute eine neue Folge der beliebten Serie "Was wurde eigentlich aus...": Das Amtsgericht Münster hat, mit Bekanntmachung vom 18.05.2017, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GenoGen eG mit Sitz in Borken eröffnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag