detlefp August 4, 2014 Hallo, Ich möchte bei der Prismalife meinen Beitrag von 200€ auf 50€ reduzieren, da ja 50€ der Mindestbetrag ist. Jetzt habe ich die von der Prismalife angeschrieben und die meinen das ich auf 122€ runter gehen kann, 10€ Beitragszahlung und 112€ Vergütungsvereinbarung. Bei der Beratung wurde mir gesagt das ich jederzeit runter gehen kann mit meinem Betrag, da wurde nix mit Minimum 50€ erwähnt und auch nicht das ich die 112€ dann weiterzahlen muss. Muss ich die 112€ weiterhin zahlen auch wenn mein Betrag reduziert wurde? Hoffe mir kann jemand helfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr August 4, 2014 Wie lang läuft der Vertrag schon? Welcher Tarif genau wurde abgeschlossen? Bitte liefere folgende Informationen nach: https://www.wertpapier-forum.de/topic/31744-altersvorsorge-richtlinie-zur-themeneroeffnung/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muggel September 21, 2014 Hallo, Ich möchte bei der Prismalife meinen Beitrag von 200€ auf 50€ reduzieren, da ja 50€ der Mindestbetrag ist. Jetzt habe ich die von der Prismalife angeschrieben und die meinen das ich auf 122€ runter gehen kann, 10€ Beitragszahlung und 112€ Vergütungsvereinbarung. Bei der Beratung wurde mir gesagt das ich jederzeit runter gehen kann mit meinem Betrag, da wurde nix mit Minimum 50€ erwähnt und auch nicht das ich die 112€ dann weiterzahlen muss. Muss ich die 112€ weiterhin zahlen auch wenn mein Betrag reduziert wurde? Hoffe mir kann jemand helfen. Du hast eine Tarifgeneration mit separater Abschlußkostenzahlung. Deinem Wunsch, auf Reduktion des Beitrags auf 50 EURO wurde entsprochen. Trotzdem wollen die die Abschlußkosten auf die vertraglich abgeschlossene Beitragssumme (und damit die vierfachen Abschlusskosten) Diese Versicherung stellt wohl eher die Altersvorsorge der Personen dar, die an Prismalife und deren Vertriebe beteiligt sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edwin September 22, 2014 Wenn sich der Beitrag reduziert, müßte sich auch im gleichen Verhältnis die Höhe der KAV reduzieren, andernfalls wäre das eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers. Zu diesem Schluss kommt in einem ähnlichen Fall das Landgericht Hamburg. http://www.procontra-online.de/artikel/date/2014/09/versicherungsnehmer-siegt-gegen-prismalife/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag