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Marfir

Latente Steuerverbindlichkeiten

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Marfir
· bearbeitet von Marfir

Hallo,

 

ich habe eine Frage zum Bilanzposten "deferred tax liability" bzw. latente Steuerverbindlichkeiten im Abschnitt langfristige Schulden.

 

Soweit ich das verstanden habe entsteht dieser Posten auf Grund der Differenz zwischen der steuerlichen Bewertung und der Bewertung in der Bilanz einer Sache (z. B. einer Maschine). Der Posten reduziert sich mit der Zeit, wenn die Sache abgeschrieben wird und muss regelmäßig neu bewertet werden (z. B. weil sich der Steuersatz ändert). Diese Bewertungseffekte sind rein buchhalterisch, d.h. es findet kein Kapitalfluss statt.

 

Wenn jetzt ein Unternehmen besonders viel solcher langfristigen Steuerverbindlichkeiten ansammelt, heißt dass

1. das Unternehmen hat (vorerst) kräftig Steuern gespart

2. muss auf diese "Verbindlichkeiten" keine Zinsen zahlen

 

Ist das soweit korrekt?

 

Müsste man dann bei einer Unternehmensbewertung diesen Posten nicht beim Gearing/theoretische Schuldentilgungsdauer voll rausrechnen?

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Marfir

Über 200 klicks und keiner der Ahnung hat?

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Maikel

Über 200 klicks und keiner der Ahnung hat?

Ich hatte bei dem Thema an die zu zahlende AbgSt gedacht, die man eigentlich jeweils vom Depotwert noch abziehen müßte (oder ggf. dazuaddieren, bei Positionen im Minus).

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John Silver

...

Wenn jetzt ein Unternehmen besonders viel solcher langfristigen Steuerverbindlichkeiten ansammelt, heißt dass

1. das Unternehmen hat (vorerst) kräftig Steuern gespart

2. muss auf diese "Verbindlichkeiten" keine Zinsen zahlen

 

Ist das soweit korrekt?

 

Müsste man dann bei einer Unternehmensbewertung diesen Posten nicht beim Gearing/theoretische Schuldentilgungsdauer voll rausrechnen?

1. ) Nein, d.h. das es eine "latente" Steuer zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz gibt.

Dem Finanzamt ist das relativ egal, weil für die nur die Steuerbilanz maßgeblich ist.

Wie man es sieht - man rechnet sich was schön oder schlecht - der reale Steuerabfluss bleibt davon unberührt.

Das Unternehmen hat laut Handelsbilanz(!) gesparte Steuern oder eine Forderung.

Es kann auch sein, dass einige latenten Steuern nie aufgelöst werden (Ich meine mich an ein Beispiel bezüglich Grundstücken zu erinnern).

Die "großen" Posten für latente Steuern sind Rückstellungen, hier insbesondere die Pensionsrückstellungen und die Afa-Abweichungen.

Da ist sowieso sehr viel Bilanzgestaltung möglich.

 

2. ) Es sind "virtuelle"/latente Steuern. Von daher müßte man noch einen Posten "latente Zinsgewinne und Verluste" einführen.

Wenn latente Steuer noch eine Zinskomponente hätten, müßte man sie auch abzinsen. Ich denke das verdeutlicht das.

 

Zu Deiner letzten Frage kann ich nichts konkretes sagen. Ich würde aber die latenten Steuern nicht in die Schuldentilgungsdauer hineinrechnen.

Der Posten "latente Steuern" wechselt auch "öfter mal die Seiten" in der Bilanz (Stichwort Pensionszinssatz). Dementsprechend müßte man das

dann bei der Bewertung auch auf der Gegenseite berücksichtigen.

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Marfir

...

Wenn jetzt ein Unternehmen besonders viel solcher langfristigen Steuerverbindlichkeiten ansammelt, heißt dass

1. das Unternehmen hat (vorerst) kräftig Steuern gespart

2. muss auf diese "Verbindlichkeiten" keine Zinsen zahlen

 

Ist das soweit korrekt?

 

Müsste man dann bei einer Unternehmensbewertung diesen Posten nicht beim Gearing/theoretische Schuldentilgungsdauer voll rausrechnen?

1. ) Nein, d.h. das es eine "latente" Steuer zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz gibt.

Dem Finanzamt ist das relativ egal, weil für die nur die Steuerbilanz maßgeblich ist.

Wie man es sieht - man rechnet sich was schön oder schlecht - der reale Steuerabfluss bleibt davon unberührt.

Das Unternehmen hat laut Handelsbilanz(!) gesparte Steuern oder eine Forderung.

Es kann auch sein, dass einige latenten Steuern nie aufgelöst werden (Ich meine mich an ein Beispiel bezüglich Grundstücken zu erinnern).

Die "großen" Posten für latente Steuern sind Rückstellungen, hier insbesondere die Pensionsrückstellungen und die Afa-Abweichungen.

Da ist sowieso sehr viel Bilanzgestaltung möglich.

 

2. ) Es sind "virtuelle"/latente Steuern. Von daher müßte man noch einen Posten "latente Zinsgewinne und Verluste" einführen.

Wenn latente Steuer noch eine Zinskomponente hätten, müßte man sie auch abzinsen. Ich denke das verdeutlicht das.

 

Zu Deiner letzten Frage kann ich nichts konkretes sagen. Ich würde aber die latenten Steuern nicht in die Schuldentilgungsdauer hineinrechnen.

Der Posten "latente Steuern" wechselt auch "öfter mal die Seiten" in der Bilanz (Stichwort Pensionszinssatz). Dementsprechend müßte man das

dann bei der Bewertung auch auf der Gegenseite berücksichtigen.

 

Vielen Dank!

 

Der reale Steuerabfluss müsste ja dann unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten gebucht werden und in der cashflow Rechnung auftauchen?

 

Was sind denn "Afa-Abweichungen"? Und wieso können latente Steuerverbindlichkeiten Pensionsrückstellungen beinhalten? Wegen der Beiträge des AG zur gesetzlichen Renten-/Krankenversicherung?

 

Was passiert denn wenn der Staat die Steuern erhöht? Dann müssten die latenten Steuerverbindlichkeiten auch steigen. Was passiert dann auf der Aktiv-Seite der Bilanz? Oder verringert sich dann das EK?

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John Silver

...

Vielen Dank!

Der reale Steuerabfluss müsste ja dann unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten gebucht werden und in der cashflow Rechnung auftauchen?

 

Was sind denn "Afa-Abweichungen"? Und wieso können latente Steuerverbindlichkeiten Pensionsrückstellungen beinhalten? Wegen der Beiträge des AG zur gesetzlichen Renten-/Krankenversicherung?

 

Was passiert denn wenn der Staat die Steuern erhöht? Dann müssten die latenten Steuerverbindlichkeiten auch steigen. Was passiert dann auf der Aktiv-Seite der Bilanz? Oder verringert sich dann das EK?

Wieso Cash-flow? Meinst Du vielleicht GuV und Passiva?

 

Beispiel(!), habe die exakten Werte gerade nicht im Kopf, meine aber das könnte so stimmen. Und wenn nicht verdeutlicht es die Abweichungen

KFZ

Steuerrecht: Afa 4 Jahre,

IAS/IFRS: Afa 5 Jahre

Computer

Steuerrecht: Afa 5 Jahre

IAS/IFRS: Afa 3 oder 4 Jahre

 

Pensionsrückstellungen sind vor allem Zins getrieben - das liegt an den i.d.R. langen Laufzeiten und hohen Summen.

Nein, auf keinen Fall. Die haben ja sowieso eindeutig kurzfristigen Charakter und sowieso keinen Unterschied zwischen HR und StR.

 

Dann sollte sich die Steuerquote der latenten Steuern (im Konzern) erhöhen.

Kommt - wie immer - drauf an. Du kannst ja sowohl aktive als auch passive latente Steuern haben.

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Marfir

Wieso Cash-flow? Meinst Du vielleicht GuV und Passiva?

 

Beispiel(!), habe die exakten Werte gerade nicht im Kopf, meine aber das könnte so stimmen. Und wenn nicht verdeutlicht es die Abweichungen

KFZ

Steuerrecht: Afa 4 Jahre,

IAS/IFRS: Afa 5 Jahre

Computer

Steuerrecht: Afa 5 Jahre

IAS/IFRS: Afa 3 oder 4 Jahre

 

Pensionsrückstellungen sind vor allem Zins getrieben - das liegt an den i.d.R. langen Laufzeiten und hohen Summen.

Nein, auf keinen Fall. Die haben ja sowieso eindeutig kurzfristigen Charakter und sowieso keinen Unterschied zwischen HR und StR.

 

Dann sollte sich die Steuerquote der latenten Steuern (im Konzern) erhöhen.

Kommt - wie immer - drauf an. Du kannst ja sowohl aktive als auch passive latente Steuern haben.

 

Ja in der GuV Rechnung tauchen die Steuern auch auf. In der Kapitalflussrechnung aber auch. Egal, dass ist nicht das Thema.

 

Das mit dem Anstieg der Steuerquote ist mir noch nicht ganz klar. Wenn ein Unternehmen z. B. deutlich mehr passive latente Steuern hat als aktive, dann führt eine höhere Steuerquote nicht zu einer ausgeglichenen Bilanzsumme. Was also passiert dann? Welche Risiken ergeben sich durch höhere Steuerquoten für die Aktionäre, im Bezug auf die langfristigen passiven latenten Steuern?

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John Silver

...

Das mit dem Anstieg der Steuerquote ist mir noch nicht ganz klar. Wenn ein Unternehmen z. B. deutlich mehr passive latente Steuern hat als aktive, dann führt eine höhere Steuerquote nicht zu einer ausgeglichenen Bilanzsumme. Was also passiert dann? Welche Risiken ergeben sich durch höhere Steuerquoten für die Aktionäre, im Bezug auf die langfristigen passiven latenten Steuern?

-Dann werden zuerst die latenten Steuern saldiert. Der "Rest" wandert dann auf die Aktiva- oder Passiva-Seite.

-EK ?

-Keine, weil latente Steuern nur in der Handelsbilanz bzw. IFRS/IAS sich zeigen - in der Steuerbilanz gibt es die nicht.

Im übrigen - das schätze ich einfach - stammen mindestens 75% der latenten Steuern mittlerweile aus Bewertungsunterschieden aus den Pensionsrückstellungen.

Und deren Betrachtungshorizont ist sehr lang und rührt aus den unterschiedlichen Zinsannahmen von HR und StR.

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Marfir

...

Das mit dem Anstieg der Steuerquote ist mir noch nicht ganz klar. Wenn ein Unternehmen z. B. deutlich mehr passive latente Steuern hat als aktive, dann führt eine höhere Steuerquote nicht zu einer ausgeglichenen Bilanzsumme. Was also passiert dann? Welche Risiken ergeben sich durch höhere Steuerquoten für die Aktionäre, im Bezug auf die langfristigen passiven latenten Steuern?

-Dann werden zuerst die latenten Steuern saldiert. Der "Rest" wandert dann auf die Aktiva- oder Passiva-Seite.

-EK ?

-Keine, weil latente Steuern nur in der Handelsbilanz bzw. IFRS/IAS sich zeigen - in der Steuerbilanz gibt es die nicht.

Im übrigen - das schätze ich einfach - stammen mindestens 75% der latenten Steuern mittlerweile aus Bewertungsunterschieden aus den Pensionsrückstellungen.

Und deren Betrachtungshorizont ist sehr lang und rührt aus den unterschiedlichen Zinsannahmen von HR und StR.

 

ok danke dir!

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