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tman

Versicherungsmantel - Steuerersparnis, aber höhere Krankenkassenbeiträge?

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tman

Guten Morgen!

 

Der Versicherungsmantel, z.B. bei Cosmos direkt invest, führt zu einer Steuerersparnis (mind. 12 Jahre Laufzeit, Auszahlung ab 62 = Versteuerung der Erträge zur Hälfte des persönlichen Steuersatzes). Dieser steuerliche Vorteil hängt mit dem Produkt der Rentenversicherung zusammen. Soweit so gut. Wird aber der Versicherungsmantel nicht bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge (Annahme: freiwillig versichert in der GKV) zum Nachteil? Nach meinen Informationen zählt hier nicht der Ertrag (wie bei der Steuer), sondern der Zahlbetrag einer Rentenversicherung. Aus diesem Grund würde sich ein höheres Einkommen ergeben und es müssten höhere Krankenkassenbeiträge gezahlt werden.

 

Sehe ich das richtig? Und wäre damit der Versicherungsmantel überhaupt lukrativ?

 

 

Zur Info noch 3 Links zur Definition was als Einkommen für die Krankenversicherung zählt und wie es zählt (unterschiedlicher Krankenkassensatz, über Jahre getreut).

 

Beitragspflichtige Einnahmen "Der Zahlbetrag der Rente laut Rentenbescheid, zum Beispiel bei gesetzlichen Renten, Betriebsrenten, Renten aus privater Lebensversicherung und Pensionen."

http://www.tk.de/tk/...innahmen/345862

 

Der Krankenkassensatz beträgt für Renten 15,5 %. Für Kapitaleinküfte aber nur 14,9% (und dann ja auch nur auf den Ertragsanteil)

http://www.tk.de/tk/...sicherte/346564

 

Einmalige Auszahlung und deren langfristige Berücksichtigung: "Wenn an die Stelle der Versorgungsbezüge eine einmalige Leistung erfolgt, gilt 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, allerdings nur für längstens 120 Monate. Beispielhaft ergibt sich folgende Rechnung: Die Lebensversicherung eines Rentners wird zur Zahlung fällig. Es werden ihm 120.000,00 € ausgezahlt. In diesem Falle gilt ein Betrag von 1.000,00 € als monatlicher Zahlbetrag nach dem sich die Beitragsbemessung richtet. Dies jedoch längstens für 120 Monate, also zehn Jahre."

http://www.rechtsanw...erungsbeitrags/

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tyr
· bearbeitet von tyr

Lukrativ wäre es meiner Meinung nach, nicht irgendwen anderes dein Geld verdienen zu lassen, nur um einer Steuersparidee hinterher zu laufen. Der Verdienst des Vertragspartners ist sicher, dein Geld fließt in die Taschen des Vertragspartners. Ob deine Steuer-/Abgabensparidee aber in Jahrzehnten funktioniert hat ist unsicher.

 

Ich würde sowas bleiben lassen und in Schicht 3 lieber freien Vermögensaufbau betreiben, wo du in der Gegenwart kräftig Steuern zahlst, dafür aber auch den Gewinn auf deiner Seite hast und nicht erstmal nur jemanden anderen bereicherst. Ausnahme: du bist beruflich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer o.ä. und kennst dich wirklich mit dem Steuervermeidungsthema aus. Das ist dann aber meines Erachtens was ganz anderes, als bei Cosmosdirekt-Produkten den Überblick nicht zu haben.

 

Daher: warum z. B. kein Sparplan auf ETF-Aktienfonds und eine Stabilitätskomponente wie Renten-Indexfonds oder von mir aus Sparbriefe? Ohne dass irgendein Versicherer Geld dran verdient.

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tman

Daher: warum z. B. kein Sparplan auf ETF-Aktienfonds und eine Stabilitätskomponente wie Renten-Indexfonds oder von mir aus Sparbriefe? Ohne dass irgendein Versicherer Geld dran verdient.

 

@tyr

 

Danke für Deine Antwort. Natürlich sollten man lieber nicht den falschen Leuten Geld hinterher schmeißen ... und auch die vorgeschlagene Vermögensaufbau-Variante finde ich sinnvoll. Ein ETF bei cosmos wäre mir auch zu teuer. Aber unter der Annahme, dass man zumindest bestimmte Produkte von denen nehmen will (z.B. den Arero), dann stellen sich mir die obigen Fragen. Also Vermögensaufbau bei einer Bank/Fondsbank vs. Versicherungsmantel. Da gibt es manche pro und cons.

 

Ein Grund dies zu tun, wäre der Steuervorteil, auch die Umschichtung z.b. am Ende der Ansparphase. Aber um das bewerten zu können, stellt sich für mich aktuell die Frage, ob der Versicherungsmantel nicht eben auch andere Nachteile - von denen auf den Seiten der Anbieter nicht zu lesen ist - hat, wie die obige Sache mit den Krankenkassenbeiträgen.

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ZappBrannigan

Den Steuervorteil gibt es auch mit thesaurierenden ETFs, die es schaffen die Erträge wegzuswappen (Comstage, teilweise db x-trackers,..?). Natürlich hat man keine Garantie, dass die das immer schaffen werden und bei einer Umschichtung des Depots müsste man dann auch die verkauften Gewinne versteuern.

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Sapine

Ein Grund dies zu tun, wäre der Steuervorteil, auch die Umschichtung z.b. am Ende der Ansparphase. Aber um das bewerten zu können, stellt sich für mich aktuell die Frage, ob der Versicherungsmantel nicht eben auch andere Nachteile - von denen auf den Seiten der Anbieter nicht zu lesen ist - hat, wie die obige Sache mit den Krankenkassenbeiträgen.

Solange man den Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft hat ist der Versicherungsmantel kein Vorteil

 

Wenn man vorzeitig an das Geld ran muss, hat es auch erhebliche Nachteile. Man muss sich also vergleichsweise sicher sein, dass man erst im Rentenalter an das Geld ran will.

 

Wer auch im Alter einen hohen Grenzsteuersatz hat, wird kaum profitieren vom Versicherungsmantel.

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Dandy

Den Steuervorteil aus dem Halbeinkünfteverfahren ganz sicher nicht. Wie das in einigen Jahrzehnten gehandhabt wird ist natürlich schwer zu sagen, aber es gibt da immer noch den Vertrauensschutz.Die Cosmos-Direkt Variante ist für den Arero auch dann noch günstig, wenn man man die Beiträge vor Verrentung entnimmt. Dann fallen nämlich die üblichen Kapitalertragssteuern an. Bis dahin hat man den Vorteil, dass man mit der Steuerhässlichkeit des Arero keine Probleme hat.Die Sozialversicherungsplficht ist ein wichtiger Punkt. Darüber hatte ich mir auch noch keine Gedanken gemacht. Im Prinzip muss man schauen, dass die Steuerersparnis die Sozialversicherungsbeiträge wieder ausgleicht. Mal davon abgesehen, dass wir nicht wissen wie diese zum Zeitpunkt unserer Rente aussehen werden, hängen sie sicherlich von der Höhe der sonstigen Bezüge, also Gehalt bzw. Rente ab. Denkbar wäre zum Beispiel eine Entnahme zwischen 62-67 Jahren, wenn man vorzeitig zu Arbeiten aufhört. Wenn man in dieser Zeit keine sonstigen Einkünfte hat, dürften die Abgaben recht gering sein. Das setzt natürlich voraus, dass man in dieser Zeit genug andere finanzielle Reserven aufgebaut hat - die Auszahlungen aus der Rentenversicherung alleine werden es wohl nicht stemmen könnnen.Kann vielleicht jemand noch was zur freiwilligen Mitgliedschaft in der Krankenkasse schreiben? Ist man bei üblichen Renteneinnahmen nicht ohnehin meist pflichtversichert? Wie wirkt sich die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung für Rentner nach Renteneintritt aus? Ist das gleichbedeutend mit "pflichtversichert"?

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Kolle

Kann vielleicht jemand noch was zur freiwilligen Mitgliedschaft in der Krankenkasse schreiben? Ist man bei üblichen Renteneinnahmen nicht ohnehin meist pflichtversichert? Wie wirkt sich die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung für Rentner nach Renteneintritt aus? Ist das gleichbedeutend mit "pflichtversichert"?

 

Wer die zweite Hälfte der Arbeitszeit zu 90 % in der GKV war, egal ob Pflicht- oder freiwillig versichert, kommt in die KdR, ist also pflichtversichert. Selbst wer dann noch freiwillig versichert ist weil er irgendwann in der PKV war, hat einen nach oben gedeckelten Beitrag durch die Beitragsbemessungsgrenze.

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tyr
· bearbeitet von tyr

Ein ETF bei cosmos wäre mir auch zu teuer. Aber unter der Annahme, dass man zumindest bestimmte Produkte von denen nehmen will (z.B. den Arero), dann stellen sich mir die obigen Fragen. Also Vermögensaufbau bei einer Bank/Fondsbank vs. Versicherungsmantel. Da gibt es manche pro und cons.

Ich würde wie gesagt die Spiele mit Fondssparplänen in Schicht 3 im Rentenversicherungsmantel bleiben lassen. Sicher ist bei dem Modell nur, dass die Versicherung an dir verdient. Die freuen sich über dein Geld. Ob sich das steuerlich nach Jahrzehnten für dich gelohnt haben wird ist unsicher und komplex.

 

Ein Grund dies zu tun, wäre der Steuervorteil, auch die Umschichtung z.b. am Ende der Ansparphase. Aber um das bewerten zu können, stellt sich für mich aktuell die Frage, ob der Versicherungsmantel nicht eben auch andere Nachteile - von denen auf den Seiten der Anbieter nicht zu lesen ist - hat, wie die obige Sache mit den Krankenkassenbeiträgen.

Das ganze Konzept setzt darauf, dass die Steuergesetzgebung gleich bleibt. Warum sollte das so sein? Woher weißt du, wie die steuerliche Situation in einigen Jahrzehnten sein wird? Das ist meines Erachtens nur eine Wette.

 

Wenn schon auf gesetzliche Rahmenbedingungen wetten, dann lieber in Schicht 2 mit staatlicher Förderung. Die Kosten für z. B. Riesterverträge kann man sich bei Zulagenberechtigung über die Einkommenssteuererklärung geltend machen. Das Geld fließt einem in der Gegenwart zum Teil direkt wieder zu. Das hat man erstmal und kann damit etwas anfangen. Das hast du in Schicht 3 mit irgendwelchen Fonds im Versicherungsmantel so nicht. Da hoffst du auf irgendeinen Steuereffekt in Zukunft und bereicherst erstmal nur die Versicherung.

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Dandy
· bearbeitet von Dandy

@tyr

 

Hast Du dich mal mit den Kosten der Cosmos direkt speziell für den Arero auseinandergesetzt?

 

@Kolle

 

Danke für den Beitrag!

 

Bleibt noch die Frage, ob Auszahlungen aus der privaten Rentenversicherung sozialversicherungspflichtig sind oder nicht. Als allgemeines Statement habe ich gelesen, dass es nicht der Fall wäre, was aber dem Eingangspost wiederspricht.

 

 

 

 

 

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tyr

Mach ich, wenn du mir erklärst, welche Vorteile ein Mischfonds im Versicherungsmantel im Vergleich zu einem kostenlosen ETF-Sparplan auf ein Weltdepot hat, abgesehen von der Steuer-Wette.

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Gerald1502

Mach ich, wenn du mir erklärst, welche Vorteile ein Mischfonds im Versicherungsmantel im Vergleich zu einem kostenlosen ETF-Sparplan auf ein Weltdepot hat, abgesehen von der Steuer-Wette.

Die Vorteile und eine längere Diskussion darüber gibt es in den zwei nachfolgenden Themen. Flexibler VorsorgePlan Invest eigener Sparplan und Versicherung oder Sparplan für Rente

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tman

Mach ich, wenn du mir erklärst, welche Vorteile ein Mischfonds im Versicherungsmantel im Vergleich zu einem kostenlosen ETF-Sparplan auf ein Weltdepot hat, abgesehen von der Steuer-Wette.

 

Also als Beispiel der Arero. Der ist zwar steuertransparent und swapt, aber er hat auch hin und wieder ertragsgleiche Ausschüttungen,die dann aus dem Bundesanzeiger hervorgehen und in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden müssen. Im Versicherungsmantel erspart man sich diese Prozedere. Außerdem muss man die Steuern erst dann bezahlen, wenn der Versicherungsmantel aufgelöst wird. Hier gibt es also einen Vorteil des Versicherungsmantel, sowohl praktisch für Deine jährliche Einkommenssteuer als auch finanziell. Auch bei swappenden ETFs können, müssen aber nicht ertragsgleiche Ausschüttungen anfallen. Außerdem können die - wie jüngst geschehen - von swappern zu replizierern werden, was ggf. zu kostenintensiven Umschichtungen führt.

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Gerald1502

Also als Beispiel der Arero. Der ist zwar steuertransparent und swapt, aber er hat auch hin und wieder ertragsgleiche Ausschüttungen,die dann aus dem Bundesanzeiger hervorgehen und in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden müssen. Im Versicherungsmantel erspart man sich diese Prozedere. Außerdem muss man die Steuern erst dann bezahlen, wenn der Versicherungsmantel aufgelöst wird. Hier gibt es also einen Vorteil des Versicherungsmantel, sowohl praktisch für Deine jährliche Einkommenssteuer als auch finanziell. Auch bei swappenden ETFs können, müssen aber nicht ertragsgleiche Ausschüttungen anfallen. Außerdem können die - wie jüngst geschehen - von swappern zu replizierern werden, was ggf. zu kostenintensiven Umschichtungen führt.

Ein weiterer Vorteil ist der, das Umschichtungen steuerfrei sind und eine Art Steuerstundung eintritt. Bei höheren Summen macht das schon viel aus.

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Kolle

@Kolle

 

Danke für den Beitrag!

 

Bleibt noch die Frage, ob Auszahlungen aus der privaten Rentenversicherung sozialversicherungspflichtig sind oder nicht. Als allgemeines Statement habe ich gelesen, dass es nicht der Fall wäre, was aber dem Eingangspost wiederspricht.

 

 

Private Rentenversicherungen sind nicht beitragspflichtig in der KVdR !

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WOVA1

@Kolle

 

Danke für den Beitrag!

 

Bleibt noch die Frage, ob Auszahlungen aus der privaten Rentenversicherung sozialversicherungspflichtig sind oder nicht. Als allgemeines Statement habe ich gelesen, dass es nicht der Fall wäre, was aber dem Eingangspost wiederspricht.

 

 

Private Rentenversicherungen sind nicht beitragspflichtig in der KVdR !

 

Meines Wissens mit einer Ausnahme:

 

Direktversicherungen in der betrieblichen Altersvorsorge .

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Der Don

 

 

Private Rentenversicherungen sind nicht beitragspflichtig in der KVdR !

 

Meines Wissens mit einer Ausnahme:

 

Direktversicherungen in der betrieblichen Altersvorsorge .

 

Ja, und diese Ausnahme kennen viele nicht. Dabei wird unterstellt, dass man ja während der Einzahlungen die KK Beiträge gespart hat. Das ist aber nur der Fall wenn man Gehaltstechnisch unter der Beitragsbemessungsgrenze gelegen hat. Ansonsten zahlt man im Alter die KK Beiträge und hatte vorher keine Ersparnis, da man sowieso über der BMG lag...

Die Leistungen aus einer priv RV sind auch meines Wissens unter der Voraussetzung befreit, dass man Pflichtversichert in der KVdR ist, wie Kolle schon geschrieben hat. Gilt übrigens nicht nur hierfür, sondern auch für andere Einkünfte... Mietverträge, Kapitalerträge,... Alles krankenversicherungspflichtig im Rentenalter wenn man kein Pflichtmitglied ist.... So zumindest meine Kenntnis.

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Dandy

Ahhhh, jetzt kommt hier Substanz rein. Eine Wohltat, dankeschön :thumbsup:

 

Nochmal ne nervige Zusatzfrage: Was ist vor Renteneintritt, wenn man freiwillig gesetztlich krankenversichert ist?

 

Konkretes Beispiel: Man ist 62 geworden, arbeitet noch und zahlt, wegen des hohen Gehalts, freiwilig in die Krankenkasse weiter ein. Sind dann Entnahmen aus der privaten Rentenversicherung per Halbeinkünfteverfahren sozialversicherungspflichtig?

 

Und noch ein weiteres Beispiel:

 

Man ist 62, hat aufgehört zu arbeiten bezieht aber noch keine Rente. Stattdessen entnimmt man regelmäßig aus der privaten Rentenversicherung mittels Halbeinkünfteverfahren. Ist man dann ab einem gewissen Betrag sozialversicherungspflichtig oder nicht?

 

Hintergrund der Frage: Ich könnte mir die Cosmos direkt Variante gut vorstellen als Hilfe um etwas früher mit Arbeiten aufzuhören. Bis zum eigentlichen Beginn der Rente kann ich das als zusätzliche Einnahmequelle verwenden und würde gleichzeitig die (halben) Steuern auf ein Minimum reduzieren. Sonstige Zinseinkünfte und Dividenden in der Zeit sind ja nicht (bzw. nicht mehr) einkommensteuerpflichtig, richtig?

 

 

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tman
· bearbeitet von tman

Private Rentenversicherungen sind nicht beitragspflichtig in der KVdR !

 

Danke für den Hinweis, das hatte ich übersehen!

 

"Der Beitragspflicht im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner unterliegen

 

Und unter Versorgungsbezüge steht:

"Nicht betroffen sind vom Arbeitnehmer selbst abgeschlossene private Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen!"

(http://www.vdk.de/de...sorgungsbezuege)

 

Leider ist damit aber das Thema nicht (ganz) erledigt. Denn nur nach dem Renteneintritt, sofern man in der KVdR ist, werden die Krankenversicherungsbeiträge nicht steigen.

 

Wenn man nun beispielsweise vorzeitig aufhört zu arbeiten und noch ein paar Jahre freiwillig in seiner GKV bleibt, sieht die Sache anders aus.

 

Ich habe jetzt mal bei meiner Krankenkasse nachgefragt und deren Auskunft war, dass das von der Art der Versicherung abhängt und wie die ausbezahlt wird. Es gibt da wohl viele Varianten.

 

Zusammenfassend lassen sich m.E. mindestens 3 Arten der Anrechnung unterscheiden:

1. eine Einmalzahlung, bei der nur der Ertragsteil als Einkommen zählt - also wie für die Steuer

2. eine Einmalzahlung, die voll als Einkommen angerechnet wird, also der Zahlbetrag

3. monatliche Zahlungen, die voll als Einkommen angerechnet werden, also auch hier der Zahlbetrag

 

Für den Versicherungsmantel würde das bedeuten, dass eine Einmalauszahlung (nur Ertragsteil als Einkommen) der bessere Weg wäre. Monatliche Beiträge aus der privaten Rentenversicherung würden nämlich in der GKV voll als Einkommen zählen (Zahlbetrag). Das wäre sicherlich sehr ungünstig und sollte vermieden werden.

 

Das Fazit für mich ist, dass man sich genau informieren sollte, wie welche Versicherungen nicht nur für die Steuer, sondern auch für die GKV / KVdR zählen, bevor man sich für eine Einmalzahlung oder monatliche Rentenzahlung entscheidet.

 

Mal schauen, ob ich mir das die nächsten Jahrzehnte merken kann (aufkommende Altersdemenz?) und was sich bis dahin an Rahmenbedingungen geändert hat. :blink:

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tman

Ahhhh, jetzt kommt hier Substanz rein. Eine Wohltat, dankeschön :thumbsup:

 

Nochmal ne nervige Zusatzfrage: Was ist vor Renteneintritt, wenn man freiwillig gesetztlich krankenversichert ist?

 

Konkretes Beispiel: Man ist 62 geworden, arbeitet noch und zahlt, wegen des hohen Gehalts, freiwilig in die Krankenkasse weiter ein. Sind dann Entnahmen aus der privaten Rentenversicherung per Halbeinkünfteverfahren sozialversicherungspflichtig?

 

Und noch ein weiteres Beispiel:

 

Man ist 62, hat aufgehört zu arbeiten bezieht aber noch keine Rente. Stattdessen entnimmt man regelmäßig aus der privaten Rentenversicherung mittels Halbeinkünfteverfahren. Ist man dann ab einem gewissen Betrag sozialversicherungspflichtig oder nicht?

 

Hintergrund der Frage: Ich könnte mir die Cosmos direkt Variante gut vorstellen als Hilfe um etwas früher mit Arbeiten aufzuhören. Bis zum eigentlichen Beginn der Rente kann ich das als zusätzliche Einnahmequelle verwenden und würde gleichzeitig die (halben) Steuern auf ein Minimum reduzieren. Sonstige Zinseinkünfte und Dividenden in der Zeit sind ja nicht (bzw. nicht mehr) einkommensteuerpflichtig, richtig?

 

 

 

Upps, hatte die letzten 3 Einträge gar nicht mehr gelesen, bevor ich meinen letzten Beitrag abgeschickt habe. Aber der scheint ja Deine Fragen zu beantworten ... ;)

 

Mich interessiert der Versicherungsmantel übrigens aus den gleichen Gründen wie Dich. Man müsste aber zumindest eine Gegenrechnung machen:

Wenn man unter 8.000 € Kapitalerträge hat (Status heute) und keine anderen Einnahmen, dann muss man weder bei der Bank noch im Versicherungsmantel Einkommenssteuer bezahlen. Nehmen wir also an, man bräuchte 25.000 € im Jahr, dann wäre man steuerfrei wenn davon 17.000 eigene Einzahlungen sind. Dafür bräuchte man also nicht mal einen Versicherungsmantel ...

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tman

... noch eine Information für den Beispielfall, dasss man früher aufhört zu arbeiten.

 

Aktuell müsste man dann als Freiwilligversicherter in der GKV 137,33 € im Monat zahlen. Abhängig von der Beitragsart müsste man verschiedene Beitragsätze zahlen.

 

 

Beitragssatz für Renten, Pensionen und Betriebsrenten, Arbeitseinkommen neben Rente oder Versorgungsbezug: 15,5 % - 142,86 Euro bis 627,75 Euro

 

Beitragsatz für Beamtenbezüge, Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung, Erträge aus Kapitalvermögen und Ähnliches: 14,9 % - 137,33 Euro bis 603,45 Euro

 

 

Man müsste also schon mindestens 11.060 € pro Jahr (monatl. 921 €) Kapitaleinkünfte haben bevor der Krankenversicherungsbeitrag steigt.

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Sapine

Private Rentenversicherungen sind nicht beitragspflichtig in der KVdR !

Abgesehen von den Ausnahmen insbesondere bei freiwillig Versicherten soll man nicht davon ausgehen, dass diese Regelung für Pflichtversicherte zum Zeitpunkt des Renteneintritts immer noch gilt. Mich würde es überhaupt nicht wundern, wenn sich die Bemessungsgrundlage auch bei Pflichtversicherten irgendwann verbreitern wird.

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Dandy

... noch eine Information für den Beispielfall, dasss man früher aufhört zu arbeiten.

 

Aktuell müsste man dann als Freiwilligversicherter in der GKV 137,33 € im Monat zahlen. Abhängig von der Beitragsart müsste man verschiedene Beitragsätze zahlen

 

Um den Fall noch zu verkomplizieren: Was passiert bei Altersteilzeit mit dann moderatem Einkommen?

 

 

Sapine hat natürlich recht. Wie das letztlich bei Renteneintritt aussehen wird weiß man heute nicht. Das Schöne an der privaten Rentenversicherung ist aber die Flexibilität. Schlimmstenfalls lässt man sich das halt vorher auszahlen und bezahlt regulär die Kapitalertragssteuer. Das ist kein Nachteil gegenüber regulären Sparplänen und die Kosten halten sich bei der Cosmos direkt absolut in Grenzen. Wenn man dann steuerliche Vorteile nutzen kann, umso besser. Der ARERO ist in dieser Konstruktion dazu noch absolut pflegeleicht (vorausgesetzt man kann mit dessen Aufbau leben).

 

 

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Kolle

Private Rentenversicherungen sind nicht beitragspflichtig in der KVdR !

Abgesehen von den Ausnahmen insbesondere bei freiwillig Versicherten soll man nicht davon ausgehen, dass diese Regelung für Pflichtversicherte zum Zeitpunkt des Renteneintritts immer noch gilt. Mich würde es überhaupt nicht wundern, wenn sich die Bemessungsgrundlage auch bei Pflichtversicherten irgendwann verbreitern wird.

 

Da muss ich dir beipflichten, wenn ich mir das Parteienspektrum ansehe und mögliche Koalitionen zusammenbastle. Die letzte Rentendiskussion ist das beste Beispiel für einen echten Kompromiss. Ein echter Kompromiss ist dadurch gekennzeichnet, dass alle verlieren und jeder denkt er hat gewonnen.

 

Aber mir könnte es fast egal sein. Ich zahle als Pflichtversicherter in der Krankenversicherung der Rentner sowieso den maximalen Beitrag. U-Kasse, Pensionskasse, Direktversicherung und gewerbliche Einnahmen treiben mich an die Beitragsbemessungsgrenze. Hat nur einen einzigen Vorteil: Mein durchschnittlicher Beitragssatz liegt unter 10 %.

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Dandy

Ich würde den Thread gerne nochmal aufrollen, weil für mich noch nicht alle Fragen beantwortet sind.

 

Also erst nochmal zum Grundsätzlichen: Die private Rentenversicherung ist nur dann sozialversicherungspflichtig, wenn man nicht bereits in der gesetztlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.

 

Demzufolge würde sich in folgenden Szenarien ergeben:

 

Wenn man als Gutverdiener kurz vor Rentenbeginn (nach dem 62. Lebensjahr) Entnahmen aus der privaten Rentenversicherung tätigt und zu dem Zeitpunkt freiwillig in der Gesetzlichen versichert ist, dann muss man auch für die Entnahmen die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen (neben der halben Einkommensteuer), richtig?

 

Wenn man in Altersteilzeit geht und dabei sein Gehalt reduziert (zum Beispiel für 5 Jahre halbiert) und man damit in dieser Zeit wieder pflichtversichert ist weil die Einkommensgrenzen für eine freiwillige Krankenversicherung nicht mehr gerissen werden (aufgrund des geringeren Gehalts), dann sind Entnahmen aus der privaten Rentenversicherung nicht sozialversicherungspflichtig und damit nur mit der halben Einkommensteuer auf die Erträge zu belasten. Ist der Gedanke richtig?

 

Nach Eintritt der Rente ist man pflichtversichert, wenn man in der zweiten Arbeitshälfte zuvor zu 90% der Zeit gesetzlich pflichtversichert oder freiwillig versichert war. Ist das der Fall, dann sind auch in dieser Phase Auszahlungen aus der privaten Rentenversicherung sozialversicherungsfrei und auch hier nur die halbe Einkommensteuer auf die Erträge zu entrichten. Stimmt das so weit?

 

Wenn dem so ist, dann dürfte das ideale Modell wohl das sein, die Entnahmen entweder während einer Altersteilzeit oder während der Rente zu entnehmen. Stellt man es geschickt an, so hat man in der Altersteilzeit während einiger Jahre nur ein sehr geringes Gehalt, das gerade zur Abdeckung der Pflichtversicherung dient und stockt dann mit den Entnahmen aus der privaten Rentenversicherung auf. Das reduziert auch die Belastungen durch die halbe Einkommensteuer auf die Erträge der privaten Rentenversicherung auf ein Minimum, richtig?

 

Und bevor jetzt jemand auf Beschiss oder Sozialbetrug drängt: Ich finde die Regelung so wie sie ist komplett unangebracht, schließlich hat man mit dem Gehalt, aus dem man die Rentenversicherungsbeiträge geleistet hat, schon Sozialversicherungsbeiträge entrichtet. Somit ist die nochmalige Belastung mit der Sozialversicherung bei Entnahme aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt und somit hätte ich kein schlechtes Gewissen diese nach Möglichkeit zu vermeiden.

 

Und klar: Die Gesetzeslage kann sich jederzeit ändern. Das ist bei der privaten Rentenversicherung aber nicht so schlimm, denn man kann jederzeit vorher die Ersparnisse entnehmen und zahlt dann regulär die Kapitalertragssteuer wie sonst eben auch. Risiko sehe ich hierbei keines.

 

Meinungen dazu?

 

 

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Kolle

Nur kurz weil ich weg muss: Im Prinzip alles richtig was du schreibst. Wenn die 90 %-Regel erfüllt ist, bist du als Rentner pflichtversichert.

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