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Walchy

Falsche Einstufung der Bank als "betrieblicher Anleger", wie Verlust steuerlich geltend machen?

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Walchy

Ich habe im letzten Jahr mit einem Optionsschein einen Verlust gemacht und wollte diesen bei meiner Einkommenssteuererklärung geltend machen. Dazu habe ich von meiner Bank (Deutsche Bank) eine entsprechende steuerliche Bescheinigung angefordert. Diese erwiderte, dass das nicht möglich sei, da ich als "betrieblicher Anleger" geführt werde - was totaler Quatsch ist, mein Konto und mein Depot sind rein privat. Eine rückwirkende Änderung sei laut der Bank nicht möglich und der Verlust wurde in den Verrechnungstopf sonstiger Verlust eingestellt ("Schattentopf"). Ein Verlustvortrag für 2014 sei nicht möglich.

 

Mein Steuerberater meint dazu, dass der Verlust bei einem betrieblichen Anleger in der Bilanz auftaucht, was mir aber nichts hilft, da ich als Privatperson ja keine Bilanz habe. Die einzige Hoffnung wäre, es dem Finanzamt zu erklären, wobei er vermutet, dass dieses sich stur stellen und auf die steuerliche Bescheinigung pochen wird.

 

Kennt sich da jemand aus, bzw. hat das schonmal jemand so erlebt und weiss was ich da jetzt noch machen kann? Ich seh das so, dass die Bank hier einen Fehler gemacht hat - was kann ich tun, um dagegen vorzugehen?

 

Danke für jede Hilfe schonmal!

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reckoner

Hallo,

 

Diese erwiderte, dass das nicht möglich sei, da ich als "betrieblicher Anleger" geführt werde
Und wie kommt das? Seit wann besteht das Konto? Wie wurde es eröffnet? Betreibst du ein Gewerbe? Wenn ja, auch mit Konto bei der DB?

 

Ich habe im letzten Jahr mit einem Optionsschein einen Verlust gemacht und wollte diesen bei meiner Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Wie denn geltend machen? Hast du auch noch Gewinne bei anderen Banken?

Und ganz wichtig: Hast du rechtzeitig (die Deadline ist immer der 15. Dezember des laufenden Jahres) eine Verlustbescheinigung beantragt?

 

und der Verlust wurde in den Verrechnungstopf sonstiger Verlust eingestellt ("Schattentopf")
Das hört sich doch völlig normal an (bis auf den Begriff "Schattentopf", hast du dir den ausgedacht?), und hat nichts mit privat oder gewerblich zu tun.

 

Stefan

 

PS: Sorry, dass ich auch ein paar grundlegende Dinge abfrage, der Text lässt aber so manches Missverständnis erahnen - aber vielleicht liege ich auch falsch.

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bond007
· bearbeitet von bond007

Wahrscheinlich hast Du den Fehler gemacht das Depot bei der gleichen Bank zu eröffnen bei der Du auch das Geschäftskonto hast. Wenn Du Gewerbetreibender bist hast Du ein Gewerbe angemeldet mit Zweck "XYZ". Geldanlagen gehören nicht dazu. Die werden auf dem Bogen KAP erklärt. Was die Bank sagt ist natürlich Unsinn. Ich würde die Depotführende Bank wechseln.

Bilanzpflichtig wirst Du als Betrieb erst ab 50 TSD EUR Betriebsergebnis. Diese Pflicht wird vom Finanzamt dann für das nächste Jahr ab der Feststellung ausgesprochen.

 

Falls Du Freiberufler bist machst Du eine EÜR und der Freiberuf ist auch an eine bestimmte Tätigkeit gebunden (kann nicht so leicht erweitert werden wie ein Gewerbe). Geldanlagen gehören nicht dazu. Die werden auf dem Bogen KAP erklärt.

 

Mein Tip:

 

Bank A: Privates Girokonto für private Ausgaben (kann auch Direktbank sein) inkl. Tagesgeldkonto

Bank B: Geschäftskonto für geschäftliche Ausgaben und Abbuchung der Umsatzsteuer/Einkommenssteuervorauszahlungen (z.B. Commerzbank mit Comdirekt Bank Tagesgeldkonto)

Bank C: Depot (z.B. bei einer Direktbank)

Bank D: Tagesgeldkonto

Bank E: Tagesgeldkonto

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Flughafen

Ich war mal in der Situation, dass die Bank gepfuscht hat und es nicht mehr rückgängig machen konnte. Sie haben bei meinem Konto versehentlich den Steuerfreibetrag für Verheiratete hinterlegt. Vermutlich war der mit irgendeinem Software-Backup reingerutsch, denn 2 Jahre davor war ich tatsächlich verheiratet.

 

So habe ich die steuerliche Bescheinigung von der Bank meiner Steuererklärung beigefügt und das Finanzamt im Anschreiben darauf hingewiesen, dass diese falsch sein, weil die Bank gepfuscht hat und dass sie ihren Pfusch nicht mehr rückgängig korrigieren könne. Der Finanzbeamte war dann so nett und hat alles richtig umgerechnet und eingetragen. Allerdings zur Steuererklärung im genervtem Ton hinzugefügt, ich möge mich doch bitte darum kümmern, dass die Banken meinen Steuerfreibetrag richtig pflegen.

 

Eventuell mit deinem FA reden, ob sie den Bank-Pfusch wieder "geradeziehen" können?

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Taxadvisor

 

Mein Steuerberater meint dazu, dass der Verlust bei einem betrieblichen Anleger in der Bilanz auftaucht, was mir aber nichts hilft, da ich als Privatperson ja keine Bilanz habe. Die einzige Hoffnung wäre, es dem Finanzamt zu erklären, wobei er vermutet, dass dieses sich stur stellen und auf die steuerliche Bescheinigung pochen wird.

 

 

Grundsätzlich ist das kein Problem, es müssen lediglich alle Erträge erfasst werden, von "Hand" eine Erträgnisaufstellung

erstellt werden und gut. Das funktioniert bei einem Mandanten von uns sehr gut.

 

Die Vermutung des StB lässt nicht auf besondere Kenntnis schließen. Es gibt eben bei betrieblichen Anlegern keine Eträgnisaufstellung und auch nur rudimentäre Steuerbescheinigungen (@reckoner: Der Hinweis auf Verlustbescheinigung ist überflüssig und falsch, die kann es hier nicht geben). Die Umstellung auf privat ist bei vielen Banken auch nicht ohne. Häufig geht dies nicht als unentgeltlicher Depotübertrag und die Beibehaltung der Depotnummer ist auch nicht möglich.

 

Gruß

Taxadvisor

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bondholder

Die Umstellung auf privat ist bei vielen Banken auch nicht ohne. Häufig geht dies nicht als unentgeltlicher Depotübertrag und die Beibehaltung der Depotnummer ist auch nicht möglich.

Wäre es deshalb nicht tatsächlich einfacher, ein neues Depot bei einer anderen Bank zu eröffnen?

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reckoner

Hallo,

 

@reckoner: Der Hinweis auf Verlustbescheinigung ist überflüssig und falsch, die kann es hier nicht geben
Ja, mag sein (hatte ich im PS auch schon angemerkt).

 

Ich war mir nur nicht sicher, ob es überhaupt so ist wie beschrieben bzw. von euch vermutet. Denn von einem Gewerbe schreibt der TE ja beispielsweise nichts (im Gegenteil, er bestreitet es für die Kapitalerträge sogar). Wenn es nun doch eins gibt (was ich ja auch schon angefragt hatte), dann wundert mich doch schon, dass uns das verheimlicht wurde.

 

Stefan

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Walchy

Erstmal vielen Dank für Eure Hilfe...

Ich hoffe ich kann einige der offenen Fragen klären: Also ich habe eine GmbH mit einem Konto bei derselben Bank. Allerdings ist die GmbH im Bereich Software tätig und das Konto wurde zu einem ganz anderen Zeitpunkt, bei einer ganz anderen Filiale eröffnet. Eine GmbH ist aber doch eine juristisch andere Person als ich, die Privatperson. Verstehe den Rückschluss auch nicht wirklich, es ist doch klar, dass ich auch ein Privatkonto brauche (und zu diesem Privatkonto gehört auch das fragliche Depot).

 

Der Begriff "Schattentopf" stammt von der Bank.

 

Wg. Einkommenssteuererklärung: Ich habe bei KAP den Verlust der Optionsscheine eingetragen und ein Schreiben der Bank, aus der der Verlust hervorgeht beigefügt. Als ich die Erklärung abgegeben habe, hat die Bearbeiterin sich alles durchgeschaut und gemeint, dass sie für den Verlust eine steuerliche Bescheinigung der Bank braucht (Ich bilde mir ein, sie verwendete den Begriff "Verlustbescheinigung").

 

Ok, also wenn ich es richtig verstanden habe, wäre die weitere Vorgehensweise: Einfach mal dem Finanzamt alles erklären und hoffen und wenn das nicht reicht, eine einfache Erträgnisaufstellung einreichen...?

 

 

PS: Die Bank werde ich nach diesem Vorfall ganz sicher wechseln...

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reckoner

Hallo,

 

@reckoner: Der Hinweis auf Verlustbescheinigung ist überflüssig und falsch, die kann es hier nicht geben
Dazu fällt mir gerade noch was ein: Wenn es gelingt, das Konto rückwirkend in den Privatzustand zu überführen, käme die - vermutlich nicht beantragte - Verlustbescheinigung doch auch wieder zum tragen. Oder?

 

Stefan

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bond007

Wenn Du als Gesellschafter einer GmbH Dein Depot bei der gleichen Bank hast wie Dein Geschäftskonto geht die Bank wohl davon aus das es sich um Aktien im Betriebsvermögen handelt.

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