SM77 Juli 16, 2014 · bearbeitet Juli 16, 2014 von SM77 Meine Freundin und ich erwarten demnächst unser erstes Kind und nun stellt sich u.a. die Frage, wie die ganzen finanziellen Themen am besten geregelt werden. Vielleicht gibt es ja jemanden hier, der eine ähnliche Konstellation wie wir hat, und hier diesbezüglich beraten kann. Erstmal ein paar einleitende Infos: Ich arbeite als Angestellter, Jahresbrutto ca. 80.000, freiwillig versichert in GKV Meine Freundin ist Beamtin, Jahresbrutto ca. 44.000 (A13, Teilzeit), krankenversichert über Beihilfe und PKV (je 50%). Wir sind nicht verheiratet und das wird aller Voraussicht nach auch in 2014 so bleiben. Es ist geplant, dass meine Freundin für ca. 12 Monate in Elternzeit geht und danach wieder "Teilzeit in Elternzeit" arbeiten wird (allerdings nur im Umfang von ca. 20-30%). Ich würde gerne im nächsten Jahr zweimal je 2 Monate Elternzeit nehmen. Krankenversicherung: Da ich mehr verdiene als meine Freundin können wir uns aussuchen, ob wir das Kind kostenlos über mich in der GKV mitversichern oder Beihilfe/PKV über meine Freundin machen, richtig? Derzeit bin ich eher für die GKV-Lösung, wäre eine PKV-Anwartschaft für das Kind möglich/empfehlenswert? Kindergeld/Familienzuschlag: Von verschiedenen Seiten habe ich gehört, dass es am einfachsten sei, das Kindergeld über meine Freundin laufen zu lassen. Dann bekommt sie auch gleich den Familienzuschlag als Beamtin dazu. Womit ich allerdings auch schon beim nächsten Punkt wäre: Riester - Kinderzuschlag: Ich habe einen Riester-Banksparplan, in den ich derzeit den Höchstbeitrag von 2100 Euro abzgl. Zulage einzahle. Meine Freundin hat keine Riesterversicherung. Dementsprechend würde ich natürlich gerne die 300 Euro Kinderzulage mitnehmen. Die Zulage wird aber nur an denjenigen gezahlt, der auch das Kindergeld erhält - und das sollte ja an meine Freundin gehen (s.o.). Oder ist das mit der Zulage eh für mich egal, da die Steuerersparnis höher ist als die Zulage? Kinderfreibetrag Standardmäßig bekommen wir wohl beide je den halben Kinderfreibetrag (0,5). Allerdings ist eine Übertragung prinzipiell möglich. Da ich ja erheblich mehr Steuern zahle: Wäre es sinnvoll, wenn ich den vollen Kinderfreibetrag nehme? Und wenn ja: Hat das irgendwelche Auswirkungen auf Kindergeld und Beamten-Familienzuschlag? Elterngeld Da meine Freundin glücklicherweise netto so viel verdient hat, dass sie ganz knapp an die 1800 Euro Höchstzahlung herankommt, ist es vermutlich relativ egal, ob wir 12+2 oder 10+4 Monate nehmen, oder? Wäre super, wenn jemand etwas Licht ins Dunkle bringen kann Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser Juli 16, 2014 Meine Freundin und ich erwarten demnächst unser erstes Kind Erst einmal: Herzlichen Glückwunsch! der eine ähnliche Konstellation wie wir hat wir z.B. Ich arbeite als Angestellter, Jahresbrutto ca. 80.000, freiwillig versichert in GKVMeine Freundin ist Beamtin, Jahresbrutto ca. 44.000 (A13, Teilzeit), krankenversichert über Beihilfe und PKV (je 50%). Wir sind nicht verheiratet und das wird aller Voraussicht nach auch in 2014 so bleiben. Wir haben allerdings kurz vor der Geburt noch schnell standesamtlich geheiratet, um uns Gerenne wegen Testament, Absicherung, Anerkennung, etc. zu ersparen. Blöd in der freiwilligen GKV ist, dass Du die Beiträge in der Elterngeldzeit mühseelig heruntersetzen musst, (Einkommen des Partners, etc) und wenn Du Pech hast (bei uns wurde der Bonus just in dem Monat fällig) sogar den vollen Beitrag zahlen musst. Den AG-Anteil musst Du eh zahlen, dann sind schlimmstenfalls von den 1800 schon einmal knapp 700 weg. Es ist geplant, dass meine Freundin für ca. 12 Monate in Elternzeit geht und danach wieder "Teilzeit in Elternzeit" arbeiten wird (allerdings nur im Umfang von ca. 20-30%). Ich würde gerne im nächsten Jahr zweimal je 2 Monate Elternzeit nehmen. Hmm. 12+4=16. Elternzeit könnt Ihr entsprechend nehmen, Elterngeld nur für insgemat 14 Monate. Krankenversicherung: Da ich mehr verdiene als meine Freundin können wir uns aussuchen, ob wir das Kind kostenlos über mich in der GKV mitversichern oder Beihilfe/PKV über meine Freundin machen, richtig? Derzeit bin ich eher für die GKV-Lösung, wäre eine PKV-Anwartschaft für das Kind möglich/empfehlenswert? Wir haben unser Kind in der GKV versichert und eine Anwartschaft für die PKV abgeschlossen. Das kostet weniger als 2€ im Monat und sichert Euch für alle Eventualitäten ab! Muss allerdings innerhalb einer bestimmten Frist nach der Geburt geschehen, ich habe 6 Wochen in Erinnerung, kann mich aber auch täuschen. Kindergeld/Familienzuschlag:Von verschiedenen Seiten habe ich gehört, dass es am einfachsten sei, das Kindergeld über meine Freundin laufen zu lassen. Dann bekommt sie auch gleich den Familienzuschlag als Beamtin dazu. Korrekt. Die Zulage wird aber nur an denjenigen gezahlt, der auch das Kindergeld erhält - und das sollte ja an meine Freundin gehen (s.o.). Bist Du Dir da sicher? Man erhält die Zulage nur für ein Kind, für das eine Kindergeldberechtigung existiert, aber ich meine, man könnte frei wählen, wer die Zulage bekommt. Falls Deine Freundin aber irgendwann riestern sollte, ist es tatsächlich günstiger, wenn sie die Zulage nutzt, da bei Dir der Steuereffekt eh höher ist (zumindest bei nur einem Kind). ElterngeldDa meine Freundin glücklicherweise netto so viel verdient hat, dass sie ganz knapp an die 1800 Euro Höchstzahlung herankommt, ist es vermutlich relativ egal, ob wir 12+2 oder 10+4 Monate nehmen, oder? Im Prinzip ja, wenn man davon absieht, dass bei 10+4 das wegfallende Gehalt höher ist, da Deine Freundin Teilzeit arbeiten will. Oder wird sie in den 2 Monaten noch Vollzeit arbeiten, da Du dann ja das Kind betreust? Ansonsten wirkt sich höchstens die Krankenversicherung aus, wobei Deine Freundin Ihre Beihilfe ja auch weiterzahlen muss. Mit A13 kann sie da übrigens vielleicht einen Antrag auf 35,- Zuschuß stellen, bin mir aber nicht sicher, ob das 'ne Bundes- oder Landessache ist. Ein nichtfinanzieller Rat sei mir erlaubt: Falls Du das nicht eh schon vorhast und durch Urlaub oder Überstunden abdeckst: Nimm Dir mind. die ersten vier Wochen nach der Geburt frei, ggf. halt einen Monat Elternzeit. Mein Mann hatte nur knapp 2 Wochen frei und das war definitiv zu wenig (wir hatten allerdings auch keine Unterstützung durch Eltern o.ä., wenn das da ist, mag es gehen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SM77 Juli 16, 2014 Erst einmal: Herzlichen Glückwunsch! Danke! Blöd in der freiwilligen GKV ist, dass Du die Beiträge in der Elterngeldzeit mühseelig heruntersetzen musst, (Einkommen des Partners, etc) und wenn Du Pech hast (bei uns wurde der Bonus just in dem Monat fällig) sogar den vollen Beitrag zahlen musst. Den AG-Anteil musst Du eh zahlen, dann sind schlimmstenfalls von den 1800 schon einmal knapp 700 weg. Ohje, da verstehe ich wieder etwas nicht: Klar ist, dass meine Freundin weiterhin Beihilfe bekommt und ihre PKV wie bisher auch aus privater Tasche zahlen muss. Ggfs. gibt es einen Mini-Zuschuss, den du ja auch erwähnt hattest. Das sollte allerdings unabhängig davon sein, ob wir verheiratet sind, oder nicht. Bei mir als Angestelltem und freiwillig-GKV-Versichertem ist es etwas komplizierter: Ich muss auch weiterhin den GKV-Beitrag zahlen und so wie ich es verstanden habe muss man nun unterscheiden ob verheiratet oder nicht: Ist man nicht verheiratet wird ein Mindestbemessungseinkommen von 921,67 Euro zugrunde gelegt, das macht dann ca. 155 Euro Beitrag. Das Einkommen des Partners spielt dann so wie ich es verstanden habe keine Rolle. ist man verheiratet, wird das Einkommen des Partners berücksichtigt. Da wir parallel in Elternzeit gehen würden, wäre das wiederum egal, da meine Freundin/Frau ja zu der Zeit dann kein Einkommen hat (außer ggfs. Elterngeld). Es ist geplant, dass meine Freundin für ca. 12 Monate in Elternzeit geht und danach wieder "Teilzeit in Elternzeit" arbeiten wird (allerdings nur im Umfang von ca. 20-30%). Ich würde gerne im nächsten Jahr zweimal je 2 Monate Elternzeit nehmen. Hmm. 12+4=16. Elternzeit könnt Ihr entsprechend nehmen, Elterngeld nur für insgemat 14 Monate. Ja, genau. Sind dann 16 Monate Elternzeit und 14 Monate Elterngeld. Wir haben unser Kind in der GKV versichert und eine Anwartschaft für die PKV abgeschlossen. Das kostet weniger als 2€ im Monat und sichert Euch für alle Eventualitäten ab! Muss allerdings innerhalb einer bestimmten Frist nach der Geburt geschehen, ich habe 6 Wochen in Erinnerung, kann mich aber auch täuschen. Ok, dann werden wir mal bei der PKV meiner Freundin bzgl. der Anwartschaft nachfragen. Die Zulage wird aber nur an denjenigen gezahlt, der auch das Kindergeld erhält - und das sollte ja an meine Freundin gehen (s.o.). Bist Du Dir da sicher? Man erhält die Zulage nur für ein Kind, für das eine Kindergeldberechtigung existiert, aber ich meine, man könnte frei wählen, wer die Zulage bekommt. Falls Deine Freundin aber irgendwann riestern sollte, ist es tatsächlich günstiger, wenn sie die Zulage nutzt, da bei Dir der Steuereffekt eh höher ist (zumindest bei nur einem Kind). Ja, ziemlich sicher. Siehe hier: http://www.steuertipps.de/lexikon/r/riester-rente-kinderzulage ElterngeldDa meine Freundin glücklicherweise netto so viel verdient hat, dass sie ganz knapp an die 1800 Euro Höchstzahlung herankommt, ist es vermutlich relativ egal, ob wir 12+2 oder 10+4 Monate nehmen, oder? Im Prinzip ja, wenn man davon absieht, dass bei 10+4 das wegfallende Gehalt höher ist, da Deine Freundin Teilzeit arbeiten will. Oder wird sie in den 2 Monaten noch Vollzeit arbeiten, da Du dann ja das Kind betreust? Im Moment ist es so angedacht, dass ich die Elternzeit parallel zu ihrer Elternzeit nehme, also z.b. in den Monaten 6, 7, 11,12. Ab Monat 13 dann meine Freundin Teilzeit und ich normal Vollzeit. Ein nichtfinanzieller Rat sei mir erlaubt: Falls Du das nicht eh schon vorhast und durch Urlaub oder Überstunden abdeckst: Nimm Dir mind. die ersten vier Wochen nach der Geburt frei, ggf. halt einen Monat Elternzeit. Mein Mann hatte nur knapp 2 Wochen frei und das war definitiv zu wenig (wir hatten allerdings auch keine Unterstützung durch Eltern o.ä., wenn das da ist, mag es gehen). Der Rat sei dir erlaubt Wir waren in diesem Jahr bislang sehr sparsam mit der Urlaubsentnahme, so dass da noch genügend Luft ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser Juli 16, 2014 Blöd in der freiwilligen GKV ist, dass Du die Beiträge in der Elterngeldzeit mühseelig heruntersetzen musst, (Einkommen des Partners, etc) und wenn Du Pech hast (bei uns wurde der Bonus just in dem Monat fällig) sogar den vollen Beitrag zahlen musst. Den AG-Anteil musst Du eh zahlen, dann sind schlimmstenfalls von den 1800 schon einmal knapp 700 weg. Ohje, da verstehe ich wieder etwas nicht: Klar ist, dass meine Freundin weiterhin Beihilfe bekommt und ihre PKV wie bisher auch aus privater Tasche zahlen muss. Ggfs. gibt es einen Mini-Zuschuss, den du ja auch erwähnt hattest. Das sollte allerdings unabhängig davon sein, ob wir verheiratet sind, oder nicht. Bei mir als Angestelltem und freiwillig-GKV-Versichertem ist es etwas komplizierter: Ich muss auch weiterhin den GKV-Beitrag zahlen und so wie ich es verstanden habe muss man nun unterscheiden ob verheiratet oder nicht: Ist man nicht verheiratet wird ein Mindestbemessungseinkommen von 921,67 Euro zugrunde gelegt, das macht dann ca. 155 Euro Beitrag. Das Einkommen des Partners spielt dann so wie ich es verstanden habe keine Rolle. ist man verheiratet, wird das Einkommen des Partners berücksichtigt. Da wir parallel in Elternzeit gehen würden, wäre das wiederum egal, da meine Freundin/Frau ja zu der Zeit dann kein Einkommen hat (außer ggfs. Elterngeld). Da hast Du natürlich Recht, ich habe nicht daran gedacht, dass Ihr nicht verheiratet seid. Bei uns wurde im übrigen auf mein gesamtes Jahreseinkommen geschaut, d.h. sowohl die Monate der Elternzeit, als auch die Monate vorher, außerdem auch noch auf Kapital- und Gewerbeerträge. Ziemlich blöd.... Bist Du Dir da sicher? Man erhält die Zulage nur für ein Kind, für das eine Kindergeldberechtigung existiert, aber ich meine, man könnte frei wählen, wer die Zulage bekommt. Falls Deine Freundin aber irgendwann riestern sollte, ist es tatsächlich günstiger, wenn sie die Zulage nutzt, da bei Dir der Steuereffekt eh höher ist (zumindest bei nur einem Kind). Ja, ziemlich sicher. Siehe hier: http://www.steuertipps.de/lexikon/r/riester-rente-kinderzulage Ja, liest sich so. Frag trotzdem mal bei Deinem Riesteranbieter nach, ob das so sein muss. Es gibt ja auch Konstellationen, in denen einer gar nicht riestern kann und trotzdem das Kindergeld bekommen will. Da muss es ja Lösungen geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fireball84 September 6, 2017 · bearbeitet September 13, 2017 von Fireball84 Anonymisierung Erledigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag