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Raccoon

Bausparvertrag: Sparzahlungen gefordert

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Raccoon

Ich habe einen Bausparvertrag bei der BSQ Bauspar AG (vorher Quelle Bausparkasse) im Tarif Q12 in 2004 abgeschlossen, welcher mit 4,75% verzinst wird (inkl. Bonus). Den Vertrag habe ich nur zum Sparen angelegt, d.h. ich lege kein Wert auf ein Darlehen, und ist mittlerweile zugeteilt.

Da ich den Bausparvertrag nur zum Sparen angelegt habe, habe ich direkt am Anfang den maximal moeglichen Betrag eingezahlt (ca. 40% der Bausparsumme).

 

Die BSK hat mir nun einen Brief geschrieben und darauf hingewiesen, dass ich den Vertrag nicht entsprechend den ABB bespare und mir 3 Monate Zeit gegeben, den gesamten Betrag (rueckwirkend fuer ein Jahr) zu ueberweisen. Als Konsequenz hat man auf eine Kuendigung durch die BSK hingewiesen.

 

Jetzt, nach 10 Jahren faellt der BSK auf, dass ich den Vertrag nicht weiter bespart habe. Laut den ABB scheint die BSK im Recht zu sein:

 

§ 2 Sparzahlungen

(1) Der monatliche Bausparbeitrag bis zur ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme beträgt 4 vom Tausend der Bausparsumme

(Regelsparbeitrag).

(2) Die Bausparkasse kann die Annahme von Sonderzahlungen von ihrer Zustimmung abhängig machen. Grundsätzlich sind Einzahlungen nur im Rahmen der Bausparsumme zulässig.

(3) Hat der Bausparer 12 Regelsparbeiträge unter Anrechnung von Sonderzahlungen nicht geleistet und ist er der schriftlichen Aufforderung

der Bausparkasse zur Nachzahlung länger als 3 Monate nicht nachgekommen, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen.

Quelle ( ;) ): https://bsq-bausparkasse.de/uploads/media/Allgemeine_Bausparbedingungen_Q12_01.pdf

 

 

Ich moechte eine Kuendigung durch Uebersparen verhindern um moeglichst lange die Zinsen zu ziehen. Zur Kuendigung durch Erreichen einer bestimmten Summe (Guthaben oder Bausparsumme ...) habe ich nichts in den ABB gefunden, oder habe ich da was uebersehen?

 

Wenn dem so waere, dann wuerde ich einfach den geforderten Betrag einzahlen und dann den Vertrag regelmaessig Besparen um eine Kuendigung durch §2(3) zu vermeiden.

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Kolle

Ich moechte eine Kuendigung durch Uebersparen verhindern um moeglichst lange die Zinsen zu ziehen. Zur Kuendigung durch Erreichen einer bestimmten Summe (Guthaben oder Bausparsumme ...) habe ich nichts in den ABB gefunden, oder habe ich da was uebersehen?

 

Wenn dem so waere, dann wuerde ich einfach den geforderten Betrag einzahlen und dann den Vertrag regelmaessig Besparen um eine Kuendigung durch §2(3) zu vermeiden.

 

Sehe ich genauso.

 

Bei meinen Debeka-BSV war es andersherum, die haben mir die Sparrate gestutzt. 2 laufen ohne Sparraten weil sie schon auf die Bausparsumme zulaufen.

 

Die Quelle-BSK war schon mal in Not und wurde von den anderen Bausparkassen gerettet.

 

PS: Das Unterforum "Alternative Kapitalanlagen" wäre passender. Vielleicht verschiebt das ein Mod.

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Zotti

Also in meinen AGB's steht, wenn ich nicht die erforderliche Sparsumme zahle, kann der Vertrag von seitens der Bausparkasse gekündigt werden. Also alles korrekt.

 

(BHW Bedingungen ca. 2000)

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Zotti

Ach okay, hast am Anfang alles gezahlt. Weise sie doch einfach noch darauf hin, dass du so und soviel eingezahlt hast und das der Regelsparleistung entspricht (wenn es sie tut)

 

Dann sollte es auch okay sein. Ich hatte selbst mal Monatelang nicht gezahlt und dann alles im nachhinein bezahlt. Daraufhin moserten sie erst rum, dass sie keine Sonderzahlungen annehmen. Erst nachdem ich vorgerechnet habe, dass die Sonderzahlungen den im voraus ausgesetzten Sparleistungen entsprechen, war Ruhe.

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bondholder

Die Quelle-BSK war schon mal in Not und wurde von den anderen Bausparkassen gerettet.

 

Die ehemalige Quelle-Bausparkasse (BSQ Bauspar AG) befindet sich im Abwicklungsmodus und schließt kein Neugeschäft mehr ab.

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Raccoon

Danke fuer den Hinweis, Zotti. Die Zahlung am Anfang entspricht ca. den Regelsparbetraegen ueber 10 Jahre. Vielleicht der Grund, dass sie sich jetzt erst melden.

 

Wie sieht's denn mit dem Uebersparen aus - gibt es da einen speziellen Begriff fuer das "maximale Guthaben", dass man erreichen darf?

Und, darf eine BSK immer kuendigen, wenn die Bausparsumme erreicht wird, auch wenn in den ABB nichts davon steht?

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Zotti

der Bausparvertrag endet ja erst, wenn die Bausparsumme erreicht ist. Wenn du am Anfang erst 40% eingezahlt hast, ist ja noch viel Luft. Ich würde einfach die Regelsparleistung weiterzahlen.

 

Du hast am Anfang geschrieben, "den maximal moeglichen Betrag eingezahlt", 40% sind aber nicht der maximal mögliche Betrag !?

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RichyRich

und ist mittlerweile zugeteilt.

 

Wenn keine Zuteilung angenommen wurde und die BSK nicht so wie bei mir, meine "Überzahlung" der Mindestansparsumme zurücküberweist, :huh:

dann kannst Du doch noch bis zur Bausparsumme den Regelsparbeitrag zahlen.

Da ich den Bausparvertrag nur zum Sparen angelegt habe, habe ich direkt am Anfang den maximal moeglichen Betrag eingezahlt (ca. 40% der Bausparsumme).

Mindestansparsumme < Bausparsumme. Erst die Bausparsumme ist der maximal mögliche Betrag.

Vertrag nicht entsprechend den ABB bespare und mir 3 Monate Zeit gegeben, den gesamten Betrag (rueckwirkend fuer ein Jahr) zu ueberweisen.

...

Wenn dem so waere, dann wuerde ich einfach den geforderten Betrag einzahlen und dann den Vertrag regelmaessig Besparen um eine Kuendigung durch §2(3) zu vermeiden.

 

 

Jo, würd ich auch so machen.

 

Zur Kuendigung durch Erreichen einer bestimmten Summe (Guthaben oder Bausparsumme ...) habe ich nichts in den ABB gefunden, oder habe ich da was uebersehen?

 

Hast was überlesen. Lt. Bausparkassengesetz steht dies bei Erreichen der Bausparsumme jeder BSK zur Verfügung, da damit der Zweck des Bausparens erfüllt ist.

(aber ohne Gewehr - habs jetzt nicht nachgelesen :rolleyes: )

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon

der Bausparvertrag endet ja erst, wenn die Bausparsumme erreicht ist. Wenn du am Anfang erst 40% eingezahlt hast, ist ja noch viel Luft. Ich würde einfach die Regelsparleistung weiterzahlen.

 

Du hast am Anfang geschrieben, "den maximal moeglichen Betrag eingezahlt", 40% sind aber nicht der maximal mögliche Betrag !?

Sorry, habe mich nicht klar ausgedrueckt - ich meinte den maximal moeglichen Betrag, den man als Sonderzahlung leisten konnte. Wurde mir zumindest damals so von der BSK vorgegeben, sonst haette ich noch mehr eingezahlt.

 

[Hast was überlesen. Lt. Bausparkassengesetz steht dies bei Erreichen der Bausparsumme jeder BSK zur Verfügung, da damit der Zweck des Bausparens erfüllt ist.

(aber ohne Gewehr - habs jetzt nicht nachgelesen :rolleyes: )

Kann dazu nix in den ABB fuer den Tarif finden, vielleicht steht's wowanders?

 

Jedenfalls danke euch beiden, werde dann einfach den geforderten Betrag zahlen und dann die Regelsparbeiträge per Dauerauftrag oder Lastschrift einrichten. Muesste ja trotzdem noch ein paar Jahre dauern bis zum Erreichen der Bauspasumme und Kuendigung. :)

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Kolle

Der BSV ist zu rund 60 % bespart und kann noch fast 5 Jahre mit dem Regelsparbeitrag gefüttert werden bis er voll ist. Für die genauen Zahlen müsste ich mehr wissen ( u.a. Sparerpauschbetrag, WOP ). Ohne Sparerpauschbetrag geht es etwas länger als mit.

 

Vermutlich will die Bausparkasse in Abwicklung ein baldiges Ende ihres Daseins sehen und besteht deshalb auf den Einzahlungen.

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Muggel

Soweit ich die Bedingungen richtig überflogen habe, sind diese ABBs nicht an ein Darlehensverzicht gekoppelt. (Wer auf ein Darlehen verzichten will, dem muss ein solches (theoretisch) zugeteilt werden können. Damit ergibt sich die Möglichkeit für die Bausparkasse entweder weitere Zahlungen zu verweigern oder die Bonuszinsen nicht zu zahlen) Das ist hier wohl nicht der Fall. Insofern würde ich mich auch dem Rat anschliessen und die 12 Pflichtraten einzahlen. Ist ja ein gutes Geschäft für Dich und soweit ich das richtig überblicke, ist da auch erst Ende mit der Bausparsumme.

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon

Nun muß ich mal was Gutes über die BSQ berichten: Meine Mutter hat dort auch den gleichen Vertrag wie ich und die Regelsparbeiträge für 2014-2015 nicht eingezahlt. Zweimal wurde sie schriftlich aufgefordert, einmal direkt, einmal im Begleitschreiben mit dem Jahresauszug. Daraufhin hat die BSQ den Vertrag gekündigt. Meine Mutter hat daraufhin angefragt, ob die BSQ den Vertrag fortführen würde wenn sie den ausstehenden Betrag (nun bis April 2016) nachzahlt. Und man glaubt es kaum, aber die BSQ hat zugestimmt sofern das Geld innerhalb einer bestimmten Frist eingezahlt wird. Ist dann umgehend geschehen und ein Dauerauftrag wurde auch eingerichtet.

 

Was mich daran erinnert hat, daß ich das für meinen Vertrag immer noch nicht getan habe sondern 2015 auch mal wieder auf die "Ermahnung" gewartet habe. :-

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AnnaLog

So ging es mir auch, nur das sich die BSQ einige Monate später meldete und meinen Vertrag wg. Übersparung (bei Hinzurechnung der Bonuszinsen) kündigte und ich nun wahrscheinlich auf den Zinsbonus verzichten muss.

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Raccoon

Die BSQ bietet mir EUR 500 wenn ich den Vertrag ausbezahlen lasse. Oder soll ich lieber ca. EUR 2000 an Zinsen kassieren wenn ich den Vertrag noch mindestens 2 Jahre laufen lasse?

 

Die machen einem die Entscheidung wirklich nicht leicht. :rolleyes:

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Kolle

Naja, 2000 € entsprechen ~22000 Guthaben + 2 Jahresbeiträgen. 1500 € wirst du wohl mit dieser Summe in 2 Jahren am Geldmarkt nicht erwirtschaften können..

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Raccoon

Naja, 2000 € entsprechen ~22000 Guthaben + 2 Jahresbeiträgen. 1500 € wirst du wohl mit dieser Summe in 2 Jahren am Geldmarkt nicht erwirtschaften können..

War ja auch ironisch gemeint, natürlich werde ich den Vertrag fortführen.

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AnnaLog

Kann hier jemand seine Erfahrungen beisteuern wie es nach einer Kündigung durch die BSQ wg. angeblicher Übersparung bei ihm weiterging?

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Raccoon

Neues Angebot über EUR 700. Habe mich entschieden, es diesmal anzunehmen. Den Letzten beißen (vielleicht) die Hunde, und da will ich nicht dabei sein.

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