pms Juli 8, 2014 Hallo zusammen, es gibt zwar einige ähnliche Threads, aber soweit ich die Suche durchforstet habe, nichts, was genau die Fragestellung schon erfasst. Sollte ich etwas übersehen habe, dann darf gern verschoben oder darauf verwiesen werden. Opa möchte für seinen Enkel (Neugeborenes) einen (ETF)Sparplan einrichten, in den monatlich eine kleine Summe fließen soll. Allerdings soll verhindert werden, dass die Eltern des Kindes darauf Zugriff haben. Gibt es hier überhaupt Möglichkeiten? Das Depot sollte halt eingentlich nicht auf den Namen des Opas laufen, sondern wirklich dem Kind gehören. Gibt es hier Möglichkeiten? Danke und viele Grüße Max Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lowecurt Juli 8, 2014 Ich glaube das geht nur wenn die Eltern von dem Depot nichts wissen werden. Wenn die mal davon erfahren, haben die auch Zugriff drauf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chart Juli 8, 2014 · bearbeitet Juli 8, 2014 von chart Glauben heißt nicht wissen. Ohne die Geburtsurkunde des Kindes kann man kein Depot eröffnen. Und ohne die Unterschrift der Eltern wird es auch nicht möglich sein. Des weiteren können die Eltern über das Geld des Kindes bis zum 18. Geburtstag verfügen. Die Eltern dürften das Geld allerdings nur dann verwenden, wenn sie nachweisen, dass sie es tatsächlich für das Kind ausgeben, beispielsweise für Schulgeld oder ein Auslandsjahr. Google suche dauerte 10 Sekunden,z. B. dieser Link. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 Juli 9, 2014 · bearbeitet Juli 9, 2014 von troi65 Ich glaube das geht nur wenn die Eltern von dem Depot nichts wissen werden. Wenn die mal davon erfahren, haben die auch Zugriff drauf. Glauben heißt bekanntlich nicht wissen . Und der Jurist in mir verweist da gern mal auf §§ 1638,1639 BGB . Will heißen; möglich ist es, den Zugriff der Eltern während der Minderjährigkeit zu verhindern. Halbwissen ist hier eher nicht hilfreich für den TO. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juli 9, 2014 Und wie geht das praktisch? Ist für die Anlage eines Kontos auf den Namen des Kindes nicht die Mitwirkung der Eltern erforderlich? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 Juli 9, 2014 · bearbeitet Juli 9, 2014 von troi65 Und wie geht das praktisch? Ist für die Anlage eines Kontos auf den Namen des Kindes nicht die Mitwirkung der Eltern erforderlich? Chart hat da schon erhellendes verlinkt. Ohne mind. herausgerückte Geburtsurkunde des Kindes geht das auf den Namen des Kindes m.E. nicht. Bei ziemlich zerrütteten Familienverhältnissen bleibt nur die testamentarische/schenkungsweise Zuwendung des auf den eigenen Namen des Großelternteils angelegten Wertpapierdepots . Selbstverständlich nur mit den rechtlichen Vorgaben wie oben angezeigt. In dem Zusammenhang sollten aber zusätzlich §§ 1909 I S.2 u. § 1917 BGB nicht verschwiegen werden. Und damit genug Rechtsberatung ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pms Juli 10, 2014 Danke schonmal für die Rückmeldungen. Ich werde das mal so weiterleiten und auch selbst noch weiter recherchieren. Viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag