KölnerJung Juli 6, 2014 · bearbeitet Juli 6, 2014 von KölnerJung Hallo, Ende des Jahres gehe ich mit meiner Frau zusammen in eine Selbstständigkeit. Das Gewerbe läuft auf mich. Meine Frau wird als 450€ Kraft eingestellt um die Nebenkosten, sprich Sozialleistungen und Krankenversicherungsbeiträge (Familienversicherung) zu sparen. Darüber hinaus betreibt meine Frau auch ein Gewerbe nebenbei und hat dort zusätzliche Einnahmen. Wir geben uns eine Testphase von 3 Jahren für die Selbstständigkeit. In dieser Zeit werden wir beide in die gesetzliche Rentenversicherung den Mindestbetrag einzahlen, damit wir keine Lücken bei wiederkehr zu unserem öffentlichem Arbeitgeber haben. Nun zu meinen Fragen zu denen ich Hilfestellungen benötige. Meine Frau ist Ihre Versicherungen durchgegangen die damals vor unserer Zeit abgeschlossen wurden. Riester-Rentenversicherung von 2006: Wert des Vertrages ca. 3200€, im Monat werden 5€ in diesen Vertrag eingezahlt, eine Aufstockung wurde nie veranlasst. Ist das Zeitgemäß? Monatliche Rente die aus diesem Vertrag resultieren soll, beläuft sich aktuell auf 67€. Was mit solch einem Vertrag machen, einfach weiter besparen, aufstocken (?), kündigen, oder ruhen lassen? Ist das weiterführen als nicht Arbeitnehmer bzw. Selbstständiger möglich? Leibrentenversicherung/Lebensversicherung von 2006: Aktuell Garantierte Rentenanwartschaft monatlich 140€, bzw. eine garantierte Kapitalabfindung von 37000€, zusätzlich ist der Unfalltod (mit +33000€ ) abgesichert. Dieser Vertrag kostet im Monat 55€. Aktueller Rückkaufswert beträgt 2000€, eingezahlte Beträge mehr als das doppelte. Was sagt ihr zu dem Vertrag? Bausparvertrag 10000€ von 2008: Bisher gab es vom AG 7€ VL dazu, eingezahlt werden volle 40€. Derzeit belaufen sich die Einzahlungen auf 2600€. Nach heutigem Stand ist der Bausparer nicht zu gebrauchen, da eine Beleihung nach Zuteilung mit einem Zins von 5% abgeschlossen wurde. Bei nicht Beleihung bekommt man das angesparte Guthaben mit einer Verzinsung von 3-3,5% ausgezahlt. Was mit diesem Vertrag machen? Kündigen, Beträge auszahlen lassen und anderweitig anlegen, oder weiter einzahlen und die Verzinsung mitnehmen ohne diesen zu beleihen? Darüber hinaus einen weiteren Bausparvertrag abschießen? Beispielsweise bei der Deutschen Bank mit einem Zins von 1% ? Die Versicherungen sind alle von der Debeka. Danke für eure Hilfe. KölnerJung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 6, 2014 Ist das weiterführen als nicht Arbeitnehmer bzw. Selbstständiger möglich? So lange der 450 Euro Job ausgeübt wird (rentenversicherungspflichtig), kann weiterhin Zulage beantragt werden. --- Den Rest kann man nicht beantworten, zu wenig Informationen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
KölnerJung Juli 7, 2014 Welche Informationen fehlen denn noch für eine Hilfestellung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 7, 2014 Für Riester die Fördersituation (Alter, rentenversicherungspflichtiges Einkommen, Zulagenanspruch), der Tarif, der ursprünglich vereinbarte Rechnungszins ... Für die LV, der Tarif, was für eine LV es überhaupt ist, die Risikokosten, die Abschlusskosten, die Verwaltungskosten, Alter der VN... Ein solcher Bausparvertrag der Debeka von 2008 ist mir nicht bekannt, muss aber nichts heißen. Im Zeifelsfall auch hier Tarif oder Auszug aus den ABB zum Thema Verzinsung (meist §§2 oder 3 der ABB) nennen ... --- Alternativ, Richtlinien zur Themeneröffnung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle Juli 7, 2014 Ein solcher Bausparvertrag der Debeka von 2008 ist mir nicht bekannt, muss aber nichts heißen. Im Zeifelsfall auch hier Tarif oder Auszug aus den ABB zum Thema Verzinsung (meist §§2 oder 3 der ABB) nennen ... Es handelt sich um den Bauspartarif BS1 der Debeka mit 3 % Basiszins und einem Bonus nach 7, 10 oder 12 Jahren bis zu 3,6 % rückwirkend. Bausparvertrag 10000€ von 2008: Bisher gab es vom AG 7€ VL dazu, eingezahlt werden volle 40€. Derzeit belaufen sich die Einzahlungen auf 2600€. Nach heutigem Stand ist der Bausparer nicht zu gebrauchen, da eine Beleihung nach Zuteilung mit einem Zins von 5% abgeschlossen wurde. Bei nicht Beleihung bekommt man das angesparte Guthaben mit einer Verzinsung von 3-3,5% ausgezahlt. Was mit diesem Vertrag machen? Kündigen, Beträge auszahlen lassen und anderweitig anlegen, oder weiter einzahlen und die Verzinsung mitnehmen ohne diesen zu beleihen? Darüber hinaus einen weiteren Bausparvertrag abschießen? Beispielsweise bei der Deutschen Bank mit einem Zins von 1% ? Die Versicherungen sind alle von der Debeka. Einfach weiterbesparen. Gute Sparkonditionen. Die Festlegungsfrist für VL endet auch erst 2015. Das mögliche Darlehen ist aus heutiger Sicht unattraktiv, nicht nur wegen den Konditionen, was willst du mit max. 6000 € Darlehen anfangen ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 7, 2014 · bearbeitet Juli 7, 2014 von polydeikes Hallo Kolle. Der BS1 hat einen von der Bewertungszahl abhängigen Bonus, aber auch eine Grundverzinsung. Aktuell sind das bspw. 3 % Grundverzinsung und bewertungszahlabhängiger Bonus. Der BS1 hat aber zeitgleich eine Mindestbausparsumme von 12.000 Euro. Von daher bin ich mir nicht ganz sicher, ob die Angaben so richtig sind. edit: Bonus dürfte eh entfallen, da ja Wegfall VL -> Vertragsänderung ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle Juli 7, 2014 Hallo polydeikes, den BS1 konnte man damals auch kleiner abschließen, sogar schon ab 5000 €. Hat eine Kollegin damals so gemacht ( sie wollte nur VL unterbringen ). Dass das Aussetzen der VL eine Vertragsänderung beim Bausparer bedeuten ist mir neu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 7, 2014 den BS1 konnte man damals auch kleiner abschließen, sogar schon ab 5000 €. Hat eine Kollegin damals so gemacht ( sie wollte nur VL unterbringen ). Das könnte des Rätsels Lösung sein. Nur wozu rätseln, wenn man den Tarif als TO auch einfach nennen kann? Zwischen BS1 mit hohen fixen Zinsen + kleinem Bonus und bspw. BS3 mit niedrigem fixen Zins und variablem Bonus ergeben sich ja entsprechende Unterschiede in Bezug auf bspw. eine Kündigung. Dass das Aussetzen der VL eine Vertragsänderung beim Bausparer bedeuten ist mir neu. Hast Recht, beim BS1 stehts nicht drin. Eine Änderung der Zahlweise kann bei Bausparverträgen immer dann eine Vertragsänderung darstellen, wenn damit nicht mehr die ursprünglich vereinbarten Regelsparbeiträge geleistet werden und der Bonus daran gekoppelt ist. Beim BS1 wäre das aber nicht der Fall. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
KölnerJung Juli 7, 2014 Nun habe ich den Bausparer vorliegen. Es handelt sich in der Tat den BS1 Tarif mit einer Bausparsumme von 10000€. Derzeitige Bewertungszahl 612,5 (?). Verzinsung des Sparguthabens von 3,00%. Wenn auf Zuteilung verzichtet wird, dann gibt es einen Zinsbonus ab 7 Jahren Laufzeitvon 3,25%, also zusätzlich zu den 3% kommen dann noch 0,25% als Bonus oben drauf. Beleihen werden wir diesen Vertrag sicherlich nicht. Gedanke meiner Frau/des Vaters war bei Abschluss des Bausparers die VL unterzubringen und Geld zu sparen. Zu unserer Person. Meine Frau ist 32 und ich bin 33 Jahre (unterhaltspflichtig - habe zwei Kinder aus voriger Beziehung). Beide sind wir in einem festen Arbeitsverhältnis im öffentlichem Dienst. Ab dem 01.09.14 haben wir eine Beurlaubung beantragt (genehmigt) und machen uns Selbstständig. Unser Brutto beträgt im Angestelltenverhältnis zusammen ca. 65000€/Jahr. Die Verträge um die es hier geht laufen alle auf meiner Frau und wurden schon vor unserem Zusammensein mit Hilfe des Vaters abgeschlossen. Ziel sollte sein zu wissen, was von den jetzigen Verträgen sinnvoll ist und wenn was nicht sinnvoll ist was damit zu machen ist. In der Selbstständigkeit werden wir uns unser jetziges Brutto als Gehalt auszahlen lassen. Um keine Ausfallzeiten bei der Gesetzlichen Rentenversicherung zu haben werden wir weiterhin den Mindestbetrag einzahlen, bis wir wissen wo es in drei Jahren hin geht. Wenn alle stricke reißen, dann zurück zu unserem jetzigen Arbeitgeber. Wir haben Jetzt einen Überschuss und sind bereit ca. 400-500€ monatlich anzusparen, als Altersvorsorge oder als EK für ein Einfamilienhaus. Zu der Lebensversicherung: Debeka, Tarif EA2aF/A Leibrentenversicherung. Zu den Abschlusskosten und Verwaltungskosten kann ich im Vertrag nichts finden. Reicht das um eine Beurteilung zu fällen, oder fehlt noch etwas? Vielen Dank und Grüße aus Köln Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 7, 2014 Was den Bausparvertrag angeht: Der BS1 hat, wie schon richtig erkannt, eine fixe Verzinsung und einen kleinen Bonus. Mangels Alternativen würde ich den Bausparvertrag weiter besparen. Den Zins bekommst du aktuell nirgendwo zu vergleichbarem Risiko. Was eure Sparbemühungen angeht: Als Selbstständiger mit immer wieder desaströser Liquiditätsplanung rate ich euch noch die bspw. 3 Jahre abzuwarten. Sparen könnt ihr sicherlich einen Teil auch risikobehaftet. Von zusätzlichen langfristigen Verträgen würde ich Abstand nehmen. Riester funktioniert so lange es rentenversicherungspflichtiges Einkommen gibt. Beim 450 Euro Job ist das der Fall. Zu rechnen wäre bspw. 450 x 12 / 100 * 4 - Zulagenanspruch. Ergäbe bei "nur" Grundzulage 62 Euro p.a. ... Also Riester kann normal mit den 60 Euro gefördert weiter bespart werden, so lange der 450 Euro Job besteht. Der Debeka Riestervertrag - so es denn ein regulärer Tarif ist - sollte beibehalten werden. --- Was die LV angeht: Fordere eine Übersicht zu Kosten und Risikokosten von der Gesellschaft an. Die Debeka hat keinen regulären Tarif, bei dem nach 8 Jahren nur 50 % der Sparleistung vorhanden wären. Der Grund dafür kann eigentlich nur eine Risikoprämie sein. Bspw. Risikokosten für die Todesfalleistung. Normalerweise sieht man das auch in der Jahresmitteilung. Für die AV - wenn eine Versicherung - dann immer eine Rentenversicherung und keine Kapitallebensversicherung. Sollte sich meine Einschätzung bzgl. %tual hoher Risikokosten bestätigen, würde ich erwägen mich vom Vertrag ersatzlos zu trennen. --- Ein Bausparvertrag zur Baufinanzierung macht in erster Linie nur dann Sinn, wenn der Kauf absolut absehbar ist und Eigenkapital benötigt wird. Dann aber bitte nur so viel Bauspardarlehen, wie die BSK ohne Grundbucheintrag vergibt (meist ca. 30.000, einfach erfragen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
KölnerJung Juli 9, 2014 Ich habe mich jetzt an die LV gesetzt und noch paar Daten rausfischen können. Es tut mir leid, dass die Informationen nur Stück für Stück kommen, aber leider bin ich mit dem Thema Versicherungen nicht so bewandert das ich weiß welche Daten wichtig sind. Ich versuche dennoch die LV weiter aufzuklären: Tarif EA2aF/A laufzeit bis zum Rentenbeginn 2049 wären 43 Jahre: Leibrentenversicherung, aufgeschobener Ratenzahlung, konstante Todesfallleistung i.H. der Kapitalabfindung abzüglich gezahlter Renten bei Tod nach Rentenbeginn (Typ B). Anfänglich wurde in den ersten 5 Jahren ein Betrag von 25€/monatlich gezahlt, ab dem 6. Jahr werden 55€/monatlich fällig. Kapitalabfindung 33900 € oder Monatliche Rente 128,05 €, Leistung bei Tod 33900 €, bei Unfalltod 65000 €. Garantierter Rechnungszins: 2,75% Überschussverwendung: Bonusrente Bis 2009 hatte der Vertrag einen Rückkaufswert von 0 €, bedeutet dieses, dass bis dahin nur Gebühren bezahlt wurde? Aktuell laut letztem Bescheid beträgt der Rückkaufswert 1989€, bei Beitragsfreistellung 192,24, beitragsfreie Kapitalabfindung 4465,55€ Was ich noch gefunden habe: Der zu zahlende Inkassobeitrag, in den ersten 5 Jahren beläuft sich auf 25€. Ab dem 6. Jahr 48,90€ Was ist das? Nach §10 Verrechnung der Abschlusskosten nach dem Zillmerverfahren sprich die ersten Raten werden zur Tilgung der Abschlusskosten herangezogen. Der zu tilgende Betrag ist nach Deckungsrückstellungsverordnung auf 4% der zu zahlenden Beiträge beschränkt. Ich hoffe das mit diesen Daten eine bessere Bewertung möglich ist. Vielen Dank für die Hilfe. KölnerJung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juli 9, 2014 Hallo, allzuviel kann ich leider nicht beisteuern,aber: Was ich noch gefunden habe:Der zu zahlende Inkassobeitrag, in den ersten 5 Jahren beläuft sich auf 25€.<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">Ab dem 6. Jahr 48,90€ <br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">Was ist das? Die Debeka bietet auch heutzutage noch Lebensversicherungen mit einem verringerten Startbeitrag an.Das ist an sich also nicht ungewähnlich,meines Wissens nach bleibt es dann nach der "Startphase" bei dem zu zahlenden Beitrag. Für mich persönlich sind kapitalbildende Lebensversicherungen ein rotes Tuch (zumindest heutzutage),und das Anhängsel einer Unfalltodzusatzversicherung empfinde ich als überflüssig,da es ein unnötiger Kostentreiber ist.Möchte man dieses Risiko absichern,geht das über eine reguläre Unfallversicherung mit einer Todesfallleistung deutlich sinnvoller.Nun kann ich a)nicht beurteilen,wie hoch die Kosten der Zusatzversicherung sind und b)nicht sagen,ob eine Kündigung der UZV möglich ist.Sollte das der Fall sein,würde ich diese Option ernsthaft in Erwägung ziehen. Üblicherweise berechnen Versicherungsunternehmen bei einer unterjährigen Zahlungsweise einen Ratenzahlungszuschlag.Dann kann es von Vorteil sein,auf eine jährliche Zahlweise umzustellen.Das sollte aber bei der Debeka direkt erfragt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
KölnerJung Juli 9, 2014 Ich habe in jungen Jahren eine Unfallversicherung bei der Gothaer Abgeschlossen in der auch der Todesfall mit 23000€ abgesichert ist. Bei meiner Frau ist der Tod bisher mit über die LV abgesichert. In wie weit ich eine Unfallversicherung benötige weiß ich auch nicht. Generell haben wir vor uns gegenseitig vor einem Todesfall zu schützen, wie ich das bisher raus gefunden habe, am besten mit einer Risikoversicherung. Da wir beide erfolgreich vor 3 Jahren mit dem rauchen aufgehört haben sollte das zu einem vernünftigem Kurs möglich sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bond007 Juli 9, 2014 Hallo, Ende des Jahres gehe ich mit meiner Frau zusammen in eine Selbstständigkeit. Das Gewerbe läuft auf mich. Meine Frau wird als 450€ Kraft eingestellt um die Nebenkosten, sprich Sozialleistungen und Krankenversicherungsbeiträge (Familienversicherung) zu sparen. Darüber hinaus betreibt meine Frau auch ein Gewerbe nebenbei und hat dort zusätzliche Einnahmen. Wir geben uns eine Testphase von 3 Jahren für die Selbstständigkeit. In dieser Zeit werden wir beide in die gesetzliche Rentenversicherung den Mindestbetrag einzahlen, damit wir keine Lücken bei wiederkehr zu unserem öffentlichem Arbeitgeber haben. Nun zu meinen Fragen zu denen ich Hilfestellungen benötige. Meine Frau ist Ihre Versicherungen durchgegangen die damals vor unserer Zeit abgeschlossen wurden. Riester-Rentenversicherung von 2006: Wert des Vertrages ca. 3200€, im Monat werden 5€ in diesen Vertrag eingezahlt, eine Aufstockung wurde nie veranlasst. Ist das Zeitgemäß? Monatliche Rente die aus diesem Vertrag resultieren soll, beläuft sich aktuell auf 67€. Was mit solch einem Vertrag machen, einfach weiter besparen, aufstocken (?), kündigen, oder ruhen lassen? Ist das weiterführen als nicht Arbeitnehmer bzw. Selbstständiger möglich? Leibrentenversicherung/Lebensversicherung von 2006: Aktuell Garantierte Rentenanwartschaft monatlich 140€, bzw. eine garantierte Kapitalabfindung von 37000€, zusätzlich ist der Unfalltod (mit +33000€ ) abgesichert. Dieser Vertrag kostet im Monat 55€. Aktueller Rückkaufswert beträgt 2000€, eingezahlte Beträge mehr als das doppelte. Was sagt ihr zu dem Vertrag? Bausparvertrag 10000€ von 2008: Bisher gab es vom AG 7€ VL dazu, eingezahlt werden volle 40€. Derzeit belaufen sich die Einzahlungen auf 2600€. Nach heutigem Stand ist der Bausparer nicht zu gebrauchen, da eine Beleihung nach Zuteilung mit einem Zins von 5% abgeschlossen wurde. Bei nicht Beleihung bekommt man das angesparte Guthaben mit einer Verzinsung von 3-3,5% ausgezahlt. Was mit diesem Vertrag machen? Kündigen, Beträge auszahlen lassen und anderweitig anlegen, oder weiter einzahlen und die Verzinsung mitnehmen ohne diesen zu beleihen? Darüber hinaus einen weiteren Bausparvertrag abschießen? Beispielsweise bei der Deutschen Bank mit einem Zins von 1% ? Die Versicherungen sind alle von der Debeka. Danke für eure Hilfe. KölnerJung Hallo KölnerJung, der Mindestbeitrag zur RV lohnt nur wenn Du eine eventuelle Erwerbsunfähigkeitsrentenanspruch erhalten willst - ansonsten völlig sinnfrei. Für Arbeitnehmer, die nach dem Stichtag 1.1.1961 geboren sind, gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. Deine Beitragszeiten sind bei der RV erfasst ob Du nun weiterzahlst oder nicht. Mit dem Mindestbeitrag erwirbst Du keine signifikanten neuen Ansprüche da müsstest Du schon voll zahlen. Deine anderen Vorschläge zur Altersvorsorge sind ebenfalls nicht gut. Du bist noch voll in der Gedankenwelt der Angestellten/Beamten gefangen. Ich würde Dir einen Schuldenabbau (ggf. aus gekauften Immobilien) und einen Vermögensaufbau raten und Dich gedanklich von der staatlich gelenkten Alimentierung für Bittsteller verabschieden. Bei einem eigenen Vermögensaufbau bestimmst Du wie Du investierst, wann Du Geld entnimmst (z.B. für Konsum, Urlaub oder in auftragsarmen Zeiten) und wann Du in den "Ruhestand" gehst. Das kann durchaus eher als mit 63 oder 65 Jahren sein. Die Kombination in der Du Deine Frau beschäftigen möchstest würde ich auf keinen Fall in der von Dir beschriebenen Variante wählen. Entweder ist Sie selbstständig oder Angestellte für mindestens 450,01 EUR nicht Beides. Das gibt nur Probleme mit dem Finanzamt (diese Konstruktion nährt den Verdacht dass Du bestimmte familiäre Kosten auf Deine gewerblichen Aufwendungen schieben willst um die gewerbliche Steuerlast zu mindern). Ich würde Sie z.B. für 450,01 - 850 EUR (Gleitzone) als Angestellte nehmen und die gewerblichen Einkünfte über Dich laufen lassen. Für das Finanzamt bitte Arbeitsvertrag und möglichst Stundenzettel. Was mich auch stören würde: Du sollst für Ihre Absicherung mit einem gewissen Gehalt sorgen und was sie gewerblich dazuverdient ist schön - das Risiko liegt aber ganz bei Dir. Falls Sie über Dich gesetzlich krankenversichert ist liegst Du bei guten gewerblichen Einkünften immer beim Höchstsatz während Sie damit nix zu tun hat (wieder alle Kosten bei Dir). Besser wäre: Sie bleibt Angestellte bei ihrem bisherigen Arbeitgeber und Du versuchst Dich in der Selbstständigkeit - so wäre noch ein festes Einkommen vorhanden wenn die Selbstständigkeit Probleme bereitet oder scheitert. War selber 13 Jahre Angestellter und bin seit 5J selbstständig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
KölnerJung Juli 9, 2014 Hallo KölnerJung, der Mindestbeitrag zur RV lohnt nur wenn Du eine eventuelle Erwerbsunfähigkeitsrentenanspruch erhalten willst - ansonsten völlig sinnfrei. Für Arbeitnehmer, die nach dem Stichtag 1.1.1961 geboren sind, gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. Deine Beitragszeiten sind bei der RV erfasst ob Du nun weiterzahlst oder nicht. Mit dem Mindestbeitrag erwirbst Du keine signifikanten neuen Ansprüche da müsstest Du schon voll zahlen. Deine anderen Vorschläge zur Altersvorsorge sind ebenfalls nicht gut. Du bist noch voll in der Gedankenwelt der Angestellten/Beamten gefangen. Ich würde Dir einen Schuldenabbau (ggf. aus gekauften Immobilien) und einen Vermögensaufbau raten und Dich gedanklich von der staatlich gelenkten Alimentierung für Bittsteller verabschieden. Die Kombination in der Du Deine Frau beschäftigen möchstest würde ich auf keinen Fall in der von Dir beschriebenen Variante wählen. Entweder ist Sie selbstständig oder Angestellte für mindestens 450,01 EUR nicht Beides. Das gibt nur Probleme mit dem Finanzamt (diese Konstruktion nährt den Verdacht dass Du bestimmte familiäre Kosten auf Deine gewerblichen Aufwendungen schieben willst um die gewerbliche Steuerlast zu mindern). Ich würde Sie z.B. für 450,01 - 850 EUR (Gleitzone) als Angestellte nehmen und die gewerblichen Einkünfte über Dich laufen lassen. Für das Finanzamt bitte Arbeitsvertrag und möglichst Stundenzettel. Was mich auch stören würde: Du sollst für Ihre Absicherung mit einem gewissen Gehalt sorgen und was sie gewerblich dazuverdient ist schön - das Risiko liegt aber ganz bei Dir. Falls Sie über Dich gesetzlich krankenversichert ist liegst Du bei guten gewerblichen Einkünften immer beim Höchstsatz während Sie damit nix zu tun hat (wieder alle Kosten bei Dir). Besser wäre: Sie bleibt Angestellte bei ihrem bisherigen Arbeitgeber und Du versuchst Dich in der Selbstständigkeit - so wäre noch ein festes Einkommen vorhanden wenn die Selbstständigkeit Probleme bereitet oder scheitert. Hallo und danke für die Antworten. Der Mindestbeitrag in die RV soll dazu dienen, dass wenn wir nach drei Jahren zurück in unser ruhendes Arbeitsverhältnis gehen wir keine Ausfallzeiten haben. Sprich bei vollen 45 Jahren Einzahlung gegebenenfalls früher in Rente gehen können. Ist das falsch gedacht ? Verbindlichkeiten haben wir keine die wir tilgen können. Zur Verdeutlichung, meine Frau hat ein Gewerbe, einen Marktstand, der nur Samstags ausgeführt wird. Ich habe ab 01.09. einen Einzelhandel mit meiner Frau zusammen. Warum soll sie über 450€ angestellt sein, dann fallen doch Sozialleistungen an. Auf mir bleiben keine Kosten sitzen und ich muss mich auch nicht um den dicken Verdienst kümmern während ihre Selbstständigkeit für sie ist. SO ist das nicht, bei uns läuft alles in eine Kasse. Wir versuchen nur die beste Kombination zu finden in der wir die wenigsten Angaben zu zahlen haben. Deshalb lieber nur ein mal KRV zahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle Juli 9, 2014 · bearbeitet Juli 9, 2014 von Kolle Der Mindestbeitrag in die RV soll dazu dienen, dass wenn wir nach drei Jahren zurück in unser ruhendes Arbeitsverhältnis gehen wir keine Ausfallzeiten haben. Sprich bei vollen 45 Jahren Einzahlung gegebenenfalls früher in Rente gehen können. Ist das falsch gedacht ? Nein, es gibt auch andere Fristen wie die 35 Jahre Beitragszeiten bei vorzeitiger Rente bzw. als Schwerbehinderter. Du kannst einen Teil der Rentenzahlung steuermindernd absetzen und Punkte gibt es auch beim Mindestbeitrag. Die Rendite der gesetzlichen Rente ist inzwischen höher als bei privaten Rentenversicherungen, auch wegen der unsäglichen Klientelpolitik , siehe jüngste Änderungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
KölnerJung Juli 14, 2014 Ich habe mich jetzt an die LV gesetzt und noch paar Daten rausfischen können. Es tut mir leid, dass die Informationen nur Stück für Stück kommen, aber leider bin ich mit dem Thema Versicherungen nicht so bewandert das ich weiß welche Daten wichtig sind. Ich versuche dennoch die LV weiter aufzuklären: Tarif EA2aF/A laufzeit bis zum Rentenbeginn 2049 wären 43 Jahre: Leibrentenversicherung, aufgeschobener Ratenzahlung, konstante Todesfallleistung i.H. der Kapitalabfindung abzüglich gezahlter Renten bei Tod nach Rentenbeginn (Typ B). Anfänglich wurde in den ersten 5 Jahren ein Betrag von 25€/monatlich gezahlt, ab dem 6. Jahr werden 55€/monatlich fällig. Kapitalabfindung 33900 € oder Monatliche Rente 128,05 €, Leistung bei Tod 33900 €, bei Unfalltod 65000 €. Garantierter Rechnungszins: 2,75% Überschussverwendung: Bonusrente Bis 2009 hatte der Vertrag einen Rückkaufswert von 0 €, bedeutet dieses, dass bis dahin nur Gebühren bezahlt wurde? Aktuell laut letztem Bescheid beträgt der Rückkaufswert 1989€, bei Beitragsfreistellung 192,24, beitragsfreie Kapitalabfindung 4465,55€ Was ich noch gefunden habe: Der zu zahlende Inkassobeitrag, in den ersten 5 Jahren beläuft sich auf 25€. Ab dem 6. Jahr 48,90€ Was ist das? Nach §10 Verrechnung der Abschlusskosten nach dem Zillmerverfahren sprich die ersten Raten werden zur Tilgung der Abschlusskosten herangezogen. Der zu tilgende Betrag ist nach Deckungsrückstellungsverordnung auf 4% der zu zahlenden Beiträge beschränkt. Ich hoffe das mit diesen Daten eine bessere Bewertung möglich ist. Vielen Dank für die Hilfe. KölnerJung Hallo und danke für Kommentare. Gibt es vielleicht jemanden der mir einen konkreten Tip zu der LV geben kann? So richtig schlau bin ich immer noch nicht geworden, ob es sinnvoll ist das diese weiter läuft oder besser gekündigt wird. Würde mich über weitere Konkretisierung freuen. Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag