Hermann 5. Januar · bearbeitet 5. Januar von Hermann vor 7 Stunden von chirlu: 870 Euro (§ 13 Abs. 2 5. VermBG). Ja €870 waren es, hatte es falsch in Erinnerung. Die Werte dann Bitte entsprechend anpassen. Wenn man die Abschlussgebühren sowie entgangene Zinsen in der Ansparphase eines (großen) Bausparvertrages der Förderung entgegenhält würde es mich sehr wundern, wenn sich das lohnt. Wie gesagt, es sei denn man hat eh nen Bausparer rumfliegen (Wo die Abschlusskosten bereits bezahlt sind). Im ÖD kannst auch ne dickere Einmalzahlung machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thunfischsalat 5. Januar · bearbeitet 5. Januar von Thunfischsalat Ja 870€ sind auch maximal möglich bei meinem AG (steht so auf dem Vordruck). Was für eine Einmalzahlung meinst du im ÖD? @chirlu Das mit der neuen Sperrfrist ist mir klar, aber dann hätte ich mich schon länger vom Pictet - Global Megatrend Selection - P EUR DIS ( A0X8JZ ) trennen können. Habe ja dann ab März wieder eine Sperrfrist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hermann 6. Januar vor 5 Stunden von Thunfischsalat: Was für eine Einmalzahlung meinst du im ÖD? Wenn du dich z.B. erst im Juni entscheidest einen Vertrag abzuschließen fehlen dir die Einzahlungen Januar - Mai. Diese kann der Arbeitgeber auf Antrag bei der nächsten Gehaltszahlung absteuern - soweit ich weiß ohne die 6,65. Die erhälst du also zwar nicht, aber dafür kannst du die maximale Förderung in Anspruch nehmen. Ich habs mal im angehangenem Bild (mit Fantasiewerten) rot markiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MichaelMueller 7. Januar Nochmal die Frage, habt ihr alle diese Versandpauschale: “Hierbei handelt es sich um den Postversand von Dokumenten, welche wir aus regulatorischen Gründen postalisch versenden müssen. Diese sind selbstverständlich auf ein Minimum reduziert, sodass sie die restlichen Dokumente nur in Ihrem Online-Postfach erhalten. “ Welche Dokumente müssen den postalisch zugesendet werden? Das hatte ich vorher noch nie, dass es hier eine Pflicht auf Papier gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
investorfonds 7. Januar vor 12 Stunden von MichaelMueller: Nochmal die Frage, habt ihr alle diese Versandpauschale: “Hierbei handelt es sich um den Postversand von Dokumenten, welche wir aus regulatorischen Gründen postalisch versenden müssen. Diese sind selbstverständlich auf ein Minimum reduziert, sodass sie die restlichen Dokumente nur in Ihrem Online-Postfach erhalten. “ Welche Dokumente müssen den postalisch zugesendet werden? Das hatte ich vorher noch nie, dass es hier eine Pflicht auf Papier gibt. Könnte mir vorstellen, dass an den Arbeitgeber vllt. was geschickt werden muss. Dieser kann nicht auf die Online-Postbox zugreifen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MichaelMueller 7. Januar Darum die Frage, ob das andere auch haben? Müsste doch bei jedem so ein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
recis 8. Januar Ich habe bei Eröffnung 1-2 Mal Post bekommen, ansonsten bisher alles digital. Habe auch für den Postversand nichts in Rechnung gestellt bekommen. Bisher habe ich keinen Cent Gebühren für irgendwas gezahlt, außer die "0,10 % p. a. berechnet auf den durchschnittlichen Bestand in der jeweiligen Anteilsklasse" für die "Verwahrung von Anteilsklassen ohne Abschlussfolgeprovision". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
recis 9. Januar · bearbeitet 9. Januar von recis Wird bei mir seit heute im FFB-Depot angezeigt. Basiszins falsch, aber ansonsten hilfreiche Informationen. Edit: Ich frage mich, welche Depotarten den Verkauf von Fondsanteilen nicht unterstützen. Aber ob VL dabei ist, werde ich in Ermangelung von klaren Regelungen im Vertrag dann in ein paar Tagen herausfinden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
recis Mittwoch um 19:30 · bearbeitet Mittwoch um 19:31 von recis Ich habe mich heute im Depot eingeloggt und wurde mit der folgenden Seite begrüßt: Zitat Ich stimme der Vereinbarung der neuen Vertragsunterlagen mit Wirkung zum 01. Juli 2022 und dem Preis- und Leistungsverzeichnis mit Wirkung zum 01. April 2022 für mein Depot ******* zu. Ferner bin ich damit einverstanden, dass die FFB das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene und im zweiten und dritten Quartal 2021 eingezogene Verwahrentgelt für Fonds ohne Abschlussfolgeprovision, das Portfolioentgelt sowie das Verwahrentgelt für Bankguthaben auf dem FFB Abwicklungskonto einbehält, sofern sie tatsächlich belastet wurden. Hinweis: Bitte laden Sie die neuen Vertragsunterlagen und das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis herunter und lesen Sie diese sorgfältig durch, bevor sie Ihre Zustimmung erteilen! - Vertragsunterlagen - Preis- und Leistungsverzeichnis Indem ich den Button "Zustimmen" anklicke, bestätige ich, dass ich die vorgenannten Punkte zur Kenntnis genommen habe und ich mit diesen Bestimmungen einverstanden bin. Mehrere Punkte finde ich komisch: 1. Im Text wird etwas von Zustimmung mit Wirkung 2022 geschrieben, ich habe das Depot in 2023 eröffnet. 2. Die verlinkten Dokumente haben 02/2024 als Datum in der Kopfzeile, meine Ursprünglichen 02/2023. Beides nach 2022 und beides nach nachdem meine noch nicht erteilte Zustimmung wirksam sein soll. Habt ihr heute auch ähnliche Dokumente erhalten? Ich finde es auffällig, dass die wesentlichen Unterschiede nirgends gelistet werden, ich dachte sowas wäre heutzutage Pflicht. Zugestimmt habe ich dem Ganzen noch nicht, im "Formularshop" finde ich aber natürlich nur noch die neuen, noch nicht akzeptierten Unterlagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Groovetronic Mittwoch um 19:43 · bearbeitet Mittwoch um 19:51 von Groovetronic Ja, das war bei mir auch. Erstens fand ich den Text aufgrund der Daten total irrsinnig. Zweitens konnte ich die angezeigten Dokumente garnicht aufrufen. Für mich.war da klar, es muss ein technischer Fehler aus grauer Vorzeit sein. Wenn nicht, dann soll die FFB das Ganze mal bitteschön erklären... Edit: So wie ich das überrissen habe, wirkt es sich bei mir aufgrund der Sonderkonditionen nicht aus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
recis Mittwoch um 20:27 vor 41 Minuten von Groovetronic: Edit: So wie ich das überrissen habe, wirkt es sich bei mir aufgrund der Sonderkonditionen nicht aus Habe ich nach kurzem Überfliegen auch bei mir gedacht. vor 42 Minuten von Groovetronic: Für mich.war da klar, es muss ein technischer Fehler aus grauer Vorzeit sein. Wenn nicht, dann soll die FFB das Ganze mal bitteschön erklären... Hatte ich auch kurz dran gedacht, aber die tatsächlich verlinkten Dokumente sind glaube ich der aktuellste Stand. Ich werde jetzt auch erstmal weiter auf nicht Zustimmen klicken und gucken, was passiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Groovetronic Mittwoch um 20:44 Ich konnte zum Glück im Internet noch ein altes Preis- und Leistungsverzeichnis (Stand 1/2022) finden und habe es mittels eines Dokumentenvergleichers verglichen. Meistens wurde nur "FFB" durch "Fidelity" ersetzt, Passagen zu Verwahrentgelten wurden gestrichen. Ansonsten habe ich keine großartigen Änderungen gesehen...darauf gibt es aber keine Gewähr!!!Preis_und_Leistungsverzeichnis_FFB_DE_14FFB1608_012022.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
recis Mittwoch um 21:00 Die einzige Änderung zwischen dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis(02/2024) und dem von 02/2023, welches ich bei Eröffnung zugestimmt und heruntergeladen habe, ist das entfernen dieses Satzes vom Ende der ersten Fußnote: "Die über einen kurzfristigen Zeitraum hinausgehende Verwahrung von Guthaben ist deshalb von dem jährlich zu zahlenden Depotführungsentgelt nicht mit abgegolten, sondern eine separate Leistung der Bank, die vom Kunden durch ein von ihm ggf. zu zahlendes, separates Verwahrentgelt vergütet wird." Ist sogar eher eine Verbesserung für den Kunden. In den Vertragsunterlagen gab es mehrere Änderungen und die habe ich bisher nur überflogen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Groovetronic Mittwoch um 21:03 vor 2 Minuten von recis: In den Vertragsunterlagen gab es mehrere Änderungen und die habe ich bisher nur überflogen. Halte mich bitte auf dem Laufenden, sollte dir was auffallen. Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag