CHX September 28, 2016 Wie viel "Nebengeschäft" ist denn zulässig? Hängt vom jeweiligen Anbieter ab und sollte dementsprechend bei den Emittenten nachgeschaut werden. Bspw. ComStage: 10 % Swapanteil und rein theoretisch Wertpapierleihe mit den restlichen 90 %, wobei die realen Leiheanteile i.d.R. deutlich niedriger liegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 September 28, 2016 OK danke, aber entkoppelt ein ETF mit solchem "Nebengeschäft" nicht seine eigentliche Bindung an die jew. Index Performance? Wie viel "Nebengeschäft" ist denn zulässig? Da ich eigentlch einen Emerg M. ETF mit Domizil D suche, wäre der DEKA bei mir weit vorne. Mit einem Performance Delta von größer -1% ist das für mich dann deutlich weniger interessant. Hast du den Verkaufsprospekt gelesen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fonds Oktober 23, 2016 Hallo! zunächst einmal: vielen Dank für die Erklärungen! Eine Frage: was bedeutet es, wenn der Betrag der ausgeschütteten Erträge > 0 ist, und der Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag) = 0 ist? Z.B. bei IE00B8KGV557? Eigentlich ist der ETF thesaurierend... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Oktober 23, 2016 als erstes muss dir klar sein, ist das ein ausschüttender oder thesaurierender ETF? Das wechselt nicht permanent. deiner ist ein thesaurierender ETF. Im letzten Geschäftsjahr, ausschüttungsgleiche Erträge ( 0,6918357€ ), er ist steuerhässlich. Diese Erträge müssen in der Steuererklärung angeben werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fonds Oktober 23, 2016 Danke Dir! Ich habe also tatsächlich an falscher Stelle geguckt. Aber was macht man, wenn man die Steuererklärung für den Zeitraum bereits abgegeben hat, ohne diese "Erträge" anzugeben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Oktober 23, 2016 · bearbeitet Oktober 23, 2016 von west263 Der Eintrag im Bundesanzeiger ist von Juli 2016, das Geschäftsjahr endete März 2016. Diese Erträge werden im nächsten Jahr auf der Steuerbescheinigung auftauchen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fonds Oktober 23, 2016 · bearbeitet Oktober 23, 2016 von Fonds Wie ich jetzt herausgefunden habe, hätte ich bereits für das vorige Geschäftsjahr um die 120€ zahlen müssen. Dieses Geschäftsjahr habe ich die Steuererklärung NACH Juli abgegeben, d.h. ich hätte hier das Geschäftsjahr 2015 (also von April bis Dezember) berücksichtigen können. Mit welchen Konsequenzen habe ich grundsätlich zu rechnen, wenn ich mich reuig mit den Informationen aus dem Bundesanzeiger und meinen Kaufbelegen zum Finanzamt begebe? Nun will ich natürlich stattdessen künftig einen steuereinfachen ETF für EM kaufen. Zur Auswahl steht z.B. DE000ETFL342. Auch hier gibt es ausschüttungsgleiche Erträge, Ursprungsland ist aber Deutschland. Ist der ETF also steuereinfach, weil er in D aufgelegt wurde? D.h. hier müsste nichts in die Steuererklärung? Alternative wäre noch IE00B652H904, der ist aber laut ISIN aus Irland, obwohl bei comdirekt Deutschland steht... EDIT: Na. eigentlich, als ich den ETF in den Sparplan aufgenommen habe, war er in D aufgelegt. http://www.finanzen.net/etf/iShares_Edge_MSCI_Emerging_Markets_Minimum_Volatility_UCITS_ETF_DE Und erst ab dem 7.16 kommt der ETF aus Irland. Für mich sieht es nun so aus, als ob ich zum Glück doch keine Steuern hinterzogen habe. Stimmt das? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Oktober 23, 2016 Wie ich jetzt herausgefunden habe, hätte ich bereits für das vorige Geschäftsjahr um die 120€ zahlen müssen. Dieses Geschäftsjahr habe ich die Steuererklärung NACH Juli abgegeben, d.h. ich hätte hier das Geschäftsjahr 2015 (also von April bis Dezember) berücksichtigen können. Mit welchen Konsequenzen habe ich grundsätlich zu rechnen, wenn ich mich reuig mit den Informationen aus dem Bundesanzeiger und meinen Kaufbelegen zum Finanzamt begebe? Nun will ich natürlich stattdessen künftig einen steuereinfachen ETF für EM kaufen. Zur Auswahl steht z.B. DE000ETFL342. Auch hier gibt es ausschüttungsgleiche Erträge, Ursprungsland ist aber Deutschland. Ist der ETF also steuereinfach, weil er in D aufgelegt wurde? D.h. hier müsste nichts in die Steuererklärung? Alternative wäre noch IE00B652H904, der ist aber laut ISIN aus Irland, obwohl bei comdirekt Deutschland steht... EDIT: Na. eigentlich, als ich den ETF in den Sparplan aufgenommen habe, war er in D aufgelegt. http://www.finanzen.net/etf/iShares_Edge_MSCI_Emerging_Markets_Minimum_Volatility_UCITS_ETF_DE Und erst ab dem 7.16 kommt der ETF aus Irland. Für mich sieht es nun so aus, als ob ich zum Glück doch keine Steuern hinterzogen habe. Stimmt das? Der MinVol war immer in Irland domiziliert und war und ist steuerunschön. Der Comstage ETF war immer in Lxemburg zu Hause und ist als ein keine ausschüttungsgleichen Erträge erzeugender Swapper steuerschön. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fonds Oktober 23, 2016 · bearbeitet Oktober 23, 2016 von Fonds Bis Juli 2016 hatte ich den MinVol unter ISIN DE000A1KB2B3 gehabt. Nun läuft der ETF unter IE00B8KGV557. Im Bundesanzeiger sind ausschüttungsähnliche Beträge aufgelistet. Kann man davon ausgehen, dass die Steuer unter der neuen ISIN -Nummer gleich berechnet wird? Bei DE bin ich automatisch von Deutschland ausgegangen. Also gleiche Nachzahlung/ Steuerschuld. Und nochmal für mich zum Mitschreiben: Wenn ein ETF im Ausland zu Hause ist, schüttet aber aus, dann können die Ausschüttungen doch auch automatisch versteuert werden, und zwar unter Ausnutzung des Steuerfreibetrags? Somit wäre der ETF steuerschön. Ist das so? Wie z.B. hier IE00B1YZSC51. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Oktober 23, 2016 Bis Juli 2016 hatte ich den MinVol unter ISIN DE000A1KB2B3 gehabt. Nun läuft der ETF unter IE00B8KGV557. Im Bundesanzeiger sind ausschüttungsähnliche Beträge aufgelistet. Also inwiefern steuerschön? Die DE-Isin ist belanglos, weiterhin habe ich geschrieben "steuerunschön" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fonds Oktober 23, 2016 sorry, ich stelle mich heute echt blöd an. Habe den Beitrag weiter oben bearbeitet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Oktober 23, 2016 sorry, ich stelle mich heute echt blöd an. Habe den Beitrag weiter oben bearbeitet. ich glaube, Du wirfst zu viele ISIN Nr. gleichzeitig durcheinander. Da sieht doch fast niemand mehr durch. Du solltest vielleicht zur ISIN auch den Namen schreiben, um das besser auseinander zu halten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fonds Oktober 23, 2016 · bearbeitet Oktober 23, 2016 von Fonds Ich habe seit August 2014 iShs VI-E.MSCI EM Min.Vol.U.E (ISIN: DE000A1KB2B3) im Sparplan. Durch DE verwirrt, ging ich davon aus, dass der ETF steuereinfach ist und gab nichts davon in den Steuererklärungen an, ich dachte ja, ich müsste es nicht. Seit Juli 2016 läuft der ETF unter der ISIN IE00B8KGV557. Wenn ich das jetzt so richtig sehe, muss ich dem Finanzamt meine Fehler bekennen und die Kauf- und Gutschriftbelege vorlegen. Werde ich die Steuern einfach nachzahlen dürfen oder muss ich mit unanagenehmeren Konsequenzen und Überprüfungen rechnen? Da ich mich nicht noch einmal in die Nesseln setzen will, möchte ich es richtig verstehen. Steuereinfach bedeutet - man muss es nicht in der Steuererklärung angeben. Das muss man aber dann nicht, wenn a) Ausschüttungen vorhanden sind, sodass die Bank die Steuern automatisch einbehält, wenn man den 801€ überschritten hat. Wenn es stimmt. müsste es egel sein, wo die Fondsgesellschaft zu Hause ist - ob in D oder im Ausland. b) im Bundesanzeiger keine ausschüttungsähnlichen Beträge aufgelistet sind. Auch hier kann es dann egal sein, ob swap oder replizierend, ob Deutschalnd oder Ausland. Beispiel: ISHARES MSCI EUROPE UCITS ETF (DIST) (ISIN: IE00B1YZSC51) Der ETF ist in Irland beheimatet, schüttet quartalweise aus und es gibt laut Bundesanzeiger keine ausschüttungsgleichen Erträge. Ist der ETF also steuereinfach? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xfklu Oktober 23, 2016 ISHARES MSCI EUROPE UCITS ETF (DIST) (ISIN: IE00B1YZSC51) Ist der ETF also steuereinfach? Einfach hier nachgucken: http://www.wertpapie...tandardindizes/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
magicw Oktober 23, 2016 Ein Blick nach http://www.wertpapie...tandardindizes/ und du hättest gesehen, dass der ETF seit 2015 steuereinfach aussüttend ist Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fonds November 7, 2016 Danke Euch! Ich war beim Finanzamt, aber zu meiner Überraschung ist alles in Ordnung. Und zwar, weil meine Kapitaleinkünfte unter 801€ lagen. Mir wurde gesagt, ich hätte die KAP gar nicht gebraucht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sleeve Dezember 28, 2016 · bearbeitet Dezember 28, 2016 von sleeve Hallo, habe eine Frage bezüglich des iShares S&P SmallCap 600 aus dem holzmeier-Thread. In der Liste noch mit der ISIN DE000A0RFEB1 als steuereinfach gekennzeichnet. Dass dieser gewandelt wurde und die ISIN dementsprechend nun IE00B2QWCY14 lautet, wurde in einem Kurzhinweis ja aufgenommen. Bezüglich der steuereinfachheit bin ich nun etwas verwirrt. Habe die Anleitung von lowecurt befolgt und im Bundesanzeiger die ausschüttungsgleichen Erträge verglichen. Bei dem DE000A0RFEB1 gab es am Ende ausschüttungsgleiche Erträge, ebenso beim IE00B2QWCY14. Eigentlich besagt der Eingangspost ja, dass die ausschüttungsgleichen Erträge 0 sein müssen, dann ist der Fond steuereinfach. Punkt. Mit diesem Hinweis bin ich stutzig geworden und dachte „ok, beide sind steuerhässlich, da stimmt was nicht.“ Weiter unten dann aber in einem Post von Sapine dann folgender Hinweis: Entscheidend ist, ob die Ausschüttung zum Geschäftsjahresende hoch genug ist, um die Steuern für Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge abzuführen. Ansonsten bleibt ein unversteuerter (teil-)thesaurierter Ertrag im Fonds. Da holzmeier in seinem Thread den alten DE000A0RFEB1 aber bereits als steuereinfach angegeben hat & auch nach der Wandlung in IE00B2QWCY14 nichts daran geändert hat, gehe ich mal davon aus, dass eben genau DAS der Fall ist? Trotz ausschüttungsgleicher Erträge sind beide Fonds steuereinfach, richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holzmeier Dezember 29, 2016 Bei dem DE000A0RFEB1 gab es am Ende ausschüttungsgleiche Erträge, ebenso beim IE00B2QWCY14. Eigentlich besagt der Eingangspost ja, dass die ausschüttungsgleichen Erträge 0 sein müssen, dann ist der Fond steuereinfach. Punkt. aus Steuerstatus: "steuereinfach ausschüttend := Die Thesaurierung erfolgt ggf. mit ausschüttungsgleichen Erträgen, die aber aus steuerlich zeitgleichen Ausschüttungen neutralisiert werden können. Dann werden die KESt-Abzüge auf die ausschüttungsgleichen und die ausgeschütteten Erträge abschließend durch eine deutsche Depotbank vorgenommen. Dies gilt für diese sog. teilthesaurierenden ETFs, sofern im Bundesanzeiger bei der Thesaurierung zum Geschäftsjahresende die Ausschüttung mindestens 40% der ausschüttungsleichen Erträge umfasst. Die ETFs in dieser Kategorie haben ein ausländisches Domizil und können physisch replizierend (HSBC, UBS, db-x, seit kurzem auch iShares) oder swappend sein (Lyxor)." Trotz ausschüttungsgleicher Erträge sind beide Fonds steuereinfach, richtig? ja. Das sind aber nur unterschiedliche ISIN fuer die (praktisch) gleichen ETFs. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sleeve Dezember 29, 2016 Danke für die Antwort! Dann möchte ich aber konstruktive Kritik an dem Erklärungs-Startpost von lowecourt üben, da dieser Umstand absolut nicht klar wird und man sich als Unwissender nur an den 0,0 ausschüttungsgleichen Erträgen orientiert. Wäre also für die Zukunft sicherlich hilfreich, wenn das noch irgendwie aufgenommen wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chips Februar 17, 2017 Kurze Frage: Ist ein thesaurierender Fond immer steuereinfach? Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Februar 17, 2017 vor 6 Minuten schrieb Chips: Kurze Frage: Ist ein thesaurierender Fond immer steuereinfach? Danke. Kurze Antwort: Nein. Bitte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chips Februar 17, 2017 Gerade eben schrieb Akaman: Kurze Antwort: Nein. Bitte. Danke, ich war auch blöd. Hätte auch bei einem selber nachschauen können. Der IShares IE00BKM4GZ66 (Emerging Markets) scheint also steuerhässlich zu sein. Schade, dass alle IShares mit Domizil Irland dann wohl steuerhässlich sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 Februar 17, 2017 Das halte ich für einen Trugschluss bzgl. Domizil Irland. Ansonsten werden die Karten ab 2018 eh neu gemischt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MichaelMueller Februar 28, 2017 Ich hätte auch noch eine Frage zu einem thesaurierenden steuerschönen ETF (ISIN:LU0378438732) 1. Kann man den Broker "problemlos" wechseln, werden die abgeführten Steuer mit übertragen, ob gibt es hier irgendwas zu beachten? 2. Die Quellensteuer wird ebenfalls mit der Abgeltungssteuer automatisch verrechnet? 3. Falls ja ist das auch bei einer Quellensteuer > 15% so? Vielen Dank und viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag