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testie

Hallo,

 

ich habe im Jahr 2013 bei fidelity ein Vermögensmanagement gehabt, welches ich dann Anfang 2014 auch wieder verkauft habe um auf die passive BIP Variante umzustellen. Nun habe ich für 2013 eine Steuerbescheinigung von fidelity erhalten, die folgende Positionen größer 0 aufweißt:

 

Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer Zeile 54 Anlage KAP: 1,24€

Ausländische thesaurierender Investmentfonds vorhanden nur nachrichtlich: Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländisch thesaurierenden Investmentvermögen und Mehr/Mindestbeträge aus intransparenten Fonds Zeile 17 Anlage KAP: 46,27€

Hierauf entfallende anrechnbare ausländische Steuer Zeile 54 der ANlage KAP: 1,06€

Summe der als zugeflossene geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anleihen an ausländischen Investmentvermögen in Fällen des §7Abs.1 Satz 1 Nr. 3 InvStG. (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen.): 0,01€

 

Nun bin ich derzeit Student und habe bisher noch keine Steuererklärungen machen müssen. Meine Frage ist nun, ob ich dafür extra eine anfertigen muss oder ob ich mir das sparen kann, da mein Freibetrag von 801€ noch nicht ausgeschöpft ist. Außerdem sind die Beträge aus meiner Sicht recht klein Wenn keine Pflicht besteht, würde ich mir das gerne sparen.

 

Viele Dank im Voraus!

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reckoner

Hallo,

 

unter 801 Euro Gesamt-Kapitalerträge besteht keine Pflicht, unter dem Grundfreibetrag von 8350 Euro zu versteuerndes Einkommen auch nicht.

 

Und da du diese Geschäft* offenbar aufgegeben hast, kommt imho auch in Zukunft nichts mehr (sonst gibt es manchmal noch steuerpflichtige Gewinne, wenn man den Fonds verkauft).

 

*was ist ein Vermögensmanagement? Sowas wie eine Vermögensverwaltung, aber in einen Fonds gepackt?

 

Stefan

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sparfux

Ich hätte argumentiert, dass auf Grund der Erträge der ausl. Thesaurierer eine Verpflichtung zur Erklärung zumindest dieser Kapitalerträge besteht.

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reckoner

Hallo,

 

Ich hätte argumentiert, dass auf Grund der Erträge der ausl. Thesaurierer eine Verpflichtung zur Erklärung zumindest dieser Kapitalerträge besteht.
Aber nicht bei ausreichend bestehenden Freibeträgen.

 

Normalerweise sage ich, dass man thesaurierte Beträge zur Sicherheit erklären soll (damit man beim Verkauf leicht nachweisen kann, dass es bereits versteuert wurde), aber das ist bei testie wohl egal.

 

Stefan

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testie

@reckoner

das sah damals so aus: (fidelity SAM) Vermögensmanagement ab 10k€

aktxti8o.jpg

ich bin so froh das meine ETFs jetzt stereinfach sind :) ... derzeit

 

ich habe angst keine KAP abzugeben und später dafür irgendwie belangt zu werden. :(

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west263

Ich habe da auch mal eine Frage

In den letzten Jahren habe ich meine Steuerbescheinigungen immer komplett eingetragen. Im letzten Jahr habe ich dann noch zusätzlich meine letzten bestätigten Verluste verrechnet. Ich habe auch immer schön die Thesaurierungen angeben.

 

In diesem Jahr, also 2013, ist ja eigentlich alles verrechnet mit FSA, der Rest wurde versteuert und es gibt eigentlich keinen Grund die Daten einzutragen.

Jetzt habe ich allerdings bei der FFB noch den Punkt am Ende der Bescheinigung "Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteile" ... nach §7 Abs.1 Satz1 Nr.3, diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen. Das sind 99,57€.

 

Wie ziehe ich diese jetzt ab? In der Zeile 7 ist ja nichts eingetragen. Muß ich deswegen jetzt doch alle Erträge und Zahlen eintragen?

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reckoner

Hallo,

 

Danke für die Erklärung, was es mit dem Vermögensmanagement auf sich hat. Ich würde das als bankverwaltetes Fondsdepot bezeichnen, wahrscheinlich ziemlich Gebührenintransparent (gut, das du das nicht mehr hast;-).

 

ich habe angst keine KAP abzugeben und später dafür irgendwie belangt zu werden.
Da würde ich mir keine Sorgen machen (aber natürlich ein paar Belege aufheben, man weiß ja nie).

 

@west263: Bei dir ist das genau der Punkt, den ich oben schon angesprochen hatte. Es wurden aufgrund eines Verkaufs thesaurierte Beträge versteuert, die eigentlich schon erledigt waren.

 

Wie ziehe ich diese jetzt ab? In der Zeile 7 ist ja nichts eingetragen. Muß ich deswegen jetzt doch alle Erträge und Zahlen eintragen?
Wieso ist in Zeile 7 nichts eingetragen? Du musst mindestens diese eine Bank erklären, dann hast du doch auch was für Zeile 7, oder nicht?

Außerdem: Wurden denn überhaupt Steuern abgeführt? Und hast du höhere Kapitalerträge als der Sparer-Pauschbetrag hergibt? Wenn beides nein, dann kannst auch du dir die Erklärung sparen, bei dir geht es ja sogar um steuermindernde Dinge, die muss man niemals erklären.

 

Stefan

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west263

Wieso ist in Zeile 7 nichts eingetragen? Du musst mindestens diese eine Bank erklären, dann hast du doch auch was für Zeile 7, oder nicht?

Außerdem: Wurden denn überhaupt Steuern abgeführt? Und hast du höhere Kapitalerträge als der Sparer-Pauschbetrag hergibt?

 

Stefan

Das kann ich beides mit ja beantworten.

 

Ich bin immer davon ausgegangen, es muß alles oder nichts angegeben werden. Mein Depot und auch Tages und Festgeld sind auf mehrere Banken verteilt. Das gilt auch für meinen FSA. Der Großteil ging bei der comdirect für Dividende drauf.

Heißt das also, das ich nur die Bescheinigung von der FFB eintragen kann und die restlichen Banken außen vor lasse? Im Moment habe ich keinerlei Beträge aus den Steuer Bescheinigungen eingetragen.

 

Um so länger ich darüber nachdenke, macht es schon Sinn, nur die Werte aus der Bescheinigung der FFB einzutragen.

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Taxadvisor

Wieso ist in Zeile 7 nichts eingetragen? Du musst mindestens diese eine Bank erklären, dann hast du doch auch was für Zeile 7, oder nicht?

Außerdem: Wurden denn überhaupt Steuern abgeführt? Und hast du höhere Kapitalerträge als der Sparer-Pauschbetrag hergibt?

 

Stefan

 

 

Es gibt Fälle, in denen in Zeile 7 Null steht, und trotzdem "Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteile" ... nach §7 Abs.1 Satz1 Nr.3 mit einem positiven Wert belegt ist!!!

 

Dann muss in Zeile 7 Null eingetragen werden und zusätzlich in Zeile ein Verlust 15 in Höhe dieses Sonderausweises. Wenn nicht alles angegeben wird, darf die Günstigerprüfung nicht angekreuzt werden und der bereits verbrauchte Freibetrag muss angegeben werden.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo west263,

 

mal grundsätzlich: Kapitalerträge kannst du erklären oder nicht, seit der Abgeltungsteuer ist das nicht mehr unbedingt Pflicht (aber nur ganze Banken, nicht aber einzelne Wertpapiere/Fonds).

 

Ausnahmen, die u.U. eine Erklärungspflicht auslösen (sicher keine vollständige Liste):

- ausländische Bank

- ausländische thesaurierende Fonds

- Ersatzbemessungsgrundlage

- der Bank unbekannte Kirchensteuerpflicht

 

Bei dir trifft offenbar der 2. Punkt zu, also solltest* du mindestens die betreffende Bank komplett erklären (incl. Zeile 14) und Antrag Zeile 5 stellen. Von den anderen Banken reicht die Angabe der in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge (KAP Zeile 15, siehe in den Steuerbescheinigungen dort); zur Kirchensteuernacherhebung noch Antrag Zeile 6 und die Steuern in Zeile 50.

 

*wie schon angedeutet musst du das nicht, niemand verbietet dir, Steuern zu verschenken

 

Das alles gilt wie immer nicht bei Antrag auf Zeile 4 (Günstigerprüfung).

 

 

@Taxadvisor: Ja, du hast natürlich recht. Irgendwann hatte ich auch mal einen negativen Betrag für Zeile 7, und das ging dann über Zeile 12/13, glaube ich. Ich denke aber, hier ist es anders, west263 wollte nur die Thesaurierer angeben, den Rest der Steuerbescheinigung aber nicht - und das geht halt nicht.

 

Stefan

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west263

Ok jetzt habe ich es verstanden. Ich werde nur die Werte der betreffenden Bank eintragen. Ein leidiges Thema, mit das man sich aber beschäftigen muß.

 

Danke schön euch beiden für eure permanenten unermüdlichen Erklärungen den ganzen Steuer Unwissenden, mich eingeschlossen.

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sparfux
Ich hätte argumentiert, dass auf Grund der Erträge der ausl. Thesaurierer eine Verpflichtung zur Erklärung zumindest dieser Kapitalerträge besteht.
Aber nicht bei ausreichend bestehenden Freibeträgen.

 

Normalerweise sage ich, dass man thesaurierte Beträge zur Sicherheit erklären soll (damit man beim Verkauf leicht nachweisen kann, dass es bereits versteuert wurde), aber das ist bei testie wohl egal.

 

OK, ich stimme dir zu: Wenn die Summe aller bescheinigten Erträge + aller "nachrichtlichen" Erträge der Thesaurierer unter dem Freibetrag liegt, braucht man nichts anzugeben. Man muss sich aber im Klaren sein, dass die Summe aus beiden zählt und nicht nur die bescheinigten Erträge, was wohl die meisten annehmen werden.

 

Außerdem ist es m.E. bei "nachrichtlichen" Erträgen immer empfehlenswert, diese in der Steuer anzugeben, damit man später einen Nachweis hat, wenn man die ausl. Thesaurierer irgendwann mal verkauft. Testie wird ja auch nicht ewig mit den Kapitalerträgen unter dem Freibetrag bleiben. Ich würde in seinem Fall, auch wenn es nicht verpflichtend ist, trotzdem von jeder Bank eine Steuerbescheinigung anfordern und alles abtippen. Ist ja nicht so schwer.

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reckoner

Hallo sparfux,

 

volle Zustimmung, auch dazu:

Außerdem ist es m.E. bei "nachrichtlichen" Erträgen immer empfehlenswert, diese in der Steuer anzugeben, damit man später einen Nachweis hat, wenn man die ausl. Thesaurierer irgendwann mal verkauft.

Nur betrifft ihn das in diesem speziellen Fall nicht, denn die Fonds sind ja schon verkauft.

 

Stefan

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