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jetlag1

US Aktie Dividende Besteuerung

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jetlag1

Hallo,

 

leider finde ich auf folgende relativ simple Frage keine akkurate und vor allem einfache Antwort im Internet, aber es muss doch Menschen geben die das AUS ERFAHRUNG Wissen: Wie wird die Dividende einer US-AG bei einem deutschen Bürger mit einem deutschen Depot versteuert, konkret bei der OnVista Bank?

 

DANKE!

 

 

2 Spezielle Beispiele

 

Consolidated Edison, Inc. US2091151041 (Kurs bei Tradegate 29.06.14 42,2 €)

236 Stück im Depot,

Dividende pro Quartal 0,63 $ = 148,68 $ BRUTTODIVIDENDE,

Was kommt hierbei Netto rum? Normales Konto ohne Verlusttopf und ohne Freistellungsauftrag.

 

 

 

 

2. Beispiel:

 

Southern Company US8425871071 (Kurs bei Tradegate 29.06.14 33,00 €)

302 Stück im Depot,

Dividende pro Quartal 0,525 $ = 158,55 $ BRUTTODIVIDENDE,

 

Was kommt hierbei Netto rum? Normales Konto ohne Verlusttopf und ohne Freistellungsauftrag.

 

Meine SCHÄTZUNG zum 1. Beispiel: 148,68/1,36 = 109,32 * 0,85 = 92,925 * 0,90 = 83,63 * 0,9945 = 83,17

( Währungsfaktor Quellensteuer Abgeltungsst Soli Endergebnis)

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen

Consolidated Edison, Inc. US2091151041 (Kurs bei Tradegate 29.06.14 42,2 €)

236 Stück im Depot,

Dividende pro Quartal 0,63 $ = 148,68 $ BRUTTODIVIDENDE,

Was kommt hierbei Netto rum? Normales Konto ohne Verlusttopf und ohne Freistellungsauftrag.

148 $ / 1,365 = 108,50 €

108,50 € * 0,26375 = 80,0 € Nettodividende

USA 15% Quellensteuer, Deutschland und USA mit Doppelbesteuerungsabkommen unter voller Anerkennung der bereits abgeführten US tax, daher vom deutschen Fiskus nur Differenzbesteuerung Kapitalertragssteuer + Soli (+ Kirchensteuer) - QS

Oder einfacher: US Aktien werden für Ungläubige i.d.R. genauso besteuert wie deutsche Aktien, also Dividende - 26,375%

 

Frankreich, Spanien, Dänemark als europäische Nachbarn in einem "vereinten" Europa wären weitaus komplizierter.

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farbfarbrik

148 $ / 1,365 = 108,50 €

108,50 € * 0,26375 = 80,0 € Nettodividende

USA 15% Quellensteuer, Deutschland und USA mit Doppelbesteuerungsabkommen unter voller Anerkennung der bereits abgeführten US tax, daher vom deutschen Fiskus nur Differenzbesteuerung Kapitalertragssteuer + Soli (+ Kirchensteuer) - QS

Oder einfacher: US Aktien werden für Ungläubige i.d.R. genauso besteuert wie deutsche Aktien, also Dividende - 26,375%

 

Frankreich, Spanien, Dänemark als europäische Nachbarn in einem "vereinten" Europa wären weitaus komplizierter.

 

Soweit ich das richtig in Erinnerung habe, wird auf die ausländische Quellensteuer kein Soli und Kirchensteuer fällig. Daher ist der Nettobetrag im Endeffekt sogar höher als bei rein deutscher Besteuerung.

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen

Kann man so stehen lassen :D

So weit ich mich erinnere, findet man dieses "Problematik" im Royal Dutch Shell Thread diskutiert - dort als Unterschied in der NL / GB Besteuerung

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Laser12
· bearbeitet von Laser12

Consolidated Edison, Inc. US2091151041 (Kurs bei Tradegate 29.06.14 42,2 €)

236 Stück im Depot,

Dividende pro Quartal 0,63 $ = 148,68 $ BRUTTODIVIDENDE,

Was kommt hierbei Netto rum? Normales Konto ohne Verlusttopf und ohne Freistellungsauftrag.

Differenzbesteuerung Kapitalertragssteuer + Soli (+ Kirchensteuer) - QS

 

Das könnte man missverstehen:

15% QSt + 10% KapEst, SolZ und ggf. KiSt nur auf die KapESt, nicht auf die Quellensteuer

 

236*0,63 USD=148,68 USD

15%= 22,30 USD (=16,40 EUR) anrechenbare US Quellensteuer

148,68 USD/1,36 =109,32 EUR

10%=10,93 EUR KapESt

5,5% SolZ = 0,60 EUR

 

109,32 EUR ausländische Dividende

-16,40 EUR angerechnete US-Quellensteuer (15%, 22,30 USD)

-10,93 EUR einbehaltene 10% KapESt

-0,60 EUR einbehaltener 5,5% SolZ

--------------

81,27 EUR Auszahlungsbetrag

 

Bei Southern läuft es genau so.

Es gibt Rechtsformen, die anders besteuert werden. Details siehe hier.

 

Ups, wer da so alles parallel zum Fußball schneller schreibt...

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jetlag1

Danke euch allen für die schnellen und guten Antworten - nur noch eine Frage, wird das automatisch immer so (richtig) gehandhabt oder muss ich dafür irgendein Formular oder anderweitigen bürokratischen Unsinn ausfüllen? Depotbank ist eben die Onvista Bank.

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Laser12

Wenn du in Deutschland normal, d..h. unbeschränkt steuerpflichtig bist, musst Du nichts tun.

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lowecurt
· bearbeitet von lowecurt

Es gibt in der aktuellen Finanztest 07/2014 ein Artikel dazu:

 

...Den Antrag in den USA können Anleger sich ganz sparen, wenn sie ihre US-Aktien bei einer der vielen Banken in Deutsch­land kaufen, die den Status „Qualified Interme­diary“ haben. Dann gehen von ihren Dividenden nur 15 Prozent Quellen­steuer ab. Genauso viel lässt sich mit der Abgeltung­steuer in Deutsch­land verrechnen.

 

Ohne Status „Qualified Interme­diary“ nimmt Amerika für Dividenden 30 Prozent Quellen­steuer. 15 Prozent lassen sich von der Abgeltung­steuer abziehen. Die anderen 15 Prozent erstattet die US-Steuerbehörde. Dafür ist aber eine Steuererklärung nötig...

 

...Frank­reich, Italien und Schweden stellen wie die USA eine Bedingung, ehe sie die Quellen­steuer reduzieren. Deutsche Anleger müssen sich vor der ersten Dividenden­gutschrift als Investor registrieren lassen. Das ist aufwendig und kostet meist auch Gebühren, erspart aber später den Antrag im Ausland...

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen

Oder einfacher ausgedrückt: Amerikaner zahlen 30% Steuern auf Erträge, für Ausländer kann der Steuersatz auf 15% reduziert werden.

Dazu muss der Ausländerstatus gegenüber der amerikanischen Steuerbehörde mit Formular W-8BEN erklärt werden.

 

Entweder das depotführende Finanzinstitut unterwirft sich den Regeln des QI (http://www.irs.gov/Businesses/International-Businesses/Qualified-Intermediary-Frequently-Asked-Questions) und darf seinen nicht-amerikanischen Kunden von vornherein nur 15% US Quellensteuer abziehen oder der Kunde muss gelegentlich mit einem W-8BEN den Ausländerstatus bestätigen.

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Perlenfischer

Irgendwie stimmt diese Dividendenabrechnung mit dem hier Geschriebenen nicht überein, weil die volle 30%-Quellensteuer einbehalten wurde. Die 10,85 EUR sind auch auf dem Konto gelandet, anrechenbare ausländische Quellensteuer ist in der Steuerabrechnung mit 2,32 EUR angegeben. Depot meiner minderjährigen Tochter, Freibetrag nicht ausgeschöpft, noch keine Steuernummer zugeteilt. Oder ist die comdirect kein „Qualified Interme­diary“? Der Quellensteuerrückerstattungsservice ist mir bekannt, der lohnt sich bei diesem Beträgen aber nicht.

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Stockinvestor
· bearbeitet von Stockinvestor

Irgendwie stimmt diese Dividendenabrechnung mit dem hier Geschriebenen nicht überein, weil die volle 30%-Quellensteuer einbehalten wurde. Die 10,85 EUR sind auch auf dem Konto gelandet, anrechenbare ausländische Quellensteuer ist in der Steuerabrechnung mit 2,32 EUR angegeben. Depot meiner minderjährigen Tochter, Freibetrag nicht ausgeschöpft, noch keine Steuernummer zugeteilt. Oder ist die comdirect kein „Qualified Interme­diary“? Der Quellensteuerrückerstattungsservice ist mir bekannt, der lohnt sich bei diesem Beträgen aber nicht.

Weil Deine Tochter minderjährig ist musst Du ein W8-BEN bei Deiner Bank einreichen. Unterschrieben von beiden Erziehungsberechtigten. Wurdest Du noch nicht von Deiner Bank angeschrieben? Anschreiben erfolgt meist gleichzeitig mit der Dividendengutschrift, wenn nicht legitimiert ist. Wenn nicht richtig legitimiert (kein W8-BEN vorliegt) erfolgt eine Strafbesteuerung von 30 %.

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Perlenfischer
· bearbeitet von Perlenfischer

Weil Deine Tochter minderjährig ist musst Du ein W8-BEN bei Deiner Bank einreichen.

 

Vielen Dank ! Dann werden wir das mal machen. :)

 

Wurdest Du noch nicht von Deiner Bank angeschrieben? Anschreiben erfolgt meist gleichzeitig mit der Dividendengutschrift, wenn nicht legitimiert ist.

 

Nein, leider nicht. Weder in Papierform noch in der Postbox.

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lowecurt

Wie ist es bei Fonds? Wenn man z.B. den

iShares Dow Jones U.S. Select Dividend UCITS ETF (DE), DE000A0D8Q49

im Depot hat.

 

Muss man da was beachten? Strafbesteuerung, 15% nicht vergessen zu verrechnen, etc...

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vanity

... Muss man da was beachten? ...

Nichts. Der Nachweis über einbehaltene Quellensteuer, die gemäß DBA mit dem Domizilland (des Fonds) anrechenbar ist, wird vom Fonds an die Depotbank "weitergegeben" und mindert da den steuerpflichtigen Ertrag (sofern in ausreichender Höhe vorhanden, sonst verfällt sie - z. B. bei freigestellten Erträgen).

 

Das funktioniert automatisch, aus eigener Erfahrung in der Kombination Quelle USA + Domizil IE (HSBC S&P500), wenn auch schleppend mit etlichen Monaten Verzögerung zur Ausschüttung. Quelle USA + Domizil DE sollte auch keine Probleme machen.

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Basti
· bearbeitet von Basti

Stelle das mal hier rein:

 

http://www.nzz.ch/finanzen/bitte-keine-us-aktien-vom-erbonkel-1.18379127

 

Sehe ich das richtig: Wer seinen Hauptsitz in der Schweiz hat und US Aktien von mehr als 60 000 Euro vererbt, der darf dann 40% Steuern abdrücken??? :o

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WOVA1

Stelle das mal hier rein:

 

http://www.nzz.ch/finanzen/bitte-keine-us-aktien-vom-erbonkel-1.18379127

 

Sehe ich das richtig: Wer seinen Hauptsitz in der Schweiz hat und US Aktien von mehr als 60 000 Euro vererbt, der darf dann 40% Steuern abdrücken??? :o

 

Drittens kann man die Steuerfolgen natürlich auch akzeptieren und einen Beitrag zur Gesundung der Staatsfinanzen der USA leisten. Damit hinterlässt man den Erben auch einige Arbeit als Abschiedsgeschenk. Denn diese beziehungsweise der Willensvollstrecker, sofern einer ernannt wurde, werden das «Form 706» ausfüllen müssen, ein 31-seitiges Formular. Die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service verlangt innert einer Frist von neun Monaten nach dem Todesfall detaillierte Auskunft über alle Vermögenswerte des Erblassers – beispielsweise ist für jedes Kunstwerk im Wert von über 3000 $ eine Schätzung beizulegen. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Leute diese Variante vermeiden möchten – dazu müssen sie aber von diesem Steuerrisiko Kenntnis haben.
:w00t:

 

Immer daran denken: ein Testament kann auch die letzte Rache des Verstorbenen sein !

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bond007
· bearbeitet von bond007

Meine Depotbank ING DIBA hat mich 2011 informiert dass ich das Formular W8-BEN einreichen soll, sonst werden die US-Aktiendividenden mit 30% besteuert.

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freesteiler

Grundsätzlich braucht man das Formular bei der Diba nicht. Bist du in irgendeiner Form Steuerausländer o.ä.?

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Kontron

Wenn du es Ausfüllst machst du auch nix verkehrt,

Consorsbank hat auch mir gesagt ich soll es ausfüllen hätte ich mir sparen können,wurden von Anfang an nur die 15% angezogen.

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franktoast

Also ich bin mir bei dem Thema auch immer recht unsicher, würde aber ungern auf US-Aktien verzichten wollen.

 

Also, was muss ich tun, dass ich letztlich auf diese 26% Steuer komme:

1.Ich fülle dieses Formular W8-BEN aus und schick das über die Bank in die USA

2. Ich fülle am Ende des Jahres eine normale Steuererklärung aus, wo es ein Feld gibt, in das ich reinschreibe "15% von Dividenden hat der US-Fiskus sich schon einverleibt"?

 

Dann hätt ich noch die Frage, ob es da Komplikationen mit meinen 800€ Freibetrag geben könnte.

 

Vielen Dank. Bin neu hier, aber das scheint ein tolles Forum hier zu sein.

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Flughafen

Also, was muss ich tun, dass ich letztlich auf diese 26% Steuer komme:

1.Ich fülle dieses Formular W8-BEN aus und schick das über die Bank in die USA

2. Ich fülle am Ende des Jahres eine normale Steuererklärung aus, wo es ein Feld gibt, in das ich reinschreibe "15% von Dividenden hat der US-Fiskus sich schon einverleibt"?

 

3. Dann hätt ich noch die Frage, ob es da Komplikationen mit meinen 800€ Freibetrag geben könnte.

 

1. Ja.

 

2. Nein. Für die deutsche Steuererklärung bekommst Du von Deiner Bank eine Aufstellung, da steht in welche Zeile der Steuererklärung Du welchen Wert (welche Zahl) eintragen musst. In diesen Zahlen, welche Du in die StErkl. übertragen musst, ist das mit den 15% bereits berücksichtigt, Du brauchst nichts zusätzlich ankreuzen bzw. anzugeben.

 

3. Nein, keine Komplikationen. Der W8-BEN reduziert die US-Steuer von 30% auf 15%. Für die deutsche Steuer (ca. 11%) funktioniert Dein Freistellungsauftrag weiter wie üblich.

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franktoast

Also, was muss ich tun, dass ich letztlich auf diese 26% Steuer komme:

1.Ich fülle dieses Formular W8-BEN aus und schick das über die Bank in die USA

2. Ich fülle am Ende des Jahres eine normale Steuererklärung aus, wo es ein Feld gibt, in das ich reinschreibe "15% von Dividenden hat der US-Fiskus sich schon einverleibt"?

 

3. Dann hätt ich noch die Frage, ob es da Komplikationen mit meinen 800€ Freibetrag geben könnte.

 

1. Ja.

 

2. Nein. Für die deutsche Steuererklärung bekommst Du von Deiner Bank eine Aufstellung, da steht in welche Zeile der Steuererklärung Du welchen Wert (welche Zahl) eintragen musst. In diesen Zahlen, welche Du in die StErkl. übertragen musst, ist das mit den 15% bereits berücksichtigt, Du brauchst nichts zusätzlich ankreuzen bzw. anzugeben.

 

3. Nein, keine Komplikationen. Der W8-BEN reduziert die US-Steuer von 30% auf 15%. Für die deutsche Steuer (ca. 11%) funktioniert Dein Freistellungsauftrag weiter wie üblich.

 

Vielen Dank für die Auskunft ;)

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vloi891

Das könnte man missverstehen:

15% QSt + 10% KapEst, SolZ und ggf. KiSt nur auf die KapESt, nicht auf die Quellensteuer

 

Wie sähe denn die Rechnung bei jemandem wie mir aus:

Gemeinsame Veranlagung, Depot läuft auch auf beide.

Frau ist in der Kirche, ich bin es nicht. Wie hoch ist denn da die KiSt?

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otto03

Das könnte man missverstehen:

15% QSt + 10% KapEst, SolZ und ggf. KiSt nur auf die KapESt, nicht auf die Quellensteuer

 

Wie sähe denn die Rechnung bei jemandem wie mir aus:

Gemeinsame Veranlagung, Depot läuft auch auf beide.

Frau ist in der Kirche, ich bin es nicht. Wie hoch ist denn da die KiSt?

 

Stichwort: Kirchgeld

 

Wie sieht denn die Veranlagung bezüglich Kirchensteuer/Kirchgeld bisher aus?

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Stockinvestor
· bearbeitet von Stockinvestor

Das leidige Thema W-8BEN. Wer muss das ausfüllen.

 

Wenn man bei einem deutschen Kreditinstitut ein Depot eröffnet, dann muss man sich legitimieren. Diese Legitimation reicht im Normalfall aus, um in den Genuss zu kommen, dass die Bank nur 15 % Quellensteuer an den us-amerikanischen Fiskus ((IRS) abführt.

 

Ich gehe davon aus, dass die Bank einen =1218&cHash=9c531db12f12f464628dd24b16225b3c"]QI-Status hat. Das ist natürlich wichtig.

 

Anders sieht es aus, wenn man minderjährig ist, Ausländer, mit einem ausländischen Partner verheiratet ist und ein Gemeinschaftsdepot mit diesem hat oder nicht gebietsansässig ist (z.B. ein Deutscher Rentner hat ein Depot bei seiner deutschen Bank lebt aber überwiegend das Jahr über auf seiner Finca mit Meerblick und Swimmigpool in Port Andraix auf Malle in Spanien).

 

Hier wäre ein W-8BEN nötig.

 

Das W-8BEN gilt im Jahr der Unterzeichnung und den drei darauf folgenden Jahren.

 

Sollte man Berührungspunkte mit den USA haben (z.B. US-Staatsbügerschaft haben, vor einiger Zeit in den USA gelebt haben oder Besitzer einer Greencard sein) wäre ein W9 Forumular auszfüllen.

 

Das nur mal kurz zu Privatpersonen, die ja hier am ehesten vertreten sein dürften. Für Gesellschaften gibt es noch mehr Formulare, die auszufüllen wären, wenn man US-Wertpapiere gekauft hat.

 

Die Banken verpflichten sich gegenübe dem IRS auf die Legitimation strengstens zu achten, sonst sind hohe Strafzahlungen fällig. Im Extremfall wird der Bank untersagt US-Wertpapiere zu handeln, weswegen man von den Banken angeschrieben wird, falls irgendeine Legitimation fehlt.

Probleme gibt es nur, wenn die Bank etwas nicht aus ihren Unterlagen ersehen kann,. z. B. der Depotinhaber ist Besitzer einer Greencard oder hat seine US-Staatsbürgerschaft verschwiegen, weil er zusätzlich noch einen deutschen Pass hat.

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