jetlag1 Juni 29, 2014 Hallo, leider finde ich auf folgende relativ simple Frage keine akkurate und vor allem einfache Antwort im Internet, aber es muss doch Menschen geben die das AUS ERFAHRUNG Wissen: Wie wird die Dividende einer US-AG bei einem deutschen Bürger mit einem deutschen Depot versteuert, konkret bei der OnVista Bank? DANKE! 2 Spezielle Beispiele Consolidated Edison, Inc. US2091151041 (Kurs bei Tradegate 29.06.14 42,2 €) 236 Stück im Depot, Dividende pro Quartal 0,63 $ = 148,68 $ BRUTTODIVIDENDE, Was kommt hierbei Netto rum? Normales Konto ohne Verlusttopf und ohne Freistellungsauftrag. 2. Beispiel: Southern Company US8425871071 (Kurs bei Tradegate 29.06.14 33,00 €) 302 Stück im Depot, Dividende pro Quartal 0,525 $ = 158,55 $ BRUTTODIVIDENDE, Was kommt hierbei Netto rum? Normales Konto ohne Verlusttopf und ohne Freistellungsauftrag. Meine SCHÄTZUNG zum 1. Beispiel: 148,68/1,36 = 109,32 * 0,85 = 92,925 * 0,90 = 83,63 * 0,9945 = 83,17 ( Währungsfaktor Quellensteuer Abgeltungsst Soli Endergebnis) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Juni 29, 2014 · bearbeitet Juni 29, 2014 von Cai Shen Consolidated Edison, Inc. US2091151041 (Kurs bei Tradegate 29.06.14 42,2 €) 236 Stück im Depot, Dividende pro Quartal 0,63 $ = 148,68 $ BRUTTODIVIDENDE, Was kommt hierbei Netto rum? Normales Konto ohne Verlusttopf und ohne Freistellungsauftrag. 148 $ / 1,365 = 108,50 € 108,50 € * 0,26375 = 80,0 € Nettodividende USA 15% Quellensteuer, Deutschland und USA mit Doppelbesteuerungsabkommen unter voller Anerkennung der bereits abgeführten US tax, daher vom deutschen Fiskus nur Differenzbesteuerung Kapitalertragssteuer + Soli (+ Kirchensteuer) - QS Oder einfacher: US Aktien werden für Ungläubige i.d.R. genauso besteuert wie deutsche Aktien, also Dividende - 26,375% Frankreich, Spanien, Dänemark als europäische Nachbarn in einem "vereinten" Europa wären weitaus komplizierter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
farbfarbrik Juni 29, 2014 148 $ / 1,365 = 108,50 € 108,50 € * 0,26375 = 80,0 € Nettodividende USA 15% Quellensteuer, Deutschland und USA mit Doppelbesteuerungsabkommen unter voller Anerkennung der bereits abgeführten US tax, daher vom deutschen Fiskus nur Differenzbesteuerung Kapitalertragssteuer + Soli (+ Kirchensteuer) - QS Oder einfacher: US Aktien werden für Ungläubige i.d.R. genauso besteuert wie deutsche Aktien, also Dividende - 26,375% Frankreich, Spanien, Dänemark als europäische Nachbarn in einem "vereinten" Europa wären weitaus komplizierter. Soweit ich das richtig in Erinnerung habe, wird auf die ausländische Quellensteuer kein Soli und Kirchensteuer fällig. Daher ist der Nettobetrag im Endeffekt sogar höher als bei rein deutscher Besteuerung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Juni 29, 2014 · bearbeitet Juni 29, 2014 von Cai Shen Kann man so stehen lassen So weit ich mich erinnere, findet man dieses "Problematik" im Royal Dutch Shell Thread diskutiert - dort als Unterschied in der NL / GB Besteuerung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Laser12 Juni 29, 2014 · bearbeitet Juni 29, 2014 von Laser12 Consolidated Edison, Inc. US2091151041 (Kurs bei Tradegate 29.06.14 42,2 €) 236 Stück im Depot, Dividende pro Quartal 0,63 $ = 148,68 $ BRUTTODIVIDENDE, Was kommt hierbei Netto rum? Normales Konto ohne Verlusttopf und ohne Freistellungsauftrag. Differenzbesteuerung Kapitalertragssteuer + Soli (+ Kirchensteuer) - QS Das könnte man missverstehen: 15% QSt + 10% KapEst, SolZ und ggf. KiSt nur auf die KapESt, nicht auf die Quellensteuer 236*0,63 USD=148,68 USD 15%= 22,30 USD (=16,40 EUR) anrechenbare US Quellensteuer 148,68 USD/1,36 =109,32 EUR 10%=10,93 EUR KapESt 5,5% SolZ = 0,60 EUR 109,32 EUR ausländische Dividende -16,40 EUR angerechnete US-Quellensteuer (15%, 22,30 USD) -10,93 EUR einbehaltene 10% KapESt -0,60 EUR einbehaltener 5,5% SolZ -------------- 81,27 EUR Auszahlungsbetrag Bei Southern läuft es genau so. Es gibt Rechtsformen, die anders besteuert werden. Details siehe hier. Ups, wer da so alles parallel zum Fußball schneller schreibt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jetlag1 Juni 29, 2014 Danke euch allen für die schnellen und guten Antworten - nur noch eine Frage, wird das automatisch immer so (richtig) gehandhabt oder muss ich dafür irgendein Formular oder anderweitigen bürokratischen Unsinn ausfüllen? Depotbank ist eben die Onvista Bank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Laser12 Juni 30, 2014 Wenn du in Deutschland normal, d..h. unbeschränkt steuerpflichtig bist, musst Du nichts tun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lowecurt Juli 1, 2014 · bearbeitet Juli 1, 2014 von lowecurt Es gibt in der aktuellen Finanztest 07/2014 ein Artikel dazu: ...Den Antrag in den USA können Anleger sich ganz sparen, wenn sie ihre US-Aktien bei einer der vielen Banken in Deutschland kaufen, die den Status „Qualified Intermediary“ haben. Dann gehen von ihren Dividenden nur 15 Prozent Quellensteuer ab. Genauso viel lässt sich mit der Abgeltungsteuer in Deutschland verrechnen. Ohne Status „Qualified Intermediary“ nimmt Amerika für Dividenden 30 Prozent Quellensteuer. 15 Prozent lassen sich von der Abgeltungsteuer abziehen. Die anderen 15 Prozent erstattet die US-Steuerbehörde. Dafür ist aber eine Steuererklärung nötig... ...Frankreich, Italien und Schweden stellen wie die USA eine Bedingung, ehe sie die Quellensteuer reduzieren. Deutsche Anleger müssen sich vor der ersten Dividendengutschrift als Investor registrieren lassen. Das ist aufwendig und kostet meist auch Gebühren, erspart aber später den Antrag im Ausland... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Juli 2, 2014 · bearbeitet Juli 2, 2014 von Cai Shen Oder einfacher ausgedrückt: Amerikaner zahlen 30% Steuern auf Erträge, für Ausländer kann der Steuersatz auf 15% reduziert werden. Dazu muss der Ausländerstatus gegenüber der amerikanischen Steuerbehörde mit Formular W-8BEN erklärt werden. Entweder das depotführende Finanzinstitut unterwirft sich den Regeln des QI (http://www.irs.gov/Businesses/International-Businesses/Qualified-Intermediary-Frequently-Asked-Questions) und darf seinen nicht-amerikanischen Kunden von vornherein nur 15% US Quellensteuer abziehen oder der Kunde muss gelegentlich mit einem W-8BEN den Ausländerstatus bestätigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Perlenfischer Juli 2, 2014 Irgendwie stimmt diese Dividendenabrechnung mit dem hier Geschriebenen nicht überein, weil die volle 30%-Quellensteuer einbehalten wurde. Die 10,85 EUR sind auch auf dem Konto gelandet, anrechenbare ausländische Quellensteuer ist in der Steuerabrechnung mit 2,32 EUR angegeben. Depot meiner minderjährigen Tochter, Freibetrag nicht ausgeschöpft, noch keine Steuernummer zugeteilt. Oder ist die comdirect kein „Qualified Intermediary“? Der Quellensteuerrückerstattungsservice ist mir bekannt, der lohnt sich bei diesem Beträgen aber nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stockinvestor Juli 2, 2014 · bearbeitet Juli 2, 2014 von Stockinvestor Irgendwie stimmt diese Dividendenabrechnung mit dem hier Geschriebenen nicht überein, weil die volle 30%-Quellensteuer einbehalten wurde. Die 10,85 EUR sind auch auf dem Konto gelandet, anrechenbare ausländische Quellensteuer ist in der Steuerabrechnung mit 2,32 EUR angegeben. Depot meiner minderjährigen Tochter, Freibetrag nicht ausgeschöpft, noch keine Steuernummer zugeteilt. Oder ist die comdirect kein „Qualified Intermediary“? Der Quellensteuerrückerstattungsservice ist mir bekannt, der lohnt sich bei diesem Beträgen aber nicht. Weil Deine Tochter minderjährig ist musst Du ein W8-BEN bei Deiner Bank einreichen. Unterschrieben von beiden Erziehungsberechtigten. Wurdest Du noch nicht von Deiner Bank angeschrieben? Anschreiben erfolgt meist gleichzeitig mit der Dividendengutschrift, wenn nicht legitimiert ist. Wenn nicht richtig legitimiert (kein W8-BEN vorliegt) erfolgt eine Strafbesteuerung von 30 %. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Perlenfischer Juli 2, 2014 · bearbeitet Juli 2, 2014 von Perlenfischer Weil Deine Tochter minderjährig ist musst Du ein W8-BEN bei Deiner Bank einreichen. Vielen Dank ! Dann werden wir das mal machen. Wurdest Du noch nicht von Deiner Bank angeschrieben? Anschreiben erfolgt meist gleichzeitig mit der Dividendengutschrift, wenn nicht legitimiert ist. Nein, leider nicht. Weder in Papierform noch in der Postbox. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lowecurt Juli 2, 2014 Wie ist es bei Fonds? Wenn man z.B. den iShares Dow Jones U.S. Select Dividend UCITS ETF (DE), DE000A0D8Q49 im Depot hat. Muss man da was beachten? Strafbesteuerung, 15% nicht vergessen zu verrechnen, etc... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juli 2, 2014 ... Muss man da was beachten? ... Nichts. Der Nachweis über einbehaltene Quellensteuer, die gemäß DBA mit dem Domizilland (des Fonds) anrechenbar ist, wird vom Fonds an die Depotbank "weitergegeben" und mindert da den steuerpflichtigen Ertrag (sofern in ausreichender Höhe vorhanden, sonst verfällt sie - z. B. bei freigestellten Erträgen). Das funktioniert automatisch, aus eigener Erfahrung in der Kombination Quelle USA + Domizil IE (HSBC S&P500), wenn auch schleppend mit etlichen Monaten Verzögerung zur Ausschüttung. Quelle USA + Domizil DE sollte auch keine Probleme machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Basti September 10, 2014 · bearbeitet September 10, 2014 von Basti Stelle das mal hier rein: http://www.nzz.ch/finanzen/bitte-keine-us-aktien-vom-erbonkel-1.18379127 Sehe ich das richtig: Wer seinen Hauptsitz in der Schweiz hat und US Aktien von mehr als 60 000 Euro vererbt, der darf dann 40% Steuern abdrücken??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 September 11, 2014 Stelle das mal hier rein: http://www.nzz.ch/finanzen/bitte-keine-us-aktien-vom-erbonkel-1.18379127 Sehe ich das richtig: Wer seinen Hauptsitz in der Schweiz hat und US Aktien von mehr als 60 000 Euro vererbt, der darf dann 40% Steuern abdrücken??? Drittens kann man die Steuerfolgen natürlich auch akzeptieren und einen Beitrag zur Gesundung der Staatsfinanzen der USA leisten. Damit hinterlässt man den Erben auch einige Arbeit als Abschiedsgeschenk. Denn diese beziehungsweise der Willensvollstrecker, sofern einer ernannt wurde, werden das «Form 706» ausfüllen müssen, ein 31-seitiges Formular. Die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service verlangt innert einer Frist von neun Monaten nach dem Todesfall detaillierte Auskunft über alle Vermögenswerte des Erblassers – beispielsweise ist für jedes Kunstwerk im Wert von über 3000 $ eine Schätzung beizulegen. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Leute diese Variante vermeiden möchten – dazu müssen sie aber von diesem Steuerrisiko Kenntnis haben. Immer daran denken: ein Testament kann auch die letzte Rache des Verstorbenen sein ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bond007 Juli 25, 2015 · bearbeitet Juli 25, 2015 von bond007 Meine Depotbank ING DIBA hat mich 2011 informiert dass ich das Formular W8-BEN einreichen soll, sonst werden die US-Aktiendividenden mit 30% besteuert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
freesteiler Juli 25, 2015 Grundsätzlich braucht man das Formular bei der Diba nicht. Bist du in irgendeiner Form Steuerausländer o.ä.? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kontron Juli 26, 2015 Wenn du es Ausfüllst machst du auch nix verkehrt, Consorsbank hat auch mir gesagt ich soll es ausfüllen hätte ich mir sparen können,wurden von Anfang an nur die 15% angezogen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franktoast Oktober 12, 2015 Also ich bin mir bei dem Thema auch immer recht unsicher, würde aber ungern auf US-Aktien verzichten wollen. Also, was muss ich tun, dass ich letztlich auf diese 26% Steuer komme: 1.Ich fülle dieses Formular W8-BEN aus und schick das über die Bank in die USA 2. Ich fülle am Ende des Jahres eine normale Steuererklärung aus, wo es ein Feld gibt, in das ich reinschreibe "15% von Dividenden hat der US-Fiskus sich schon einverleibt"? Dann hätt ich noch die Frage, ob es da Komplikationen mit meinen 800€ Freibetrag geben könnte. Vielen Dank. Bin neu hier, aber das scheint ein tolles Forum hier zu sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Flughafen Oktober 12, 2015 Also, was muss ich tun, dass ich letztlich auf diese 26% Steuer komme: 1.Ich fülle dieses Formular W8-BEN aus und schick das über die Bank in die USA 2. Ich fülle am Ende des Jahres eine normale Steuererklärung aus, wo es ein Feld gibt, in das ich reinschreibe "15% von Dividenden hat der US-Fiskus sich schon einverleibt"? 3. Dann hätt ich noch die Frage, ob es da Komplikationen mit meinen 800€ Freibetrag geben könnte. 1. Ja. 2. Nein. Für die deutsche Steuererklärung bekommst Du von Deiner Bank eine Aufstellung, da steht in welche Zeile der Steuererklärung Du welchen Wert (welche Zahl) eintragen musst. In diesen Zahlen, welche Du in die StErkl. übertragen musst, ist das mit den 15% bereits berücksichtigt, Du brauchst nichts zusätzlich ankreuzen bzw. anzugeben. 3. Nein, keine Komplikationen. Der W8-BEN reduziert die US-Steuer von 30% auf 15%. Für die deutsche Steuer (ca. 11%) funktioniert Dein Freistellungsauftrag weiter wie üblich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franktoast Oktober 14, 2015 Also, was muss ich tun, dass ich letztlich auf diese 26% Steuer komme: 1.Ich fülle dieses Formular W8-BEN aus und schick das über die Bank in die USA 2. Ich fülle am Ende des Jahres eine normale Steuererklärung aus, wo es ein Feld gibt, in das ich reinschreibe "15% von Dividenden hat der US-Fiskus sich schon einverleibt"? 3. Dann hätt ich noch die Frage, ob es da Komplikationen mit meinen 800€ Freibetrag geben könnte. 1. Ja. 2. Nein. Für die deutsche Steuererklärung bekommst Du von Deiner Bank eine Aufstellung, da steht in welche Zeile der Steuererklärung Du welchen Wert (welche Zahl) eintragen musst. In diesen Zahlen, welche Du in die StErkl. übertragen musst, ist das mit den 15% bereits berücksichtigt, Du brauchst nichts zusätzlich ankreuzen bzw. anzugeben. 3. Nein, keine Komplikationen. Der W8-BEN reduziert die US-Steuer von 30% auf 15%. Für die deutsche Steuer (ca. 11%) funktioniert Dein Freistellungsauftrag weiter wie üblich. Vielen Dank für die Auskunft Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vloi891 Dezember 4, 2015 Das könnte man missverstehen: 15% QSt + 10% KapEst, SolZ und ggf. KiSt nur auf die KapESt, nicht auf die Quellensteuer Wie sähe denn die Rechnung bei jemandem wie mir aus: Gemeinsame Veranlagung, Depot läuft auch auf beide. Frau ist in der Kirche, ich bin es nicht. Wie hoch ist denn da die KiSt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Dezember 4, 2015 Das könnte man missverstehen: 15% QSt + 10% KapEst, SolZ und ggf. KiSt nur auf die KapESt, nicht auf die Quellensteuer Wie sähe denn die Rechnung bei jemandem wie mir aus: Gemeinsame Veranlagung, Depot läuft auch auf beide. Frau ist in der Kirche, ich bin es nicht. Wie hoch ist denn da die KiSt? Stichwort: Kirchgeld Wie sieht denn die Veranlagung bezüglich Kirchensteuer/Kirchgeld bisher aus? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stockinvestor Dezember 5, 2015 · bearbeitet Dezember 5, 2015 von Stockinvestor Das leidige Thema W-8BEN. Wer muss das ausfüllen. Wenn man bei einem deutschen Kreditinstitut ein Depot eröffnet, dann muss man sich legitimieren. Diese Legitimation reicht im Normalfall aus, um in den Genuss zu kommen, dass die Bank nur 15 % Quellensteuer an den us-amerikanischen Fiskus ((IRS) abführt. Ich gehe davon aus, dass die Bank einen =1218&cHash=9c531db12f12f464628dd24b16225b3c"]QI-Status hat. Das ist natürlich wichtig. Anders sieht es aus, wenn man minderjährig ist, Ausländer, mit einem ausländischen Partner verheiratet ist und ein Gemeinschaftsdepot mit diesem hat oder nicht gebietsansässig ist (z.B. ein Deutscher Rentner hat ein Depot bei seiner deutschen Bank lebt aber überwiegend das Jahr über auf seiner Finca mit Meerblick und Swimmigpool in Port Andraix auf Malle in Spanien). Hier wäre ein W-8BEN nötig. Das W-8BEN gilt im Jahr der Unterzeichnung und den drei darauf folgenden Jahren. Sollte man Berührungspunkte mit den USA haben (z.B. US-Staatsbügerschaft haben, vor einiger Zeit in den USA gelebt haben oder Besitzer einer Greencard sein) wäre ein W9 Forumular auszfüllen. Das nur mal kurz zu Privatpersonen, die ja hier am ehesten vertreten sein dürften. Für Gesellschaften gibt es noch mehr Formulare, die auszufüllen wären, wenn man US-Wertpapiere gekauft hat. Die Banken verpflichten sich gegenübe dem IRS auf die Legitimation strengstens zu achten, sonst sind hohe Strafzahlungen fällig. Im Extremfall wird der Bank untersagt US-Wertpapiere zu handeln, weswegen man von den Banken angeschrieben wird, falls irgendeine Legitimation fehlt. Probleme gibt es nur, wenn die Bank etwas nicht aus ihren Unterlagen ersehen kann,. z. B. der Depotinhaber ist Besitzer einer Greencard oder hat seine US-Staatsbürgerschaft verschwiegen, weil er zusätzlich noch einen deutschen Pass hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag